Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1911)
- Date
- 1911-03-17
- Page
- Seite 124 (sequence 4)
- Language
- German
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Toten reserviert worden. Das Reglement des Friedhofs enthalte nun zwar keine Bestimmungen, die die Beisetzung von Aschenresten erwähnen, anderseits sei aber auch nirgends von Leichen als von nur „unversehrten Leichnamen" die Rede. Wie beschaffen die in den reservierten Gräbern beizusetzenden Leichen sein sollten, sei nirgends geregelt. Die Gemeinde berufe sich nun bei ihrem Verbote auf einen im Jahre 1897 gefaßten Beschluß ihres Organs, wonach die Feuerbestattung auf dem Ohlsdorser Friedhof zwar gestattet, in dem aber bestimmt worden sei, daß diese Leichen an einer besonderen Stelle des Friedhofs beigesetzt werden mußten. Dieser Beschluß aber regele die Feuerbestattung nur ganz allgemein und sei zudem auch nicht gehörig publiziert worden Auf ein bestehendes Gesetz könne also die Gemeinde ihr Verbot nicht stützen- Nun sei zwar der Ohlsdorser Friedhof ein konfessionell jüdischer und gäbe als solcher der Gemeinde ein Recht, alle Handlungen auf ihm zu verbieten, die dem jüdischen Kultus oder der Religionssitte widerstreiten. Wenn es sich etwa um eine uralte geheiligte Stätte handle, dürfte vielleicht das Verbotsrecht der Gemeinde begründet sein. Daß aber die Feuerbestattung und die Beisetzung von Aschenresten aus einem jüdischen Friedhofe mit dem jüdischen Kultus nicht unvereinbar sei, gehe daraus hervor, daß die Israelitische Gemeinde ja selbst ausdrücklich für die Beisetzung von Aschen einen bestimmten Teil des Friedhofs reserviert habe, wobßi sie ausdrücklich betont habe, daß dieser Teil des Friedhofs auch nicht etwa gegenüber anderen Stellen als minderwertig angesehen werden solle. Damit habe die Gemeinde den religiösen Ueberzeugungen derjenigen gerecht werden wollen, die auf ihre Anhängerschaft zur Feuerbestattung nicht verzichten und doch Inden bleiben und als Juden bestattet werden wollten. Danach müsse angenommen werden, daß weite Kreise der glüübi gen Juden die Feuerbestattung als durchaus mit ihrer religiösen Ueberzeugnng und mit ihren Religionssitten vereinbar hielten, und daß insbesondere sich niemand in seinem religiösen Bekenntnis gekränkt fühlen könne, an einer Stätte beerdigt zu sein, wo neben ihm einmal die Aschenreste eines verbrannten Religionsgenossen ruhen könnten oder an einer solchen Stelle einen nahen Angehörigen beerdigt zu wissen. Die Revision der Israelitischen Gemeinde warf dem Urteile vor, es habe selbst festgestcllt, daß die religiösen Empfindungen des größten Teils der Gemeinde gegen die Feuerbestattung seien und daß die Gemeinde mit Rücksicht auf den konfessionell jüdischen Charakter des Friedhofs ein Recht habe, alles zu verbieten, was sich mit dem jüdischen Kultus oder mit der Religionssitte nicht vereine. Ueber diese Feststellungen aber setze sich das Urteil mit der Berufung auf einen Beschluß der Gemeinde hinweg, durch den die Feuerbestattung an einer besonderem Stelle des Friedhofs gestattet worden sei. Das Urteil nehme damit zu unrecht an, daß beim Widerstreite mit den religiösen Ueberzeugungen der Strenggläubigen der vertragliche Anspruch auf eine Grabstätte vergehe. Das Urteil lege den Vertrag insofern falsch ans, als bei dessen Abschluß nur an eine Beerdigung, nicht aber an Feuerbestattung gedacht sein könne. Die Klüger betonten dagegen, daß gegen die Feuerbestattung keineswegs irgendwelche Kultusvorschriften sprächen, sondern nur rein dogmatische Argumente vorgebracht werden könnten, die mit dem religiösen Glauben an eine Auferstehung des Fleisches zusammenhingen. Beachtlich sei auch das ethische Moment, das in dem Wunsche der Verstorbenen begründet sei, neben ihren Angehörigen bestattet zu werden. Das Reichsgericht wies die Revision der Gemeinde zurück. Es war gleichfalls der Ansicht, daß durch die Zulassung der Feuerbestattung im allgemeinen an einer besonderen Stelle des Friedhofs, die auch nicht etwa als minderwertig angesehen werden solle, dargetan sei, daß jüdische Küitusvorschriften der Feuerbestattung nicht entgegenstünden itnb daß deshalb die Beisetzung von Aschenresten in den reservierten Grabstätten geduldet werden müsse. Irr Rumänien sind neue Wahlen vollzogen worden, ihr Resultat ist noch nicht bekannt. Wie bei Wahlen so oftist auch hier mit' verabscheuungswürdigen Mitteln gearbeitet worden. Me ^Frankfurter Zeitung" berichtet darüber: - Trauriger istLes,^, daß die ssieg-ierungspartei, der Herr, Karp.wor- JL steht. einen antisemitischen . Kalender. in Hunderttausenden von .Exemplaren sogav. auf dem.Lande verbreitet. Dieser Kalender stellt Rumänien unter der. Form eines Weibes ans der Schlachtbank dar. . Die Führer-, der Opposition, aber, unter, ihnen die Herren Bratianu und Take Jonesku, als Juden dargestellt. schlachten es, um ihm das j Blut abzuzapfen.- Es ist dies eine Nachahmung des berüchtigten Tisza Eszlarschen Bildes und dessen Berbreitüng eine Geschmacklosigkeit, die unter Umständen zueinem Verbrechen werden könnte. Um so mehr als die Regierung es für notwendig hielt, in den Bezirken, in welchen 1907 der Aufstand am meisten gewütet hat, Militär bereit zu stellen. Trotz-alledem, behauptet, die Opposition, gute Wahl' aussichten zu, habem . - ° Einen sehr bemerkenswerten Artikel über die Juden in Am erik a veröffentlicht William White in dem Märzhefte der „Dokumente des Fortschritts". Nachdem der Verfasser von der ungeheuren jüdischen Einwan dernng der letzten Jahre gesprochen hat, unterscheidet er in Amerika drei Gruppen von Juden. 1. Die deutschen und österreichischen Juden, überwiegend bereits vor Jahrzehnten eingewandert, in Sprache, Wohnort und Sitten durchaus dem amerikanischen Wirtschafts¬ und Volksleben eingegliedert, 2. die Bewohner der Judenstädte von New Dort und Chicago, deren erste Generation im wesentlichen noch die Sitten der russischen, polnischen, rumänischen ungarischen Judenanfiedlungen bewahrt hat, 3. die junge Generation dieser ans Rußland, Polen und Rumänien stammenden Juden, die aus den Ghettos heraus sich über das Land verbreitet, sucht darzutun, daß die beiden ersten Abteilungen sich wesentlich als Kaufleute betätigt haben und fährt, fort: Durchaus anders war das Schicksal der aus Rußland, Polen und Rumänien inaffenweise einwandernden' Juden. » Sie suchten nicht günstige Erwerbsmöglichkeit auf noch üngepstügtem kommerziellen Felde,, sie suchten bloß Schutz vvr politischer Unterdrückung. In ihrer überwiegenden Mehrzahl gehörten sie dem Handarbeiteröder Kleinhändlerstande an. Diese jüdischen Arbeiter begnügen sich nun mit dem geringfügigen. Lohn, suchen aber ihre Bildung zu vervollkommnen. Dazu, helfen ihnen in New Jork drei große Institutionen,!, die Educational Alliance, bte einen großen Volkspalast im Herzen des alten Viertels erbaut hat, in' dem Vorträge stattfinden, Knabenktubs sich organisieren, soziale und humanitäre Vereine ihren Sitz aufschlagen; 2. das University Settlement mit seinen Abendschulen, in. denen hauptsächlich die englische Sprache gelehrt wird; 3. die Davidsohn School, ein Verein jüdischer Lehrer, die durch. Abendvorträge auf die Bildungsfragen wirken. Der Verfasser schließt seine v' Ausführungen mit folgenden Betrachtungen: . In dieser Gruppe habe ich. einige der merkwürdigsten Karrieren gefunden, die von den Tiefen des . Elends zur freien geistigen Betätigung und. endlich auch zum äußeren Wohlstand empors.ülirten: I so besucht ein junger jüdischer Metallarbeiter die Abendschul.:, b ildet sich dann allein weiter aus, gibt selbst Lehrstunden, besucht die Universität und ist heute UniversitätSprofessov. Ein junges'Mädchen,- das an der Schreibmaschine den Lebensunterhalt für sich und seine Elternverdient, aber trotzdem des Abends, der Müdigkeit-spottend zur Davidsohn School kommt. Mit Elementarkenntnissen ausgestattet, geht sie zu den Abendkursen der Universität über, bis endlich die Ersparnisse von ihrer? Handarbeit es . ihr ermöglichen, ganz, ihren Studien zu leben;, heute steht sie vor ihrem Doktorat. . Beide Beispiele sind nicht vereinzelt, sondern, charakterisieren einen Typus, kennzeichnen den lLibenschaftlichen Bildungshunger der genannten Judengruppe. Ungleich der deutschen Judenschaft Amerikas, sieht diese nicht im relativ leichten kaufmännischen Auf» stiege ihr letztes Ziel, sie sucht geistige Güter. Bon Rußland hat sie