Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 9 (3.3.1911)
- Date
- 1911-03-03
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
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Hieb Nietzsches richtete sich, nebenbei bemerkt, gegen seinen eigenen Schwager, den Rassenantisemiten Förster. Den Zusammenhang vollends zwischen Kulturbesitz und Rasse leugnete auch der Begründer der Anthropogeographie, Friedrich Ratzel. Kurz vor seinem Tode schrieb Friedrich Ratzel die Worte nieder: „Indogermanische oder arische Rasse ist ein unwissenschaftlicher Widerspruch, mit dem man endlich aufräumen muß. Die Rasse hat mit dem Kultürbesitz an sich nichts zu tun." Lehnen also namhafte Forscher, insbesondere auch Logiker vom Schlage Mills, das Einteilungsprinzip nach Rassen, auf Menschen angewendet, vollkommen ab, so wird uns eine genaue Begriffsanalhse des Begriffs „Rasse" zeigen, daß, innerhalb gewisser Grenzen, der logischmethodologische Geltungsbereich des Einteilungsprinzips „Rasse", auch aus Menschen angewendet, zugestanden werden kann. Für das Tierreich ist der Rassenbegriff nach wie vor ein nicht zu entbehrender Einteilungsfaktor. In der Zoologie gilt, was Kant von der „Rasse" desinitörisch sagt: „Rassen sind Klassenunterschiede der Tiere eines und desselben Stammes, so fern er unausbleiblich erblich ist." Läßt sich nun aber dieses „unausbleibliche Merkmal der Erblichkeit" ohne weiteres von der Zoologie in die Anthropologie verpflanzen, vom Tier auf den Menschen übertragen, von den Gesetzen der Natur auf die Tendenzen der Geschichte restlos anwenden? Die Natur verläuft nach Gesetzen, die Geschichte nach Zwecken. In ihrem Mechanismus und Chemismus gehören, die Menschen dem Reiche der Natur an und sind ihren Gesetzen genau so unterworfen wie Pflanzen und Tiere, aber weder Pflanzen noch Tiere haben Geschichte. Selbst Wilde und Barbaren, sogenannte geschichtslose Stämme, welche - sich von der Tierstufe nicht merklich abheben, haben noch keine Geschichte. Erst zivilisierte Menschen von einem gewissen Kulturgrad an haben Geschichte. Hier trennen sich nun aber die Wege von Natur und Geschichte. Die Geschichte ist eben nicht eine bloße Fortsetzung der Natur auf höherer Stufe, wie Herder und Spencer annehmen, sondern ein eigenes Reich für sich. Sie ist eine Schöpfung des bewußten Menschengeistes, der sich über die Dumpfheit des Unbewußten erhebt, dem Pflanze und Tier niemals entrinnen können. Alles Unbewußte ist und bleibt ein passiver Prozeß, der sich mechanischkausal, d. h. automatisch, abspielt, während der bewußte menschliche Geist aktiv, schöpferisch, selbsttätig der Natur gegenübertritt, sie unter Umständen sogar bändigt, meistert, beherrscht. Im Naturzustände beherrscht die Umgebung den Menschen, im Kulturzustande umgekehrt der Mensch die Umgebung. Und so begreift es sich, daß ein Einteilungsprinzip, das für die mechanisch-kausal wirkende Natur Methodologisch unanfechtbar sein mag. für den organisch-teleologisch verlausenden Geschichtsprozeß unbrauchbar sein kann. Die Natur, als das Reich der Notwendigkeit, kennt und braucht andere Einteilungsprinzipien als der Prozeß der Geschichte, der nicht nach dem mechanischen Kausalverhältnis von Ursache und Wirkung, sondern nach dem teleologischen von Zweck und Mittel sich abspielt, also das Reich der Freiheit darstellt. (Cohen, Kant.) Hat Professor Cohen in seinem bekannten Vortrag die Beziehungen der kantischen Philosophie zum Judentum in seiner tiefgrabenden und schürfenden Art ausgedeckt, so soll hier gezeigt werden, daß Kant auch für die uns beschäftigende Frage: „Rassenproblem und Judentum" das entscheidende und erlösende Wort spricht. Kant unterscheidet nämlich die bloße S ch u leinteilung von der Natureinteilung; jene gehört als gedächtnismäßige Klassifikation zur Naturbeschreibung (Schüleinteilungen gestatten nur Jnduktionsschlüffe von komparativer Allgemeinheit, Natureinteilungen erst Deduktionsschlüsse von unbedingter Allgemeingültigkeit), diese, als das gemeinschaftliche Gesetz der Fortpflanzung, gehört der Naturgeschichte an. Die Schuleinteilung, fährt Kant (Werke VI, 315) fort, geht auf Klassen, welche nach Äehnlichkeiten, die Natureinteilung aber auf Stämme, welche die Tiere nach Verwandtschaften in Ansehung der Erzeugnis einteilt. Jene verschaffen ein Schul-, system für das Gedächtnis, diese ein Natursystem für den Verstand. Die Schuleinteilung hat nun zur Absicht, 'dis Geschöpfe unter Titel, die Natureinteilung aber, sie unter Gesetze zu bringen. Verstehen wir Kant richtig, dann tritt der Unterschied zwischen dem Geltungsbereich des Begriffs „Rasse" in der Zoologie und Anthropologie oder Soziologie klar hervor. Aus Tiere angewendet bedeutet Rasse eine Natureinteilung, aus Menschen übertragen aber eine Schnleinteilung. Wenn wirdie Tiere nach Familien, Arten und Gattungen klassifizieren oder nach festen Zeugungskreisen, die „unausbleiblich erblich" sind, dann haben wir es mit einem unverbrüchlichen Naturgesetz zu tun. Die daraus gefolgerten Schlüsse auf die Individuen sind Deduktionsschlüsse und gestatten einen apodiktischen Satz (anders kann es Nicht sein). Anders die Jnduktionsschlüsse. Sie gestatten nur problematische Urteile oder hypothetische Schlüsse. (Es ist so, aber es kann auch anders sein.) Deshalb finden Sie bei keinem Rassentheoretiker einen eindeutigen Schluß: „Es kann nicht anders sein." Nur Gesetze, sagt der Logiker Sigwart, stellen ein Musterbild auf, nach welchem immer uud überall das einzelne sich gestaltet. Das Gesetz zeige den Stempel, mit welchem die Natur prägt. , Ganz andrrs verhält es sich indes mit der bloßen Schuleinteilung. Sie enthält keine bindenden Gesetze, sondern bloß denkökonomische Behelfe, ein Memorandum für das Gedächtnis, also nur Titel. Die Schuleinteilung verhält sich zur Natureinteilung wie etwa der Zettelkatalog einer Bibliothek zur Systematik der Botaniker oder Zoologen. Der Bibliothekar bringt nur provisorische Ordnung in die Bücher nach selbstgewähltem Schema, der beschreibende Naturforscher dagegen bringt definitive Ordnung in die Familien und Stämme, in die Arten und Gattungen von Pflanze und Tier. Mag also der klassifikatorische Begriff „Raffe" in der Zoologie als Natureinteilung gelten und dort definitive Ordnung schaffen, so vermögen wir innerhalb der Lehre von der menschlichen Gesellschaft, der Soziologie, im Einteilungsprinzip „Rasse" nur eine Schuleinteilung zu erblicken, welche die Menschen verschiedener Häut- und Haarfarbe provisorisch unter verschiedene Titel bringt, damit man Menschengruppen mit übereinstimmenden Merkmalen im Gedächtnis zusammenzudenken und von den anderen Dauertypen auseinanderzuhalten vermag. Auf Menschen angewendet, heißt Rasse nichts anderes als Katalogisierung der Menschen nach Dauertypen behufs Entlastung des Gedächtnisses. Wenn Linne drei Rassen annimmt, Cuvier vier, Blumenbach fünf, Häckel 12, Vary 15, Desmoulius 16 Rassen zuläßt, die amerikanischen Anthropologen gar von einigen hundert Rassen sprechen, so sind alle diese menschlichen „Rassen" nur ebenso viele Etiketten, die man bestimmten menschlichen Gruppen ausklebt, um sie im Gedächtnis auseinandechalten zu können. Da alle Menschen einem Zeugungskreis augehören, sofern sie miteinander fruchtbare Nachkommen zu erzeugen vermögen, wenn auch Neger und Weiße Halbschlächtige Kinder oder Blendlinge (Mulatten) Hervorbringen, so gibt es für Menschen nur einen obersten Artbegriff, das ist das geuus humanum. Das ist der Humanismus des Judentums, von welchem Cohen jüngst sprach. Der jüdische Universalismus lehrt: Alle Menschen sind Ebenbilder Gottes, Neger nicht minder als Germanen oder Slaven. Dazu gehören bie drei Merkmale: Hände,