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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1911-01-20 · Heft 3 (20.1.1911) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
75 (1911)
Issue
Heft 3 (20.1.1911)
Date
1911-01-20
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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Klauenseuche, ist diesmal nicht in der Lage, den Rekord in Stilblüten zu schlagen. Er verliest. Verliest recht holprig eine Erklärung des Tierschutzvereins als persönliche Erklärung. Der Präsident, dem wie seinen Freunden im Saal das Buchstabieren der Protestworte peinlich ist — einen flammenden Protest mußte Herr Siebenbürger sich auch erst durchgelesen haben, bevor er zur Tribüne ging — unterbricht ihn. Aber unter allgemeiner Heiterkeit liest Herr Siebenbürger, Oekonomierat bei Großborkenhagen, mit der Geschwindigkeit eines Sextaners weiter. Seine Freunde atmen auf, als er endlich mit feuerrotem Gesicht abtritt und im Hintergrund des Saales verschwindet. Hat der deutsche Tierschutzverein keinen besseren Ableser seines Protestes gegen den Antrag Gröber und das Schächten finden können? I Abstimmung: „Wer für den Antrag Gras auf II Streichung des Antrages Gröber ist, möge sich erheben."! Es erheben sich ungefähr fünfzehn anwesende Wirtschaftliche! und Reformer. Die Konservativen wissen scheinbar nicht, worum es sich handelt. Erst auf den kräftigen Ruf: „Aus! } Auf!" erheben sie sich noch im letzten Augenblick, so daß man I kaum unterscheiden kann, ob sie stehen oder sitzen. Das 'i Zentrum bleibt geschlossen sitzen. Ebenso sitzen Fortschritt und Sozialdemokratie. Von den Nationalliberalen erheben sich . unter Führung Heinzes fünf, höchstens sechs Abgeordnete, r der reußische Landrat Horn und ein paar ländliche Vertreter. .1 Die Abstimmung überrascht. Daß der Antrag der \ Wirtschaftlichen so kläglich Fiasko . leiden würde, hatte man! nicht gedacht. Und ein edler Vertreter des reinen Antisemitismus I auf der Journalistentribüne meint denn auch wutschnaubend: i „Der Reichstag gehört nach Jerusalem." Nach dem Verlauf der Debatte ist anzunehmen, daß es bis zur dritten Lesung dem „Schächtblock" gelingen.wird, dem : Antrag Gröber eine Fassung zu geben, die die berechtigten l Interessen der religiösen Anschauungen im Judentum wahrt und materiell der Regierung die Zustimmung ermöglicht. Dir Woche. Berlin, den 17. Januar. as Hauptinteresse nahm in diesen Tagen die Reichstagsverhandlung von Donnerstag den 10. Januar in Anspruch. Sie scheint mir wichtig genug, um in einem besonderen Artikel behandelt zu werden. Hier sei nur kurz daraufhingewiesen, daß die Novelle zum Strafgesetzbuch zur Beratung stand. In dieser wird nach § 145 b boshafte Quälerei oder rohe Mißhandlung von Tieren mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mark bestraft. Die j Kommission hat im Anschluß hieran eine Beseitigung der I Schächtverbote beschlossen, durch Einschaltung folgenden » Absatzes in § 360: „Landesrechtliche Bestimmungen, welche in § die rituellen Vorschriften einer Religionsgesellschast über das Schlachten von Tieren eiygreifen, sind unzulässig". Nach einer lebhaften Debatte, in der die Vertreter der verschiedenen Parteien, auch der Staatssekretär Lisco mehrfach zu Worte kamen, erfolgte die Annahme des Kommifsionsbeschlusses mit großer' Mehrheit. -■ *' In demselben Blatt, in dem Köhlers Aufsatz veröffentlicht wurde, in der„Deutschen Montags-Zeitung", hat Herr Walther Rat Henau das Wort ergriffen. Seine Ausführungen haben den Titel:"Judentausen? Der Verfasser tritt gegen die Kohlerschen Darlegungen aus, daß die Synagoge den Juden von den übrigen Deutschen trenne, mit der Begründung, daß die Synagoge im Leben des gebildeten deutschen Juden eine zu geringe Rolle spiele. Er sieht vielmehr, was wir für durchaus falsch halten, die wahre Ursache der Trennung in einer alten und tiefen Stammesabneigung. Diese Ausführung ist deswegen unhaltbar, weil jedenfalls seitens der Juden eine solche Abneigung nicht existiert. Der Verfasser wendet sich sodann gegen das von Köhler vorgeschlagene Hilfsmittel, nämlich die Taufe. Auch hier können wir den Ausführungen keineswegs beipflichten, daß die innerliche Übereinstimmung der jüdischen und christlichen Lehre den Juden den Uebergang zum Christentum leicht machen könne. Dagegen werden folgende Ausführungen gewiß auch in unseren Kreisen Billigung finden, sie lauten so: 1 ■ ■ Bedeutsamer für das Verhältnis des zeitgenössischen deutschen Juden zur Taufe als die Frage des Bekenntnisses ist ein zweites Moment. Jeder Staatsbürger weiß, daß mit der Zugehörigkeit zum Judentume nur bürgerliche Nachteile, mit Uebertritt zum Christentums erhebliche Vorteile verknüpft sind. Den Juden trifft ein sozialer Makel. In die Vereinigungen und den.Verkehr des besseren christlichen Mittelstandes wird er nicht auf genommen. Zahlreiche Geschäftsunternehmungen schließen ihn als -Beamten aus. Die Universitätsprofessur ist ihm durch stille Verein», barung versperrt, die Regierungs» und Militärlaufbahn, der höhere Richtcrstand durch offizielle Maßnahmen. In den Jugendjahren eines jeden deutschen Juden gibt es einen schmerzlichen Moment, an den er sich zeitlebens erinnert: wenn ihm zum erstenmal voll bewußt wird, daß er als Bürger zweiter Klasse in die Welt getreten ist, und daß keine Tüchtigkeit und kein Verdienst ihn aus dieser Lage befreien kann. Gleichzeitig aber erfährt er, daß ein Elaubensakt, gleichviel ob innerlich gerechtfertigt oder äußerlich herbeigeführt, seine Abstammung zu verdunkeln, seinen Makel zu tilgen, seine bürgerlichen Nachteile zu beseitigen vermag. Daß der generationsweise wiederkehrenden, täglich erneuten Versuchung, die dieser eigenartige Ausfluß unserer Staatsweisheit herbeiführt, ein relativ kleiner Prozentsatz der deutschen Juden er. liegt, offenbart meines Erachtens die stärkste Qualität des modernen Judentums. Ich weiß, daß Menschen, die sich von ganzem Herzen zum Christentume hingezogen fühlen, auf die äußere Zugehörigkeit verzichten, weil sie mit Belohnung verbunden ist. Diesem Verzicht liegt die Ueberzeugung zugrunde, daß ein ideeller Schritt seine Reinheit verlieren muß, wenn er zu materiellen Vorteilen führt; eine Erwägung, die nicht ganz zu der Vorstellung paßt, die man gemeinhin von der kühlen Berechnung des jüdischen Geistes sich bildet. Die Kohlersche Forderung bedeutet somit für den gebildeten und gewissenhaften Juden eine doppelt schwere Zumutung: sie legt ihm auf, ein altertümlich-dogmatisch gefaßtes Glaubensbekenntnis abzulegen, von dem er weiß, daß die Verlegenheiten, die, es ihm bereitet/ zu seiner Beibehaltung beitragen; sie legt ihm ferner auf, sich als einen Menschen zu empfinden, der von der Aufgebung seines V.äterglaubens geschäftlich oder sozial profitiert, und zuguterletztnötigt sie ihn, durch den Akt löblicher Unterwerfung sich einverstanden zu erklären mit der preußischen Judenpolitik, die nicht weniger bedeutet als die schwerste Kränkung, die ein Staat einer Bevölkerungsgruppe zuzufügen vermag. Denn man vergleiche alle Maßnahmen, die von der preußisch-deutschen Politik gegen Volksgruppen selbst in der Gegenwehr oder im Zorn ergriffen worden sind, gegen Polen, Welfen, Dänen. Elsässer: niemals hat man gewagt, eine dieser Gruppen in ausnahmsloser Gesamtheit sozial zu disqualifizieren. In diesem Zusammenhangs darf und muß es ausgesprochen L werden: die der preußischen Judenpolitik zugrunde liegenden Vor- « stellungen sind rückständig, falsch, unzweckmäßig und unmoralisch. I . Rückständig: denn alle Nationen westlicher Kultur haben diese l Vorstellungen aufgegeben, ohne Schaden zu erleiden. .. Falsch: denn Maßnahmen, die gegen eine Rasse gedacht sind, werden gegen .eine Religionsgemeinschaft gerichtet.. Unzweckmäßig: denn an die Stelle der offenkundigen Verjudung, die bekämpft werden soll, tritt die latente, und zwar auf

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