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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-09-16 · Heft 37 (16.9.1910) · p. Seite 435

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 37 (16.9.1910)
Date
1910-09-16
Page
Seite 435 (sequence 3)
Language
German
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diesem Besuch schließt, der Kronprinz sei Antisemit, begeht eine große Torheit, denn Antisemit zu sein, kann sich weder ein Herrscher noch ein Thronfolger leisten." — Der Verfasser des hier angegebenen Buches kannte den Kronprinzen aus seinen engeren Beziehungen, in denen er mit ihm stand. Es ist sonach nicht angängig und entbehrt jeglicher tatsächlichen Unterlage, den Kronprinzen für den Antisemitismus zu reklamieren. Der Vorstand der Berlin - Brandenburgischen Aerztekammer hatte wegen der Zurückweisung eines jüdischen Praktikanten im Britzer Kreiskrankenhause, wie erinnerlich, eine Eingabe an den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg gerichtet. Dieser teilte darauf dem Kammervorstande mit, daß dem Anträge, dein Kreiskrankenhause in Britz während der jetzigen Leitung das Recht zur Annahme von Medizinalpraktikanten abzuerkennen, nicht stattgegeben werden könne. Der in der Eingabe erwähnte Vorgang liege außerhalb der Erwägungen und Gesichtspunkte, die für die Ermächtigung des Krankenhauses zur Beschäftigung von Praktikanten und folgeweise auch für 'deren Wiederentziehung maßgebend sind. Der Oberpräsident erklärte jedoch, daß die Begründung der betreffenden Abweisung allerdings zur Beanstandung Anlaß biete, zumal aus dem amtlichen Verzeichnisse der zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Krankenanstalten nicht hervorgehe, daß das Kreiskrankenhaus in Britz rein konfessionellen Charakter habe. Daraufhin hatte der Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens dem Minister des Innern und dem Minister der geistlichen Unterrichts-und Medizinal-Angelegenheiten am 17.Maid.I. in einer Eingabe das Gesuch unterbreitet, einen Bescheid auf seine Eingabe vom 3. Februar an den Herrn Regierungspräsidenten zu erteilen und fernerhin den Herrn Landrat des Kreises Teltow darauf hinzuweisen, daß er dem Teltower Kreistage eine sachlich falsche Aufklärung über die Angelegenheit Britz erteilt habe, die um so weniger veranläßt war, als er den Wortlaut des betreffenden Briefes des dirigierenden Arztes des Krankenhauses Britz kannte.—Darauf erhielt der Zentralverein von dem Minister der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten nach-' stehenden Bescheid: . „Auf die Eingabe vom 17. Mai d. I. erwidere Ich ergebenst, daß mir eine disziplinarische Befugnis gegenüber dem dirigierenden Arzte, des Kreiskrankenhauses in Britz nicht zusteht, und daß ich daher eine Entschließung auf den Antrag, das Geeignete, gegen den Arzt zu veranlassen, nicht zu treffen vermag. Soweit die.Eingabe über den Landrat des Kreises Teltow Beschwerde führt, ist der Minister des Innern zuständig." Am 10; Juli ging nun dem Zentral-Verein folgendes Schreiben des Herrn Regierungspräsidenten zu Potsdamzu: ^Auf die an den Herrn Minister des Innern unter dem 17. Mai gerichtete Eingabe, die an mich gemäß § 177 der KreiSordnung zur Verfügung abgegeben ist, erwidere ich ergebenst, daß der Standpunkt. Geheimer Aommerzienrat geboren am 24. November 1848, den die Königliche Staatsregierung in der'Frage der Annahme von Medizinal-Praktikanten in Krankenanstalten nichtkonfessionellen Charakters einnimmt, durch die Erklärungen des Herrn Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten in den Sitzungen des Preußischen Abgeordnetenhauses am 30. April und 4. Mai d. I. zum Ausdruck gebracht worden ist. Sachlich bemerke ich noch, daß die Annahme von Medizinal» Praktikanten für das Britzer Kreiskrankenhaus durch den Kreisausschuß des Teltower Kreises erfolgt, und daß an diesen die Frage gar nicht herangetreten ist, da der Medizinal-Praktikant Herr Goldberg seine Meldung fallen ließ und sich auch über das Schreiben des ärztlichen Direktors des Britzer Kreiskrankenhauses nicht beschwert hat. Hiernach vermag ich dem in der Eingabe vom 17. Mai d. I. gestellten weiteren Ersuchen um so weniger zu entsprechen, als ich den Verein nicht als legitimiert zur Beschwerde anzusehen vermag." Das ist, wie das „Berliner Tageblatt" treffend bemerkt, echter Bureaukratenton! Erst fehlt der formelle Anlaß zur Untersuchung, und dann wird dem Beschwerdeführenden auch noch jede Legitimation zur Beschwerde abgesprochen. Bequemer kann man sich die Sache nicht gut machen. Als -lachender Dritter steht aber der Landrat des Kreises Teltow beiseite und schaut diesem bureaukratischen Satirspiel zu. Der russische Zar kann bekanntlich in seinem eigenen Reiche den Anblick der Juden nicht vertragen, und dieses Mißbehagen gegen seine jüdischen Untertanen, deren Knochen ihm wohl als Kanonenfutter gut genug sind, scheint ihn auch im Auslande zu beherrschen. Darum ist die deutsche Polizei eifrigft bemüht, während des Aufenthaltes: des Zarenpaares in Deutschland, alle russisch-jüdischen Physiognomien aus dem Gesichtskreis der hohen Dr.-)ng. Isidor Loewe gestorben am 27. August 1910. Herrschaften zu entfernen, und deutsche Beamte werden bereitwilligst zur Verfügung gestellt, um den russischen Polizeispitzeln Schergendienste zu leisten. Wie aus Frankfurt a. M. berichtet wird, ist in den letzten Tagen außer dem Russen Mandelbaum noch eine Reihe von verdächtigen Personen festgehalten , und größtenteils ausgewiesen worden, und zwar nicht bloß Russen, sondern auch angeblich Oesterreicher. Nun erhält das Berliner Tageblatt aus Frankfurt a. M. folgendes Telegramm: Im Anschluß an die kürzlich erfolgte Ausweisung des jüdischen Schauspielers Eisenberg, Mitglied eines jüdischen Ensembles aus Rußland, die aus Anlaß des Zarenbesuches in Friedberg erfolgte, wurden nunmehr, der „Frankfurter Zeitung" zufolge, drei andere Russen, auch Schauspieler, die aber mit jener Truppe nichts zu tun. haben, ausgewiesen. — Die hier weilende jüdische Theatergefellschaft,' deren Mitglieder bis auf eine Frau, die österreichische Staatsangehörige ist, sich aus Russen zusammensetzt, hatte für heute abend eine Vorstellung angesetzt. Zur Aufführung sollte ein Singspiel gelangen mit dem Titel „Die Sedernacht". Die Vorstellung sollte zugunsten des aus Frankfurt ausgewiesenen Eisenberg stattfinden. Er und seine Frau wollten die Hauptrollen des Stückes spielen. Der Reinerlös war dazu bestimmt, dem mittellosen Ehepaar die Reisekosten zu verschaffen. Eisenberg hatte mitUnterstützung eines hiesigen Bürgers von der Polizei erwirkt, daß er noch bis zum 12i September :

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