Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 37 (16.9.1910)
- Date
- 1910-09-16
- Page
- Seite 438 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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ist die jüdische Religion nicht stehen geblieben, sie hat si'b mit und in ihrer jeweiligen Umgebung stets weiter ausgebildet, und diese Fortentwicklung erlebt man noch jetzt mit. Die letzte vom ganzen Judentum angenommene Reform war das von Maimonides verfaßte Credo in dreizehn Glaubenssätzen, welches aber mit seiner Unsterblichkeit der Seele und der Auferstehung des Körpers, weder mit dem vornoch mit dem biblischen Israel irgend etwas Gemeinsames hat. Tabu und Totem haben ihr Dasein nicht aufgegeben, sie leben bei den orthodoxen Juden des Ostens in der Thaumaturgie nicht weniger fort als im Rationalismus des modernen Judentums, dem die Pietät für die Vorfahren den Glauben scheinbar vollständig ersetzt. Ein einziges Beispiel möge noch zum Schlüsse den fortlebenden Totemismus illustrieren. Es ist bekannt, daß die lateinischen und griechischen Christen an jedem Freitag nur Fische als Nahrung zu sich nehmen. Nicht weniger bekannt ist es aber, daß „fromme" Juden, auch die allerärmsten, ihr letztes Geld opfern, um am Sabbateingang eine .Fischspeise auf ihrem. Tische zu sehen. Da nun diese Sitte Juden und Christen gemeinsam ist, so kann sie unmöglich mit dem Tode des Erlösers in irgendeinen Zusammenhang gebracht werden. Sie ist vielmehr ein Totemismus, weil der Fisch nicht nur bei den alten Syrern, sondern auch im alten Israel ein Totem war. Bei den Juden verwandelte er sich im Laufe der Jahrhunderte in eine Art Eucharistie und hat sich als solche in gewissem Sinne auch erhalten. Im Urchristentum genoß er als Totem aber ein so hohe Verehrung, daß es Christus selbst als einen riesigen Fisch bezeichnete, woher auch das wohlbekannt stammt. Dies die Hauptmomente jenes Teiles des Reinachschen Buches, die sich mit der Religionsentwicklung im Judentum befassen. Dieser Teil, wie auch die anderen, die eine Darstellung anderer Religionen geben, sind knapp zusammengedrängt und fast als kurze Skizzen zu betrachten, jedoch stellt der Verfasser für die nächste Zeit eine ausführlichere Auseinandersetzung des vorliegenden Stoffes in Aussicht, was Man natür lich nur mit Dankbarkeit begrüßen wird. Manns Syrowajkr. (Ad casum Catarinae Wajgel.)1 2 3) Von Dr. Majer Balaban. as Schöffengericht zu Dubno in Wolhynien hatte die Hände voll 311 tun. In den ersten Tagen des Monats Februar 1716 wurde in der Stadt ein furchtbares Verbrechen entdeckt. Im Hause des Leib Abrahamowicz (Sohn Abrahams), eines der vier Spitalverwalter zu Dubno, wurde eine Hochzeit gefeiert. Efraim Sohn Jakobs sollte ein fremdes Mädel Maria heiraten, die Gäste mitsamt dem Kantor Jankiel Boruchowicz waren versammelt und man wartete noch auf einige Gäste, die ihr Erscheinen ansagten. Plötzlich stürzten in die Wohnung die Schergendes Landvogts, ergriffen alle Anwesenden und führten sie in das Stadtgefängnis ab. Bald wurde eine Voruntersuchung eingeleitet. Fünf Männer und zwei Frauen wurden im Gefängnis belassen, alle anderen aber befreit. - Gegen die sieben Personen fertigte der Jnstigator die Anklage aus, denn es wurde dem Gerichte mitgeteilt, daß die beiden Frauen, d. i. die Braut und ihre Genossin, Christinnen seien, die den jüdischen Glauben angenommen hätten. *) »Allgemeine Zeitung des Judentums" Nr. 48, Jahrg. 1909. Es begann die Untersuchung; anfangs wurden die Angeklagten frei vernommen, dann auf die Folterbank gelegt. Als erste wurde Marina Syrowäjec vernommen: Nachdem sie auf der Folterbank 186 Peitschenhiebe in. drei Serien be^ kommen hatte,'gestand sie folgendes: „Sie sei in Witebsk in Litauen als Tochter eines rhthenischen Geistlichen (Popen) geboren. - Nach dem Tode ihres Vaters Ochrym wurde sie an einen Christen, Dawid Syrowäjec, verheiratet und lebte mit ihm zehn Jahre. Noch von ihrem Vater, dem Popenhabe sie gehört, daß der jüdische Glaube besser sei als der christliche, und als ihr Mann gestorben war, faßte sie den Entschluß, zur jüdischen Religion überzutreten. Während des Laubhüttenfestes tat sie das in ihrer Vaterstadt, und nachher fuhr sie mit ihrem eigenen Gespann durch verschiedene Städte, überall von Juden unterstützt. In Dubno angelangt, wurdesie zur Hochzeit eingeladen und sofort mit anderen Gästen verhaftet." - > Befragt, ob sie zur katholischen Religion zurückkehren wolle, antwortete sie: „Ich will nicht, und bin bereit, in diesem Glauben und für diesen jüdischen Glauben zu sterben, denn der Glaube ist besser als euer christlicher, da euer Glaube falsch sei!" Man legte das Weib auf die Folterbank dreimal und gab ihr zum zweitenmal 186 Hiebe. Aber sie blieb trotz der furchtbaren Qualen bei ihrem Entschluß und wollte als Jüdin sterben. Die zweite Frau gestand beim Verhör, sie sei aus Mielec,^) ihv Vater heiße Adalbert, ihr Taufname sei Maria. Sie diente stets bei Juden, zuerst in ihrer Vaterstadt, nachher in Lezajsk^) beim Juden Pasternak. Dort hat man sie zum Judentum bekehrt. Sie wurde hier in Dubno dem Froim Jakubowicz angetraut. Nachdem man sie auf die Folterbank gelegt und ihr zweimal je 33 und zum drittenmal 40 Peitschenhiebe aufgezählt hat,' schrie sie mit furchtbarer Stimme: „Es ekelt mich das Judentum an, denn ich glaube an den Gekreuzigten und will jetzt für ihn leiden und sterben." Nachher wurden die fünf Juden vernommen: Efraim der Bräutigam, Leib Mowszewicz,b) ein Wanderer, der die Maria nach Dubno brachte, Leib Abrahamowicz, der Spitalverwalter, bei dem die Hochzeit stattfand, Jankiel Boruchowicz, der die Trauung vollzog oder vollziehen sollte, und Jankiel Josefowicz, der krank lag und im Bette den Trauungs* akt schrieb. Alle wurden gefoltert und dreimal (je 33 Schläge) gepeitscht. Sie erklärten jedoch einstimmig, sie hätten nicht gewußt, die Braut sei Christin. Der Wanderer Leib, der sie nach Dubno brächte, hätte davon keine Ahnung, und Leib, der Kranke, wüßte nicht, für wen er die Urkunde schreibe. Nachdem das Untersuchungsmaterial fertig ward, fand im Rathaus zu Dubno eine öffentliche Sitzung des Schöffengerichts unter Vorsitz des Ländvogts vulgo Advocatus Johannes Holowoczycki statt; als Beisitzer fungierten die Bürgermeister vulgo 8 e ab in i: Paulus Kiryanenko, Johann Kapustenko und Paulus Jarmulowicz. Das Urteil wurde am 5. März 1716 gefällt und lautet wie folgte) h Mielec, Stadt unweit von Krakau. 2) Lezäjs k, jüdisch Lischensk bei Rzeszow. 3) Mowszewicz Sohn Mowschas, also Mosis. . 4) Magistratsbuch der Stadt Dubno aus den Jahren 1712—1751 Nr. 1340, Blatt 65 im „Archiw jugo-zapadnoj Rossyi", Serie V, Band I (Kiew 1869) S. 267 270, Nr. 108.