Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 38 (23.9.1910)
- Date
- 1910-09-23
- Page
- Seite 449 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3228907-3228946--66832-3278990- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
müssen die jüdischen Arbeitsnachweise dem Allgemeinen Verband der Arbeitsnachweisstellen sich anschließen. Das Bureau hat für das Statistische Jahrbuch 1911 Enquötebogen an etwa 2100 deutsche Gemeinden gesandt und dabei gleichzeitig einen Fragebogen betreffend die Wanderarmenfürsorge vorgelegt. Davon hätten 470 Gemeinden, und zwar zum großen Teil die kleineren, Antwort erteilt. Danach bestehen an 217 Orten Armenkassen, und zwar 130 unter der Gemeinde- und 86 unter eigener Verwaltung. 253 habenkeine Kassen. Sämtliche dieser Kassen haben 6500 Mitglieder -und über 100000 Mark Einnahmen. Wegen Gewinnung von Oberschlesien für die deutsche Zentralstelle find verschiedene aussichtsreiche Verhandlungen gepflogen worden, und auch ein Vertreter dieses Bezirks, Herr Siegfried Wiener, ist hier erschienen. Das gleiche gilt für die Kasse in Frankfurt a. M., um deren Gewinnung Herr Kommerzienrat Hirsch sich bemüht hat. Verschiedene Provinzialkassen haben bereits, so namentlich Rheinland/ ihre Tätigkeit begonnen. Posen fragt an, wie die Fürsorge in Galizien und Rußland gedacht ist. Darauf sei zu antworten: In der bisherigen Weise, durch den „Hilfsverein" und die „Alliance", lieber die Fortschritte der einzelnen Provinzialkassen gibt der Bericht folgende Auskunft: Für Ostpreußen hat am 11. d. M. m Allenste in eine außerordentliche Tagung des Provinzialverbandes der Synagogengemeinden stattgefunden, in der folgender Beschluß gefaßt wurde: „Die Generalversammlung beschließt, die Provinzialkasse Ostpreußen für jüdische Wanderarmenfürsorge auf Grundlage des vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund ausgestellten Normalstatutes zu begründen. Die Einzelgemeinden werden aufgefordert, wo dies noch nicht geschehen ist, sofort Ortskassen für den Zweck einzurichten. Es wird von jeder Gemeinde erwartet, daß sie bis zum 1. Januar 1911 der Provinzialkasse oder dem Verbandsvorsitzenden ihren Beitritt zur Provinzialkasse anmeldet und ihren Beitrag angibt. Eine Kommission von zwölf Mitgliedern soll die für Ostpreußen, notwendigen Abänderungen der Normalsatzungen vornehmen und in der nächsten Generalversammlung darüber Bericht erstatten. Sitz der Provinzialkasfe wird Königsberg sein." In Westpreußen findet am 26. d. M. eine Tagung der Gemeinden in Thorn statt. Dort, in Thorn, soll auch der Sitz der Provinzialkasse sein. In Pommern haben sich der Provinzialkasse mit dem Sitz in Stettin 15 Gemeinden mit einem Gesamtbeitrag von 2300 Mark angeschlossen Der Vorstand hat drei Kommissionen gebildet, und zwar je eine zur Abfertigung der Armen, zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Agitation. Vorsitzender ist Herr Dr. Ehrenberg-Stettin. Berlin bildet eine besondere Provinzialkasse für sich. Der Vorstand der Gemeinde hat der Zentralstelle einen Jahresbeitrag von 5000 Mark bewilligt. In Posen ist die Provinzialkasse mit dem Sitz in Posen und unter dem Vorsitze von Stadtrat Schleyer begründet worden. Zwölf Gemeinden haben ihren Beitrag auf zusammen 6355 Mark fixiert. Sieben weitere Gemeinden haben ihn noch nicht festgesetzt. Der Beitritt weiterer Gemeinden steht in Aussicht. Die Posener Statuten legen Nachdruck auf die Berücksichtigung des Religionsgesetzes bei Abfertigung der Wanderarmen. In Schlesien tritt die Provinzialkasse in Breslau am 1. Oktober in Wirksamkeit. Ihr gehören. 25 Mitglieder mit einem Jahresbeitrag von zusammen 7660 Mark an. Der Beitritt weiterer , Gemeinden steht in naher Aussicht. Mit Oberschlesien werden die Verhandlungen vielleicht heute 'zu einer befriedigenden Lösung geführt werden. Die Provinzialkasse der Provinz Sachsen hat ihre Tätigkeit bereits begonnen, die Gesamtbeiträge betragen 13 600 Mark. Sehr interessant war die Mitteilung über Hessen- Kassel. Es hat dort eine! Beratung der Herren Provinzialrabbiner Dr. Doktor-Kassel, Dr. Munk-Marburg, Bamberger-Hanau und Dr. Kahn-Fulda stattgefunden. Man ist auch dort zum Anschluß geneigt, sofern die von Oberschlesien aufgestellten religiösen Forderungen erfüllt und ihnen benachbarte -Bezirke, zugeteilt werden. In Westfalen hat sich die Zentralarmenkasse in Bochum angeschlofsen. Aus Rheinland und Birkenfeld ist mitzuteilen, daß die Kasse bereits seit dem 1. Juli in Wirksamkeit getreten ist. 22 Mitglieder zahlen dort 14 556 'Mark, und man hofft für das nächste Jahr noch auf bedeutende Erhöhung der Einnahmen. Mit Frankfurt a. M. sind die Verhandlungen noch nicht zum Abschluß gekommen. Im Königreich Sachsen ist eine Provinzialkasse, gegründet und der Beitritt zur Zentralstelle vollzogen worden. Sitz der Kasse ist Leipzig, Vorsitzender Herr Rosenthal daselbst. In Württemberg soll die Entscheidung in diesem Monat fallen. Auch aus Baden liegt eine Mitteilung von Herrn Dr. Appel aus Karlsruhe vor,,die ein günstiges Ergebnis in nahe Aussicht stellt. Ebenso haben .Elsaß-Lothringen und Ober- Elsaß, wie Herr Jules Meyer-Metz mitteilt, ihre Geneigtheit zum Anschluß kundgegeben. Man wartet nur noch das Vorgehen Straßburgs ab. Straßburg selbst hätte sich bereits angeschlossen, wenn nicht durch die Krankheit des Herrn Hagenauer die Organisationsarbeiten in Rückstand geraten wären. Herr Professor Philippson nimmt . sodann Anlaß folgendes zu erklären: Von verschiedenen Provinzialkassen ist der Wunsch und das Verlangen ausgesprochen worden, daß das jüdische Religions» und Z eremonialgesetz überall berücksichtigt werde. Das versteht sich ganz von selbst. Im Namen der Versammlung und der Leitung der Zentralstelle gebe er die Zusicherung, daß diesem Verlangen voll und ganz entsprochen werden solle. Wer unsere Organisationen kennt, weiß, daß sie sich durchaus auf den Boden des j üdischen Religionsgesetzes stellen, daß sie durchweg nach jüdischen Grundsätzen gehandhabt werden. Das erklären wir als für uns bindend, und wir sind bereit, es auch ausdrücklich in den Statuten festzulegen. In der Debatte hierüber, an der sich die Herren Eschwege-Hannover, Rabbiner Dr. Vögelst ein» Königsberg und andere beteiligten, wurde diese Zusage gleichfalls als selbstverständlich bezeichnet. Der zweite Punkt der Tagesordnung betraf die Festsetzung der Reiserouten. Professor Philippson schlug vor, möglichst weite Etappen zu nehmen, etwa gleich von Köln nach der russischen Grenze und von Königsberg direkt nach Köln. Es knüpfte sich daran eine sehr lange Debatte, insbesondere auch über die Art der Verrechnung der Reisekosten, in der insbesondere allgemein der Wunsch zum Ausdruck kam, zumindest Berlin als Zwischenetappe festzusetzen. Schließlich wurde die endgültige Regelung dieser Frage einer Kommission überwiesen, die aus den Herren Dr. Vogel st ein- Königsberg, Wiener-Kattowitz, Dr. Lamm-Berlin, Wolff-Thorn, Seckbach-Halberstadt, Löwenthal-Breslau, Eschwege-Hannover, Chaim-Köln, CH assel-Hamburg, Dr. Neu haus - Ostrowo, Dr. Marcus-Berlin und Generalsekretär Dr. Neu mann als Vorsitzenden besteht. Die Frage des Beginnes der Tätigkeit der Zentralkasse wurde nochmals aufgeworfen, aber in dem Sinne entschieden, daß ihre Tätigkeit unbedingt mit dem 1. Oktober zu beginnen habe. Zu Punkt 3, der Frage des Anschlusses von Oberschlesien, gelangte ein Schreiben des Verbandsvorsitzenden Justizrat Berger-Kattowitz zur Verlesung, in welchem die Bedingungen enthalten waren, unter denen Oberschlesien seinen Anschluß auszusprechen bereit wäre. Im wesentlichen verlangt man, daß die in großer Not befindlichen Armen aus den polnischen, galizifchen Grenzstädten, die sich nur in Oberschlesien Gaben erbitten, von den Armenkassen unterstützt werden können. Ferner wünschte Oberschlesien die Abänderung einzelner Bestimmungen über jene Personen, die unter allen Umständen zurückgewiesen werden sollen. So sollen eheverlassene Frauen, die ihre Männer suchen, nur dann zurückgewiesen werden, wenn sich diese ihre Männer außerhalb Deutschlands befinden. Wesentliches Gewicht aber legt Oberschlesien auf die Aufnahme einer Bestimmung in das Regulativ, wonach die Arbeitsstätten am Sabbat und Feiertagen geschlossen sein müssen, den in den Arbeitsstätten befindlichen Wanderarmen rituelle Kost gegeben wird und daß ferner bei der Weiterbeförderung der Wanderarmen und Rückwanderer am Freitag oder am Vortage der Feiertage darauf zu . achten sei, daß die Beförderten „mindestens zwei Stunden" vor Beginn der Ruhetage das Reiseziel erreichen. Diese letztere Be. stimmung wurde angenommen mit der Modifikation, daß statt der Worte „mindestens 'zwei Stunden", das Wort „rechtzeitig" gesetzt wird. Nach diesem Entgegenkommen erscheint der Anschluß Oberschlesiens, dessen Provinzialkasse am 1. November in Tätigkeit tritt, gesichert. In der Debatte, in der die meisten Redner zugunsten Oberschlesiens gesprochen hatten, wurde noch eine Reihe anderer Fragen berührt, so besonders, daß im Osten ähnliche Verhältnisse