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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-09-02 · Heft 35 (2.9.1910) · p. Seite 412

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 35 (2.9.1910)
Date
1910-09-02
Page
Seite 412 (sequence 4)
Language
German
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to 000 Karäer, der größte Teil der einzigen, noch lebenden jüdischen Sekte, die sich im achten Jahrhundert vom rabbinischen Judentum losgesagt, weil sie den Talmud nicht anerkennen wollte. Der in Babylon geborene Begründer dieser Sekte, Anan, war genötigt, mit seinen Anhängern sein Vaterland zu verlassen und sich in Palästina anzusiedeln. In Jerusalem erbauten sie ihre erste Synagoge, die sich bis zu den Zeiten des ersten Kreuzzuges erhalten hat. Von Hier aus verbreiteten sie sich in Syrien, Aegypten, Konstantinopel, versuchten auch in Spanien festen Fuß zu fassen und drangen vorwärts bis nach der Insel Krim und in einige Städte Polens. Viele Jahre war Kairo der Sitz ihres geistlichen Oberhauptes, Nasi, später Chacham genannt. Historisch beglaubigte Dokumente bekunden, daß die Karäer schon im neunten Jahrhundert in der Krim ansässig waren. Auch von einem hervorragenden karäischen Gelehrten in der Krim wird berichtet, der mit den Bekenntnisgenossen in Jerusalem in Verbindung stand und 958 in Tschufut-Kaleh starb. Wagenseil erzählt, daß. König Karl XI. von Schweden, begierig, Nachrichten über die Karäer zu erhalten, den Professor Gustav Peringer Lilienblatt aus Upsala nach Rußland geschickt habe, um Erkundigungen an Ort und Stelle über sie und von ihnen einzuziehen und ihre Schriften und Manuskripte um die höchsten Preise zu kaufen. Im Gegensatz zu den anderen Bekennern des mosaischen Glaubens in Rußland erfreuen sich die Karäer seit langer Zeit der gleichen Rechte wie die christlichen russischen Untertanen, und selbst die judenfeindliche Regierung Alexanders III. hatte es nicht unternommen, die Rechte dieser Juden zu schmälern. Eine Erklärung hierfür dürfte wohl in dem Umstande zu suchen sein, daß die Karäer von jeher bemüht waren, ihre Vorfahren gewissermaßen als den Grundstock der „hebräischen Nation" darzustellen, aus deren Mitte eine unbedeutende Rabbaniten-Sekte hervorgegangen sei, die später durch Mord und Hinterlist die Karäer auszurotten versucht hätte. Nach einem von dem im Jahre 1874 verstorbenen Karäer Abraham Firkowitz zusammengefabelten Roman sollen die Karäer während der Dauer des zweiten Tempels unvermifcht mit den Rabbaniten in Jerusalem gewohnt haben. Von den Makkabäern auf kurze Zeit von dort, verdrängt, kehrten sie bald dahin zurück, wo sie auch nach der Zerstörung des Tempels gewohnt und ihre eigenen Fürsten gehabt hätten. — Eine Karäer-Äbordnung, die den Vorzug hatte, von der Kaiserin Katharina II. in Audienz empfangen zu werden, soll nach glaubwürdigen Berichten dieser gegenüber klipp und . klar erklärt haben, daß sie in gleicher Weise wie die Bekenner des Christentums mit den rabbinischen Juden, deren Ahnen an Jesu ein himmelschreiendes, nie zu verzeihendes Unrecht begangen, nicht die geringste Gemeinschaft hätten. Ueber ihre Stellung zum Christentum befragt, sollen sie dessen Stifter als gottessürchtigen, heiligen Mann bezeichnet haben, der, nach ihrer Ansicht, weder als Prophet anerkannt sein noch dem Judentum eine neue Religion entgegensetzen wollte, sondern, lediglich den Zweck verfolgte, den Mosaismus in seiner ursprünglichen Rein- .heit wieder herzustellen und die Menschensatzungen der Pharisäer aufzuheben. Die Regierung Nikolaus II. scheint aber die Karäer, die streng nach den mosaischen Vorschriften leben, für unverfälschte Juden zu halten, die nach den bestehenden Gesetzen auf gleiche Rechte mit den Christen keinen Anspruch haben. Aus diesem Grunde wohl findet noch im Laufe dieses, Monats in Eupatoria, dem gegenwärtigen Sitz des geistlichen Oberhauptes der Karäer, ein Kongreß dieser Religionsgesellschaft statt, aus dem folgende Fragen zur Verhandlung gelangen: Ueber Aenderung einzelner Vorschriften und Gebräuche, die dem heutigen Zeitgeist nicht mehr entsprechen; über die Regelung der religiös-ethischen Erziehung der karäischen. Jugend und die Einführung der karäischen Religionslehre in Schulen, die eine größere Anzahl karäischer Schüler aufweisen; über die Mittel zur Erhaltung alter karäischer Heiligtümer, wie zum-Beispiel die Stadt Tschufut-Kaleh mit ihrem alten Friedhof und die alte karäische Synagoge in Jerusalem. Die Hauptpunkte der Tagesordnung bilden Ergänzungen über die zu unternehmenden Schritte zur Wiedererlangung gewisser Zivilrechte; die Zulassung von Kaxäern zur Advokatur, ohne besondere Zustimmung des Ministers in jedem einzelnen Fall, und die Zulassung von Karäern als Vorsitzende der Geschworenengerichte, wie es seid ihrer Einführung bereits der Fall war. Auf dem Kongreß, an dem sich dreißig Delegierte von Karäergemeinden beteiligen, wird ihr oberster Chacham sein inzwischen dem Minister des Innern unterbreitetes Memorandum verlesen, in dem Klage darüber geführt wird, daß die Polizei gewisse, gegen die Juden gerichtete Beschränkungen auch gegen die Karäer anwende. Infolge dieser Beschwerde soll nun, wie von karäischer Seite verbreitet wird, der Minister des Innern an sämtliche Gouverneure des Reiches eine Zirkulärnote erlassen haben, in der es unter anderem heißt: »Karäer stehen unter dem Schutze der allgemeinen Staatsgesetze und besitzen die gleichen Rechte wie alle russischen Untertanen, und daher können ihnen gegenüber die für die Juden geltenden Ausnahmegesetze keine Anwendung finden." Indessen bedarf dieses Gerücht noch der Bestätigung, die erst auf dem Kongreß durch eine Mitteilung des Chachams offiziell erfolgen soll. Vorläufig steht fest, daß die gegenwärtige russische Regierung die Begrenzungen gegen die Juden auch auf die Karäer zu übertragen bestrebt ist, obgleich diese auf ihre tausendjährige Ansässigkeit in Rußland und auf alterworbene Rechte sich berufen und bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit den Unterschied zwischen sich Und den rabbinischen Juden betonen. Nbrshsm Geiger, der Lamrreitter des modernen Judentums. Festrede, gehalten zur Geiger-Zentenarfeier im Rebre^v Union College von Rektor Dr. K. Köhler. II. erade wie vor dem Forscherauge des Geologen die Mutter Erde ihre Gesteinschichten nacheinander bloßzulegen hatteum über die verschiedenen geologischen Perioden Rechenschaft zu geben, die sie im Laufe der Jahrmillionen durchlaufen, und so eine Schöpfungsgeschichte des Kosmos zu erzählen, die ganz anders lautet, als die Berichte der ehrwürdigen Bibelurkunde, so wurden die Gesetze, die Sprachen und Literaturen der verschiedenen Völker des Altertums und der Neuzeit in bezug auf ihre Verwandtschaft, ihr Wachstum und ihren Ursprung nacheinander untersucht, auf daß sie in die Werkstätte menschlichen Geistes einen tieferen Einblick eröffnen und die Gesetze, die alles soziale, geistige und religiöse Leben beherrschen, beleuchten. Konnte das Judentum dieses allgemeinen Gesetzes der Entwicklung und des Wachstums enthoben sein? Dieser mühevollen Forscherarbeit einer vollen Lebenszeit weihte Geiger seine seltene Kraft als Historiker und Theologe. Mit kritischem Scharfsinn lernte er im mosaischen Gesetz wie in der Bibellegende in der vor- und nachexilischen Literatur, in den verschiedenen Gruppen halachischer und haggadischer Schristauslegung in der Mischnah, dem Midrasch und dem Targum mit ihren Parallelen die verschiedenen Gedanken, Strömungen, die sozialen und Politischen Mächte der Zeit in ihrem gegenseitigen Kampf um Anerkennung unterscheiden und in jeder Quelle eine besondere Schicht oder Ablagerung in der Bildung und Zusammensetzung des Ganzen erkennen. Die Nomaden- und die Ackerbaustufe, die israelitische und die judäische Periode, Propheten- und Priestertum, die Exils- und die nachexilische Zeit, jäde Richtung und Kulturstufe hat im mosaischen Gesetzesbuche ihre Spuren hinterlaffen. Unter dem toten Buchstaben herrschte dereinst reges, rühriges Leben. Ganz besonders wurde das traditionelle oder tälmud isch e Judentum, der vom aufgeklärten Juden wie vom christlichen Theologen so lange verkannte und verschriene Räbbinismus

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