Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 48 (2.12.1910)
- Date
- 1910-12-02
- Page
- Seite 567 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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So endete der in den Annalen der Berliner Gemeinde beispiellose Kampfs mit einem - glänzenden, überwältigenden Siege der Liberalen/ Alle Lügen und Verdrehungen der Gegenparteien Haben nichts genützt; ihre Drohungen, ihr fanatisches Triumphgeheul haben sich als Zeichen der Ohnmacht und Schwäche erwiesen. In großen Volksversammlungen mögen sie. sich als. Herrscher gebärden; die Ueberzeugung der großen -Berliner Gemeinde können sie nicht fälschen; sie ist und bleibt liberal. ■ * Zwei Todesfälle in der literarischen Welt regen auch die Juden zu Betrachtungen an: der Tod Leo Tolstois und Wilhelm Raab es. Jener ein großer Schriftsteller, ein freier Denker, trotz mancher Absonderlichkeiten, ein warmherziger, tatkräftiger Friedens- und Menschenfreund, dieser'ein „Stiller im Lande", voll Poesie .und ernster Beschaulichkeit, ein Freund des Volkes und ein Vertreter der Hnmanität in seinem beschränkteren kleinen Kreise. Beide, fast gleichaltrig, schienen in den Stoffen, die sie bearbeiteten, in der Art wie sie ihre Themata behandelten, ganz verschiedenen, fast entgegengesetzten Epochen anzugehören: der Russe, ein kühner Neuerer, ein Meister des Realismus, der Deutsche, ein Anhänger bekannter, fast abgelebter Anschauungen, mit den alten Mitteln erprobter Technik besonnen operierend. Beide aber strebten nach Erhabenem und Großem und haben freien Geistes von Juden und -Judentum gesprochen. Wir werden gelegentlich gerade diese ihre Stellung zu unserem Glauben und dessen Bekennern des Näheren auseinandersetzen. *3r> Der Reichstag, der dieser Tage wieder seine Sitzungen ausgenommen hat, wird sich in diesem, wie es heißt, letzten Abschnitt der Legislaturperiode unter anderem auch mit zwei für uns Staatsbürger jüdischen Glaubens besonders wichtigen Fragen beschäftigen. Einmal wird das spezifisch jüdische Interesse durch die Gestaltung jener Paragraphen der Reform des Strafgesetzbuches tangiert, die sich auf den Tierschutz beziehen. Man weiß, daß eine Strafverschärfung des Vergehens der Tierquälerei in einer Form durch die Regierungsvorlage angestrebt wird, die es nicht als gänzlich ausgeschlossen erscheinen läßt, daß im Wege künstlicher Interpretation auch das Schächten nach jüdischem Ritualgesetz unter diese Strafbestimmung subsumiert werden könnte. In der Kommission, der die Strafgesetznovelle zur Beratung überwiesen worden war, sind Zusatzanträge, besonders auf Veranlassung des Abgeordneten Gröber, zur Annahme gelangt, die eine derartige Jnterpretationsmöglichkeit völlig ausschließen und die Unzulässigkeit einer Gewissensbedrückung des strenggläubigen Teiles unserer Glaubensgenossen durch Schächtverbote gesetzlich festlegen. Das war ein gewiß nur der Gerechtigkeit und der Gewissensfreiheit huldigender Akt der Mehrheit der Kommission, von dem man nur wünschen kann, daß auch das Plenum des Reichstages sich ihn zu eigen mache. Durch eine überreiche Fülle von Gutachten hervorragendster Gelehrter und Sachverständiger ist die Behauptung der antisemitischen Tierschützler, denen es weniger aus den Tierschutz, als auf die Bedrängung jüdischer Gewissen, auf antisemitische Betätigung ankommt, daß das Schächten eine Tierquälerei sei, ins Reich der Fabel verwiesen, sodaß es, abgesehen von antisemitischem bösen Willen, in der Tat keinen Grund gibt, der ein Schächtverbot oder die Subsumierung des Schlichtens unter den Begriff der Tierquälerei im entferntesten rechtfertigen könnte. Das ist auch von dem Vertreter der Regierung in der Komunssion anerkannt worden, der im übrigen eine besondere gesetzliche Festlegung, daß das Schächten niemals als Tierquälerei betrachtet werden könne, aus diesem selbstverständlichen Grunde für überflüffig erklärte. Ein prinzipielles Bedenken seitens der Regierung gegen den bezüglichen Antrag Gröber liegt also nicht vor, so daß die Erwartung gehegt werden kann, daß ihm auch die Regierung, falls die Majorität des Reichstags, wie wir hoffen, sich für ihn ausspricht, ihre Zustimmung nicht versagen wird. — Einen weiteren Gegenständ unseres besonderen Interesses bildet die beantragte Abänderung des „Gesetzes über Erwerb und Verlust des deutschen Staatsbürgerrechtes". Auch diese Gesetzesvorlage soll noch vor dem gegenwärtigen Reichstage erledigt werden. Bekanntlich sind zu diesem Gesetze von unseren Organisationen Eingaben. eingereicht, die sich gegen die bisherige Praxis, der ungleichen Handhabung und Erledigung von Naturalisationsgesuchen, je nachdem sie von Ausländern jüdischen oder nichtjüdischen Glaubens gestellt werden, richten. Auch wäre es erwünscht, daß im Zusammenhang mit dieser Materie die Answeisungsbefugnis, die bisher völlig in das Ermessen der Verwaltungsbehörde gestellt ist, und von der gegenüber Ausländern jüdischen Glaubens ein besonders häufiger und vielfach auch rigoroser Gebrauch gemacht worden ist, einer gesetzlichen Regelung unterzogen wird. Es hieß vor längerer Zeit, daß gewisse Anträge in dieser Hinsicht von einzelnen Parteien gestellt werden würden, wenn es zur Beschlußfassung dieses Gesetzentwurfes, betr. .die Staatsangehörigkeit, im Plenum des Reichstages kommt. Die anderen großen Gesetzentwürfe, besonders die Reichsversicherungsordnung, bieten selbstverständlich auch uns als deutschen Staatsbürgern ein intensives Jntereffe und wir teilen den Wunsch, daß der mit ihr beabsichtigte Ausbau unserer großen und mustergültigen Sozialgesetzgebung zu glücklichem Ende geführt werde. * Früher hatten die Juden in Rußland wenigstens unter den Freisinnigen ihre Bundesgenossen; eine höchst schmerzliche Wendung tritt Nun dadurch ein, daß auch diese Freisinnigen sich gegen die Juden erklären und ganz abenteuerliche, soweit uns bekannt, ganz unbegründete Nachrichten verbreiten, um auch in den Reihen ihrer eigenen Gesinnungsgenossen den Haß gegen unsere unglücklichen Glaubensgenossen zu schüren. Eine Korrespondenz der Vossischen Zeitung nämlich meldet unter der Spttzmarke „Freisinniger Antisemitismus" aus Warschau das Folgende: Nicht nur in der Regierungspolitik kommt die Reaktion jetzt voll zur Geltung, sondern sie macht sich auch dadurch bemerkbar, daß sie den Giftsamen des Völkerhasses unter die beherrschten- Völkerschaften ausstreut. Die Unterdrückten folgen dem Beispiele der .Unterdrücker, indem sie untereinander erbitterte Kämpfe führen. Im vorigen Jahre waren wir Zeugen einer wilden Hetze gegen die hier ansässfigen Deutschen; beinahe die ganze polnische Presse, mit Ausnahme einiger Organe der äußersten Linken, die infolge der unaufhörlichen Unter» drückungsmaßregeln kaum ihr Dasein fristen, wetteiferte in unsinnigsten Verunglimpfungen der hier ansässigen Deutschen. Als sich aber diese Nuß als zu hart erwies, wandte diese Presse ihre Geschütze in die Richtung des kleinsten Widerstandes, d. h. gegen die Juden. Das mag nun hingehen, man ist ja in Polen daran gewöhnt, und immer wurde hier Hervorragendes auf diesem Gebiete geleistet, aber höchst auffällend ist die neue Erscheinung, daß die Fortschrittler und Freidenker sich nicht nur lebhaft an dieser Hetze beteiligen, sondern darin sogar die erste Geige spielen. So unglaublich es klingt, ist es dennoch wahr, daß das Organ der Freidenker, „MyslNiepodlegla" (Unabhängiger Gedanke),seine letzten Nummern ausschließlich dem Kampfe gegen die Juden widmet/ und das offizielle Organ der Polnischen Freisinnigen Vereinigung, „Prawda" (Die