Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1911)
- Date
- 1911-03-17
- Page
- Seite 123 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228961-3228973--67302-3279512- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Kirchengemeinden, Oberaufsicht über die Stiftungen, Vermittlungen von. > Kultunterstützungen : an unbemittelte Gemeinden, sowie an Rabbinats-, Vorsänger- und Schulamtszöglinge. Allgemeine Anordnungen betreffs des öffentlichen Gottesdienstes, des Religionsunterrichts und sonstiger Gemeindeanstalten und Stiftungen. \ Die Anlagen des Entwurfs, enthalten leider gar nichts über den Stand der jüdischen Gemeinden, nichts über die Anzahl der je in denselben lebenden Israeliten, nichts über .die Orte, in denen noch eine israelitische Volksschule besteht, auch nichts über die Anzahl der je dort unterrichteten Kinder, nichts über die Lasten, welche die Gemeinden aufzubringen haben, nichts über den Etat, der Oberkirchenbehörde, so daß man gar nicht weiß, in welcher Weise sie ihre Geschäfte führt; nichts über den Staatsbeitrag von jährlich 58 000 Mark und lediglich nichts über ihren Vermögensftand, so daß den Ständen überhaupt alle Grundlagen fehlen, sich ein Bild von der Sachlage zu machen, und demgemäß Erwägungen über das, was in den Entwürfen annehmbar, oder was zu verwerfen ist, gar nicht, vornehmen können. Es wird daher eine Frage bleiben, ob die staatsrechtliche Kommission, bei welcher die Sache nun liegt, überhaupt auf eine weitere Behandlung eingehen kann,- ehe die Regierung solche Grundlagen erhoben, und mit vorgelegt- Haben wird. Sif Woche. Mit einigen Worten mag von den allgemeinen Angelegenheiten auf den M o d e rn i ste n e i d und die Verhandlungen darüber in dem Preußischen Landtag eingegangen werden. Zwar geht uns Juden dieser Eid, der die katholischen Lehrer, Professoren undGeistlichen nötigen soll, allem Modernen entgegenzutreten, wenig an, und die Stellung der preußischen Regierung' zu diesem Eid und seinen Folgen hat für uns nur geringe Bedeutung. Aber doch gewährte diese Debatte für jeden politisch und . religiös Denkenden großes Interesse. Die preußische Regierung — der Reichskanzler als Vorsitzender des preußischen Ministeriums und der Kultusminister — will sich in die Angelegenheiten der katholischen Kirche nicht mischen und fürchtet von der Gebundenheit der Universitätsprofessoren keine allzu großen Gefahren. Sie und die Vertreter des Zentrums meinten, der Eid ändere nichts an der Stellung der Vertreter des Katholizismus, die ja ohnehin schon an die päpstlichen Bestimmungen gebunden seien. Mit Recht hoben dagegen die freisinnigen Abgeordneten, und zwar die Landtagsboten aller Schattierungen, hervor, daß die Lehrer der katholischen Theologie an den Universitäten infolge dieses Eides keine rechten Diener der Wissenschaft mehr sein können, weil sie sich dadurch jedem freien Luftzug verschließen. Und darum beklagen wir es tief, daß die Regierung diesen neuen Eingriff des Papsttums in das deutsche Geistesleben nicht energischer abwehrt. Auch wir wünschen keinen Kulturkampf, aber auch wir müssen unsere Stimme erheben gegen jede Unterdrückung des Geistes, gegen jede Knechtung der Wissenschaft, namentlich dann, wenn diese im Namen der Religion erfolgt. * ■ ' Berlin, den 14. März. y\ llgerneine politische Fragen können in diesen Ueberfichten nur besprochen werden, wenn dabei auch jüdische Interessen mit ins Spiel kommen. Darum muß der Wochenchronist ebenso darauf verzichten, die Leser von den Differenzen zwischen Amerika und Mexiko zu unterhalten, wie von den Streitigkeiten zwischen Rußland und China, so bedrohlich jene aussahen und so schlimm diese eine Zeitlang erschienen. Auch von dem neuen französischen Ministerium, düs, wie es scheint, keine Juden in seiner Mitte hat, kann nur andeutungsweise gesprochen werden, (nach dem Univers Israelite ist aber ein Jude Milhäud zum Kabinettschef, zwei andere, Boncour und Blocq zu Unterkabinettschef in den neuen Ministerien ernannt worden), desgleichen von den Verhandlungen über die Verfassung von Elsaß-Lothringen. Das seltene Ereignis der Feier des 90. Geburtstags des ehrwürdigen Prinzregenten Luitpold von Bayern soll eben nur gestreift werden. In der Huldigungsrede, die der erste Präsident der Kammer der Reichsräte, Fürst zu Löwenstein, an den greisen Fürsten hielt, kommen die Worte vor: „Der wahren Gottesfurcht des Landesherrn ist es auch zu danken, daß die verschiedenen Konfessionen im bayerischen Lande in Frieden nebeneinander wohnen." Wenn auch der Redner wohl hauptsächlich die beiden, großen christlichen Konfessionen im Auge hat, so dürfen sich die Juden an den Glück- und Segenswünschen für den Fürsten, der. ein . so ungewöhnliches Alter erreicht hat> voll: und ganz beteiligen. Denn Bayern ist eines der wenigen deutschen Länder, in denen Juden höhere Stellen in der Verwaltung und der'Justiz .einnehmen, das einzige, in dem es. bisher den Juden möglich war, zu Reserveoffizieren befördert^zu werden. Möge dieser Züstand unter der Regierung des greisen Fürsten und seiner Nachfolger : _ gewahrt bleiben. Die Frage der Feuerbestattung wird auch in Preußen aktuell. Die Erlaubnis zur fakultativen Leichenverbrennung wird im Schoße der Ministerien beraten; über einen daraus bezüglichen Gesetzentwurf haben die Zeitungen mannigfach berichtet. Wir werden demnächst die Frage ausführlich beleuchten. Heute sei nur aus eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 4. März über die Beisetzung von Aschenresten an reservierten Stellen eines Friedhofs hingewiesen, die folgendermaßen lautet: Auch das Reichsgericht hat jetzt zuungunsten der Deutsch- Israelitischen Gemeinde in Hamburg in einem Rechtsstreit entschieden, der über die Frage entstanden war, ob die Aschenreste verbrannter Leichen nur an der hierzu bestimmten besonderen Stelle des Israelitischen Friedhofs beigesetzt werden dürfen und nicht inmitten der übrigen Gräber, selbst wenn die Verstorbenen schon bei Lebzeiten ^Plätze für ihre Beerdigung reserviert hatten. Am 30. Mai 1909 war ein Mitglied Heilbert der Gemeinde gestorben und hatte in seinem Testament bestimmt, sein Leichnam sollte im Hamburger Krematorium verbrannt und seine Asche in dem anläßlich des Todes seiner Ehefrau für ihn reservierten zweiten Nebengrabe beigesetzt werden. Die Gemeinde weigerte sich aber, dies zu dulden, denn die Beisetzung von Aschenresten dürfe nur in dem hierfür besonders bestimmten Teil, des Ohlsdorser Friedhofsgeschehen. Ebenso war den Hinterbliebenen Theiner versagt worden, die Aschenreste ihrer Mutter deren letztem Wunsche gemäß in der neben dem väterlichen Grabe gelegenen reservierten Grabstätte beizusetzem Das Landgericht Hamburg hatte jedoch der Feststellungsklage stattgegeben, daß die Gemeinde verpflichtet sei, die Beisetzung der Ascheureste an diesen Stellen des Friedhofes zu dulden. Auch die Berufung der Beklagten war vom Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen worden. Das Berufungsgericht hatte zu seiner Entscheidung ausgesührt, für die Frage, ob die Beisetzung von Aschenresten auch außerhalb des hierfür bestimmten besonderen Teils des Friedhofs zulässig sei, seien in erster Linie die vertraglichen Abmachungen der Parteien maßgebend. Nach^ diesen mündlichen Vereinbarungen seien die geforderten Gräber für Bestattung, der