Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 50 (16.12.1910)
- Date
- 1910-12-16
- Page
- Seite 591 (sequence 3)
- Language
- German
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Fabrikanten verwehren, für seine Erzeugnisse die Reklametrommel zu rühren, allein die Reklame darf die erlaubten Grenzen nicht übetschreiten, darf nicht marktschreierisch sein/ nicht als Merkmal unlauteren Wettbewerbes scheinen, und ebenso wenig darf die Zugehörigkeit eines Schriftstellers zu irgendeinem Verein oder einer Loge als vollgültige Legitimation für seine wissenschaftliche Qualifikation und künstlerische Gestaltungskraft gelten. Das Bestreben verschiedener Gesellschaften, wissenschaftliche Publikationen zu verbreiten und ganz besonders eine gute jüdische Jugendliteratur zu schaffen, ist gewiß sehr löblich und kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Indessen ist es nicht zu leugnen, daß dieses Bestreben einer sich immer breiter machenden Mittelmäßigkeit Tür und Tor öffnet und so weniger eine Vertiefung als eine Verflachung unserer Literatur fördert. Ich kenne hervorragende jüdische Gelehrte, die keine Verleger für ihre Werke bekommen können, weil fie die Garantie für einen gehörigen Absatz nicht zu bieten vermögen, während minderwertige Publikationen in letzter Zeit in neuen Auflagen erscheinen, weil deren Verfasser sich der Protektion gewisser Gesellschaften erfreuen, die neben ihrer gemeinnützigen Wirksamkeit auch für die Befriedigung der literarischen Bedürfnisse ihrer Mitglieder wirken zu müssen glauben. Das mag von ihrem Parteistandpunkte aus vielleicht gerechtfertigt erscheinen. Für unsere Literatur aber ist jede Protektion, wenn sie auch den edelsten Motiven entspringt, im höchsten Grade nachteilig. Wie das Judentum, so bedarf auch seine Literatur, um zur wünschenswerten Entfaltung gelangen zu können, uneingeschränkter Freiheit. Fehlt ihr diese Freiheit, ist sie von der Gunst oder Ungunst der Maffe abhängig, muß sie den Zeitverhältnissen, Rechnung tragen, auf irgendwelche Parteiströmungen auch nur die geringste Rücksicht nehmen, so kann sie, von bestellten Rezensenten in den Himmel gehoben, wohl einen zeitlichen Erfolg erleben, dem einen und dem anderen auch als nützlich erscheinen — für die wissenschaftliche Forschung ist sie wertlos, und die Wahrheit fällt über sie ein vernichtendes Urteil, indem sie sich in trauriges Schweigen hüllt. A. K. Dir Woche. Berlin, den 13. Dezember, -^^us Wien wird uns geschrieben: Ter Verwaltungsgerichtshof <£1 hat mit einem am 24. November publizierten Erkenntnisse in einem Rechtsstreite, den die israelitische Kultusgemeinde seit einigen Jahren gegen Vas Vorgehen der antisemitischen Machthaber von Wien führte, seine Entscheidung gefällt. Der in Verhandlung stehenden Beschwerde der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, gerichtet gegen das Ministerium für Kultus und Unterricht, lag in Kürze folgender Sachverhalt zugrunde: Am 25. Januar 1904 starb der. Leiter, der Mädchenschule, in der Werdertorgasse, der Oberlehrer Philipp Brunner.- Da. die Majorität der Schulkinder damals dem jüdischen Glaubensbekenntnisse angehörte, hätte nach österreichischem Schulgesetze die Oberlehrerstelle wieder für eine zur Erteilung des mosaischen Religionsunterrichts befähigte L.hrkräft. also für einen j ü disch en Oberlehrer, ausgeschrieben werden müssen. Es wurde jedoch seitens der antisemitischen Machthaber nach dem Tods des Oberlehrers Brunner ein Nichtjude mit der provisorischen Leitung der genannten Mädchenschule betraut. Durch Reduzierung von Schulklassen an■; der erwähnten Schule sowie durch eine Aenderung des Schnlsprengelssuchtendie Schulbehörden zu erreichen, daß die Majprität der. israelitischen. Schulkinder., in der Werdertorgasse zur Minorität churde. Im April 1906 schrieb der Bezirksschulrat einen Konkurs für die Stelle eines Oberlehrers an der genannten Mädchenschule aus und verlangte in dev Ausschreibung vom Bewerber die Vorlage eines Taufscheins und den Nachweis der Befähigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde brachte gegen diese Ausschreibung den Rekurs ein, in dessen Erledigung der Landesschulrat den Bezirksschulrat aufforderte, die Konkursausschreibung zurückzunehmen, mit der Schaffung definitiver Verhältnisse an der genannten Volksschule bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Beginn vergegenwärtigen Einschulungsverhältnisse innezuhalten und bis zu dieser Zeit eine provisorische Schulleitung zu bestellen. Gegen diese Entscheidung rekurrierte die Kultusgemeinde an das Unterrichtsministerium, da sie der Anschauung war, daß die Konkursausschreibung sofort zu erfolgen habe und von dem Bewerber der Nachweis der Befähigung zur Erteilung des israelitischen Religionsunterrichtes zu verlangen sei. Das Ministerium wies den Rekurs ab, worauf die Knltusgemeinde die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhob. Mit dem am 24. November publizierten Erkenntnisse hat der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde Folge gegeben und die angesochtene Entscheidung als ungesetzlich aufgehoben. In den Gründen des Erkenntnisses wird bekannt, daß das Gesetz, welches bestimmt, daß der Konkurs um die zur Besetzung gelangenden Stelle eines Schulleiters in Wien sogleich auszuschreiben ist, bei dieser Bestellung jene Verhältnisse berücksichtigt sehen will, welche zur Zeit der Erledigung des betreffenden Schulleiterpostens bereits bestanden haben, keineswegs aber zulassen wollte/ daß für dessen Besetzung durch Zuwarten erst neue Verhältnisse geschaffen werden. Bei Bestellung eines Oberlehrers müssen daher die Verhältnisseberücksichtigtwerden, welche im Jahre 1906 an der genannten Mädchenschule bestanden haben. Waren in jenem Jahre die israelitischen Schülerinnen in der Majorität, so muß der jetzt zu ernennende Oberlehrer der mosaischen Konfession angehören, selbst wenn sich im Laufe der letzten vier Jahre die Verhältnisse geändert und die Schülerinnen anderer Glaubensbekenntnisse inzwischen die Majorität erlangt haben. Aus dieser Entscheidung ist mit Leichtigkeit zu ersehen, welche Gewaltakte die Wiener Gemeindegewaltigen sich erlauben, um einem Juden die Stellung zu versagen, die ihm nach Gesetz und Recht gebührt. * Unter der Spitzmarke „Eine betrübende Statistik" berichtet die „N. I. K." aus Wien: In eineni Vortrag, den der bekannte Gelehrte Dr. Ignaz Zollschan, der Verfasser des Buches „Das Rassenproblem unter besonderer Berücksichtigung der jüdischen Rassenfrage", dieser Tage hier gehalten hat, besprach er unter anderem die Taufen und Mischehen unter den Juden der Gegenwart und. belegte seine Ausführung durch ein reiches Ziffernmaterial. Dr. Zoüschan sagte unter anderem: Man schätzt, nicht hoch gegriffen, die Zahl der Taufen im 19. Jahrhundert auf etwa 204000. Davon entfallen auf Deutschland rund 22 000, Eng- . land samt Kolonien 28000, Oesterreich-Ungarn 44000, Mußland 84 000 Amerika 13000 Taufen. In Berlin beträgt die Zahl der Taufen 1 auf 146, in Wien ist das Verhältnis ----- 1:260. In den letzten 25 Jahren verließen in Wien 10000 Juden das Judentum; die Zahl der Taufen stieg hier von 300 im Jahre 1890 auf 661 im Jahre 1904. Bei den getauften Männern überwiegen die Angehörigen der höheren und freien Berufe, bei den Frauen die niederen und proletarischen Berufe. Was die Mischehe betrifft, so entfallen in Wien auf 100 jüdische Eheschließungen 13 Mischehen. In Budapest, wo sich der Westen mit dem orthodoxen Osten berührt, bildeten die Mischehen im Jahre 1907 19 Prozent. In Deutschland waren in den letzten Jahren 24 Prozent, in Frankfurt a. M. 30 Prozent, in Berlin in den Jahren 1905 und 1907 35 Prozent und 40 Prozent, in Hamburg 46 Prozent aller jüdischen Ehebündnisse Mischehen. In Italien hat die Mischehe besonders verheerend und zersetzend auf die jüdische Bevölkerung eingewirkt. Schon in Triest ist der italienische Einfluß sehr fühlbar; es waren dort 1891 38. 1896 46, 1903 61 Prozent aller jüdischen Ehen Mischehen! In Dänemark stieg der Prozentsatz der Mischehen von 35 auf 83 Prozent im Jahre 1905. In Frankreich und England steigt der Prozentsatz der Mischehen ebenfalls von Jahr zu Jahr. Dagegen spielt die Mischehe bei den Ostjuden Rußlands, Galiziens, Amerikas und Englands eine verschwindend klein Rolle.