Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 73 (1909)
- Issue
- Heft 53 (31.12.1909)
- Date
- 1909-12-31
- Page
- Seite 632 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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kraft waren nicht auf den Erwerb gerichtet; dazu war sie viel zu ideal veranlagt. Neben ihrer literarischen Vereins- und redaktionellen Tätigkeit widmete sie sich noch in rührendster Weise ihrem Gatten, ihren Kindern und Enkelkindern. Daß ihr ein herbes Geschick erst eine ihrer Töchter, die auch als Dichterin und Rezitatorin geschätzte Frau Olga Arendt, die mit dem Abgeordneten Arendt in glücklichster Ehe lebte, entriß, war ein furchtbarer Schlag für sie. Noch einmal, vor ganz kurzer Zeit, traf sie die harte Hand des Schicksals, als sie ihren geliebten Sohn, der als Zahnarzt in Straßburg in Elsaß wirkte, dahinscheiden sehen mußte. Von diesem letzten Schlage hat sie sich auch nicht mehr erholt. Eine wahrhaft rührende Liebe hegte sie für ihren um fünf Jahre älteren Gatten. Die so glückliche Ehe war bis zu ihrem Ende durch keinen Mißton getrübt. Als ich Frau Morgenstern im September vorigen Jahres wieder einmal meinen Besuch machte, kurz nach ihrem 78. Geburtstage, fand ich sie schon sehr hinfällig und schwach. Trotzdem erteilte sie ununterbrochen Rat. Zu meinem Erstaunen bemühte sie sich, einer armen Frau den Geschäftsgang einer Feinwäscherei und Plätterei zu erklären, gab der Frau Mittel und Wege an, wie sie es anfangen sollte. — So gings eine ganze Stunde lang. Eine Audienz folgte der anderen. Endlich fand sie Zeit, sich ein wenig mit mir zu unterhalten. „Sehen Sie, Fräulein C., dieses Bild (sie brachte ein kleines Oelgemälde herbei) hat mein geliebter Mann mir zum Geburtstag geschenkt. Er hat es eigens für mich gemalt. Es ist eine Erinnerung an gemeinsam verlebte Tage in einem Kurplatz. Ist es nicht reizend?" Es währte nicht lange, da kam wieder Besuch. Frau Morgenstern sagte mir, ihre besondere Freude sei der Blick von ihrer Wohnung auf den Botanischen Garten. Dann erzählte sie mir, daß sie noch einige dramatische Arbeiten in ihrem Pult hätte. Sie suche einen Verleger. Ich glaube ganz bestimmt, daß noch manche Arbeit von ihr als kulturhistorisches Dokument später eine größere Beachtung finden dürste. Die Memoiren, die sie geschrieben, werden nicht nur interessant sein, sondern auch manch helles Streiflicht auf die tatkräftige kleine Frau und auf ihre Beziehungen zu weltbekannten Persönlichkeiten werfen. Mit Lina Morgenstern ist wiederum eine eigenartige und hochbedeutsame Persönlichkeit dahingeschieden — eine Pionierin, die der jetzigen Frauenbewegung den Weg gewiesen und gebahnt, deren Wirken auf Generationen hinaus noch sichtbare Spuren hinterlassen wird. - Warm schlug ihr Herz für die strebende und leidende Menschheit, wohlan — mag sie von ihr nicht vergessen werdenl1) *) Lina Morgenstern war und blieb eine gute Jüdin. Beobachtete sie auch keine rituellen Vorschriften, wirkte sie auch ausschließlich in allgemeinen, nicht in jüdischen Vereinen, so verharrte sie als eine treue Tochter ihres angestammten Glaubens. Sie war von meinem Vater unterrichtet, konfirmiert und getraut worden, hatte wie ihre Familie in meinem Elternhause verkehrt und bewahrte bi8 in ihr höchstes Alter der Liebenswürdigkeit meiner Mutter und der anregenden Geistesstärke meines Vaters eine rührende Pietät. Sie pries stets mit jener jugendlichen Kraft und Begeisterung,, die ihr eigen war, die sittliche und religiöse Weihe, die sie durch meinen Vater empfangen hatte. Sie war eine der seltenen Frauen, die Deutschtum und Judentum harmonisch zu verbinden wissen. Daß sie als Jüdin einen hervorragenden Platz in der Oeffentlichkeit errungen hatte, daß sie trotz ihres Bekenntnisses von den Höchsten der Erde anerkannt und geehrt werde, blieb ihr Stolz. Ihr Andenken ist ein unvergängliches. L. G. Lriek aus Velterreich. . Glitte November, as Reichsgericht hat gesprochen. Es hat entschieden, daß die Juden in der Bukowina keinen selbständigen Volksstamm bilden und deshalb die „jiddische" Sprache dort nicht als eine landesübliche im Sinne unserer Staatsgrundgesetze anzusehen sei. Mit dieser Entscheidung ist das Urteil des obersten Gerichts über eine Angelegenheit gesprochen werden, welche sich förmlich zum Zankapfel zwischen den jüdischen Parteien Oesterreichs herausgebildet hatte. Wir wollen die Sachlage ohne jede weitere Bemerkung hier auseinandersetzen, damit man auch außerhalb Oesterreichs ersehen könne, wie weit die Verhältnisse bei uns gediehen sind und zu welchen Konsequenzen die ganz eigenartigen Parteigruppierungen. namentlich in den östlichen Teilen der Monarchie, führen. Hat da ein Rechtsanwalt aus Czernowitz, der Hauptstadt der Bukowina, bei der politischen Behörde die Anzeige von der Gründung eines Vereins „Jüdisches Theater" überreicht. Diese Anzeige war in „jiddischer" Sprache und Schrift abgesaßt. Es läßt sich leicht denken, daß die Behörde dieser Anzeige ziemlich ratlos gegenüberstand. Ist „Jiddisch" eine landesübliche Sprache, wie Deutsch, Tschechisch, Polnisch, Ruthenisch usw.? Wir . sind mit so vielen Nationen und Sprachen gesegnet, hat sich dieser Segen vermehrt? Das Ministerium des Innern machte dem Zweifel bald ein Ende. Es entschied, „Jiddisch" könne zu unseren landesüblichen Sprachen nicht gezählt, daher dürfe die Anzeige des Rechtsanwalts überhaupt nicht zur Verhandlung gebracht werden. Aber diese Oausa iuäieata galt dem Rechtsanwalt nicht als re8 finita. Er sah in dieser Entscheidung eine Verletzung des der jüdischen Nationalität gewährleisteten Rechtes, welches durch die Verfassung verbürgt ist. Die Beschwerde wanderte zum Reichsgerichte. Die Verhandlung wurde vor diesem am 25. Oktober durchgeführt. Vorsitzender war ein ehemaliger Minister, hervorragender Romanist, dessen Wiege in einem jüdischen Hause gestanden. Am 28. Oktober wurde das Urteil verkündet. Durch dieses wurde entschieden: Das Ministerium des Innern hätte kein Recht verletzt, denn die Juden seien als Bekenner der mosaischen Religion und nicht als Nation zu betrachten, weshalb auch die jüdische Sprache nicht als landesübliche anzusehen sei. Von einer solchen Sprache könnte nur dann geredet werden, wenn sie alle Angehörigen des Vvlksstammes beherrschen. Die jüdische Sprache sei eine Art Dialekt, von den östlichen Juden gesprochen, nicht aber eine Volkssprache. Im übrigen komme auch auf die Ostjuden das Gesetz, welches die Regelung der Rechtsverhältnisse der Juden behandelt und das aus dem Jahre 1890 stammt, in Anwendung. Wir hätten den Herren Beschwerdeführern Voraussagen können, daß es zu einem solchen Urteile kommen werde. Sie hätten es sich ersparen können, daß zu ihrem Schaden nun auch der Spott hinzugesügt wurde, den namentlich die sozialdemokratische Partei über sie ausgoß. Und doch leistet gerade die jüdische Partei, in unseren östlichen Ländern, der Sozialdemokratie förmlich Handlangerdienste, indem Broschüren und Zeitungen, in jüdischer Sprache abgefaßt, unter der Arbeiterschaft verbreitet werden, die nur „Jiddisch" versteht. Wir haben des Sprachenstreites allerdings genug in Oesterreich. Wie wir in unserem letzten Briefe voraussagten, so ist es auch gekommen. Die Reichsratsverhandlungen wurden nicht nur obstruiert, sondern von der tschechischen Partei ganz unmöglich gemacht. Zwei Minister fielen dieser parlamentarischen Revolution zum Opfer. Und, während wir dies niederschreiben, weiß kein Mensch, wann der Reichsra