Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 49 (9.12.1910)
- Date
- 1910-12-09
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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74. Jahrgang. Nr. 49 ^4 Berlin, 9. Dezember 1910 Prilasr zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums". Gorrrlpondrmm und Sschrichkn. Deutschland. 8. Berlin, 4. , Dezember. In mehr als dreistündiger Sitzung tagte die heutige Repräsentanten-Versammlung, in welcher — ein recht seltener Fall — sämtliche 21 Gemeindevertreter anwesend waren. Infolge der längeren Pause seit der letzten Sitzung hatte sich das Material so angehäuft, daß heute einschließlich der Gegenstände der geheimen Sitzung nicht weniger als 36 Vorlagen zur Beratung Vorlagen. — Debattelos wurden zunächst die Zuwendungen der Frau Clara Nathan geborene Weiß für die Dr. Bernhard Weiß-Stiftung im Betrage von 3000 Mark, des Herrn Norbert Lattä im Betrage von 25 000 Mark für dys Hospital, des Herrn Ludwig Cohn st aedt zu Grabeserhaltungszwecken und des Herrn Heinrich Stern im Betrage von 1000 Mark für die Armenkommission angenommen. — Die Genehmigung zur Anstellung einer Klage gegen die Firma Klavier & Co. aus Beseitigung der Schornsteine an der Giebelwand des Hauses Oranienburger Straße 28 wurde noch nicht erteilt, da Herr Maurermeister Weile die Angelegenheit gütlich zu schlichten versuchen will. — Eine längere Debatte veränlaßte die Vorlage betreffend Trennung der vereinigten Synagogenvorstände in zwei Unterabteilungen zur Vorberatung der Kultusangelegenheiten der orgelfreien und der Orgelsynagogen. Unsere Leser werden sich noch erinnern, daß die Petition des „Liberalen Vereins für die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde zu Berlin" den Anstoß zur Beratung dieser Frage gegeben hat. Gleichzeitig waren der ad hoc eingesetzten gemischten Deputation fünf Anträge des Vereins zur Erhaltung des überlieferten Judentums zur Erledigung überwiesen worden; auch diese Anträge hatten wir zur Zeit veröffentlicht. Der Gemeindevorstand, der von dem grundsätzlichen Standpunkt ausgegangen ist, daß innerhalb der Gemeinde allen religiösen Richtungen Rechnung getragen werden müsse, hat auf Grund der Beratungen der gemischten Deputation sämtliche Anträge des Vereins zur Erhaltung des überlieferten Judentums abgelehnt, so die Einsetzung eines Rabbinatskollegiums, welches in Lehre und Leben den Standpunkt des überlieferten Judentums aus Ueberzeugung vertritt, ebenso die Ausdehnung des Jugendgottesdienstes nach altem Ritus auf sämtliche orgelfreien Synagogen. Auch die Forderung, daß aus Anlaß .der hohen Feiertage regelmäßig eine entsprechende Zahl von Veranstaltungen für den Jugendgottesdienst nach überliefertem Ritus eingerichtet werde, wurde abgelehnt, hingegen beschlossen, Kindern im Alter von 10 bis 13 Jahren Zutritt zu den in Betlokalen stattfindenden Hauptgottesdiensten nach altem Ritus zu gewähren. Die Forderung, in den bestehenden Einrichtungen der Synagoge Rykestraße keinerlei weitere, dem überlieferten Ritus zuwiderlaufende Aenderungen vorzunehmen, wurde durch den früheren Gemeindebeschluß, von der Einführung der Orgel in der Synagoge Rykestraße Abstand zu nehmen, als erledigt betrachtet. WaS endlich die fünfte Forderung betrifft, bei der Neuerrichtung von Synagogen weniger die Rücksichten auf die äußerliche Repräsentation als vielmehr die auf die religiösen Bedürfnisse und Traditionen der regelmäßigen Eottesdienstbesucher als maßgebend zu erachten, so erschien diese Forderung zu allgemein und unbestimmt, als daß man sich in bestimmter Weise zu ihr zu stellen brauchte. In der Petition des Liberalen Vereins schien dem Gemeindevorstand ein durchaus berechtigter Kern zu liegen. Wenn der Gemeindevorstand auch dem Anträge auf Einsetzung einer aus zwei Abteilungen bestehenden Kultuskommission nicht beitreten konnte, so glaubte er doch, das in ihm Wesentliche, nämlich die getrennte Vorberatung der Kultusangelegenheiten des alten und neuen Ritus akzeptieren zu sollen. Er hat deshalb nicht die Schaffung einer neuen Kultuskommission, wohl aber die Trennung der vereinigten Synagogenvorstände in zwei Unterabteilungen beschlossen mit der Maßgabe, daß die eine unter Zuziehung von zwei stimmberechtigten Rabbinern die Kültusangelegenheiten der orgelfreien Synagogen, die andere gleichfalls unter Zuziehung von zwei Rabbinern die Kultusangelegen, heiten der Orgelsynagogen vorzubereiten hat. Die gemischte Deputation hat schließlich eine Dezentralisation in verwaltungstechnischer Hinsicht bzw. hinsichtlich des Kultus für notwendig erachtet, und zwar derart, daß für den Predigerdienst und zum Zwecke der Seelsorge den Rabbinern enger als bisher umgrenzte Bezirke angewiesen werden. .Diesem Beschlüsse hat der Gemeindevorstand in der Weise Rechnung getragen, daß er für örtlich zusammenliegende^Synagogen mehrere Rabbiner bestimmt hat, die im allgemeinen nur in diesen Synagogen zu amtieren haben. Diese Ausführungen glaubten^wir zum Verständnis der heutigen umfangreichen Diskussion vorausschicken zu müssen. Der Referent Herr Aron Hirsch sieht keine zwingende Notwendigkeit zur Trennung einer Institution ein, die bisher in friedfertigster Weise ihres Amtes gewaltet hat, und ist der Ansicht, . daß mit Annahme dieser Vorlage, die recht harmlos aussieht, unnötigerweise ein Keil in die Institution der vereinigten Synagogenvorstände hineingetrieben wird. Er bittet, falls die Vorlage zur Annahme kommt, die Neueinrichtung zunächst nur auf eine kürzere Zeit zu beschränken. Herr Kommissar Netter tritt für unbeschränkte Dauer des Beschlusses ein, da letzterer jederzeit wieder aufgehoben werden könne. In verwaltungstechnischer Beziehung handle es sich um eine Vereinfachung, die zugleich eine Verbesserung sei. Herr Justizrat Dr. Ignaz Cohn bittet im Interesse des Zusammenhanges der vereinigten Synagogenvorstände zu beschließen, daß, je nachdem es sich um orgelsreie oder Orgelshnagogen handelt, den nicht beteiligten Synagogenvorständen bei den Beratungen ein Stimmrecht nicht zustehen soll. Die Herren Direktor Minden und Professor Blaschke treten für die Vorlage ohne Beschränkung der Dauer ein; letzterer weist besonders auf die Erfahrungen in Frankfurt a. M. hin, wo seit längerer Zeit getrennte Synagogenvorstände bestehen. Herr Justizrat Dr. Veit Simon verkennt nicht die schwere Verantwortung, eine derartige itio ^in partes vorzunehmen. Er beantragt deshalb, den Beschluß am 31. Dezember 1912 außer Kraft zu sehen, . falls er bis dahin nicht erneuert wird. Die Verhandlung wurde hier abgebrochen, um den zum Aeltesten-Stellvertreter gewählten Herrn Geheimen Regierungsrat Dr. Julius Pieck auf sein neues Amt zu verpflichten. Mit herzlichen Worten begrüßte der Vorsitzende Herr Louis Sachs den Neugewählten und wies ihn auf den umfangreichen Arbeitskreis hin, der für den einzelnen Gemeindevertreter immer noch groß genug bleiben werde, selbst wenn die Vorgesetzte Behörde dem Wunsche des Gemeindevorstandes stattgeben werde, die Anzahl der Mitglieder derselben zu vermehren. Er wies darauf hin, daß die Gemeindevertreter nicht vergessen dürfen, daß sie an der Spitze einer Religionsgesellschaft stehen und sich deshalb bestreben müssen, allen Richtungen gerecht zu werden, Licht und Schatten gleichmäßig zu verteilen. Mit besonderem Nachdruck — und das ist mit Rücksicht auf die soeben vollzogenen Repräsentantenwahlen und den Ansturm der Zionisten auf die Gemeindestube sehr bemerkenswert — bat der Vorsitzende den neuen Gemeindevertreter, gegebenenfalls Bestrebungen, entgegenzutreten,s welche geeignet seien, uns den Boden unter unseren Füßen wegzuziehen, und schloß feine wirkungsvolle Ansprache mit den Worten: „Wir sind gute Juden, wollen aber auch gute Deutsche sein!" Hiernach wurde in der unterbrochenen Debatte fortgefahren. Während Herr Benas Lewy sich zugunsten der Vorlage, die er einen Sprung aus dem Dunklen heraus ins Helle nannte, aussprach, erhob Herr Prof. K ali sch er seine warnende Stimme gegen den Antrag des Vorstandes und auch gegen den Antrag Simon. Er fürchtet, daß dies der erste Schritt zu der von mancher Seite angestrebten Trennung der Gemeinde sei, und deshalb gilt für ihn der Satz, krincipiis odsta! Herr Geheimrat Blumenthal ist für die Vorlage, die er als eine Abschlagszahlung auf die Parochialeinteilung betrachtet. Herr Willibald Loewenthal sieht