Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 30 (29.7.1910)
- Date
- 1910-07-29
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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74. Jahrgang. : Nr. 30 . : Berlin, 29. Juli 1910 Vellage zur „Allgemeinen Leitung deK Judentums". SorrelponÄrnren und jsischrichtrn. Deutschland. Berlin, 21. Juli. Ueber der Gruft, in der seit Jahresfrist Gustav Karpeles auf dem Friedhof in Weißensee schlummert, ist heute Vormittag der Gedenkstein enthüllt worden. Einfach, schlicht und doch in vornehm künstlerischer Form erhebt sich der vom Stadtbauinspektor Broniatowski entworfene und in graumeliertem Mnschelkalkstein ausgeführte Grabstein, auf dessen Rückseite eine von Rabbiner Dr. Warschauer verfaßte hebräische Inschrift auf das Lebenswerk des Verblichenen kurz hinweist, während die Vorderseite in deutscher Sprache die folgende Inschrift ziert: .Gustav Karpeles 11. November 1848 21. Juli 1909 Sein Herz war der Quell seiner Weisheit". Gekrönt wird das Grabmal von einer Opferschale mit erlöschender Flamme. Zu der heutigen Feier, am ersten Jahrzeittage des Verblichenen. hatte sich trotz des strömenden Regens, und obwohl öffentlich die Feier nirgends angekündigt war, ein großer Freundes- und Verehrerkreis vor seinem Grabe eingefunden. Außer der Gattin und den nächsten Verwandten des Verstorbenen bemerkte man unter anderen die Herren Professoren Martin Philippson, Chefredakteur Landau vom „Börsen-Courier", die Mitglieder der Repräsentanten- Versammlung Direktor Minden, Benas Levy, ferner Vertreter des „Akademischen Vereins für jüdische Geschichte und Literatur", die einen prächtigen Kranz mit Widmungsschleife am Grabe ihres einstigen Ehrenvorsitzenden niederlegten, außerdem Vertreter des „Vereins für jüdische Geschichte und Literatur in Berlin", die gleichfalls einen Trauerkranz nebst Widmung überbrachten, und viele andere, die durch Bande der Verehrung und Dankbarkeit mft Karpeles im Leben verbunden gewesen waren. — Eingeleitet wurde die Feier durch den weihevollen Chorgesang: „Seele, was betrübst Du Dich". Dann sprach Herr Prediger Dr. Levin ergreifende Worte der Weihe und des Nachrufes. „Das Höchste, was dem sterblichen Menschen zuteil werden könne, sei die Unsterblichkeit. Wir, die wir mit dem Verblichenen in Freundschaft verbunden gewesen wären, mit ihm gelebt hätten, seien uns bewußt, was wir verloren, welche Lücke er gelassen, welche Werke er geschaffen. Die dankbare Nachwelt aber werde früher oder später auf den Tafeln der Geschichte die bleibenden Verdienste verzeichnen, und von Karpeles werde es heißen: Nicht um Leeres und Nichtiges habe ich meine Kräfte eingesetzt und sie hingegeben. Man klage die Nachwelt vielfach an, daß sie im lauten Strome des Lebens und des Alltages gar so leicht vergesse. Aber nur bedingungsweise treffe das zu. Es bedürfe nur einer Erinnerung, eines Anlasses, um uns zu vergegenwärtigen, was wir verloren, leuchtende Farben nicht verblassen zu lassen. Wenn uns auch im wirren Ringen des Tages oft selbst das Bild der teuren Eltern oder verblichener Lieben entschwinde, am Jahrzeittage trete es wieder klar vor uns, stehen sie wieder lebendig vor unseren Blicken. Ein Jahr sei nun vergangen, seit wir unseren guten Freund Karpeles zu den Vätern gebettet, und nun vermelde uns dieser Denkstein seinen Namen. Aber wenn nicht seine Worte und seine Werke in uns, in der Mitte der Menschen lebten, von dem, was er uns, und der Allgemeinheit gewesen, gäbe der Stein nur spärliche Kunde. Die Inschrift auf der Rückseite verzeichne nur ganz allgemein, was er geleistet, bedeutsamer sei, was uns die Inschrift-auf der Vorderseite kündenämlich: wns seine Leistung bestimmte. Sie erinnere an den Menschen Karpeles: „Sein Herz war der Quell seiner Weisheit". Er habe sich damit im Leben unvergängliche Merksteine gesetzt, Werke des Herzens und der Liebe geschaffen. Als Zeichen der Gegenliebe sei dieser Gedenkstein von der Gattin des Unvergeßlichen gesetzt. Wehmütig lesen wir seinen Namen auf dem Stein, doch lesen wir viel mehr, als was-da steht. „Wir lesen zugleich, was in unS sich regt, wenn wir Deinen Namen Gustav Karpeles hier sehen, wir lesen und' empfinden aufs neue, wie nahe Du uns gestanden, was Du uns allen gewesen, allen Freunden und allen denen, denen Du Gutes und Liebes im Leben getan. Dein Name und Gedächtnis wird ewig bleiben, jetzt und immerdar. Amen." — Mit dem Chorgesange „O Du meine Zuversicht" endete die kurze Feier. Mit tiefem Weh im Herzen schied der Freundeskreis von der Gruft des Mannes, dessen beredter Mund viel zu früh verstummt ist und dessen treues, edles Herz viel zu früh zu schlagen aufgehört hat. Neben kostbaren Blumenspenden, welche nach der Feier'aufs Grab gelegt wurden, fehlten auch nicht bescheidene kleine Blumensträuße, wahrlich die rührendsten Zeugen der Herzensgüte des teuren Verblichenen! *** Berlin, 26. Juli. Am 26. Juli d. I., an dem die Konstituierung der Deutschen Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge erfolgt ist, haben noch zwei andere Sitzungen stattgefunden, durch die die Organisationsfrage wesentlich gefördert worden ist. Der Verband der Synagogengemeinden für die Regierungsbezirke Breslau und Liegnitz hat folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Die durch Beschluß vom 6. Februar 1910 zur Unterstützung der Wanderarmen und Bekämpfung der Ausschreitungen des Wanderbettels begründete Proviuzialkasse für die Regierungsbezirke Breslau-Liegnitz tritt am 1. Oktober 1910 ins Leben. 2. Die Leitung und Vertretung der Provinzialkasse geschieht durch einen Ausschuß. Als solcher wird der Ausschuß des Verbandes der Synagogengemeinden der Regierungsbezirke Breslau-Liegnitz bestellt. 3. Der Ausschuß wird ermächtigt, sich mit dem Vorstand der Synagogengemeinde in Breslau behufs Verwaltung der Provinzialkasie sowie wegen Prüfung und Bewilligung von Unterstützungen durch die Organe der Breslauer Synagogengenieinde in Verbindung zu setzen. 4. Der von den angeschlossenen Verbandsgemeinden nach dem Beschlüsse vom 6. Februar 1910 zu Unterstützungszwecken zu entrichtende Jahresbetrag ist einschließlich des für die Zentralkasse in Berlin bestimmten in zwei gleichen Räten, am 1. Oktober und 1. April, an die Provinzialkasse zu zahlenwelche den für die Zentralkaffe bestimmten Betrag nach Eingang an diese abführt. Bereits haben sich der Provinzialkasse 20 Gemeinden, darunter Breslau, Brieg, Glogau, Liegnitz, Reichenbach, Sagan angeschlossen, einige weitere haben ihren Anschluß in Aussicht gestellt. Insgesamt sind 7500 Mark bewilligt worden, wovon 5574 Mark der Provinzialkasse und 1571 Mark der Deutschen Zentralstelle zur Verfügung gestellt sind, während über weitere 356,50 Mark noch nicht verfügt ist. Zum Vertreter der Provinzialkasse ist Herr Louis Loewenthal, Mitglied des Vorstandes der Synagogengemeinde Breslau, ernannt worden. — Am gleichen Datum tagte in Posen die eine Woche vorher zur Beratung der Satzungen einer Provinzialkasse für den Regierungsbezirk Posen eingesetzte Kommission. Nebenbei mag bemerkt werden, daß in einem jüdischen Blatte über die Versammlung vom 19. Juni eine unzutreffende Notiz verbreitet worden ist. Folgende Beschlüsse wurden in der Kommissionssitzung vom 26. Juni gefaßt: a) jeden inländischen Wanderarmen auf kürzestem Wege an seinen Heimatort zurückzubefördery und Fürsorge zu treffen, daß derselbe außerhalb seines Heimatortes Unterstützung nicht mehr in Anspruch zu nehmen braucht, b) alle ausländischen Armen, welche ein bestimmtes Reiseziel haben, wohin sie auswandern, zurückwandern oder zur Kur oder ärztlicher Behandlung sich begeben wollen, aus kürzestem Wege dorthin weiter zu befördern, ohne daß sie die einzelnen Orlsgemeinden in Anspruch zu nehmen brauchen, c) für diejenigen ausländischen Armen, welche jung und arbeitsfähig sind,. Arbeitsstätten und Arbeitsnachweise einzurichten und sie dorthin zu befördern und dort unterzubringen. Vorausgesetzt, muß werden, daß sowohl die offiziellen Arbeitsstätten wie die: Abfertigungsstellen, an Sabbat und jüdischen Feiertagen geschlossen bleiben und die Armen so abgefertigt werden, daß sie nicht genötigt sind, an Sabbate und jüdischen Feiertagen zu fahren. Auch darf ein Arbeitssuchender überhaupt nicht zur Verletzung des jüdischen Ritualgesetzes veranlaßt werden.