Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 75 (1911)
- Issue
- Heft 2 (13.1.1911)
- Date
- 1911-01-13
- Page
- Seite 20 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Zedernholz bestand und die Ueberreste der Mauer und was sonst noch, dort sich befand,. verbrannten sie in Feuer. Die Opferschalen, aus Gold und Silber und andere Sachen/ welche im Tempel waren, haben sie genommen und .sich ungeeignet." Die Priester erzählen nun weiter, daß die Juden samt ihren Frauen seit jenem Unglückstage Trauerkleider trägem fasten, keinen Wein trinken, sich nicht mit Oel salben, ihre Frauen sind wie Witwen. Es ist eine Trauerwie sie 500 Jahre später von Juden nach der Zerstörung deS jerusalemischen Tempels durch Titus im Jahre 70 angelegt wurde. Die Priester erzählen auch, daß sämtlich^. Beteiligte dieses Frevels, in ganz grausamer Weise der Heeresöberst, getötet wurden und daß das geraubte Gut allen abgenommen wurde. S!e bitten nun um eine Erlaubnis zum - Wiederaufbau und fahren wörtlich fort : „Speiseopfer, Weihrauchöpfer und Brandopfer werden wir darbringen aus dem Altar 'des Gottes Jahü in Deinem Namen. Und wir werden beten für' Dich zu jeder Zeit, wie auch unsere Frauen und unsere Kinder und die Juden insgesamt, die hier sind." Sie verpflichten sich zu einer Abgabe von jedem Opfer und nennen eine hohe Gesamtsumme. > Der.judäische Statthalter hat sich der trauernden Priester-- schaft und ihrer Gemeinde erbarmt und die Erlanbnis zum, Wiederaufbau des Tempels auf der alten Stelle erteilt. Ein günstiges Geschick hat auch diese kurze Antwort erhalten. Sie lautet: . " Nachricht von dem, was Bagoas und Delaja mir gesagt haben.- Nachricht wie folgt. > Sprich, in Aegypten vor Arsames über das Altarhaus deS Gottes des Himmels, welches in der Festung Elephantine gebaut war, seit jeher vor Kambyses, welches Waidrang, jener Hundsfottim Jahre 14 des Königs Darms zerstört hatte, es wieder aufzubauen an seiner Stelle, wie es früher gewesen ist.. Und Speiseopfer und Weihrauch soll man darbringen aus jenem Altar ebenso, wie es früher üblich war. . Es sind echte Juden, welche in weiter Ferne von ihrer Heimat dem „Gott des Himmels" einen Tempel errichten. Den vierbuchstabigen Gottesnamen, welchen wir umschreibend Adonai lesen, sprechen sie noch ohne Scheu aus, aber er besteht bei hnen nur aus drei Buchstaben : irr. Von diesen aramäischen Juden haben die späteren Hellenisten die Kenntnis der Aussprache des jüdischen Gottesnamens, welchem wir auf griechischen Zauberpapyri des Altertums und bei den Kirchenvätern begegnen. Dieser Name, lautet abwechselnd Jao, Jaoue usw. Auch sonst bietet das in seinem wesentlichen Inhalt vorgeführte Bittgesuch der jüdischen Priesterder Kohanim, wie sie sich nennech interessante Aufschlüsse für die Religions- und Sittengeschichte!. Doch es ist Zeit, daß ich auf das eigentliche Familienarchiv, welchem auch dieses merkwürdige Bittgesuch entstammt, eingehe. Es handeltsich um zehn Urkunden privatrechtlicher Natur, welche von dem Jahre 470 bis zum Jahre 410 reichen, sich also auf einen Zeitraum von 60 Jahren verteilen, aber samt und sonders einer einzigen.Familie angehören. Die Urkunden beginnen mit dem Großvater Machseja bar Jedonja und enden mit seinen zwei Enkeln, mit Machseja und Jedonja, den zwei Söhnen As-Hors^ Die Hauptperson ist indes auch hier ein Weib, Frau Mibtachja,Tochter des Machseja und Gemahlin As-Hors. Die kluge und vorsichtige Mibtachja hat alle auf ihre vermögensrechtlichen Verhältnisie bezughabenden Urkunden zusammengehalten und aufbewahrt. Sie tat dies so sorgfältig, daß die Urkunden noch 2300 Jahre später wohlbehalten in Reih' und Glied vor der Nachwelt erscheinen konnten. Kein Archiv versteht die Kunst der Konservierung ihrer Archivalien auf Jahrtausende hinaus, wie es die Juden der alten Welt verstanden. Der ProPhet Jeremia löst sein Familiengüt an sich, läßt , sichhierüber einen Kaufbrief ausstellenbefiehlt dann seinem Schreiber Baruch: Nimm diesen gesiegelten Kaufbrief und diesen offenem Kaufbrief und lege sie in ein Tongefäß,- damit sie viele Zeiten hindurch erhalten werden (32, 10—14). Unsere Schriststüche sind außer Zweifel ebenfalls in einem Tongefäß aufbewahrt worden, eben deshalb wohlbehalten und beisammen geblieben, bis sie wieder ans Tageslicht traten. Die Geschichte, welche unsere zehn Schriftstücke erzählen/ spielt im 5. vorchristlichen Jahrhundert und lautet kurz wie folgt. Machseja 'bar Jedonja gibt am 18. Elul *'470 seinem Konnationalen Konja bar Zadok die Erlaubnis, in der Toreinfahrt seines HauseS eine Mauer aufzuführen, doch reserviert er sich für spätere Zeiten seine Rechte. Fünf Jahre später, am 18. Kislev des Jahres 465, stellt Därgemän bar Charschin unserem Machseja eine Urkunde folgenden Inhalts aus: In dem Prozesse, welcher zwischen uns über einen Grund nebst Haus obschwebte, hast Du mir den Eid geleistet. Das Grunds stück gehört nun Dir. Am 21. Kislev des Jahres 459 schenkt' Machseja „Jude in Elephantine" seiner Tochter, die die Frau des Jezanja bar Urija ist, ein Grundstück nebst Haus, offenbar dasselbe, welches in den zwei früheren Urkunden figuriert. Er stellt seinem Schwiegersöhne eine eigene Schenkungsurkunde aus, bedingt sich aber, daß er das Haus weder verkaufen noch verschenken darf, sondern mit seinem Weibe Mibtachja darin wohnen soll. Sollte Mibtachja sich von Jezanja scheiden, auch dann darf Jezanja dieses Haus keinem andern als den Kindern Mibtächjas geben. Man sieht, daß eigentlich Von einer Mitgift die Rede . ist, welche Machseja seiner Tochter gegeben. Daß dies der Fall ' ist, folgt aus der nächsten, der vierten Urkunde, welche über dasselbe Grundstück disponiert. In diesem ausführlichen, 34 . Zeilen umfassenden Schenkungsbriefden Machseja seiner Tochter ausstellt, werden die vier Grenzen der Liegenschaft genau angegeben, woraus hervorgeht, daß' das Haus des Jezanja, des Gatten der Mibtachja, an diese Liegenschaft ängrenzte. Jezanja ^heiratete also die Tochter des Nachbärhauses. Die beiden Urkunden sind von einem und demselben Tage datiert, während aber in der ersten Jezanja das Wohnrecht eingeräumt ist, ist in der zweiten sein Name gar nicht erwähnt und als alleinige Besitzer ist Mibtachja anerkannt. Es ist bemerkenswert,! daß über das Heiratsgut zwei Dokumente ausgefertigt wurden, eines für den Schwiegersohn, in welchem ihm das Nutznießungs - recht, und ein zweites für die Tochter, in welchem ihr das I Besitzrecht zugesichert wird. Die Ehe Jezanjas mit Mibtachja r verschönte kein Kindersegen und gestaltete sich überhanpt nicht glücklich. Im Jahre 446 war sie bereits aufgelöst. Dies folgt - aus der nächsten Urkunde, welche folgenden Inhalts ist. Der (Vater der Mibtachja erklärt am 3. Kislev des Jahres 446: „Das Haus, welches ich von Meschullam bar Zakhuv.gekaM^rbeüberlasse ich meiner Tochter Mibtachja für die Sachen, welche * sie mir gab, als ich in der Festung interniert war, da ich weder Geld, noch andere Wertsachen besitze, um ihr meine Schuld '- abzutragen." Er übergibt ihr gleichzeitig den Kaufschein über< dies Haus und erklärt, daß jeder andere Kaufschein darüber, i er fei älteren oper, jüngeren Datums, null und nichtig sei, - gleichviel ob dieser Kaufschein in seinem oder seiner Krben ‘ Namen präsentiert würde. Von einem Manne der Mibtachja \ oder von ihren Kindern ist keine Rede. Die nicht mehr junge aber vermögendeMibtachja fand einen neuen Gatten in derPerson des Baumeisters der Festung Shene, derPibarPachi hieß und, nach seinem Namen zu urteilen, kein Jude, sondern ein Aegypter war: .! " (Fortsetzung folgt.)!