Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 48 (2.12.1910)
- Date
- 1910-12-02
- Page
- Seite 569 (sequence 5)
- Language
- German
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Wenn aber Wahlen in der überwiegenden Zahl der Fälle gar nicht stattfinden können, so ergibt sich von selbst, daß das Wahlrecht der Reserveoffizierkorps an dem Ausschluß der Juden nicht schuld sein kann. — Vereinzelte in dieser Beziehung vorgekommene Fälle beweisen nichts für die Allgemeinheit; so wie vor den achtziger Jahren solche Wahlen anstandslos in zahlreichen Fällen erfolgt sind, würde dies auch jetzt geschehen, wenn von den Behörden mit Nachdruck darauf hingewiesen würde, daß die Religion bei der Wahl kein Hindernis sein darf. Ebensowenig liegt das. Hindernis in dem Willen des obersten Kriegsherrn: Der frühere Kriegsminister, Herr v. Einem, hat die rechtswidrige Zurücksetzung jüdischer Einjähriger im Reichstage am 19. März 1909 offen zugegeben. Er hat bereits im Jahre 1905 im Reichstage erklärt, „daß die jüdische Religion keinen Grund geben dürfe, Einjährige von der Beförderung anszuschließen und hat unterm 10. Juni 1908 eine Verfügung erlassen, worin er einschärfte, daß nach den allerhöchsten Bestimmungen bei der Beförderung und Qualifikation auf die Konfession keine Rücksicht genommen werden darf. Es ist ausgeschlossen, daß eine so bedeutsame Verfügung ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung des obersten Kriegsherrn erlassen worden wäre. Ich bin übrigens in der Lage, Mitteilen zu können, das; in einem bestimmten Falle Se. Majestät der Kaiser auch ausdrücklich persönlich die Zurücksetzung von Juden im Heere gemißbilligt hat: Einem jüdischen Einjährigen war trotz Bestehens des Examens am Schluß der Dienstzeit die Qualifikation zum Reserveoffizier nicht erteilt worden. Auf Beschwerden des Vaters ließ Kriegsminister v. Einem Erhebungen anstellen, deren Ergebnis war, daß das betreffende Regiment auf ausdrückliche Anweisung des kommandierenden Generals dem Einjährigen die Qualifikation erteilte. Als der Kaiser von diesem Fall erfuhr, mißbilligte er in nachdrücklichen Worten die ursprüngliche Zurücksetzung und erklärte, es dürfe bei der Beförderung im Heere nur nach der militärischen Tüchtigkeit gehen, nicht nach der Konfession. (Lebhafte Bewegung!) Ich weiß dies aus einer über jeden Zweifel erhabenen Quelle und will nur betonen, daß mein Gewährsmann kein Glaubensgenosse von uns ist! Die Verfügung des Kriegsministcrs übte bereits 1908 ihre günstige Wirkung: Einige Kommandeure befahlen ausdrücklich jüdische Einjährige zum Examen, auf daß diese in Voraussicht des üblichen Ergebnisses verzichten wollten, und diese bestanden das Examen. Wäre v. Einem geblieben, so wären vielleicht nach Ableistung der inzwischen erforderlichen Uebungen Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres jüdische Osfiziersaspiranten zur Wahl von Reserveoffizieren vorgeschlagen worden. — Daß trotz der Verfügung sich eine weitere Besserung nicht gezeigt hat, liegt einmal darin, daß wie mitunter in anderen Verwaltungsressorts auch im Heer eine Fronde die Verwirklichung des Willens der verantwortlichen Zentralinstanz und selbst des obersten Kriegsherrn gegen Verfassung und Gesetz vereitelt; dann aber bedeutete die Stellungnahme des jetzigen Kriegsministers v. Heeringen in den Reichstagsverhandlungen notwendig einen Umschwung zum Schlechteren. Sein im Reichstag gegen die Beförderung jüdischer Einjähriger zu Reserveoffizieren erhobener Einwand, auch die vortrefflichsten Leistungen genügten nicht, die Persönlichkeit des Betreffenden, wie er vor die Truppe tritt, müsse achtunggebietend sein, und man müsse sich bei den jüdischen Einjährig-Freiwilligen fragen, ob ihre Persönlichkeit dazu geeignet sei, die Autorität vor der Front zu sichern, muß, sei diese Auslegung nun vom Kriegsminister gewollt oder nicht, dahin verstanden werden, daß die etwaige Erkennbarkeit jüdischer Abstammung in der äußeren Erscheinung einen sonst noch so geeigneten Osfiziersaspiranten zum Reserveoffizier ungeeignet mache. Gegen eine solche Auffassung müssen wir nachdrücklich Verwahrung einlegen. Auch wir Juden sind im Ebenbilde Gottes geschaffen und schämen uns ebensowenig unserer äußeren Erscheinung wie unserer Abstammung und unseres uns heiligen Glaubens. (Stürmischer Beifall.) Man muß sich fragen, ob es zulässig ist, in dieser Weise eligiöse Vorurteile vom Regierungstische aus zu nähren. — Die Erklärung des Kriegsministers macht es ja künftig antisemitischen Vorgesetzten noch leichter als bisher, jüdische Offiziersaspiranten minder Begründung. sie seien nicht geeignet, die Autorität vor der Front zu gewährleisten, von der Beförderung auszuschließen, auch ohne daß hierzu irgendein wirklicher . Anlaß vorliegt. Jedenfalls, meine Herren, steht eins fest: Feindliche Waffen und Geschosse machen keinen Unterschied unter den Konfessionen, sie verwunden, zerreißen und töten den Leib des Juden wie den des Andersgläubigen. Das muß aus den Erfahrungen der Feldzüge auch für Herrn. v. Heeringen feststehen. — Und da .frage ich: ist es nicht eine schwere, wenn auch gewiß von dem Kriegsminister nicht beabsichtigte Kränkung und Beleidigung der zahlreichen gefallenen jüdischen Helden, noch in ihren Gräbern auf den Feldern Böhmens und Frankreichs, der zahlreichen Ritter des eisernen Kreuzes, wenn , ihren Glaubengenossen ihr Aeußeres vorgehalten wird, als mache es sie ungeeignet zur Beförderung? — Ist es in einem zivilisierten Staate gerechtfertigt, daß seitens des Krieg-Ministers Aeußerungen fallen, die — wenn auch von ihm nicht beabsichtigt, wie ich das zu feiner Ehre annehme — Anlaß geben können, gefallene Helden noch im Grabe zu kränken. — Wir erheben gegen solche Äußerungen lauten Protest vor der Welt. (Stürmischer Beifall.) Daß aber der Einwand gegen die äußere Erscheinung nur ein Vorwand ist, beweist die Tatsache, daß die Taufe genügt, um daS Hindernis zu beseitigen. Nun will ich mir kein Urteil darüber ertauben, welche Wirkungen die Taufe aus den inneren Menschen ausübt, daß die Taufe aber die äußere Erscheinung verwandeln und achtunggebietender machen kann, dürste wohl nimand behaupten wollen. (Große Heiterkeit und Zustimmung.) Aus alledem zeigt sich, daß die Ausschließung sich nicht gegen die Abstammung, sondern gegen die Zugehörigkeit zur jüdischen Religion als solche richtet. Gegen diese versassungs- und rechtswidrige und eines modernen Staates unwürdige Praxis gegenüber den Angehörigen eines Bekenntnisses müssen wir uns zur Wehr setzen, und wir haben das Vertrauen, daß die in ihr sich zeigende Intoleranz, die weit über die Kreise des Judentums hinaus Erbitterung erregt, in naher Zukunst aufhören wird, wenn nur die Behörden ihre Schuldigkeit tun, wenn nur der zuständige Kriegsminister sich bemüht, dem Recht und der Verfassung Ansehen zu verschaffen. Das hoffen die preußischen Juden nicht nur für sich, sondern auch im Interesse der gedeihlichen Entwicklung ihres Vaterlandes. Wir werden stets in Krieg und Frieden uns in den Dienst unseres geliebten Vaterlandes stellen und ihm, wenn es sein muß, wie unsere Väter und Brüder Gut und Blut zum Opfer bringen, in Treue gegen Kaiser und Reich, gegen König und Vaterland. Wir hoffen aber, gerade weil wir unser Vaterland lieben, daß endlich Aufklärung, Freiheit und Gerechtigkeit mit ihrem Licht die drückenden Nebel des Vorurteils ins Nichts zerstreuen werden. (Stürmischer anhaltender Beifall.) Vorsitzender Justizrat Horwitz: Die beiden Herren Vortragenden haben mit tiefer Gründlichkeit und mit flammender Begeisterung ausgesprochen, was uns alle beseelt. Indem ich beiden Herren den wärmsten Dank für dasjenige jage, was sie für unsere Glaubensgemeinschaft heute geleistet, weiß ich mich eins mit der Versammlung, weiß ich mich eins mit allen unfern Glaubens genossen. Es ist vorgeschlagen worden, dasjenige, was uns heute die Redner unter der begeisterten Zustimmung der ganzen Versammlung vorgetragen haben und uns bewegt, in einer Resolution zusammenzufassen Die Resolution, welche vorgeschlagen ist, hat folgenden Wortlaut Resolution: Seit länger denn einem Vierteljahrhundert ist innerhalb des preußischen Kontingents kein einziger Soldat jüdischen Glaubens zum aktiven oder Reserveoffizier befördert worden, während wiederholt christliche Söhne jüdischer Eltern zu Offizieren befördert wurden. Dieser grundsätzliche Ausschluß von Personen jüdischen Bekenntnisses von den Offizierstellen ist versassungs- und reichsgesetzwidrig und widerspricht nicht nur den Einrichtungen aller anderen zivilisierten Großstaaten, sondern auch der Ueberlieferung des preußischen Heeres der allgemeinen Verfügung des Kriegsministers vom 10. Juni 1908 und Armeebefehlen des Kaisers.