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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-11-04 · Heft 44 (4.11.1910) · p. Seite 521

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 44 (4.11.1910)
Date
1910-11-04
Page
Seite 521 (sequence 5)
Language
German
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als deren Vertreter zwei von ihnen, ein liberaler und ein konservativer, im Schulvorstande Sitz und Stimme haben. Meine Damen und Herren! Im Jahre 1869 veröffentlichte der Leiter der damals einzigen Religionsschule unserer Gemeinde, mein unvergeßlicher Lehrer, Dr. Moritz Kirschstein, eine kleine Schrift: „Die religiöse Jugendbildung innerhalb unserer Gemeinde". Es wurde Klage geführt, daß eine große Anzahl, viele behaupteten sogar, die überwiegende Mehrheit der jüdischen Jugend ohne alle Kenntnis der Religion aufwachse. Kirschstein hielt es für seine.Pflicht, zunächst den wirklichen Tatbestand zu ermitteln, und er stellte in einer sorgfältigen Berechnung fest, daß bei einer jüdischen Bevölkerung von wenig mehr als 30 000 Seelen die religionsschulpflichtige Jugend 3400 Kinder zählte, und daß tatsächlich von diesen rund 3200 Kinder ohne Religionsunterricht auswuchsen. Wenn auch die Klage schon damals übertrieben war, so war es doch ein wenig erfreulicher Zustand, daß zirka der dritte Teil der jüdischen Jugend Berlins keinen Religionsunterricht genoß, und man geht nicht fehl, wenn man sagt, <4 aß dieses Drittel dem gebildeten Teile der Juden entstammte. Die Gründe liegen nahe: Es war die Zeit, da in weiten Kreisen des deutschen Volkes eine materialistische Weltanschauung herrschte, der Aufschwung der Naturwissenschaften die Menschen in den Glauben versetzte, daß sie der Lösung der letzten Fragen nahe seien, und jeder Primaner, der Büchners „Kraft und Stoff" gelesen hatte, sich stolz einen Atheisten nannte. An diese Zeit wird man durch einen Roman erinnert, der einen Geistlichen der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche zum Verfaffer hat: hier, wird ein jüdischer Primaner als der Typus der Glaubenslosigkeit dargestellt. Es war auch die Periode der Herrschaft des politischen Liberalismus, der den Religionsunterricht aus der Schule verbannt wissen wollte. Die Juden sahen es als ein Privilegium an, daß für sie diese Forderung erfüllt war, und sahen doch nicht, daß es im Grunde ein privilegium odiosum war, ein Vorzug, den sie lediglich der Mißachtung ihrer Religion zu danken hatten. Allmählich trat gegen diesen Zustand eine Reaktion ein. Man begann zu erkennen, daß es für die jüdische Jugend nicht sehr ehrenvoll war daß „die Unwissenheit über die Bibel und ihren Inhalt sowie über die Geschichte der Juden nirgends so groß war, wie bei den Juden selbst, daß viele Volksschüler eine größere Kenntnis der heiligen Schrift besaßen, als die Söhne gebildeter Familien". Den Gymnasiallehrern war dieser Zustand wohl bekannt, und es war nicht selten, daß in der Reifeprüfung absichtlich jüdische Abiturienten durch Fragen aus der biblischen oder jüdischen Geschichte in Verlegenheit gesetzt wurden. Dieser beschämende Zustand hatte zur Folge, daß man sich endlich aufraffte und an den Minister das . Ersuchen richtete, an den höheren Schulen, wo eine ausreichende Zahl von Schülern vorhanden war, jüdischen Religionsunterricht einzusühren, eine Forderung, die schon Abraham Geiger für die Synode in Kassel gestellt hatte. Am 30. April 1875 erschien der bekannte Falksche Erlaß, in dem der Standpunkt, von welchem aus früher die Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichts in den Lehrplan öffentlicher höherer Schulen abgelehnt worden war, aufgegeben wurde. Es wurde den Direktoren gestattet, den Religionsunterricht in der Zeit im Schulhause erteilen zu lassen, in der der christliche Unterricht stattfand. Doch sollte der Unterricht nicht obligatorisch sein; und ein Jahr später kam eine neue Verfügung, daß die Provinzial-Schulkollegien den Lehrplan des Religionsunterrichts einfordern, ihn. prüfen und bestätigen sollten. Im Jahre 1876 begann die Stadt Berlin mit dem Religionsunterricht an denjenigen Gymnasien, die im Zentrum liegen und von jüdischen Schülern stark bevölkert waren, zu gleicher Zeit auch an den Höheren Töchterschulen. Aber der Unterricht blieb jahrelang auf eine kleinere Anzahl von Schulen beschränkt; erst in der letzten Zeit hat sich durch unsere unausgesetzten Bemühungen der Ring fast geschlossen. Wir müssen es dankbar anerkennen, daß der Berliner Magistrat jede berechtigte Anforderung erfüllt hat. Daß hier und da in älterer Zeit sich ein Direktor mit der Neuerung nicht befreundete und dem Unterricht nicht die notwendige Aufmerksamkeit schenkte, wissen wir. Mit der Zeit ist auch das besser geworden. Der gegenwärtige Stand der Dinge ist der, daß an sämtlichen elf städtischen Gymnasien Religionsunterricht erteilt wird, von sechs Real-Gymnasien an fünf, von drei Ober-Realschulen an zwei; wenn von 14 Realschulen nur an vier Religionsunterricht erteilt wird, so liegt der Grund darin, daß diese Schulen von jüdischen Schülern nur wenig besucht werden; sie führen nur bis zur Erlangung des Einjährigen-Zeugnisses und liegen vielfach in Stadtteilen, die von der jüdischen Bevölkerung spärlich bewohnt sind. Es wird ferner in jüdischer Religion unterrichtet in den sieben Höheren Töchterschulen und an einer großen Anzahl von Privat- Mädchenschulen, von denen wir diejenigen subventionieren, deren finanzielle Notlage wir anerkennen. Im Gegensatz zu den Städtischen Schulen haben die Königlichen Schulen 20 Jahre seit dem Falkschen Erlaß gebraucht, um sich zur Einführung des Religionsunterrichts zu entschließen. Im Jahre 1896 genehmigte das Provinzial- Schulkollegium die Erteilung des Unterrichts, für den der Staat nur einen Teil der Kosten bewilligte. Es war freilich schon im Falkschen Erlaß vorgesehen, daß die Schulkassen den Synagogen-Gemeinden nur einen Zuschuß gewähren sollten. Bon fünf Königlichen Anstalten wird an vier in unserer Religion unterrichtet. Langwierig waren die Bemühungen, um die größeren Vororte zur Einführung des Unterrichts zu bestimmen; nur Charlottenburg hat dem Religionsunterricht verhältnismäßig früh schon die Tore geöffnet, aber wir können dennoch nicht anerkennen, daß diese reiche Kommune ihre Pflicht den jüdischen Steuerzahlern gegenüb er erfüllt hat. Während in Berlin jetzt durchweg auf unsere Veranlassung zweistündiger Unterricht erteilt wird, begnügt sich Charlottenburg mit einer Stunde, und alle Anstrengungen unserer Gemeindeverwaltung haben nicht vermocht, hierin eine Wandlung herbeizusühren. Abgesehen davon, daß wir für unseren Religionsunterricht dieselbe Rücksicht verlangen müssen, die dem evangelischen und katholischen gewährt wird, leuchtet es wohl jedem ein, daß bei einem einstündigen Unterricht nennenswerte Erfolge nicht erzielt werden können. Schlimmer erging es uns in Wilmersdorf. An den Schulen gab es keinen Religionsunterricht, und als wir zum Ersatz dort eine Religionsschule gründen wollten, verweigerte man uns hartnäckig die Schulräume. Erst als Wilmersdorf Stadt geworden war und einige Juden zu Stadtverordneten gewählt waren, entschloß man sich, an den höheren Schulen den Unterricht einzusühren. Auch Schöneber.g besann sich ziemlich lange auf seine Pflicht. So ist es allmählich der unermüdlichen Arbeit unserer Gemeindeverwaltung gelungen, auch in den großen Vororten den jüdischen Kindern zu ihrem Rechte zu verhelfen. Es ist bekannt, daß die Direktoren gehalten sind, jeden Schüler der Behörde zur Anzeige zu bringen, der nicht nachweislich Unterricht genießt. Die Namen der Schüler werden zur Kenntnis des Gemeindevorstandes gebracht, der Vorstand verfolgt jeden einzelnen Fall, und wir haben die Genugtuung, daß wir fast immer zum Ziele kommen. Die Zahl der jüdischen

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