Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 6 (10.2.1911)
- Date
- 1911-02-10
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3228961-3228968--67221-3279426- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
75. Jahrgang Nr. 6 Der >' Berlin, 10. Februar 1911 BeilAge zur „Allgeineinen Leitung dr§ Judentums". korrrlpondrn?m und Msckrichten Deutschland. 8. Berlin, 5. Februar. Die heutige gutbesuchte Sitzung der Reprä sentanten-Versammlung bot in ihrer 30 Punkte umfassenden Tagesordnung einige wichtige und interessante Borlagen. Geschäftlich teilte der Vorsitzende mit, daß beim Gemeindevorftand eine 3000 Mark betragende Stiftung der Frau Oliven eingegangen ist und daß ferner zur Festsetzung der Lehrergehälter der Gemeindevorstand sein Einverständnis gegeben hat. Von zahlreichen Gemeinde» Mitgliedern ist der recht wichtige Antrag an die Versammlung gerichtet worden: der Gemeindevorstand wolle in gemischter Deputation mit der Repräsentanten-Versammlung beraten, in welcher Weise das bisherige Wahlsystem geändert werden kann, insbesondere, daß es den Gemeindewählern, die den amtlichen Wahlzettel nicht besitzen, möglich wird, am Wahltage ihre Stimme abzugeben. Dieser Antrag wurde auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Alsdann wurde die Zuwendung der Frau Jenny Oppenheim und Frau Dr. Tony Abel-Oppenheim im Betrage von 500 Mark zur Erweiterung der Louis Oppenheim-Stiftung angenommen. Eine längere Diskussion veranlaßt ein Antrag von Mitgliedern der Versammlung betreffs Reglung der Konstituierung der Abteilung der vereinigten Synagogen-Vorstände. Wie erinnerlich, sind neuerdings zwei Unterabteilungen dieser Verwaltungskommission errichtet worden, die sogenannten Kultuskommisstonen für Orgelsynagogen und orgelfreie Synagogen. Ter Vertreter der Vorlagen,-Herr Justizrat Dr. Veit Simon wies darauf hin, daß für die innere Zusammensetzung und vor allem für die Konstituierung dieser Kommission sich neue Notwendigkeiten ergeben, für die im Statut nicht Vorsorge getroffen ist. Auch eine Neuordnung der rechtlichen Verhältnisse sei damit verbunden, und in gemischter Deputation soll im Sinne des Antrages beraten werden. Herrn Justizrat Dr. Ignatz Cohn sind prinzipielle Bedenken juristischer Natur gegen diesen Antrag aufgestiegen. Nach seiner Ansicht ist der Beschluß, Unterabteilungen einzuführen, nach dem Statut unzulässig, und es fragt sick, ob überhaupt die vereinigten Shnagogenvorstände eine Verwaltungskommission sind. Nach seiner Auffassung ist es auch garnicht denkbar, die Rabbiner als stimmberechtigte Mitglieder in die Unterabteilungen zu wählen, weil sie nicht Mitglieder der Verwaltungskommission sind. Die vereinigten Synagogenvorstände hätten sich bereits konstituiert (Zwischenruf des Herrn Louis Sachs: contra legem!) und der Gemeindevorstand hätte die Konstituierung zugelassen, weil er sie als reine Verwalttingsmaßnahme betrachte. Eine Statutenänderung sei auch aus dem Grunde unmöglich, weil nach dem gefaßten Beschlüsse die Unterabteilungen noch gar nichts Dauerndes sein sollen. Herr Kommissar .'teiter sieht nicht ein, weshalb nicht ein Statut für'eine nur beschränkte Dauer der Unterabteilung möglich sei. Er hält es für wlbstverstäudlich, daß, wenn ein Rabbiner Mitglied der Unterabteilung ist, er naturgemäß auch Mitglied der vereinigten Synaungenvorstände ist. Selbstverständlich müßten auch in der Zusammenlehung der Kommission Veränderungen eintreten. Herr Justizrat -^imon hält es für zweifellos, daß die vereinigten Synagogenbarslände eine Verwaltungskommission der jüdischen Gemeinde, rnith-u ein integrierender Teil der Verwaltung sind. Der Antrag würde oeshalb an sich ausreichen, um eine Aendernng des Gemeindest atuts zu veranlassen. Herr Tr. Minden betrachtet es als überflüssig, o-c juristische Debatte über die Zulässigkeit der Konstituierung fort';'-spinnenda es sich zunächst nur um die Niedersetzung einer gemischten Deputation handele. Ein Statut könne auch jederzeit geändert werden, wenn es nicht mehr zeitgemäß sei. Er fügt hinzu, daß die jetzt geplante Form der.Zweiteilung gar nicht in den Kreisen bebesriedige, in denen die Idee der Kultuskommission geboren sei, auch nicht nach der Richtung der zeitlichen Beschränkung. Nachdem noch Herr Löwenthal sich dahin geäußert, daß die Sacke künstlich unklar gemacht werde, da der Artikel 20 des Statutes alle Schwierigkeiten aus dem Wege räume, wurde der Antrag auf Einsetzung einer gemischten Deputation angenommen. — Zu einer recht langen Debatte gab auch das Schreiben eines Gemeindemitgliedes Veranlassung betreffend Anbringung eines figürlichen Schmuckes 'an einem Grabdenkmal. Ter Referent, Herr Geheimrat Senator, berichtet namens des Ausschusses, daß dort die Meinung vorgeherrscht habe, man solle in dem zur Debatte stehenden Falle nicht so rigoros Vorgehen. Auf Antrag Blaschke soll der Gemeindevorstand ersucht werden, ein Gutachten aller Rabbiner zu extrahieren, ob der Anbringung allegorischen Schmuckes an einem Grabdenkmal religionsgesetzliche Bedenken entgegenstehen. Herr Kommissar Netter weist in nachdrücklicher Weise den Wunsch des Petenten zurück mit dem Hinzufügeu, daß bereits Rabbinatsgntachten über diese Frage . vorliegen. Auf Grund dieser Gutachten habe die Friedhofsordnung das Verbot figürlichen Schmuckes ausgesprochen. Auch Herr Willibald Loewenthal bittet dringend, von dem bisherigen Modus auch in diesem Falle nicht abzuweichen. Herr Professor Blaschke begründet den Wunsch des Ausschusses nach Einholung neuer Gutachten und weist auf die wunderbaren allegorischen Grabdenkmäler Italiens hin, dessen jüdische Einwohner sich wohl kaum mit dem Religionsgesetz in Widerspruch gesetzt hätten. Auch Herr Justizrat Simon fordert neue Gutachten sämtlicher jetzt fungierenden Rabbiner, da man nicht wisse, wann und von "wem die bisherigen Gutachten abgegeben seien. Sollten sie dahin abgegeben sein, daß religionsgesetzliche Gründe gegen die Anbringung figürlichen Schmucks sprechen, so müßte man annehmen, daß unsere Glaubensgenossen Italiens seit Jahrhunderten ein Sakrileg begangen hätten. Der Gemeindevorstand scheine auf dem Standpunkt zu stehen: guieta non movere, während er, Redner, den Standpunkt: „Vorwärts" vertrete, nämlich zu erwägen und zu entscheiden ohne Rücksicht darauf, ob das Ruhige bewegt werde oder nicht. Herr Kommissar Netter gesteht zu, daß die Nabbinatsgutachten teilweise älteren Datums sind, das älteste datiere aus dem Jahre 1867. Ein Gutachten besage auch, daß religionsgesetzliche Bedenken nicht bestehen. Die seit einem Jahr bestehende Friedhofsordnung habe aber, um allen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, ein striktes Verbot aufgestellt, und gegen diese Friedhofsordnung hätten sich keine Bedenken erhoben. Ter Wunsch der Gemeindeverwaltung gehe dahin, das Gepräge eines jüdischen Friedhofs zu erhalten und kein Kunstmagazin sich entwickeln zu lassen. Herr Louis Sachs ist der Ansicht, daß es sich in dem zur Debatte stehenden Fall gar nicht um einen figürlichen Schmuck, sondern nur um ein kleines Relief handle, auf. dem Moses und Jeremias zur Darstellung gelangen. Dieses Relief sei so bescheiden gedacht, daß die Gemeindeverwaltung trotz der Friedhofsordnung diesen Wunsch erfüllen und auch die orthodoxen Gemeindemitglieder nichts dagegen einwenden können. In jedem Falle sei der Wunsch ganz berechtigt, die Gutachten der Rabbiner einzuholen. Auch Herr Justizrat Dr. Cohn befürwortet die Einholung der Gutachten, ebenso Herr Direktor Dr. Minden, der es in launiger Weise nur beklagt, daß gerade die um das Judentum so hoch verdienten Moses und Jeremias von diesem Beschluß betroffen werden. Die Annahme des Ausschußantrages war eine einstimmige. Der Geschäftsbericht des Bibliothekars wurde zur Kenntnis genommen. Es ist daraus zu entnehmen, daß der Besuch in den neuen Räumen der Bibliothek etwas zurückgegangen, während die Entleihung von Büchern größer geworden ifl- — Die Abänderungen des zum revidierten Statut für die jüdische Gemeinde beschlossenen Nachtrages wurden debattelos in erster und zweiter Lesung genehmigt. Die Aufsichtsbehörde hatte außer einer sachlichen Aenderung nur einige redaktionelle Aenderungen in Vorschlag gebracht, denen sich der Gemeindevorstand angeschlossen hat' — Infolge des Ausscheidens der Repräsentanten Emil Cohn,