Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 9 (3.3.1911)
- Date
- 1911-03-03
- Page
- Seite 101 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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101 Maklakow in eingehender Rede begründet. Er sprach sich aus allgemein menschlichen und aus Staatsgründen für Aufhebung der nutzlosen Judengesetzgebung aus. die nur die Beamtenschaft und die russische Bevölkerung demoralisiere und Millionen russischer Untertanen gegen Rußland aufbringe. Er appellierte an das Gerechtigkeitsgefühl der russischen Volksvertretung; eine Lösung der Judenfrage im Sinne des Antrags werde einen Triumph des Gerechtigkeitsgefühls bilden. Von den Nationalisten beantragten die Abgeordneten Markow und Tscherkassow die Ablehnung des Gesetzentwurfs ohne Ueberweisung an eine Kommission/ indem sie in niedrigster und gehässigster Weise gegen die jüdische Bevölkerung Herzogen. Die in Rußland üblichen, von den Reaktionären stets angeführten Argumente, daß die Befreiung der Juden der übrigen russischen Bevölkerung, insbesondere den großen russischen B.auernmafsen Gefahr bringen, würde, was besonders in Betracht kommt, gerade von einigen Bauernvertretern, aus der Arbeitergruppe, den Reihen der Oktobristen und der Parteilosen, als unbegründet zurückgewiesen. Ein den Oktobristen angehörender Bauernvertreler führte an, daß die Gouvernements mit jüdischer Bevölkerung nicht im geringsten ärmer seien als Gouvernements mit nichtjüdischer Bevölkerung. Der parteilose Bauernabgeordnete Gulkin erklärte, wenn aus seinem Gouvernement Bessarabien die Juden ausgewiesen würden, würde der ganze Handel .stocken, und alle Bauern würden in schwere Abhängigkeit von den Grundbesitzern geraten. In ausführlicher Rede trat schließlich der jüdische Abgeordnete Nisselowitsch für die Annahme des Entwurfs ein. Wie notwendig die angestrebte Gesetzreform, wie unhaltbar und verantwortlich die gegenwärtigen Zustände sind, zeigt ein eingetroffenes Petersburger Telegramm über neu Judenverfolgungen im Gouvernement Tschernigow, wo wieder massenweise Ausweisungen von Juden stattfinden. Aus dem Kreise Surasch dieses Gouvernements werden allein 219 Familien von der Ausweisung betroffen. Diese völlig gesetzlosen Ausweisungen vollziehen sich zudem unter sehr grausamen Begleitumständen. Um die jüdischen Familien zur schleunigen Abreise zu zwingen, ^werden bei dreißig Grad Kälte die Türen und die Fenster ihrer Wohnungen von der Polizei geöffnet, so daß die Ausgewiesenen schwer zu leiden haben. Der Gouverneur von Tschernigow befahl, alle gesetzlichen Beschwerden der Juden gegen die Ausweisungen ohne Prüfung abzuweisen. Es ist jammervoll, derartige sinnlose Grausamkeiten registrieren zu müssen. & SDie „Times“ brachte mehrere Artikel über einen ganz eigenartigen Vorfall in London, den die „Frankfurter Zeitung" kurz also zusammenfaßt: Die große Ansammlung osteuropäischer Juden im Londoner Ostend — ihre Anzahl wird sehr verschieden beziffert, wahrscheinlich sind es etwas mehr als 100 000 —hat in der letzten Zeit durch die Mordtaten sogenannter Anarchisten viel von sich reden gemacht. Eine andere Seite der in diesem Milieu herrschenden Strömung beleuchtete ein Beleidigungsprozeß, der in den letzten Tagen verhandelt, wurde und der ergebnislos verlief, weil die Jury die ihr gestellten schwierigen Fragen aus dem jüdischen Ritual nicht beantworten konnte. Kläger war der Fleischer Hirsch, der Beklagte Mhers ist Aufsichtsbeamter des jüdischen „Board of Schechita“. Myers hat in den Blättern „Jewish World“ und „Jewish Chronicle“ Anzeigen erlassen, die das von dem Kläger Hirsch verkaufte Fleisch als „trefa“ bezeichneten und die Juden vor dem Genuß warnten. Der Beklagte und seine Verteidiger behaupten dabei nicht, daß das vom Kläger verkaufte Fleisch unrein, ungesund, oder daß es nicht nach den Vorschriften des jüdischen Rituals geschlachtet sei. Ihr Angriff stützt sich lediglich darauf, daß der beklagte Fleischer keine Konzession von dem Oberrabbiner besitzt. Der Fall wirft ein Licht auf eine gewisse Entwicklung des englischen Judentums. Ein Gesetz vom Jahre 1870 hat eine Anzahl jüdischer Gemeinden unter dem Namen „United Lzmasogues" zusammengefaßt, und diesen, die nur einen kleinen Teil der in England lebenden Juden, namentlich die begüterten umfassen, das Recht gegeben, ein Oberhaupt mit dem Tltel „Chief Rabbi“ zu wählen. Es ist zweifelhaft und durch die Verhandlung nicht klar erwiesen worden, welche Autorität diesem „Chief Rabbi" von der Judenschaft im ganzen zuerkannt wird. Der gegenwärtige Inhaber dieses Amtes Dr. Adler, der als Zeuge? aussagte, beansprucht für sich die Stellung der höchsten geistlichen Autorität der Juden, nicht nur für London, sondern für England und sogar das ganze Britische Reich. Wie es scheint, ist im jüdischen Gesetz eine solche gleichsam päpstliche oder bischöfliche Autorität nicht herkömmlich; die englischen Gewohnheiten ermutigen allerdings derartige Tendenzen, die das Judentum in eine Art mosaischer Staatskir.de umgestalten würden. Diesen Ansprüchen treten indessen andere Rabbiner entgegen, und der klagende Fleischer hatte eine Schächterlaubnis von einem solchen erhalten. Die englische Jury befand sich nun in der schwierigen Lage zu entscheiden, ob es jüdisches Gesetz sei, daß nur ein von einem bestimmten Rabbiner konzessionierter Metzger „koscheres“ Fleisch-verkaufen könne. Wie der Richter den Geschworenen in seiner Zusammenfassung sagte, dürften sie sich nicht dabei beruhigen, festzustellen, was die Ansicht der Bücher Mose, des Talmuds und der Joreh Deah in dieser Streit» frage sei; sie hätten vielmehr unter Heranziehung der enormen Literatur der rabbinischen Entscheidungen und der mit gesetzlicher Kraft ausgestatteten Kommentare ihren Spruch zu fallen. Dieser Last fühlte sich die aus Christen bestehende Jury nicht gewachsen. Sie kam nach einer Beratung von zwei Stunden zu dem Ergebnis, daß sie die Frage nicht beantworten könne, und der Gerichtshof ging ohne Urteil auseinander. Ssmurl Lublmski. m 25. Dezember 1910 starb in Weimar, wo er die letzten \ Jahre seines Lebens wohnte, der Schriftsteller Samuel 1 Lublinski im noch nicht vollendeten 43. Lebensjahr. Samuel Lublinski ist am 18. Februar 1868 zu Johannisburg in Ostpreußen geboren. Sein Vater war ein angesehener Kaufmann, der selbst rege geistige Interessen hatte, die Begabung seines Sohnes früh erkannte und zu fördern suchte. Da Johannisburg kein Gymnasium hatte, kam er früh nach Königsberg — und.nun fing eine Leidenszeit für den Knaben an, der mit einzelnen seiner Lehrer nie zurecht kam. Er war aus vier Gymnasien und verließ die Schule, der er geistig lange entwachsen war, mit 19 Jahren, um als Lehrling in das s Samuel Lublinski.