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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-03-03 · Heft 9 (3.3.1911) · p. Seite 105

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 9 (3.3.1911)
Date
1911-03-03
Page
Seite 105 (sequence 9)
Language
German
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natürlichen und sittlichen Veranlagung nach, verschiedenen Völkerschaften tritt dann vom Anfang des , 16. Jahrhunderts ab in allen Reskripten, Verfügungen und Verordnungen auf. Die Reichs-Polizeiverordnung von 1500. hatte nämlich auf Grund des Reichsabschiedes vom Jahre 1500 § 28 erklärt, „daß die Zigeuner Verräter seien und der Christen Land den Türken und anderen Christenseinden verkundschaften." Infolgedessen waren auch die Zigeuner, die kurz vorher noch als „getaufte Heiden" und „büßende Christen" angesehen wurden, in die Acht getan, und begann nun eine Zigeuner- Verfolgung, die den Judenverfolgungen nicht nachsteht. Wo man eines Zigeuners habhaft wurde, war sein Leben verwirkt. Entweder starb er am Galgen oder er schmachtete im schmählichen Frohndienst?) Naturgemäß flüchteten auch sie in die großen Wälder ein elendes Dasein fristend. Von da ab gab es Juden- und Zigeunerstreifen. Wer die alten Akten der deutschen Staatsarchive durchblättert, findet oft in den über solche Streifen handelnden Akten, daß auf eine Anzeige hin, es hätten sich irgendwo Zigeuner gezeigt, ein ganzes Jägerkorps zur Verfolgung ausgeschickt wurde. Dabei wurde mit den Glocken gestürmt, und die Bauern mußten die Feldarbeit lassen, uni teilzunehmen an der Verfolgung. Man brachte entweder nichts, oder einige Zigeuner oder einige Zigeunerweiber oder flüchtende, eben aus einem anderen Staat ausgewieseue, darbende Juden ein. Nie ist mir, obwohl ich die Zigeunerakten einer ganzen Anzahl deutscher Staatsarchive bearbeitet habe, ein einziger Fall bekannt geworden, in welchem eine Bande oder auch nur eine kleinere Gruppe eingebracht wurde, welche aus Zigeuner und Juden bestand. Dies ist sicher ein Beweis dafür, daß niemals eine Vereinigung von Zigeunern und Juden zu einer Bande stattgefunden hat. Diese war ja auch nach der Natur der beiden Völkerschaften ausgeschlossen. Der Jude war viel zu streng religiös und sittsam, um die Gemeinschaft mit dem sittlich tief unter ihm stehenden Zigeuner pflegen zu können. Noch viel weniger wäre eine Lebensgemeinschaft zwischen den beiden möglich gewesen. Der heimatlose Jude hielt streng am Gesetz seiner Väter, um dessenwillen er ja litt, wie tief mußte er den Zigeuner verachten, der Aas genoß und es für das beste Fleisch erklärte, weil das Fleisch des krepierten Tieres reiner sein müsse, als.das des durch Menschenhand geschlachteten, weil Gott es geschlachtet habe?) und der den Igel als größten Leckerbissen mit den Eingeweiden am Spieß briet, nachdem er ihm lebend die Stacheln abgesengt hatte. Dagegen finden sich oft Akten, die von Gaunern und von Diebesgesindel Zeugnis geben. Dieses bestand weder aus Zigeunern, noch aus Juden, sondern aus Deserteuren der Landesknechte der verschiedenen Duodezstaaten, welche ihr ehemaliges Landsknechtsmetier durch Raub- und Plünderungszüge fortsetzten. In diesen Banden findet man zwar vereinzelt Zigeuner, aber fast nie Juden. Auch die ihnen ungehörigen Zigeuner waren solche, welche von ihrem Stamm geächtet und wegen Vergehen gegen die Stammesgesetze ausgestoßen waren. Trotzdem wurden auch diese Gaunerbanden „Zigeuner" genannt. Sie selbst nannten sich wohl auch so, um erstens ihre Spuren zu verwischen und zweitens bei den Bauern den Glauben zu erwecken, daß sie „mehr fl Näheres darüber siehe m. Schrift: Die Zigeuner nach Geschichte, Religion und Sitte. Göttingen 1909. Vandenhoek und Ruprecht. 2) Siehe m. Schrift: Aus dem Winterleben der Wanderzigeuner' Seegefeld 1910, Verlag „Das Havelland". könnten, denn andere sterbliche Menschen" und so den abergläubischen Bauern ihren Wünschen gefügiger zu machen. Aus das Konto dieser letzten Banden sind hauptsächlich jene Verbrechen zu setzen, für die in jener Zeit Juden und Zigeuner verfolgt und auf Folter und Schafott oder an den Galgen geschleppt wurden. Die herumziehenden Juden jener Zeit und die weniger gefährlichen stammesechten Wanderzigeuner haben am Galgen und aus dem Rad büßen müssen, was jener Abschaum einer sittlich tiefstehenden Zeit der Feudalherrschaft verübte. War ein Mord geschehen, mußten es Juden oder Zigeuner gewesen sein. War ein Postwagen beraubt, so mußten wieder Juden oder Zigeuner heran, während die echten Gauner mit ihrer Beute das Weite suchten?) Die Folter sorgte schon für „Geständnisse". Es ist das Verdienst des bekannten Polizeirates der freien Hansastadt Lübeck Ave Lallemant in seiner „Geschichte des deutschen Gaunertums" es offen ausgesprochen zu haben, daß die Wurzel jenes Gaunerwesens weder bei den Juden noch bei den Zigeunern, sondern in dem durch und durch faulen Gesellschafts- und Staatsleben jener Feudalzeit zu suchen war, und daß Juden und Zigeuner erwünschte Sündenböcke waren, aus welche man die Schuld abwälzte, und die ungerechterweise darunter zu leiden hatten.* 2) Der genannte Historiker weist auch darauf hin, daß das Polizeiwesen der Feudalherren den Fehler beging, stets Juden und Zigeuner zu verfolgen, wenn irgendein Verbrechen geschehen war. So, daß dadurch gerade der Unehrlichkeit in den Bürgerkreisen die Tür geöffnet wurde. Denn jene durften sicher sein, daß, wenn nicht zufällig jemand den Verbrecher ertappte, die polizeilichen Recherchen stets auf Juden und Zigeuner hinausgingen, niemals aber eine Untersuchung in christlichen Kreisen erfolgte. Fand man keine direkten Anhaltspunkte bei den ersteren, so wurden einfach Jägerkorps zu „Streifen" beordert und der erste beste im Wald aufgegriffene, ein kümmerliches Dasein fristende Jude oder Zigeuner zur Folter geschleppt. So erscheinen die Juden und die ersten Zigeuner des 16. bis 17. Jahrhunderts als Büßende für die Schuld eines verrotteten Zeitalters. Sie wurden durch unseliges Verwechseln mit den Gaunerbanden stets als Verbrecher bezeichnet. Obwohl die Resultate der Streifen deutlich hätten lehren müssen, daß zwischen Juden und Zigeunern keine Gemeinschaft bestand. Desgleichen auch keine zwischen Juden oder Zigeunern einerseits und Gesindel anderseits. Diese unselige Meinung des Volkes und der Behörden wurde leider noch verschärft durch eine Afterwissenschaft. Wer einmal Gelegenheit hat die Gutachten juristischer Fakultäten, die in solchen Gerichtsfällen von den Gerichten eingeholt wurden, zu lesen, der ist erstaunt über den hier zutage tretenden Unsinn. Alle, auf reinen Vermutungen beruhende „Gutachten" dieser Zeit kennen keinen Unterschied zwischen Juden und Zigeunern. Sie sind stets „Gesindel", „liederliches Volk". Ja, in einem solchen Gutachten heißt es sogar, daß die bloße Tatsache, ein Zigeuner oder Jude zu sein, schon „so strafwürdig sei, daß sie Leibesstrafe verdiene?)" Aber nicht nur die Juristen, sondern auch die Orientalisten jener Zeit fallen dieser herrschenden Ansicht zum Opfer fl Mir ist nur ein Fall bekannt geworden. Es handelt sich um einen Juden, der zum Militär gepreßt und desertiert war. fl Avö I^allemant, Das deutsche Gaunertum in seiner sozialpolitischen literarischen und linguistischen Ausbildung zu seinem heutigen Bestände. Leipzig 1858—1862 (4 Bd.) Bd. 1. fl Original im Königlichen.Staatsarchiv zu Wiesbaden.

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