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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-08-19 · Heft 33 (19.8.1910) · p. Seite 393

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 33 (19.8.1910)
Date
1910-08-19
Page
Seite 393 (sequence 9)
Language
German
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als die des Eisens. Er hat das Heiligtum des jüdischen Geistes, der jüdischen Lehre aufgerichtet und erzwang von den Heiden Achtung und Verehrung desselben." In Rom soll nach einer Angabe bei Eusebius ihm eine Statue errichtet worden sein?) —- nach unserer religiösen Weltanschauung brauchen die verdienstvollen Geisteshelden keine Standbilder —wir suchen ihr Andenken zu ehren, indem wir ihre Gedanken und Taten in unserer Mitte lebendig erhalten, damit an ihnen das schöne Wort Goethes bewährend: „Was in der Zeiten Bildersaal — Jemals ist trefflich gewesen — Wird immer wieder einmal — Einer ausfrischen und lesen." ms Ksrpelks Grabstein. ie Erinnerung an den tiefbetrauerten, langjährigen Herausgeber dieses Blattes, kann nicht oft genug erneuert werden. Aus diesem Grunde veröffentlichen wir das von dem Herrn Bildhauer und Steinmetzmeister K. Schwarz in Weißensee angefertigte Grabdenkmal, dessen Photographie uns von der genannten Firma zur Verfügung gestellt wurde. Wir tun dies um so lieber, als auf demselben Bilde auch das Grabdenkmal des verdienstvollen Gustav Salomon Oppert deutlich sichtbar ist, eines trefflichen Forschers, eines humanen guten Menschen, der still, und bescheiden, nicht nach äußeren Ehren geizend, ein echter Diener seiner Wissenschaft, in unserer Mitte gelebt und mit uns gewirkt hat. L. G. ->#<* Vom Rrekelder LonMorium?' II. Der Rampf gegen das beschränkende Dekret vom ir. März 1808. Von S. An dorn-Krefeld, ie junge Freiheit gleicht der Tropensonne: über Nacht weckt sie auch in verkümmerten Trieben ungeahnte Kräfte. Die Juden im späteren Krefelder Konsistorialbezirk waren von der oranischen Herrschaft genau so niedergehalten worden, wie ihre Glaubens- und Leidensgenoffen in anderen Länderstrichen. Im Jahre 1679 noch — zwei Jahre vor Spinozas Tod — hatte sie versucht, den jüdischen Bevölkerungsteil in Krefeld und einigen angrenzenden „Herrlichkeiten" zum Aussterben zu bringen. Sechs Familien nur, auf vier Ortschaften verteilt, sollten im ganzen „Grafschafter" Gebiet wohnberechtigt bleiben. Und diesen wenigen Geduldeten wollte man die Lebensmöglichkeiten auf das geringste Maß beschränken. Nur das Gewerbe des Fleischers und des kleinen Pfandleihers sollte ihnen offen stehen. Vom Bürgerrechte!) Euseb. Hist. Excl. 3, 9. 2) Artikel I: Vergl. Nr. 48, Jahrgang 1908. blieben sie selbstverständlich ausgeschlossen (Keußen: „Geschichte der Stadt und Herrlichkeit Krefeld). Gleich zu Beginn des 18. Jahrhunderts war die Grafschaft Mörs mit Krefeld von dem jungen Preußen auf Grund von Erbansprüchen etwas gewaltsam in Besitz genommen worden. Für die Juden hatte der Wechsel der Regierenden keine Verbefferung im Gefolge. Für diese Annahme spricht außer anderen Stützpunkten das Geschick der katholischen Bewohner, die unter den Oraniern ebenfalls schlecht genug behandelt worden waren, und deren Los in den ersten Jahrzehnten der preußischen Herrschaft auch keine Wandlung erfuhr. Dagegen hatte der Thronwechsel im Jahre 1740 „für die Krefelder Katholiken die erfreulichsten Folgen." Für die Juden blieb es nicht nur beim bösen alten, die preußische Herrschaft brachte ihnen neues Uebel. Die leidigen Porzellankäufe beispielsweise wurden auch ihnen - aufgezwungen. Die Freiheit der Fasson, die Friedrich II. als Gabe einer neuen Zeit verkündet hatte, schloß ein ganz mittelalterliches Vorurteil gegen die Juden nicht aus, und dem entsprach ihre Behandlung auch in den neuen Landesteilen. In einer königlichen Verordnung vom 8. Mai 1743 wurde der Krefelder Magistrat aufgefordert, fortan Juden nicht mehr aufzunehmen, — mit Ausnahme derjenigen etwa, denen eine königliche Konzession zuteilgeworden. Das Allgemeine Landrecht — das int Jahre 1794 im linksrheinischen Preußen eingeführt wurde —- konnte auf die Gestaltung der Dinge kaum eine Wirkung üben. Nach dem. Vertrage zu Basel (1795) kamen Preußens linksrheinische Besitzungen in französische Verwaltung, und sie verblieben auch nach dem Frieden zu Lüneville bei der Republik. Zweifellos war in der Zwischenzeit der Geist der Revolution mächtig in die rheinischen Grenzlande eingeströmt. Zur formellen Einführung gelangten die Gesetze des neuen Frankreichs in dem Roerdepartement erst im Jahre 1801. Ihre entfesselnde Wirkung erstreckte sich auch auf die Juden, die jetzt die vollen Menschen- und Bürgerrechte erlangten — allerdings nur für eine Dauer von wenigen Jahren. — Am 17. März 1808 erließ Napoleon jenes ominöse zweite Dekret?) das den größten Teil der Judenschaft im französischen Kaiserreiche für eine Mindestzeit von zehn Jahren in den bürgerlichen Rechten einschränkte. Auch im neugebildeten Krefelder Konsistorium wurde diese Zurückdrängung — trotz aller Abstumpfung in einer Jahrhunderte langen — kaum beschlossenen Leidenszeit — schmerzlich genug empfunden, und darin zeigt sich eben die gedankenschnelle Reise der freiheitlichen Gedankensaat. — *) In den Konsistorial - Eingaben wird es als das dritte bezeichnet. D. V. Grabstein von Gnstav^Aarxeles. . -llil-ITIllil l’Pifi- . .i,i |)r Ojj [)(;)•! Hi

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