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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-02-24 · Heft 8 (24.2.1911) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 8 (24.2.1911)
Date
1911-02-24
Page
Seite 88 (sequence 4)
Language
German
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Kaisers Geburtstag ab. Das kann uns nur erwünscht sein, weil dadurch die Leser solcher Blätter, denen sonst nur verzerrte Anschauungen über jüdische Dinge zu Gesicht kommen, einmal vernehmen, wie Juden über deutsche Dinge wirklich denken. Wenn sich die Schriftleitung der genannten Organe bemüßigt fühlt, unsere Ausführungen mit Ausrusungszeichen zu begleiten, und in kindlicher Weise an einer Stelle eine Anzahl jüdischer Namen einzusetzen — etwa um auf das Undeutsche der Juden hinzuweisen — so wollen wir sie in diesem Vergnügen nicht stören. ‘ * Der „Neuen Jüdischen Korrespondenz" entnehmen wir folgenden Artikel: Eine vor kurzem erlassene Verfügung des Oberpräsidenten enthält unter anderem folgende Bestimmungen betreffs der in Ostpreußen, insbesondere in Königsberg ansässigen russischen Juden: 1. Die. Kinder derjenigen Ausländer, die seit dem Jahre 1882 hier ansässig sind, haben das Recht auf Naturalisation. 2. Die' Wenigen, die in späteren Jahre hier eingewandert sind, müssen alle zwei Jahre die Genehmigung nachsuchen, hier mit ihrer Familie, . falls sie solche von früher haben, wohnen zu dürfen. Diejenigen, die keine Familien haben, müssen sich bei jeder Erneuerung des Gesuches schriftlich verpflichten, hier keine Familie zu gründen respektive solche aus Rußland mitzubringen. 3. Diejenigen, die in den. letzten fünf bis zehn Jahren hier eingewandert sind und auch diejenigen, die bereits seit 20 und mehr Jahren hier wohnhaft sind, aber erst unlängst geheiratet haben, müssen sich bei der Aufenthaltsgenehmigung verpflichten, daß ihre Söhne bei Erreichung des neunten Lebensjahres das preußische Gebiet verlassen werden. So wurde von einem Kaufmann, der hier seit dem Jahre 1885 wohnhaft ist und dessen Junge jetzt das sechste Lebensjahr erreicht hat, diese Unterschrift verlangt. Nur mit großer Mühe ist es ihm gelungen, die dauernde Aufenthaltsgenehmigung für seinen Sohn zu erreichen, Dem Kaufmann D., der seit zwölf Jahren hier ansässig ist, wie auch dem Sch., der vor acht' bis neun Jahren hier eingewandert ist —7. beide haben keine Söhne — wurde die Aufenthaltsgenehmigung nur unter der Bedingung erteilt, daß, falls sie Söhne bekommen sollten, dieselben die Stadt zu verlassen haben. Die zehn- und zwölfjährigen" Söhne der Kaufleute I. und Z., die hier auch schon lange wohnen, wurden ausgewiesen. Jedoch ist es dem einen Herrn gelungen, für. seinen Sohn, der kränklich ist, auf ärztliches Attest hin die Aust enthaltsgenehmigung zu erlangen; der zweite Sohn muß die Stadt verlassen. Ein Herr I., der seit sechs Jahren das Wohnrecht in der Provinz hat, erhielt plötzlich den Befehl, daß sein Sohn, der bereits die Tertia des hiesigen Gymnasiums besucht, das preußische Gebiet verlassen müsse. Zu bemerken ist ferner, daß bei der Aufenthaltsgenehmigung noch verlangt wird, man dürfe keinen Besuch aus Rußland ohne vorherige Anfrage beim 'Oberpräsidenten empfangen. Wir bitten einen unserer oftpreußischen Korrespondenten, uns nähere Mitteilungen über diese Verfügung und deren Ausführung zu übermitteln. * In den Verhandlungen des. Preußischen Landtages nahm bei Gelegenheit des Etats des Ministeriums des Innern, beim Kapitel Medizinalwesen, der Abgeordnete Rosenow Veranlassung folgendes auszuführen: Besonders jüdische Praktikanten werden von den konfessionellen Anstalten zurückgewiesen, auch von paritätischen Anstalten, wie der Vorfall in Britz beweist. Ich kenne Fälle, in denen Praktikanten von mehr als 20 Anstalten, die sie sich gewählt hatten, zurückgewiesen wurden. (Hört! Hört!) Dadurch vergeht natürlich unnötig viel Zeit, und es wird unnötiges Geld äusgegeben. Finden die Praktikanten. nun aber ein Unterkommen, so werden sie vielfach gar nicht medizinisch weitergebildet, sondern zu allen möglichen Schreibarten benutzt. Derselbe kam bei demselben Etat noch einmal auf eine andere, die Juden gleichfalls angehende Frage zu sprechen. Er sagte: ' In der Budgetkommission hat der Regierungskommissar auf eine Anfrage meines Freundes Cassel erklärt,, der Anstellung jüdischer Kreisärzte ständen keine grundsätzlichen Bedenken entgegen. Wenn in neuerer Zeit es verhältnismäßig selten vorgekommen. sei, 'daß jüdische Kreisärzte angestellt seien, so liege das an der Tatsache, daß sich wenig Juden gemeldet hätten. Darüber braucht man sich ja nicht zu wundern, denn die Juden befürchten eben, nicht angestellt zu werden und melden sich deshalb gar nicht. Nachdem diese Dinge, hier öffentlich besprochen und nachdem auch die Bezüge der Kreisärzte erhöht worden sind, möchte ich den dringenden Wunsch aussprechen, daß sich jüdische Aerzte nun auch in größerer Zahl zum Kreisarztexamen melden. Weder der Minister noch einer der Kommissare hielt es für angebrächt, aus diese Klagen einzugehen. & Das Leichenbegängnis des Frei Herrn Albert v. Rothschild fand, wie im Gemeindeboten ausführlich berichtet wird, in Wien in imposanter Weise am 14. Februar statt. Am Tage der Beerdigung wurden an jüdische Arme in Wien und Budapest 150000 Kronen verteilt. Das Testament soll 2 Millionen für wohltätige Zwecke bestimmen. Die Wiener Blätter, besonders die österreichische Wochenschrift enthalten ausführliche Artikel, auch über die Stellung des Genannten zum Judentum, seine reichen Spenden, aber auch über die großen Ausgaben, die dem Hause Rothschild erwachsen. Das Blatt schreibt: Um nur ein Beispiel zu geben: Die Entrechtung und Beraubung der galizischen Schänker hat wieder einmal ein krasses Beispiel dafür gegeben, wie systematisch die Polen und Ruthenen ihre Juden aushungern. Da wäre wohl Gelegenheit für einen Rothschild, aus der jüdischen Hausindustrie in Galizien eine Industrie und Arbeitsgelegenheit für Taufende von Händen zu schaffen. Es gibt kein Hindernis dafür, in Rußland gibt es auch jüdische Fabrikarbeiter zu zehntausenden. Fall Nummer zwei: Das jüdische Gewerbe braucht dringend eine Kreditorganisation, sie wäre mit Rothschildschen Mitteln ein Kinderspiel. Fall Nummer drei: Die jüdische Durch- Wanderung kommt aus Mangel an Geld in Oesterreich immer wieder ins Stocken. Das ein kleiner Bruchteil für ein Wirtschaftsprogramin großen jüdischen Besitzes. Melleicht hat der verstorbene Baron keine Gelegenheit zur beabsichtigten Durchführung gehabt und hat mit den Mitteln dafür die Ideen dazu seinen Nachkommen hinterlassen. Die große Deputation der jüdischen Schänker aus Galizien war in Wien und überreichte dem Handelsminister Dr. Weißkirchner ein Memorandum, in dem folgendes ausgeführt würde: Es erhielten insgesamt 9687 Personen Schankkonzessionen, davon 2664 Personen, die im Schankgewerbe nie tätig waren und daher die laut Gesetz erforderliche fachmäßige Ausbildung zu diesem Berufe nicht besitzen. Großgrundbesitzer, reiche Bauern, wohlhabende Handwerker, einzelne Gemeinden und Vereine erhielten 2700 Konzessionen, und zugleich hatte man für 8166 gewesene Schankwirte, die in diesem Gewerbe oft viele Jahrzehnte hindurch "gearbeitet haben, keinen Platz mehr. Viele tausende Rekurse (17 000) wurden gegen diese Entscheidungen der Bezirkshauptmannschaften als Gewerbebehörden erster Instanz eintzebracht, davon aber hat die k. k. Statthalterei nur 741 Rekurse berücksichtigt. Vielen Schankwirten wurden ihre Gesuche abgewiesen, weil man in der betreffenden Ortschaft die Konzession an einen Protegierten, wenn auch oft mit Kriminal bestraften, erteilen wollte. Insbesondere in Westgalizien hat die Statthalterei an Hunderte von Personen, die sich niemals mit dem Schankgewerbe beschäftigten, Konzessionen erteilt. um nur nicht den dort seit Jahrzehnten ansässigen und arbeitenden Schankwirten die Möglichkeit zu geben, weiter von ihrem Berufe ihre Familien zu ernähren.

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