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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-09-23 · Heft 38 (23.9.1910) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 38 (23.9.1910)
Date
1910-09-23
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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WW8MWWMWWAAWN MW Wesen und die Bedeutung der jüdischen Rel ^n durch geeignete Veröffentlichungen in objektiver Weise Belehrung zu verbreiten. In den Haushaltsetat für die Jahre 1910/12 ist bereits hierfür ein Ausgabebetrag von 40 000 Mark jährlich eingestellt worden. Gegenwärtig ist der Gemeindevorstand mit der Prüfung der Druckofferten beschäftigt. Betreffs der Redaktion ist beschlossen worden, daß neben einem Redakteur eine Redaktionskommission bei der Herausgabe Mitwirken soll. Die Stelle des Redakteurs soll öffentlich ausgeschrieben werden mit dem Hinweis, daß es sich um eine Tätigkeit im Nebenamte handelt. Das Gehalt wird bei etwa zwölf Jahresnummern auf 1800 Mark jährlich festgesetzt. Die Redaktionskommission soll aus einem Vertreter des Vorstandes und zwei Mitgliedern der Re° präsentanten-Versammlung bestehen. Der Redakteur soll alle Artikel vor der Aufnahme der Kommission vorlegen. Zur Drucklegung ist die Zustimmung der Kommission erforderlich; diese entscheidet über die Ausnahme eines Artikels auch gegen den Willen des Redakteurs, der alsdann die Entscheidung des Gemeindevorstandes anrufen kann. Die Kommission, in welche seitens des Vorstandes Justizrat Lilienthal abgeordnet ist, soll zunächst auf ein Jahr einberufen werden- Das Plenum erklärte sich mit den hauptsächlichsten Maßnahmen einverstanden, nur wurde noch auf Antrag Blaschke beschlossen, noch zwei Stellvertreter in die Kommission zu entsenden und dem Vorstande zur Erwägung zu geben, ob in die Geschäftsordnung die Bestimmung ausgenommen werden soll, daß alle ein, gereichten Artikel dem Vorsitzenden der Kommission vorgelegt werden sollen. In die Kommission wurden alsdann die vom Ausschuß gewählten Herren Prof. Kalischer und Geheimrat Senator entsandt, die Vorschläge für die Stellvertreter wurden erst wieder, dem Ausschüsse überwiesen. — Der Abschluß betreffend die Einnahmen und Ausgaben für die gottesdienstlichen Veranstaltungen an den hohen Festtagen des Jahres 1909 ergibt an Ausgaben 187 242.31 Mark, an Einnahmen einschließlich des Gemeindezuschusses 161372.60 Mark, so daß ein Mehrverbrauch von 25869.71. Mark zu verzeichnen ist. Herr Kommissar Seligsohn teilt mit, daß in diesem Jahre 6900 Plätze in den Jugendgottesdiensten vorhanden sind und außerdem 1000 bis 11OO Freiplätze für Kinder über 13 Jahreinden Hauptgottesdiensten zur Verfügung gestellt wurden, so daß also für zirka 8OOO Schüler gesorgt ist. Er stellte ferner fest, daß nur in zwei Lokalen die Einnahmen etwas höher waren als die Ausgaben (Philharmonie und Mozartsaal), während in allen anderen Lokalen die Ausgaben wesentlich die Einnahmen überstiegen. Ein zu dieser Vorlage gestellter Antrag Blumenthal, die Rabbiner aufzufordern, die Themata für die Jugendgottesdienste den Rabbinatskandidaten vorzuschlagen, wurde nach kurzer Diskussion mit drei Stimmen abgelehnt. Herr Justizrat Cohn konstatierte noch, daß bei zirka 81000 Mark Platzmieten nur 256 Mark in sämtlichen Betlokalen an Mizwot-Geldern eingegangen ist, nach seiner Meinung der treffendste Beweis für die Notwendigkeit der Beseitigung dieser Institution. In schneller Folge wurden alsdann verschiedene Rechnungsabschlüsse, auf die wir noch zurückkommen werden, entlastet. — Es wurden ferner bewilligt: an den Synagogenverein Beth Zion pro 1910/13 jährliche Subvention 77OO Mark, außerdem für die innere Einrichtung der neuen Vereinssynagoge ein einmaliger Zuschuß von 5OOO Mark, an den Religionsverein Ahawas achim 1000 Mark als einmaliger Beitrag zur Anschaffung eines Harmoniums, an den Religionsverein Charlottenburg als einmaliger Beitrag 2200 Mark, an den Verein Jüdisches Kinderheim pro 1910/12 als jährliche Beihilfe 400 Mark, als einmaliger Beitrag 500 Mark zu den Kosten der Einrichtung eines eigenen Heims in der Fehrbelliner Straße 92, für den jüdischen Religionsunterricht an der Rassowschen Höheren Mädchenschule jährlich 420 Mark, für den . jüdischen Religionsunterricht an dem Erziehungsheim „Am Urban" in Zehlendorf als Kostenbeitrag 200 Mark für das laufende Jahr, an die Israelitische Vereinigung Karlshorst zur Einrichtung von Religionsunterricht 300 Mark, an die Deutsche Zentrale für jüdische Wanderarmen-Fürsorge 5000 Mark für das laufende Jahr. Der Referent zur letztgenannten Vorlage, Herr Dr.M. Gins7 berg, nahm hierbei Veranlassung, die in jüngster Zeit erhobenen Angriffe gegen die Armenverwaltung scharf zurückzuweisen, insesondere bedauert er„ daß den Gemeindeberatungen nahestehende Personen diese irrigen Ansichten mit verbreiten helfen. Für die vom Zentralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens angeregte Herausgabe von Jubiläumsschriften zur Säkularfeier der Emanzipation der preußischen Juden wurden 3000 Mark als Kostenbeitrag genehmigt. Es sollen eine wissenschaftliche und eine populäre Abhandlung über die Lage der Juden in Alt-Preußen vor dem Edikt von 1842 und die Weiterentwicklung der Verhältnisse nach der Emanzipation herausgegeben werden. Die Gesamtkosten - für diese Schriften sind auf etwa 20000 Mark veranschlagt worden. Des weiteren ist die Errichtung einer Jubiläumsstiftung in Erwägung gezogen worden, welche die Aufgabe haben soll, theologische/ philosophische, historische und juristische Studien über die Entwicklung des Judentums nach der Emanzipation anzuregen und zu fördern. Die Prüfung dieser Angelegenheit ist der jüdischen Gemeinde zu Berlin übertragen worden, welche sich jetzt bereits mit den Vorständen der Gemeinden Breslau, Frankfurt und Köln ins Vernehmen gesetzt hat. Die Angelegenheit befindet sich jedoch noch im Stadium der Vorberatung. — Einige weitere Geldbewilligungen wurden debattelos gewährt, meist zur Ausführung von Reparaturen und zur Anstellung von Beamten. Die Kürzung der im Gebetbuch für die neue Synagoge enthaltenen Predigtlieder wurde abgelehnt.— Die Beratungen über die bekannten Le winski'schen Steueranträ ge sind noch nicht ganz abgeschlossen. Für den Antrag, die Gemeindemitglieder nicht, wie bisher, nach ihrem Einkommen, sondern nach der Einkommensteuer zu veranlagen, scheint eine günstige Strömung vorhanden zu sein, doch müssen noch einige Erhebungen stattflnden. Der zweite Antrag, bei Neuveranlagung die Steuer nur für das laufende Quartal zu erheben, ist in der gemischten Kommission mit der Beschränkung angenommen worden,, daß hierbei nur die Einkommen unter 1800 Mark berücksichtigt werden sollen. Syndikus Justizrat Lilienthal teilte hierzu noch mit, daß bereits-in allernächster Zeit der Versammlung Vorschläge betreffs der Neuordnung für die Einziehung der Steuerbeiträge vorgelegt werden sollem — Berlin, 20. September. Wir werden ersucht, nachstehendes Preisausschreiben zum Abdruck zu bringen: Die Zionistische Vereinigung für Deutschland beabsichtigt, das Interesse der reiferen Jugend für Palästina durch die Verbreitung geeigneter Jugendschriften, an denen es bisher völlig fehlt, zu heben. Sie beabsichtigt daher die Herausgabe von längeren Erzählungen, die nach Form und Inhalt gleich geeignet sind,, die Stammesheimat, insbesondere die Natur des Landes, das Leben seiner Bewohner und vor allem das der jüdischen Kolonisten dem Herzen der Leser nahe zu bringen. Zu diesem Zweck ist ein Preisausschreiben für die besten Arbeiten dieser Art beschlossen worden. Die Wahl des Stoffes steht dem Autor durchaus frei. Zur Anregung, die aber keine Vorschrift sein soll, erwähnen wir, daß im Mittelpunkt der Erzählung etwa ein junger Jude stehen könnte, der seine Heimat verlassen muß und sich, nach mancherlei Fährlichkeiten und Beschwerden, in Palästina eine Existenz als Kolonist oder Farmer schafft. Religiös anstößige Stellen sind selbstverständlich zu vermeiden.. Der Umsang der Schrift darf nicht unter zehn Druckbogen betragen. Die Einreichung der Arbeiten muß bis zum 31. März 1911 verschlossen mit der Aufschrift „Preisausschreiben" und eingeschrieben an die „Zionistische Vereinigung für Deutschland, Charlottenburg, Bleibtreustraße 49", erfolgen. Außerdem muß der Umschlag ein Motto aufweisen,- das auch auf ein verschlossenes Kuvert zu setzen ist, in dem sich Namen und Adresse des Verfassers befinden. Für die besten eingereichten Arbeiten, die den obigen Bedingungen entsprechen, setzen wir hierdurch zwei Preise von 600 Mark und 300 Mark in b-ar aus. Die preisgekrönten Arbeiten gehen mit allen Rechten ins Eigentum der Zionistischen Vereinigung für Deutschland über, die sich vorbehält, auch andere geeignete Einsendungen zu angemessenen Honorarfätzen zu erwerben. Dem Preisrichterkollegium gehören an: Dr. Martin Buber, Georg Hermann, Dr. Richard Huldschiner, sowie folgende Herren vom Zentralkomitee: Rechtsanwalt Gronemann, Dr. Jungmann und Hermann Struck. F. B. Elbing, 19. September. Eine wahrhaft erhebende Abschiedsfeier veranstaltete die Synagogengemeinde Elbing am Sonntag den 18. d. M. abends in den Räumen des Gewerbevereins' Hauses ihrem scheidenden Rabbiner Dr. Silberstein. Zu dem

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