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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-10-14 · Heft 41 (14.10.1910) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 41 (14.10.1910)
Date
1910-10-14
Page
– (sequence 13)
Language
German
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1“ Der Oemetndebore. ^"otMr nn Beilsse zur „Allgemeinen Leitung drK Judentums". karrrlpondkn?rn und Mschrichten. Deutschland. 8. Berlin, 9. Oktober. Ter heutigen öffentlichen Sitzung der Repräsentanten-Versammlung ging zunächst die geheime Sitzung voraus. welcher der Bericht des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl eines Aeltesten-StellVertreters vorlag. Die Wahl, welche später in der öffentlichen Sitzung durch Zettelabstimmung vollzogen wurde, fiel auf den Geheimen Regierungsrat a. D. Herrn Dr. Pieck, auf den sich unter 19 Stimmen 18 vereinigten. In der öffentlichen Sitzung wurde alsdann-zunächst die Abänderung des revidierten Statuts für die jüdische Gemeinde zu Berlin in zweiter Lesung angenommen. Somit ist jetzt die Möglichkeit geschaffen, mit Sitz und Stimme in die Verwaltungs- Kommissionen zu wählen: die steuerzahlenden, weiblichen Gemeindemitglieder, die Frauen und Töchter der wahlberechtigten Gemeindemitglieder und die besoldeten Beamten der Gemeinde, die zu Gemeindebeiträgen nicht veranlagt sind und deren Frauen und Töchter. Außerdem können nunmehr .auch die Repräsentanten- Stellvertreter in die Verwaltungskommissionen gewählt werden. Die Verpflichtung zur Annahme eines unbesoldeten Amtes in der Gemeindeverwaltung und -Vertretung wird auf die Frauen nicht ausgedehnt. — Ein besonderes Interesse bot der Bericht der Köwmission zur Prüfung der gegen die Richtigkeit der Wählerliste erhobenen Einsprüche. Es sind diesmal bei weitem mehr als früher 630 .Einsprüche eingegangen. Von diesen sind 580 als berechtigt anerkannt und die Petenten noch nachträglich in die Wählerliste ausgenommen worden. Es sind selbst diejenigen ausgenommen worden, deren rückständiger Steuerbetrug erst an dem gestellten Endtermin (15. September) abgesandt und somit erst am 16. September im Bureau eingetroffen ist. Unbedenklich sind auch diejenigen ausgenommen worden, die sich innerhalb der Einspruchsfrist freiwillig zur Gemeindesteuer meldeten und bei denen festgestellt werden konnte, daß sie Staatseinkommensteucr zahlen. Dagegen sind diejenigen abgelehnt worden, — es handelt sich hier um einen Assessor und zwei Referendare, — die bisher noch' keine Staatssteuern zahlen und sich zur Gemeindesteuer meldeten, ohne zu dieser bisher veranlagt zu sein. Maßgebend hierfür war. wie der.Referent Herr Justizrat Dr. Ignaz Cohn mitteilte, § 59 vom Gesetz von 1847, der da lautet, das; die Veranlagung zur Gemeindesteuer nach demjenigen Einkommen zu erfolgen hat. welches dem betreffenden Etatsjahr für die staatlichen Steuern zugrunde liegt. Eine Besteuerung zur Gemeindesteuer ist nicht möglich, wenn der Betreffende keine Einkommensteuer zahlt, weil dann jede Grundlage zur Veranlagung fehlt. Die Besteuerung zur Gemeindesteuer hak einen sogenannten akzessorischen Charakter, d. h. sie ist abhängig von der Staatseinkommensteuer, und das Oberverwaltnngsgericht hat bei einem Streitfälle in der Gemeinde zu Köln den gleichen Standpunkt eingenommen. In der Diskussion über diese Vorlage sprach sich Herr Benas Levy mit Entschiedenheit gegen diese juristische Auffassung aus und erklärte, daß die Aufnahme dieser Petenten nach Ablauf des Einspruchstermins in die Wählerliste durch nichts gerechtfertigt sei. Auch Herr Justizrat Dr. Hermann Veit Simon schloß sich diesem ablehnenden Votum an. Diese Leute seien zunächst selbst daran schuld, daß sie in der Wählerliste fehlen, denn sie hätten sich ja dazu früher melden können. Zudem sei nach dem Sinne des Gemeindestatuts nur den beitragenden Mitgliedern das Recht zu wählen gestattet. Da diese Leute noch niemals Gemeindesteuern gezahlt haben, gehören sie nicht hierzu. Herr Syndikus Justizrat ^Lilienthal ist der Ansicht, daß die Beschlüsse des Ausschusses vollständig zutreffend sind, denn allein die Veranlagung zur Steuer gebe das entscheidende Moment ab, gleichgültig, aus welchem Grunde sie erfolgt sei. Auch Herr Direktor Dr. Minden steht auf dem Standpunkt, daß diese Bestimmungen nicht nach Gefühlsrücksichten entschieden werden können. Niemand könne nach rechtlichen Begriffen mit einer Schuld, die der Steuerzahlung rückständig sein, die noch nicht fällig gewesen sei. Deshalb bleibe nichts übrig, als sich dem Votum des Ausschusses auzuschließen. Der Referent Justizrat Dr. Cohn wies noch darauf hin, daß auch rein praktische Erwägungen. nämlich die zu befürchtenden Prozesse, zum Anschluß an das Votum des Ausschusses, das im Einklang mit . dem Gemeindestatut steht, führen müsse. Ein Antrag auf Schluß der Debatte wurde darauf angenommen, und die Vorlage im Sinne des Ausschusses mit großer Mehrheit genehmigt. — Ein Schreiben des neuen jüdischen Gemeindevereins, betreffend Verlegung der Termine für die Repräsentantenwahl gab alsdann Veranlassung zur nochmaligen Diskussion über dieses Thema. Der genannte Verein erbat mit Rücksicht auf die Berufsverhältnisfe eines großen Teiles der Wähler die Anberaumung der Wahl auf einen Sonntag oder auf Bußtag, eventuell, falls diese Zeit nicht angängig, die Wahlzeit bis 7 Uhr abends zu verlängern. Von einer Reihe anderer Gemeindemitglieder ist ebenfalls die Bitte auf Anberaumung der Wahl auf einen Sonntag schriftlich ausgesprochen worden. Herr Justizrat Dr. Cohn stellte als Referent nach kurzer Begründung den Antrag, § 20 des Gemeindestatuts dahin abzuänderu, die Wahl von 11 Uhr vormittags bis 8 Uhr abends stattfinden zu lassen. Der Gemeindevorstand hat sich in dieser Angelegenheit erfreulicherweise eines Besseren besonnen, denn, wie Herr Justizrat Lilienthal erklärte, hat der Gerneindevorstand die Verlängerung der Wahlzeit erneut in den Kreis seiner Beratungen gezogen. Damit steht dieser im besten Sinne liberalen Forderung eine sichere Erfüllung in Aussicht, natürlich erst für die nächsten Wahlen nach drei Jahren. Nach dieser Erklärung des Gemeindevorstandes bat der Antragsteller um Vertagung der Beschlußfassung, der sich auch die Versammlung anschloß. — Die Vorlage betreffs der Verteilung von Schulprämien wurde zur Kenntnis genommen. Der Schul- und Talmud-Thora-Vorstand hat sich gegen die beantragte Vereinheitlichung der Prämienverteilung ausgesprochen. Er hältdieFreiheit derDirigenten inderAuswahlderPrämien für einen Vorzug, weil sie die Möglichkeit bietet, daß nach der Artung und Reife desSchülers das eine oder das andere für den betreffen den Fall geeignete Buck ausgewählt wird. Der Gemeindevorstand hat in dieser Frage den gleichen Standpunkt eingenommen. In schneller Folge wurden alsdann einige Rechnungsabschlüsse dechargiert. Bei der Ar men ko mm issi on beliefen sich die Einnahmen aus 208891.74 Mark, die Ausgaben auf 209 021.01 Mark, bei dem Fonds für verschämte Arme die Einnahmen auf 45650.39 Mark, die Ausgaben auf 41421.95 Mark. Bei der Kommission zur Beschaffung des Koscherfleisches betrugen die Einnahmen 37 820.50 Mark, die Ausgaben 33 475.03 Mark, so daß ein Minderverbrauch von 4346.47 Mark zu verzeichnen ist. Die Quellbadverwaltung hatte an Einnahmen 5805.41 Mark (einschließlich des Gemeindezuschusses von 3656 Mark), an Ausgaben 6500.42 Mark. Die Zahl der während des Berichtsjahres verabfolgten Bäder betrug 4344 gegen 3467 im Vorjahre. Auch die Rechnungsabschlüsse der Alten und Neuen Synagoge, Synagoge Lindenstraße und Rykestraße und der Waisenkommission wurden fast debattelos angenommen. — Dem hiesigen Verein für jüdische Geschichte und Literatur wurden wie bisher ein Jahresbeitrag von 800 Mark für die Etatsperiode von 1910/13 bewilligt. Dem segensreich wirkenden Jüdischen Volksverein wurde für die Dauer eines Jahres eine Subvention von 600 Mark und außerdem zur ausschließlichen Verwendung für seine Herberge, eine solche von 1500 Mark gewährt. Die Herberge,, ein besonders wichtiger Teil der 'Vereinstätigkeit, bot bisher nur für 30 Personen Unterkunft und soll für 50 Personen vergrößert werden. Die nötigen Kosten des Baues haben die Großloge, die deutsche Konferenzgemeinschaft der Alliance Israelile und der Hilfsverein der

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