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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-11-04 · Heft 44 (4.11.1910) · p. Seite 523

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 44 (4.11.1910)
Date
1910-11-04
Page
Seite 523 (sequence 7)
Language
German
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die Zugehörigkeit zum Judentum nur eine nominelle . oder eine bewußte war. Von den- 62 jüdischen Oberlehrern, die an höheren Schulen in Berlin und Charlottenburg angestellt sind, erteilen einige auch den jüdischen Religionsunterricht an ihren Anstalten. An den Volksschulen unterrichten alle jüdischen Lehrkräfte in der Religion; denn hier ist es die Vorbedingung für ihre Anstellung. 44 Damen und 5 Herren unterrichten an 34 Schulen 4148 Kinder. Wo die jüdischen Schüler einer Volksschule für eine Organisation nicht ausreichen, werden sie benachbarten Anstalten zugewiesen. Diese Einrichtung stammt schon aus derZeit der 70er Jahre, als die Minister Falk und später Goßler der Anstellung jüdischer Lehrkräfte an den Volksschulen Hindernisse nicht in den Weg legten. Dann kam die Krisis. Die Anstellung jüdischer Lehrkräfte wurde erschwert, und sie wurde nur noch da von der Regierung genehmigt, wo eine jüdische Lehrkraft mindestens zwölf Stunden wöchentlich, jetzt elf Stunden,, in der Religion unterrichten konnte. Es sind besonders Damen, die für diese Anstellung in Betracht kommen. -Man hat oft darüber geklagt, daß sich unter diesen Lehrerinnen, die in älterer Zeit angestellt worden waren, auch solche befinden, die entweder gar keine Prüfung in der Religion, bestanden hatten oder denen die Befähigung für den Unterricht nicht von einer Kommission, sondern von einer einzelnen Person bescheinigt worden war. Der Möglichkeit, ohne ausreichende Vorbereitung jüdischen Religionsunterricht zu erteilen, hat die Schulverwaltung unserer Gemeinde einen Riegel vorgeschoben. Sie hat ein Seminar für jüdische Religionslehrerinnen begründet. Auch dies eine Leistung der letzten sechs Jahre. Das Seminar wurde im Jahre 1905 eröffnet, es hat die erste Entlaffungsprüfung Ostern 1908 abgehalten, und seitdem sind 15 Damen mit vollgültigem Zeugnis entlassen worden. Die Behörden sind mit dieser Einrichtung bekannt, und künftig wird die Anstellung von Lehrerinnen an den . öffentlichen Volksschulen auch von der Befähigung, jüdischen Religionsunterricht zu erteilen, abhängig gemacht werden. Nun können wir die Damen, die bis zu ihrer Anstellung an den Volksschulen eine lange Wartezeit haben, an unseren, Religionsschulen beschäftigen, die beste praktische Vorbereitung für ihre spätere Tätigkeit. Dem Unterricht an den öffentlichen Schulen, höheren und niederen, geht der Religionsunterricht an unseren Ge mein de- Religions schulen zur Seite. Ursprünglich dazu bestimmt, für sich allein der jüdischen Jugend die religiöse Unterweisung zu gewähren, hat sich im Laufe der Zeit ihre Aufgabe wesentlich verändert.. Ich darf als bekannt voraussetzen, daß die Zahl unserer Religionsschulen jetzt 15 beträgt, eigentlich 17, nachdem wir vor kurzem die stark besuchten Schulen in der Ryke- und Straußberger Straße in zwei völlig gesonderte Schulen geteilt haben: 12 Vollschulen und fünf in der Entwicklung begriffene. Bis zum Jahre 1901 hatten wir nur sechs Anstalten, von 1901 bis 1904 waren vier neue Schulen begründet worden, und in den letzten sechs Jahren sind fünf bzw. sieben Schulen hinzugekommen. Ich muß das betonen, weil unsere Gegner uns „mangelnde Pflege des Religionsschulwesens" vorwersen. Die Vermehrung der Schulen erwies sich als notwendig, nicht weil die bestehenden Schulen eine übermäßige Frequenz gezeigt hätten — das war nur bei der fünften und. sechsten der Fall — sondern weil in den großen Vororten die Volksschulen und in den kleineren auch die Höheren Schulen des Religionsunterrichts entbehren. Nach allem, was ich Ihnen bisher dargelegt, muß der Zweck der Religionsschulen vornehmlich die Pflege des Hebräischen bleiben, da ja der größere Teil der Schüler den eigentlichen Religionsunterricht an den weltlichen Schulen empfängt. Wir haben natürlich nichts dagegen einzuwenden, daß Manche Schüler den Religionsunterricht an zwei Stellen erhalten, wie .wir auch gern solche Schüler von dem Religionsunterricht an unseren Religionsschulen befreien, die ihn an der öffentlichen Schule erhalten; aber jedenfalls muß auf das Hebräische der Nachdruck gelegt werden, besonders seit die Berliner Schutdeputation den Unterricht im Hebräischen an den Volksschulen aufgehoben hat. Nun erklären unsere Gegner: „Von den zirka 20000 jüdischen Schulkindern Groß-Berlins werden nach dem Verwaltungsbericht — welchen Bericht mögen sie wohl benutzt haben? — 4785 Knaben und Mädchen an den Religionsschulen der Gemeinde unterrichtet. Der größte Teil der jüdischen Jugend Berlins wächst ohne Kenntnis des Hebräischen aus." Hier haben wir ein Beispiel, wie unsere Gegner mit Zahlen umgehen. 20000 Schulkinder sollen in Groß-Berlin sein. Garage äu nombre? Nach der letzten Volkszählung vom Jahre 1905 betrug die jüdische Bevölkerung in Berlin und sämtlichen zum Gemeindebezirk gehörigen Vororten 130223 Seelen. Davon waren im schulpflichtigen Alter, wie im Statistischen Amt der Stadt Berlin einzusehen ist, 15035. Den gegenwärtigen Bestand werden wir erst nach dem 1. Dezember erfahren, aber nach der Rechnung unserer Gegner beträgt ja die jetzige Bevölkerung 140 000 Seelen; nehmen wir an, daß das Verhältnis der jüdischen Bevölkerung zur schulpflichtigen Jugend konstant geblieben ist, so ergibt eine einfache Gleichung, daß wir im Augenblick nicht 20 000, sondern nur 16 150 jüdische schulpflichtige Kinder in Groß-Berlin haben. Wenn wir nun auf der anderen Seite sehen, daß, wie Professor Kalischer in seinem „Mahnruf" schon erklärt hat, 6000 Kinder unsere Religionsschulen, subventionierte Schulen, Knaben- und Mädchenschulen besuchen, wenn wir bedenken, daß in einer Reihe höherer Lehranstalten auch Hebräisch gelehrt wird, daß ferner Privatzirkel hinzukommen und endlich, daß für den Unterricht im Hebräischen das erste und zweite Schuljahr nicht in Betracht kommen können, da nach meiner pädagogischen Ueberzeugung man die Kinder nicht mit Hebräisch belasten soll, so lange sie noch im Deutschen A B C-Schützen sind, so kann man mit Sicherheit sagen,' daß zum mindesten die Hälfte der Kinder, nicht, wie die Gegner sagen, der vierte Teil Unterricht im Hebräischen genießt. Die Tatsache, daß nicht alle Kinder Hebräisch lernen, kann man beklagen, aber ändern kann man sie nicht. Die Gemeindeverwaltung kann nicht mehr tun, als ausreichende Gelegenheit für den Unterricht schaffen und auf jedes Entgelt verzichten. Die Schulen zu füllen, ist sie außerstande, und ich konstatiere, daß eine Reihe von Schulen eine größere Frequenz vertragen würde und daß die Klassen nach oben hin an Zahl abnehmen. Ich greife als ein Beispiel die siebente Religionsschule heraus, weil sie die orthodoxe Schule ist und hier das Hebräische am intensivsten betrieben wird. Die Gesamtzahl der Schüler beträgt hier nur 184. Daran ist weder die Gemeindeverwaltung schuld, noch der Leiter der Schule, der ein Manu von vorbildlicher Pflichttreue ist. Beachtenswert ist, daß auch die Schülerzahl der Adaß-Jisroel-Gemeinde, der Hochburg der Orthodoxie, in den letzten vier Jahren um zirka 100 Schüler abgenommen hat; sie hat im Jahre 1906 477, im Jahre 1908 438 gehabt und hat jetzt 380 Schüler. Daraus schließe ich nicht, daß die Orthodoxie an Anhängern verloren hat, sondern daß auch sie, die sonst so opferfreudig ist, den Kindern die Opfer an Zeit und Kraft nicht mehr ausbürden kann wie früher. Wenn ein so großer Teil der Gemeindemitglieder für sich und ihre Kinder, die hebräische Gebetsprache ablehnt, so sollte

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