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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-09-23 · Heft 38 (23.9.1910) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 38 (23.9.1910)
Date
1910-09-23
Page
– (sequence 13)
Language
German
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74. Jahrgang. Nr. 38 Berlin, 23. September 1910 Beilage zur „Allgemeinen LettnriWeK Iubentum§^. tkorrekpondrn?en und Nachrichten. Deutschland. 8. Berlin, 18. September. Der heutigen ersten Repräsent anten-Versammluna. nach den Ferien, an der mehrere an Stelle der noch beurlaubten Repräsentanten einberufene Stellvertreter, die Herren Rosenow, Schlochauer, Professor Türk und Hahn, teilnahmen, lagen für die öffentliche Sitzung 47 Beratungsgegenstände vor. Im geschäftlichen Teil war zur Kenntnisnahme eine Beschwerde eines Gemeindewählers eingegangen, welcher von dem zuständigen Beamten daran gehindert worden war, auch für seine Freunde die Richtigkeit der Wählerliste zu prüfen. Der Gemeinde- Vorstand hat erfreulicherweise den Beamten rektifiziert und den Beschwerdeführer davon in Kenntnis gesetzt. Gegen die Wählerliste sind übrigens zirka 700 Einsprüche eingegangen, zu deren Prüfung in einem dringlichen Anträge heute die Kommission gewählt worden ist. Derselben gehören an die Herren Stadtrat Weigert, Justizrat Dr. Cohn. Direktor Minden, Justizrat Beit Simon, Dr. Ginsberg, Emil Cohn, Pineus, Lewinski und Benas Levh. Mit der Annahme mehrerer Zuwendungen erklärte sich das Plenum debattelos einverstanden. Es wurden angenommen: 10O0O Mark von den Erben der Frau Adelheid Bleichröder an die Armeukommission für insbesondere außerstatutarische Fälle, 5O0O Mark von Frau Jenny Holländer an die Armenkommissiou zur Errichtung einer „Emil Holländer-Stiftung", 5000 Mark von Frau Berta Kantorowicz, geborene Leichtentritt, Rosalie Norden, geborene Leichtentritt, und George Leichtentritt zur Begründung einer „Leopold und Paula Heymann geborene Leichtentritt » Stiftung für die Armenkommission, 5000 Mark von denselben Stiftern zur Begründung einer gleichnamigen Stiftung für das Krankenhaus. 15 0O0 Mark von den Manasse Leiserschen Eheleuten an das Krankenhaus und zwei Stiftungen zu Grabeserhaltungszwecken. Die zweite Lesung der Abänderung des revidierten Statuts für die jüdische Gemeinde mußte nochmals abgesetzt werden, weil wiederum die erforderlichen 17 Mitglieder nicht anwesend waren. Nach Entgegennahme des Revisionsberichtes über die Kassen und des Depositoriums gelangte die Vorlage betreffs Verlegung der Termine der Repräsentantenwahl zur Kenntnisnahme. Herr Justizrat Ignatz Cohn referierte, daß man auf Anregung eines Gemeindemitgliedes die Frage einer Terminverlegung für eine Beratung geeignet erachtet habe, namentlich mit Rücksicht auf die Geschäftsleute, die an die englische Tischzeit gebunden und somit verhindert seien, zwischen 10 bis 4 Uhr ihr Wahlrecht auszuüben. In der ad hoc eingesetzten gemischten Deputation sei man zu dem Resultat gekommen, dem Gemeindevorstand vorzuschlagen, die Wahl entweder auf einen Sonntag oder auf den Bußtag, der ja immer auf den gleichen Tag fällt, zu verlegen oder eventuell die Wahl von 10 bis 6 Uhr stattfinden zu lassen. Bedauerlicherweise habe sich der Gemeindeborstand nicht von der Notwendigkeit einer Verlegung der Wahlzeit überzeugen können und alle Anträge abgelehnt. Syndikus Justizrat Lilienthal gab als maßgebend für die Ablehnung des Vorstandes an, daß sich bisher im Laufe der Jahrzehnte noch niemals wegen des Termins irgendwelche Mißstände ergeben hätten, und außer dem jetzigen Schreiben eines einzigen Gemeindemitgliedes hätten sich noch niemals andere Stimmen erhoben, das sei für den Vorstand ein Beweis des Gegenteils. Die sogenannte englische Tischzeit sei in Berlin noch nicht allgemein und, wo sie eingeführt sei, reiche sie auch bis 6 oder 7 Uhr abends. Die Verlegung des Wahltermins auf einen Sonntag oder bürgerlichen Feiertag sei deshalb nicht angängig, weil nicht nur die Wahllokale sehr schwer zu haben sein würden, sondern auch die Aufsichtsbehörde sich nicht dazu verstehen würde, die erforderlichen Polizeibeamten an diesen Tagen zum Wahlakte zu entsenden. Herr Justizrat Cohn vermag es nicht anzuerkennen, daß erst eine Massenpetition eintreten müsse, um eine solche Aenderung vorzunehmen. Er erwiderte, daß es genüge" müsse, wenn ein Mitglied der Gemeinde auf einen Punkt Hinweise, der einer Aenderung bedürfe. Und es sei in der Tat erforderlich, daß diese Bestimmung geändert werde, denn es sei auffallend, daß sich an den Repräsentantenwahlen eine relativ so geringe Zahl von Wählern beteilige. Dieser Zustand würde sich wesentlich ändern, wenn der Termin verlegt oder verlängert würde; das Interesse an der Wahl würde auch ein weit größeres werden. Herr Justizrat Lilienthal sah sich dann noch zu der Ergänzung seiner Ausführungen genötigt, daß heute noch eine Zuschrift von 10 Gemeindemitgliedern eingegangen sei, welche bitten, die Wahl an einem Sonntag stattfinden zu lassen. Herr Prof. Blaschke konnte sich, so sehr auch er eine Ausdehnung der Wahlzeit wünscht, im gegenwärtigen Stadium nicht für eine Aenderung erklären, weil es dazu einer Statutenänderung bedürfe. Er ist der Meinung, daß man prinzipiell mit den Statutenänderungen etwas vorsichtig sein und entweder das Gesetz von 1847 ganz ändern müsse oder daran nicht rütteln dürfe. Diese einzelnen Aenderungen dürften nach seiner Ansicht auch kaum den Beifall der Vorgesetzten Behörde finden. Herr Justizrat Cohn hielt diesen Einwand nicht für stichhaltig und würde an diesem formellen Punkt die Vorlage nicht scheitern lassen. Wie schon mehrfach und gerade für die Bestimmungen über die Wahl könnte ein Nachtrag zum Statut beschlossen werden, der sicher auch die Zustimmung der Behörde finden würde. Auch Herr Lewinski trat für eine Aenderung der Wahlzeit ein. da man, um ein richtiges Stimmungsbild zu geben, so viel Zeit wie nur möglich für den Wahlakt zur Verfügung stellen müsse. Da keine Anträge gestellt waren, schloß hiermit die Diskussion über das ablehnende Votum des Gemeindevorstandes, welches deshalb bedauerlich ist, weil aus der Abweisung gar zu leicht ganz andere Schlüsse gezogen werden können. — Darauf fand die Amtseinführung des zum Gemeindeältesten gewählten Herrn Sanitätsrat Dr. Wilhelm Feilchenfeld statt. Der Vorsitzende Herr Louis Sachs begrüßte den Kandidaten und verpflichtete ihn auf das neue Amt. Er wies in seiner Ansprache auf die in letzter Zeit veröffentlichten Flugblätter hin, in denen ohne Angabe von Gründen die Verwaltung der Armenkommission getadelt und eine Umgestaltung derselben gefordert wird, und erklärte mit Nachdruck daß die Repräsentanten es als pflichtgemäß erachten, zu betonen, daß die Armendirektion unter Feilchenselds Leitung geradezu musterhaft und weitsichtig gearbeitet und sich niemals gescheut habe, größere Mittel von der Verwaltung zu fordern, um den Armen, wo es erforderlich war, kräftigere Unterstützung zukonunen zu lassen. Wenn irgendein Wunsch, so fügte der Vorsitzende hinzu, zur Erleichterung der schweren Arbeit der Armenverwaltung zu nennen wäre, so wäre es vielleicht die Allregung, in gewissen Gegenden, wo die arme Bevölkerung dicht zusammen wohne, kleinere Abteilungen zu errichten, um so den Kommissionsmitgliedern Gelegenheit zu geben, sich in kleinerem Kreise ihrer Armen besser annehmen zu können. In gewohnter bescheidener Weise lehnte Sanitätsrat Dr. Feilchenfeld alles Lob für sich ab, und besonders sympathisch berührte es, daß er in seiner Antwort der großen Verdienste des verstorbenen Martin Simon gedachte, dessen organisatorische Wirksamkeit erst die Grundlage für weitere Entwicklung geschaffen hätte. Er hob ferner die Anteilnahnre aller Kommissionsmitglieder an den umfassenden Arbeiten hervor, deren sie sich mit wahrhaft belvundersiverter Aufopferung unterzögen, sprach seinen Dank aus an die beiden Gemeindebehörden, die fast stets auf alle Wünsche der Armenverwaltung eingegangen seien, und gab das Versprechen ab. auch weiterhin durch gewissenhafte Pflichterfüllung das in ihn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. — In der Fortsetzung der Tagesordnung wurde alsdann die Vorlage betreffend Redaktion des Gemeindeblattes' besprochen. Wie erinnerlich, hat die Repräsentanz grundsätzlich die Herausgabe eines Gemeindeblattes genehmigt, das die Aufgabe hat, nicht nur Mitteilungen über die Gemeinde und ihre Institute zu bringen, sondern auch über das

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