Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 6 (10.2.1911)
- Date
- 1911-02-10
- Page
- Seite 69 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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GesamtwLhlerschasb. •; mchtz. zulässig seinsollj in - auffälligem . Gegensatz zu einer anderen Bemerkung (S. 2)> wonach, er „mit Nachdruck den Finger-aus die Irreführung" im Gesetzentwurf S. 27 legt, der däs Selbftbestimmungsrecht der Geweinde durch „Gemeindebeschluß" ausgeübt werden läßt, während, ja doch hierunter zu verstehen sei „nicht etwa ein Beschluß der Gemeinde, d. h. der Gesamtheit ihrer Mitglieder,, sondern des Vorstandes und der Gemeiude- ' Vertreter". Der Rabbiner also muß seinen Willen haben, auch wenn die Mehrheit der Gemeindewähler gegen ihn ist; wollen aber Vorstand und Gemeindevertretung ihren Willen haben — ja da ist das ganz etwas anderes! ,7 Die Grundfrage bleibt immer: Wer soll in der jüdischen Gemeinde nach dem Gesetz die Leitung haben, die Wählerund die von ihnen erwählten Kollegialbehörden oder der Rabbiner? Doppelte Leitung ist auf die Dauer nicht möglich, sondern führt nur zu langen Kämpfen und schließlich doch zum Ueberwiegen entweder des einen oder des anderen Teils. Jene Grundfrage ist in den letzten Jahren so oft erörtert worden, daß alle für die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs in Betracht kommenden Stellen sich hierüber bereits ihre feste Meinung gebildet haben. Daher wäre es gegenstandslos, auf diese Frage an der Hand der Ausführungendes Herrn Dr. Jacob, die im wesentlichen nur früher von rabbinischer Seite Gesagtes zusammenfassend wiederholen, erneut zurückzukommen; es sei in dieser Hinsicht zur Widerlegung aus frühere. Aufsätze (Zeitung des Judentums 1897, S. 592; 1898, S. 499; 1902, S. 137, 172; 1905, S. 450, 508) verwiesen. Nur auf einen Gedanken der Streitschrift sei noch kurz eingegangen. Es heißt dort: „Die Gemeinde und das Volk denken auch gar nicht daran, mit ihrer Wahl die Vertreter zu ihren geistigen und geistlichen Führern zu machen, sie wollen ihnen nur die Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten anvertrauen, wie es denn gottlob noch Vorsteher und Vertreter gibt, die ihr Mandat in diesem Sinne auffassen. Denn sie sind sich gleich allen Denkenden wohl bewußt, daß eine von einem geistigen Prinzip zusammengehältene Gemeinschaft nur von denen geführt und in ihrer Entwicklung bestimmt werden kann, die den Geist, der in dieser Gemeinschaft lebt und von dem sie lebt, erforschen, verkünden und vertreten, die sich dies zur Lebensaufgabe gemacht und sich in langen Jahren dazu vorbereitet haben, also eine Religionsgemeinschaft von ihren nicht umsonst so genannten „Geistlichen, die jüdische Religionsgemeinschaft von ihren Rabbinern, das ist ihren Lehrern und Gelehrten." Man sieht, welche niedrige Meinung Herr Rabbiner Dr. Jacob von den Fähigkeiten und den selbstgesetzten Zielen der Mitglieder der Gemeindebehörden hat! Nun soll durchaus nicht Gleiches mit Gleichem vergolten, und es soll durchaus anerkannt werden, daß zahlreiche tüchtige Kräfte im Rabbinerstand vorhanden sind, sowohl unter den orthodoxen wie unter den liberalen Rabbinern, und daß sie/ ein jeder mit den Mitteln, die er für die richtigen hält, eifrig bemüht sind, die jüdische Religionsgemeinschaft zu kräftigen. . Aber geistige Führer der deutschen Juden? Wo waren sie unter den deutschen Rabbinern der letzten Jahrzehnte? Wer steht an der Spitze der Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums? : Ein Laie! Wer leitet den Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, der zur Stärkung des Selbstbewußtseins der Juden nicht nur in politischer, sondern auch in religiöser Hinsicht Hervorragendes.geleistet hat? Ein. Laie!. . . Wer führt die Vereinigung für das liberale Judentum -in Deutschland und durch sie die neue Reformbewegung? Ein Laie!. Diese drei Laien — um von anderen zu schweigen — waren in den letzten Jahrzehnten von viel größerer Bedeutung für die geistige Führung der deutschen Juden als irgendein Rabbiner. Wobei durchaus nicht geleugnet werden soll, daß auch viele Rabbiner neben den Laien freudig mit jenen geistigen Führern zusammengewirkt und sie unterstützt haben. Und wohlgemerkt: die erwähnten Laien haben die Führung übernommen, trotzdem zwei von ihnen gar nicht Mitglied einer Gemeindekörperschaft waren und einer nur vorübergehend. Jeder Rabbiner hätte daher in gleicher Weise diese Führung übernehmen können. Warum hat es dennoch keiner getan? Der tiefere Grund hierfür liegt darin, daß die Rabbiner — und selbst diejenigen, welche an die Verbindlichkeit abgestorbener Zeremonien und Ritualvorschriften selbst rächt mehr glauben — diese nicht auch für ihre Person über Bord werfen. Da sie so in ihren Anschauungen und ihrer Lebensführung auf einem Standpunkt stehen geblieben sind, der von der großen Mehrheit der deutschen Juden längst verlassen ist, so sind sie nicht geeignet, diese zu führen. Alle gesetzlichen Fesseln aber, mit denen man etwa versuchen würde, die Voranschreitenden an dem Standpunkt der Rabbiner festzuhalten, würden gar bald gesprengt werden! Mntoninus und Sabbi. Von Professor Dr. Samuel Krauß in Wien, eine Schrift „Antoninus und Rabbi" *) hat schon bis jetzt eine Anzahl von Schriften, Besprechungen und Anzeigen hervorgerufen, welche die Wichtigkeit der Sache zur Genüge bekunden. Ich gedenke, wenn die Besprechungen zu einem gewissen Abschluß kommen, auf sämtliche ernste Bemerkungen wissenschaftlich zu antworten, muß jedoch vorübergehend schon jetzt das Wort ergreifen, weil die Ausführungen des Herrn Dr. Marcus Landauf viele Mißverständnisse enthalten, die im . Interesse der Wahrheit und im Interesse meiner Schrift berichtigt werden müssen. Landau behauptet (S. 44), ich hätte „merkwürdigerweise" eine der interessantesten Sagen in bezug auf die Bekehrung des Antoninus unerwähnt gelassen. Er meint die Geburtsgeschichte Rabbis in Jellineks Beth-ha-Midrasch 6, 130. Aber die Geschichte und auch die genannte Quelle hat bei mir (S. 66 s.) die geforderte Erwähnung sehr wohl gefunden unter Hinweis darauf, daß ich in einer wissenschaftlichen Zeitschrift bereits früher handschriftliche Paralleltexte dazu gegeben habe. Noch ärgerlicher ist die Zumutung, mein „Hauptargument" in der Identifizierung des talmudischen Antoninus mit Avidius Cassius läge darin, „daß dieser Kaiser . . . nie den Namen Antoninus angenommen hat, nie Antoninus genannt wurde" (S. 33). Im Gegenteil! In dem Abschnitt, der die Ueberschrift „Antoninus" trägt (S. 98 f.), habe ich mich gerade bemüht, darzutun, daß Avidius Cassius sich den Namen Antoninus beigelegt haben müsse, wodurch die h XVn. Jahresbericht der israelitischen theologischen Lehranstalt in Wien. Ein Sonderabdruck befindet sich in Kommission bei Sänger & Friedberg. Frankfurt a. M. , .2) «Allgemeine Zeitung des Judentums" 1911, S. 21 f., 32 f., 44 f.