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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-01-20 · Heft 3 (20.1.1911) · p. Seite 31

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 3 (20.1.1911)
Date
1911-01-20
Page
Seite 31 (sequence 7)
Language
German
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f mein Weib und ich bin ihr Mann von heute bis in Ewigkeit. Ich habe Dir gegeben als. Morgengabe für Deine Tochter Mibtachja 5 Schekel Silber königliche Währung. Du hast "es empfangen und Dein Herz ist befriedigt. Du hast Deiner Tochter Mibtachja gegeben in ihre Hand als Ausstattungsgeld 1 Kebes und 2. -Schekel königlicher Währung. Du hast ihr in ihre Hand gegeben ein neues Kleid aus Wolle buntgestickt und buntgefärbt, dessen Länge 8 Ellen und dessen Breite 5 Ellen beträgt, das einen Wert von 2 Kebes und 8 Schekel königlicher Währung hat. Neuen gewebten Stoff, 7 Ellen lang, 5 Ellen breit, wert 8 Schekel Silber königlicher Währung. Ein anderes Kleid aus Wolle von geschlachteten Schafen, 6 Ellen lang4 Ellen breit, wert 7 Schekel Silber königlicher Währung. Einen Bronzespiegel, wert 1 Schekel Silber und 2 Viertel. Eine Bronzeschüffel, wert 1 Schekel Silber und 2 Viertel. Bronzegeschirr, wert 3Schekel Silber. Einen Bronzekrug, wert 2 Viertel. Alles Silber und der Wert der Gegenstände macht in Summa 6 Kebes Silber, 5 Schekel Silber, 20 Halurin Silber, 2 Viertel, königlicher Währung. Ich habe alles empfangen, und mein Herz ist befriedigt. Eine Lagerstätte aus Papyrus mit Steinfüßen nebst sonstiger Schlaszimmereinrichtung. Wenn As-Hor morgen oder übermorgen stirbt, ohne von seinem Weibe Mibtachja männliche oder weibliche Nachkommen zu hinterlassen, dann sollMibtachja Herrin sein über das Haus des As-Hor, über seine beweglichen Güter und seinen Besitz und über alles, was er auf der Erde besitzt. Wenn morgen oder übermorgen Mibtachja stirbt, ohne von ihrem Manne As-Hor männliche oder weibliche Nachkommen zu hinterlassen, soll As-Hor ihre beweglichen Güter und ihren Besitz erben. Wenn morgen oder übermorgen Mibtachja aufstehen wird in der Gemeinde und sagt : ich hasse meinen Mann As-Hor,'soll sie Scheidungsgeld zahlen, dem As-Hor auf der Wage zuwägen 5 Schekel und 2 Viertel Silber. Was sie aber in der Hand mitgebracht hat, soll sie bis zum letzten Faden mitnehmen und sie kann gehen, wohin sie will, ohne Wort und Streit. Wenn morgen oder übermorgen As-Hor in der Gemeindet ausstehen wird und sagt: ich Haffe mein Weib Mibtachja, soll" er die Morgengabe verlieren, und sie darf alles mitnehmen, was sie in der Hand milgebracht hat bis zum letzten Faden aus einmal an ein und demselben Tag, und sie kann gehen, wohin sie will, ohne Wort und ohne Streit. Wenn jemand aufsteht gegen Mibtachja und sie vertreiben will aus dem Hause As-Hors, von seinen Gütern und von seinem Besitz, soll er ihr 20 Kebes Silber als Strafgeld zahlen und diese Urkunde soll ihr beistehen. Ich soll nicht das Recht haben zu sagen: ich habe ein anderes Weib außer Mibtachja, ich habe andere außer den Kindern, welche mir Mibtachja gebären wird. Sollte ich sagen: ich habe andere Kinder und ein anderes Weib außer Mibtachja und ihren Kindern, dann bin ich verpflichtet, Mibtachja 20 Kebes Silber königl. Währung als Strafe zu zahlen. Ich soll nicht das Recht haben, meine Güter und meinen Besitz der Mibtachja zu entziehen. Sollte ich dies tun, bin ich verpflichtet Mibtachja 20 Kebes Silber königl. Währung als Strafe zu zahlen. Geschrieben ist diese Urkunde von Nathan dem SohneKnanjas auf Befehl des As-Hor, Zeugen sind Penulja, Sohn Jezanjas, Jezanja, Sohn Urijjas, Menachem, Sohn Zakkurs usw." Ein ganz merkwürdiger Heiratskontrakt, in welchem die Rechte der Frau kräftiger geschützt werden als in den gleichen Urkunden der Gegenwart. Der Mann spricht nicht von ewiger Liebe, sichert aber seiner Erkorenen in ganz praktischer Weise hohe Summen zu, wenn er sich von ihr scheiden, ein anderes Weib nehmen, andere Kinder als seine anerkennen, shr seinen Besitz vorenthalten sollte. Alle Bedingungen lauten zugunsten der Frau, nur in einem Falle zugunsten des Mannes, wenn nämlich die Frau die Scheidung verlangt. Selbst in diesem , - ,~v \ -'Vfe Falle bedingt sich der Mann lediglich die Rückerstattung der Morgengabe, d. ieigentlich des Kaufpreises. In dem Heirats--* vertrag dürfen wir die älteste Ketbuba. den heute zu einer Formalität herabgedrückten jüdischen Ehekontrakt sehen. Unser Papyrus hat schon die wesentlichen Formeln der Kethuba: die Werbesormel: „Sei mir zum Weibe;" die Scheidungsformel des Get, des jüdischen Scheidebriefes: „Geh wohin du willst;" die Rufzählung und Summierung des Heiratsgutes und noch manch anderes. Der Papyrus ist ein schönes Denkmal des altjüdischen Eherechtes, welches wir mit einem Modeworte feministisch nennen dürfen. Es entbehrt nicht des Humors, daß der ehemalige Gatte der Mibtachjaauf ihrem Heiratsvertrage als Zeuge unterschrieben ist. Er hat seiner gewesenen Ehehälfte das neue ' Glück augenscheinlich gegönnt. Bei diesem dritten Gatten, dem vornehmen Aegypter im Staatsdienste, hat sich die vielgeprüfte. Mibtachja glücklich gefühlt. Er tat ihr alles zuwillen: seinen^ altägyptischen Namen AsfHor, d. h. Geschenk des Gottes Hör,'? ^hebraisierte er in den Namen Nathan, in welchem an § Stelle des ägyptischen Götzen der' jüdische Gott gesetzt ist.' Die zwei Söhne, welche ihm Mibtachja gebar, nannte er nach' dem Großvater und Vater seiner Frau: Jedonja bzw.^ Machseja. Diese beiden Söhne hatten einen Prozeß mit zwei Söhnen des Meschullam, welche gegen die Söhne As-Hors> eine Forderung erhoben. Sie behaupteten, nämlich, ihr verstorbener Vater habe dem ebenfalls verstorbenen As-Hor eine Menge Wertgegenstände, Kleider, Ehen und Bronzegeräte zur Aufbewahrung gegeben, welche er nicht zurückerhalten. Der Rechtsstreit wurde im Jahre 420 in gütlichem Wege durch einen Ausgleich beigelegt. Als die beiden Söhne 18 bis 19 Jahre alt sein mochten, lebte der Vater nicht mehr. Sein . Weib Mibtachja überlebte ihn aber, im Jahre 411,. also n^un'Jahre nach dem erwähnten Prozesse, der sicherlich bald 4räHdemTode As-Hors stattgefunden hatte, war auch Mibtachja dicht mehr am Leben. Die zwei Söhne teilten die Sklaven Drer Mutter. Die zwei Sklaven waren Brüder, Söhne der Tabo. Der Name der Besitzerin war auf die Handfläche der rechten Hand der Sklaven mit aramäischen, d. h. mit unsereü hebräischen Buchstaben tätowiert. Jedonja nahm sich den Petosiris, Machseja den Bela. Wie die Namen zeigen, waren die Sklaven der Rasse nach Aegypter. Den dritten Sohn den Tabo, der den Namen Lilu trug, wollten sie später teilen.' Das Tätowieren war m der alten Welt, besonders in Aegypten) allgemein verbreitet. Die Heiden gruben die Namen ihrer Götter in ihre Handfläche ein, um in dieser Weise zu bezeugen, daß sie die Sklaven des betreffenden Gottes sind. Diese Sitte war auch im alten Israel verbreitet, so sagt der Prophet I esaia: ich zeichne Dich ein auf meine beiden Handflächen.! Werfen wir nunmehr noch einen kurzen Blick auf unsere i Papyri, um ans ihnen die Schlußfolgerungen über das soziale j Leben dieser alten Juden gemeinde an der nubischen Grenze zu! ziehem Sie bildeten eü^e Militärkolonie, was über allen Zweifel erhaben ist, denn bei jedem einzelnen wird angegeben, zu welcher Truppenabteilung er gehörte. Wenn es keinen Krieg gab. bestellten sie ihren Acker, den ihnen die persischen Oberherren angewiesen hatten. Ob es unter Ihnen auch Handwerker gegeben, wissen wir nicht bestimmt, doch ist eS mit guten Gründen zu. vermuten. Sie. bildeten eine eigene Gemeinde, welche sie mit dem noch heuteüblichen hebräischen Worte rHP nannten. Das ist um so bezeichnender, weil-ihre Umgangssprache die aramäische war, in welcher sämtliche Urkunden abgefaßt sind. Jhr unentwegtes Festhalten an der väterlichen Sitte beweisen ihre echten hebräischen Namen, in welchen mit wenigen Ausnahmen der -hebräische Gottesname als Endsilbe enthalten ist: Lisedseja, Feäonajs,

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