Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 52 (30.12.1910)
- Date
- 1910-12-30
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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74. Jahrgang. Nr. 52 Der Gemetndevoce. Berlin, 30. Dezember 1910 Vellage zur „Allgemeinen Leitung deS Judentums". korrrlponden?kn und Mgchrichtrn. Deutschland. J. Berlin, 27. Dezember. Ein das Besteuerungsrecht der Shnagogengemeinden betreffendes interessantes Urteil wurde kürzlich vom Bezirksausschuß zu Potsdam gefällt. Der Streitsache lag folgender Fall zugrunde. Ein Mitglied der jüdischen Gemeinde Köpenick, das in .Mischehe lebt und zugleich einen zweiten Wohnsitz in Berlin hat, war von der Gemeinde Köpenick mit dem vierten Teil seines Staatssteuersatzes zu Synagogenbeiträgen herangezogen worden. Diese Erhebungsquote ergab sich daraus, daß das betreffende Gemeindemitglied zur Hälfte in seinem zweiten Wohnsitz Berlin gleichfalls steuerverpflichtet war, und es anderseits wegen des christlichen Bekenntnisses seiner Frau zu einer Hälfte Kirchensteuer an die Kirche seiner Frau beizutragen hatte. Gegen diese Veranlagung zu einem Viertel seiner Staatseinkommensteuer remonstrierte der also Besteuerte und klagte beim Bezirksausschuß gegen die .jüdische Gemeinde Köpenick auf anderweitige Veranlagung, und zwar derart, daß er nur zu einem Achtel seiner Staatssteuer veranlagt werden dürfe. Denn, so führte das klagende Gemeindemitglied aus, sein Einkommen komme zu mehr als drei Vierteln in Berlin auf und auch die- Kirchensteuer für seine Frau werde zu drei Vierteln in Berlin und nur zu einem Viertel in Köpenick erhoben. Ter Bezirksausschuß gelangte in seinem Urteil vom 15. September d. I., das inzwischen rechtskräftig geworden ist, zur Abweisung der Klage des Gemeindemitgliedes, dem außerdem die Kosten des Verfahrens auferlegt wurden. In der interessanten und auch vom allgemeinen Gesichtspunkte aus für das Steuerrecht der jüdischen Gemeinden bedeutungsvollen Begründung des Urteils heißt es wörtlich: „Der Kläger hat unbestritten im Bezirk der Synagogengemeinde Köpenick seinen Wohnsitz und einen zweiten Wohnsitz in Berlin. Das Gesetz vom 23. Juli 1847, betreffend die Verhältnisse der Juden, macht die Beitragspflicht von dem Wohnsitz innerhalb des Synagogenbezirks abhängig. Die gleichen Bestimmungen enthält das Statut der Synagogengemeinde Köpenick, das unter dem 16. September 1892 von dem Oberpräsidenten bestätigt ist. Die §§ 88, 89. dieses Statuts bestimmen, daß die Einschätzung der Gemeindemitglieder bei einem Einkommen von über 3000 Mark mit dem vollen Einkommen des bei der Staatseinkommensteuer ermittelten Einkommens erfolgt. Auf Grund dieser Bestimmungen könnte der Kläger an sich mit seinem vollen Einkommen von der beklagten Gemeinde herangezogen werden. Da jedoch nach § 4 des Kirchengesetzes vom 26. Mai 1905 der evangelische Teil einer gemischten Ehe von der Hälfte des der kirchlichen Besteuerung zugrunde liegenden Steuersatzes, zu dem der Ehemann veranlagt ist, zur Kirchensteuer herangezogen wird, so hat die beklagte Gemeinde mit Rücksicht hierauf und auf den in Berlin bestehenden zweiten Wohnsitz den Kläger nur mit dem vierten Teile seines Steuersatzes zu den Beiträgen herangezogen. Das Verlangen des Klägers, daß seine Heranziehung nur mit dem achten Teile seines Steuersatzes erfolgen möge, findet keine Stütze in irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen, denn der Umstand, daß nach Angabe des Klägers drei Viertel seines Einkommens aus seinem Berliner Gewerbebetrieb fließe, beeinflußt die vorzunehwende Verteilung nicht. Die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes können auf den vorliegenden Fall keine analoge Anwendung finden. Es ergibt sich hieraus, daß die beklagte Gemeinde die Veranlagung des Klägers richtig vorgenommen hat/ *** Berlin, 27. Dezember.' Wie seit Jahrzehnten veranstaltet auch im Jahre 1911 die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums eine Reihe von Vorlesungen zum Besten ihres Stipendienfonds. Auch in diesem Jahre weist die Liste der Vortragenden die glänzendsten Namen aus. Am 9. Januar spricht v. Dr^ Adolf Deißmann, ordentlicher Professor an der Königlichen Universität über „Die Septuaginta-Uebersetzung des hebräischen Alten Testaments in ihrer welthistorischen Bedeutung", am 16. Januar Geheimer Justizrat Dr. Köhler, ordentlicher Professor an der Universität, über „Die neuesten Entdeckungen im altbabylonischen Recht", am 30. Januar Privatdozent Dr. Feli^ Falk aus Genf, über „Was ist uns Moses Mendelssohn", am 13. Februar Rabbiner Dr. I. Bergmann. über „Griechentum und Judentum", am 27. Februar Archivar und Dozent Dr. Eugen Täubler, über „Die weltpolitische Stellung des jüdischen Staats in der hellenistischen und römischen Zeit", am 13. März M. Sobernheim, über „Ausflüge in Syrien um Beirut, Damaskus und Aleppo" (mit Lichtbildern). — Die Vorlesungen finden in der Aula der Lehranstalt, Artilleriestraße 14. Montags abends 8 Uhr statt. Einlaßkarten zu 5 Mark für den ganzen Zyklus, 1 Mark für eine Vorlesung, sind zu haben beim Hofjuwelier Eugen Markus, Unter den Linden 31, beim Sekretariat der Lehranstalt und am Eingang in den Saal. *** Berlin, 22. Dezember. Im Verein für jüdische Geschichte und Literatur fanden am 15. und 20. d. M. die zwei weiteren Vorträge des Rabbiners vr. Lucas-Glogau über die Juden in Spanien statt. Der Vortragende schilderte die philosophische, kabbalistische und talmudische Entwicklung des Judentums und erörterte die sozialen und politischen Zustände. Eingehend wurde der Einfluß der spanischen Juden auf die Weltkultur und die Ursachen der Katastrophe dargelegr. Den Schluß bildeten Bemerkungen über die durch die Wanderungen der Juden im 15. Jahrhundert hervorgerufenen politischen und sozialen Wandlungen im Völkerleben... Es ist nicht möglich, aus Einzelheiten der tiefgehenden und geistvollen Vorträge einzugehen. Die Fülle des Gebotenen macht dies unmöglich. Die! zahlreich anwesenden Zuhörer spendeten sehr lebhaften Applaus. — Aus den auswärtigen Vereinen: In Koblenz sprach Herr Schauspieler Richard Goltz-Berlin über: Ernstes und Heiteres aus der jüdischen Literatur; in Lauenburg i.P.RechtsanwaltBernstein-Tanzig über: Die Entwicklung der Rechtslage der Juden in Preußen im 19. Jahrhundert; in Kattowitz Rabbiner vr. Goldmann-Oppeln über: Das Tausjudentum — die innere Gefahr; in Elberfeld Landrabbiner vr. Mannheimer-Oldenburg über: Erziehung, Bildung und Charakter im Judentum einst und jetzt; in Oldenburg Schriftsteller Victor Klernperer über: Paul Heyse und Friedrich Spielhagen in ihrem Verhältnis zum Judentum; in Köln a. Rh.: Herr Moritz Levi über: Die Juden unter den deutschen Kaisern. *** Berlin, 27. Dezember. Unter großer Teilnahme fand am 25. b. M. in der Synagoge der Adaß Israel eine vom Rabbiner- Seminar zu Berlin veranstaltete Gedächtnisfeier für vr. Hirsch Hildesheimer statt. Eingeleitet wurde die erhebende Feier mit dem von einem Seminaristen stimmungsvoll vorgetragenen Psalm 16, worauf Dozent vr. Wohlgemut!) in warmempfundener Rede das Leben und Wirken des Verblichenen, seine großen Verdienste um das Seminar und die Bestrebungen der Gesamtjudenheit würdigte. Bei offener Lade sprach alsdann Dozent vr. Hoffmann das „EI mole rachamim“*©e&et, das durch einige Erweiterungen in klassischem Hebräisch auf die Zuhörerschaft einen ergreifenden Eindruck machte. Den Schluß dieser echt jüdischen Trauerfeier bildete das vom Sohn des Entschlafenen, vr. meä. S. Hildesheimer, vorgetrageneKaddisch- Gebet. Berlin, 24. Dezember. Der Verein „Judas Töchter" veranstaltet zur Feier des Chanuka - Festes am Sonntag. 1. Januar, im großen Saal Neumann, Rosenthaler Straße 36, nachmittags 3V2 Uhr, ein Kinder-Fest. Entree inkl. .Kaffee mit Kuchen für Kinder 60 Pf., für Erwachsene 75 Pf. Abends gemütliches Beisammensein. Beulhen (O.-S.), 23. Dezember. Der „Verein für jüdische Geschichte und Literatur" veranstaltete kürzlich einen hochinteressanten Vortragsabend. Nachdem der Vorsitzende, Herr Dr. Galliner in den einleitenden Begrüßungsworten auf die Bedeutung der jüdischen Apologetik für die Gegenwart hingewiesen hatte, entwarf Herr