Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 35 (2.9.1910)
- Date
- 1910-09-02
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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denn die meisten Ausgaben werden in den betreffenden Ländern selbst gedruckt. Bisher hat die Gesellschaft 424 verschiedene Bibelausgaben veranstaltet: 75 davon entfallen auf Europa, 3 52 auf die asiatischen Sprachen und Dialekte. 103 auf die afrikanischen Negerprachen, 32 auf Amerika und 62 auf Australien und Polynesien. Seit den, Jahre 1804 sind insgesamt 220 Millionen Exemplare der Bibel von der Gesellschaft ausgegeben worden. W. Posen, 26. August. Beim Festmahle im königlichen Schlosse unterhielt sich der Kaiser 'buch 'mit dem Vorsitzenden der Stadtverordneten-Versammlung. Herrn Justizrat I l a c z e k, einige Augenblicke. und ließ sich über städtische Angelegenheiten Bericht erstatten. Die Lieferung sämtlichen Frühstücks und Tafelgebäcks für den persönlichen Bedarf des Kaiserpaares bei dem viertägigen Aufenthalte Hierselbst war dem jüdischen Bäckermeister I. Heppner übertragen worden. Auch lieferte derselbe das Gebäck für die Galatafel. Die genannte Bäckerei hatte auch die Lieferung der Backwäre, gelegentlich der Anwesenheit des Kaisers zu den Festungsmauövern im Jahre 1909. — Die Prinzessin Eitel Friedrich hatte bei ihrer Anwesenheit Hierselbst ihren Besuch dem israelitischen Kranken- und Siechenhause, Rohrsche Stiftung, angekündigt. Durch einen unvorhergesehenen Fall kam der Besuch nicht zur Ausführung. — Die Stadterweiterungskommission hat von dem ehemaligen Festungsgelände der Israelitischen Brüder-Gemeinde ein größeres Gelände reserviert, auf dem die neue Synagoge erbaut werden soll. Mit dem Bau soll gleich nach den Festtagen im Oktober begonnen werden. .1. Breslau, 28. August. Für den R eligionsunterricht der jüdischen Volksschüler leistete die Stadt Breslau bisher an die Synagogengemeinde einen Beitrag in Höhe von 6000 Mark. Nachdem nun die städtischen Körperschaften die Anstellung von vier jüdischen Lehrkräften (drei Lehrern und einer Lehrerin) an den städtischen Volksschulen auch zur Erteilung jüdischen Religionsunterrichts beschlossen haben, erscheint es zweifelhaft, ob die Stadt bereit sein wird, nachdem sie teilweise selbst für jüdischen Religionsunterricht in den Volksschulen von nun ab sorgt, den bisher gewährten Zuschuß zu leisten. Da jedoch in den städtischen Volksschulen kein hebräischer Sprachunterricht erteilt werden soll, auch bei weitem nicht alle Kindersegen räumlicher Entfernung an dem Religionsunterricht der Volksschulen teilnehmen können, hat der Gemeindevorstand beantragt, den Zuschuß auch ferner zu leisten und ihn nicht gänzlich zu versagen. Ein Bescheid der Stadt auf die Eingabe der Gemeinde liegt noch nicht vor. M. Hamburg, 28. August. Die seit mehr als Jahresfrist die Mitglieder unserer Gemeinde, namentlich des Synagogen Verbandes, beschäftigende Frage der Neubesetzung des Hamburger Oberrabbinerpostens wird nun hoffentlich in allernächster Zeit ihrer Lösung eutgegengehen. In der letzten Zeit ist die Frage um so akuter geworden, als Herr Rabbiner Dr. Nobel, der nach dem im Mai 1909 erfolgten Tode des Herrn Qberrabbiners M. Hirsch den Posten interimistisch verwaltet, bekanntlich zum Gemeinderabbiner in Frankfurt a. M. gewählt worden ist und unsere Gemeinde bald verlassen wird. — Eine Kommission, bestehend aus den Herren Gumpertz, Wolfs Levh, Hertz Bachrach, Dr. Fink und Dr. Lanzkron, weilte in den letzten Tagen in Ungarn, um dort mit einem hervorragenden Rabbiner in einer Großgemeinde wegen Uebernahme des Hamburger Oberrabbinats zu unterhandeln. Wie wir von gut unterrichteter Seite erfahren, sollen diese Verhandlungen von Erfolg gekrönt gewesen sein. Die sogenannte Reisekommission wird schon in nächster Woche dem Vorstand, dem Delegiertenkollegium, Bericht erstatten. Die Wahl des Oberrabbiners durch die benannten Körperschaften sowie die von den Verbandsmitgliedern bestimmten Wahlmänner wird dann voraussichtlich schon Anfang September erfolgen. Al. Hamburg, 28. August. Frau Betty Ree geb. Calvary hat in ihrem Testament bestimmt, daß aus den nicht anderweitig verfügten Mitteln ihres Nachlasses eine Stiftung errichtet werde. Diese soll im hamburgifchen Staatsgebiete wohnenden Unbemittelten, ohne Rücksicht auf die Konfession, freie Wohnung und unter Umständen auch bare Unterstützung gewähren. Nachdem die Stiftung vom Senat genehmigt ist, haben die Testamentsvollstrecker ihr zunächst 200000 Mark überwiesen. Das Stiftungsvermögen wird sich im Laufe der Jahre durch freiwerdende Mittel des Nachlasses auf 800000 bis 900000 Mark erhöhen. Um den Stiftungszweck zu erfüllen, will der Vorstand der Stiftung ein dreistöckiges Gebäude für Freiwohnungen errichten und hat deshalb gebeten, ihm einen etwa 5000 Quadratmeter großen Staatsplatz unentgeltlich oder gegen eine geringe Rekognitionsgebühr zu überlassen. Da der Stiftungszweck dem Gemeinwesen zugute kommt, hat der Senat geglaubt, diese Bitte erfüllen zu sollen. Der Senat ersucht die Bürgerschaft, zu genehmigen, daß der Stiftung ein Platz an der Schedestraße gegen eine jährliche Rekognitionsgebühr von drei Mark überlassen werde. Das Ehepaar Ree hat den größten Teil seines nach Millionen zählenden Vermögens für Wohltütigkeitszwecke verwendet. J. W. München, 28. August. Die „Zeitschrift des Statistischen Landesamts" bringt in Heft 3 des laufenden Jahrgangs u. a. eine Darstellung der Verhältnisse der israelitischen Kultusgemeinden in Bayern nach dem Stande des Jahres 1907. Danach zählte Bayern 311 israelitische Kultusgemeinden mit 52378 Gemeindemitgliedern, davon allein 271 Kultusgemeinden in den fränkischen und pfälzischen Landesteilen. Auf Altbayern entfallen nur 11, auf Schwaben 17. zunl Teil sehr alte Gemeinden. 47 Prozent aller Kultusgemeindemitglieder sind in den sechs größten Gemeinden: München, Bamberg, Fürth-Langenzenn, Nürnberg, Würzburg und Augsburg, vereinigt, während 234, hauptsächlich auf dem Lande gelegene Gemeinden, weniger als je 100 Mitgtieder zählen. Infolge der Bevölkerungsverschiebung erfüllen nur noch 30 Gemeinden die Forderung des Judenediktes vom Jahre 1813, daß eine Kultusgemeinde wenigstens 50 Familien zählen müsse. An den insgesamt 174 Religionsschulen wirken 141 Religionslehrer, an den 85 konfessionellen Volksschulen 110 Lehrer; jedoch werden die Lehrer mehrfach an beiden Schulen und in einzelnen Fällen auch als Kultusbedienstete verwendet. -- Stuttgart, 26. August. Der Geschäftsführer des Bundes der Landwirte in Württemberg, Herr Körner, ist auf einer ganz haltlosen Verdächtigung eines jüdischen Viehhändlers ertappt und gestellt worden. In Nr. 10 des „Schwäbischen Landmanns" war unter der Ueberschrift „Achtung beim Viehhandel" erzählt, daß „ein Bauer auf der Alb an einen jüdischen Viehhändler ein Rind zum Schlachten verkauft habe und dabei in listiger Weise und wegen seiner Gesetzesunkenntnis von dem „Juden" überdorteilt worden sei". Da der Verein württembergischer Viehhändler streng auf die Solidität des Viehhandels zu halten entschlossen ist, ersuchte er Herrn Körner, um den „jüdischen Viehhändler" zur Rechenschaft ziehen zu können, um Mitteilung des Namens. Der Verein untersuchte den Fall, und bringt nun sowohl das Ergebnis wie die Erfahrungen, die er mit der Wahrheitsliebe und dem Gerechtigkeitssinn des bündlerischen Geschäftsführers gemacht hat, in folgendem „offenen Briefe" zur allgemeinen Kenntnis: „Die Untersuchung des Falles ergab das Gegenteil einer Uebervorteilung des Bauern durch den jüdischen Viehhändler. In Wahrheit hat der Bauer ein Rind verkauft, das der Viehhändler zwei Tage später weiter verkaufte, nachdem er den Bauern bar bezahlt hat, und nachdem der Bauer der objektiven Wahrheit zuwider erklärt hat. das Tier sei trotz seiner Magerkeit gesund und fehlerfrei. In Wahrheit war es tuberkulös, und der Händler wurde dafür in Anspruch genommen. Der Viehhändler hatte einen Schaden von über 100 Mark, an dem der Bauer, da der Viehhändler ihn nicht in Anspruch nahm, nichts zu tragen hatte, obwohl er nach Recht und Billigkeit dazu verpflichtet gewesen wäre. Der Aufsatz Ihres Blattes „Achtung beim Viehhandel" hat danach gegen einen Viehhändler, welcher ehrlich handelte und durch die unrichtige Angabe des Bauern geschädigt worden ist, einen völlig ungerecht, fertigten Vorwurf erhoben. Nachdem wir diese Erhebungen gemacht haben und Ihnen dieselben mitteilten, haben Sie sich geweigert, die tatsächliche Berichtigung aufzunehmen. Es liegt also die ungerechte Verdächtigung des Händlers durch Ihr Blatt und die Weigerung der Geschäftsstelle des Bundes der Landwirte vor, eine wahrheitsgetreue Berichtigung des Falles aufzunehmen. Es ist dies ein Verhalten, das gegen die Grundsätze von Treu und. Glauben, die Sie selbst beim Viehhandel empfehlen, aufs schroffste verstößt. Verein württembergischer Viehhändler, Sitz Cannstatt."