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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-08-05 · Heft 31 (5.8.1910) · p. Seite 367

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 31 (5.8.1910)
Date
1910-08-05
Page
Seite 367 (sequence 7)
Language
German
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Die Tatsachen, auf die er sich beruft, kann ich als der Wahrheit entsprechend bestätigen. Mir lagen das Schreiben des Professors Tietze und die Antwort des Rabbiners von Kalisch vor, der auf einen von hier aus an ihn gerichteten Brief erwiderte, das; ihm eine -allerdings größere Anzahl von Infektionen durch einen tuberkulösen Mohel bekannt geworden sei, daß er aber zwar gegen L>en betreffenden Mohel jedoch nicht gegen die übliche Art der Meziza einschreitcn könne. Die erwähnten Fälle Haben sich nicht Hier, sondern in benachbarten polnischen Gemeinden ereignet. Aber leider ist der Mißbrauch bei der Meziza, gegen den der selige Frankel schon vor zwei Menschenaltern ausgetreten ist, auch in manchen Gemeinden und Gegenden Deutschlands noch immer in Uebung. Guttmann. Als überzeugter Anhänger der Beschneidung, für welche ich in Wort und Schrift eingetreten bin und deren große hygienische Bedeutung ich als Arzt wissenschaftlich eingehend erörtert habe, betrachte ich es als. mein Recht und heilige Pflicht zugleich, laut und öffentlich meine Stimme zu erheben gegen ungeheuerliche Mißbräuche (bei der Beschneidung) die, durch keinerlei Gebot bestimmt, keinen religiösen Wert besitzend, und doch schier unausrottbar wie eine ewige Krankheit durch die Jahrhunderte sich forterbend, geradezu verheerend wirken und nur geeignet sind, die großartige Institution der Beschneidung völlig zu diskreditieren und ihre, ohnedies in den Häusern Israels leider im Schwinden begriffene Anwendung nur noch weiter einzuschränken. Unlängst erhielt ich von Professor Tietze, einem namhaften Breslauer Chirurgen, welcher mein Interesse für diese Frage kannte, die schriftliche Mitteilung, daß in letzter Zeit nicht weniger als zwölf Fälle zu seiner Kenntnis gelangt seien, in denen durch das bei der Beschneidung noch vielfach übliche Aussaugen der Wundsläche Tuberkulose auf die Kinder übertragen und bereits' zehn davon hieran zugrunde gegangen seien! Wohl konnte ich mit gutem Gewissen ihm erwidern, daß der abscheuliche Mißbrauch des Aussaugens mit dem Gebote der Beschneidung an sich gar nichts zu tun habe, und daß — ebenso wie in. der christlichen Kirche, wegen mehrfach beobachteter Uebertragung der Tuberkulose und Syphilis durch das gemeinsame Abendmahl, sich die Bestrebungen nicht auf Abschaffung dieses Brauches selbst, sondern nur aus Abänderung desselben, nämlich auf Einführung eines Einzelkelchs richten — auch in diesem Falle der Protest nicht der Institution der Beschneidung selbst, sondern nur den hierbei vorhandenen Mißbräuchen gelten könne. Aber die berichteten Tatsachen führen eine deutliche Sprache und zwingen durch ihre Wucht, uns zur Erkenntnis der Forderung, gegen diese fürchterlichen Mißbräuche, die so vielen jüdischen Knaben Gesundheit und Leben rauben und ihren Eltern und Angehörigen nur Tränen und Erbitterung bringen, endlich ganz energisch zu Felde zu ziehen. Wir können leichten Herzens das tun; denn nirgends, aber auch nirgends in der heiligen Schrift finden wir die Angabe dieser unsinnigen Methode, die nur noch von Männern geübt werden kann, die offenbar wenig in den Geist eines Abraham oder Moses eingedrungen sind, und denen jegliches Verständnis dafür fehlt, daß diese unsinnige Methode zu dem Geiste der Bibel in direktem Wi derspruch steht. Ueberall in der Bibel finden wir als bedeutsame Vorschriften die Gebote der strengsten Beobachtung von Reinlichkeit und Hygiene behufs möglichster Verhütung von Krankheiten. Und hiermit soll — ganz abgesehen von der unästhetischen Maßnahme und der Möglichkeit, sich selbst an einem kranken Kinde zu infizieren — das Aussaugen der Wunde am Gliede durch einen Mohel, der oft Tausende von Krankheitskeimen im unsauberen. von schlechten und faulenden Zähnen besetzten Munde birgt, im Einklänge stehen? Aber noch mehr: diese Herren Mohelim, welche die Aussaugung besorgen, begnügen sich nicht hiermit, sondern pflegen zumeist noch das Ausgesogene mit ihrem Speichel vermischt aus die Wunde des Gliedes auszuspeien!! Dieses Ausspeien ist, wie nochmals betont werden muß, in der heiligen Schrift niemals geboten und ist an andern Stellen, wo davon die Rede ist, nur als ein „Heilmittel" empfohlen, welches ohne weiteres zu anderen im Laufe der Jahrtausende vielfach ohne Grund angepriesenen und vielfach ohne Grund als schlechterkannten Mitteln'geworfen werden kann; und daher ist z. B. auch in Frankreich, wo das jüdische Konsistorium legislative Gewalt in solchen Fragen hat, und wo auch das ganze Beschneidungswesen großartig organisiert ist, mit Recht die Methode des Aussaugens und Ausspeiens des Blutes auf die Wunde strengstens verpönt und verboten. — Wer aber sich durchaus sklavisch an das Wort halten und die Wunde aussaugen will, bedarf dazu gar nicht mehr der Lippen und des Mundes, da er dies durch ein, von dem berühmten Chirurgen Professor Nußbaum hierzu angegebenes Glasröhrchen mit Watta-Einlage und Saugglocke bewerkstelligen kann. — Auch die weitere, verwerfliche Methode: nach Abtrennung der Vorhaut den Rest des zurückbleibenden inneren Vorhautblattes mit den oft schmutzigen und selbst bei geübtem Chirurgen schwer desinfizierbaren Fingernägeln blutig einzureißen, ist in Frankreich überall, und in Deutschland wenigstens von den verständigen Mohelim, durch einen kleinen Scherenschnitt ersetzt, kommt aber doch bei uns noch leider so vielfach - vor, daß man auch vor dieser Unsitte warnen muß. Fern liegt es mir, gegen den Berus und Stand der Mohelim an sich Front zu machen. Die Ansicht, daß man nur Aerzten in jedem Falle die Ausführung der Beschneidung anvertrauen dürfe, vertrete ich nicht; ich habe die kleine und, wenn richtig durchgeführt, durchaus ungefährliche Operation auch von Nichtärzten mit großer Gewandtheit und Sachkenntnis nach allen Regeln moderner Anschauungen ausüben sehen. Aber leider stehen diesen Mohelim solche gegenüber, die, ohne die durchaus nötige Kenntnis der örtlichen anatomischen Verhältnisse und der Wundbehandlung, aber dafür mit der nötigen Unverfrorenheit ausgerüstet, durch falsche Schnittführung in die Eichel (statt in die Vorhaut) und schlechte Nachbehandlung lebensgefährliche Blutungen und anderen Schaden anstifteten. Nicht für das einzelne Individuum, nein, für die jüdische Gesamtheit können die gerügten Mißbräuche Gefahr heraufbeschwören! Wie einst in alten Zeiten Antiochus Epiphanes, wie römische Kaiser, um die Juden zu demütigen, ein Beschneidungsverbot erließen, so kann schließlich auch heut, wo wir von Widersachern rings umgeben sind, eine feindliche Strömung, wenn die Kunde von den hier geschilderten Mißbräuchen und den durch sie bedingten Gefahren in weitere Kreise dringt, unter dem Vorwände, Leben und Gesundheit der Kinder zu schützen, bei den Regierungen ein direktes Verbot 'der Beschneidung durchsetzen, wie ja auch ein Schächtverbot an manchen Orten durchgedrungen, ist. Ernste Dinge müssen mit Ernst behandelt werden! Mögen allerwärts jüdische Familienväter aus der Stumpfheit, mit der sie alles hinnehmen, endlich erwachen und jedem Mohel die Tür weisen, der aus eigensinniger Starrheit und störrüch an alteingewurzelten Mißbräuchen festhaltend, sich über jede Verantwortlichkeit erhaben dünkt! Pflicht der Rabbiner und Gemeinde-Vorstände aber wird es sein, das Gewicht ihres Wortes

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