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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-07-22 · Heft 29 (22.7.1910) · p. Seite 341

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 29 (22.7.1910)
Date
1910-07-22
Page
Seite 341 (sequence 5)
Language
German
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ganzen- Seele hat er an dem Ehrenamte gehangen, das ihm feine Mitbürger im ersten Wahlkörper des Bezirkes Leopvldstadt verliehen haben: „Im Wiener Gemeinderate," so schreibt fein Kollege^Dw'Alfred Mittler, „hatte Stiaßny gleich nach seinem Eintritte Ende der 70 er Jahre stets eine hervorragende Stellung. Besonders zu der Zeit, als die Wiener Gemeindestube noch eine Stätte der Arbeit war, der positiven Betätigung.' In der Rathauskommission, in dem Lagerhausausschusse, beim Bau der ersten Hochqnellenleitung, bei. allem und jedem, was in der Zeit des ruhmreichen Wirkens der fortschrittlichen Gemeinderatspartei ins Werk gesetzt wurde, war Stiaßny mit tätig. Mit selbstlosem, hingebungsvollem Eifer, mit heiligem Pflichtgefühl, das ihn die eigenen nur zu sehr den allgemeinen Interessen hintansetzen ließ. Als dann Graß-Wien kam, ward er nach seinen Fähigkeiten und Verdiensten berufen, in den Stadtrat gewählt 311 werden, undda entfaltete er eine allseits anerkannte, reiche Tätigkeit. In der Zeit, da der landesfürstliche Kommissär Wien verwaltete, gehörte er dessen- Beirat an. Als nach dem Obsiegen Dr. Luegers, der in der Minorität gekommenen fortschrittlichen Partei sieben Stadtratsmandate angeboten wurden, kam diese Vereinbarung deshalb nicht zustande, weil die christlich-soziale Majorität die Kandidierung Stiaßnys wegen dessen Konfession nicht zulassen wollte. Durch Dezennien hindurch stand Stiaßny auch an der Spitze des ältesten freiheitlichen politischen Vereines, des „Donauklub". Das Band verehrungsvoller Freundschaft knüpfte ihn an Professor Eduard Sueß, der den feinfühligen Mann, den treuen Parteigenossen, den hochbegabten Künstler zu schätzen wußte. Wilhelm Stiaßny hatte keinen Feind. Selbst der politische Gegner ließ ihm Gerechtigkeit widerfahren. ' ->G<- ' Die Ortitionen der „Geletzestreuen" vor dem bsdilchen Landtag. II. ' ls Vertreter der Negierung führte der Ministerialdirektor und Referent für das Unterrichtswesen im Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts, Geh. Oberregierungsrat Dr. Böhm, der zugleich Vorsitzender des Oberrats ist, in Beantwortung einer Anfrage des sozialdemokratischen Abgeordneten Kolb über die Stellung der Regierung - zu den orthodoxen Petitionen und zu dem erweiterten Toleranzantrag folgendes aus: Diese Anfrage gibt mir als Ministerialkommissär des Oberrats die' erwünschte Gelegenheit, hier auszusprechen, daß die Angriffe, die von verschiedenen Seiten des Hohen Hauses auf den Grobherzoglichen Obcrrat, wie ich anNehme. auf Grund einer einseitigen Information gemacht worden find, durchaus unbegründet sind und daß ich diese Angriffe zurückweisen muß. Der Standpunkt des Großherzoglichen Oberrats in dieser Sache ist ein logischer und nach'meiner Ansicht rechtlich nicht angreifbarer. Wie Sie in dem Kommissionsbericht lesen können, ist es feststehende Praxis der Unterrichtsverwaltung, daß ein Dispens von dem Religionsunterricht möglich ist, aber nur dann, wenn die Oberkirchenbehörde zugestimmt hat. Nun werden diese Dispensgesuche in verschiedener Weise begründet. Einmal können sie mit Kränklichkeit der Kinder oder mit ähnlichen Gründen begründet werden. In solchen Füllen und zwar in allen, die mir bekannt geworden sind, einerlei ob die Gesuche von Orthodoxen oder von Liberalen ausgegangen sind, hat der Großherzogliche Oberrat in gleicher Weise in milder Praxis dis- . pensiert. Der Großherzogliche Oberrat hat aber seine Zustimmung zum Dispens nicht gegeben in solchen Fallen, in denen-lediglich , gesagt worden ist: der Mligiouslehrer oder der Rabbiner paßt uns nicht, entweder ohne weitere Grundangabe oder -weil z. B. der Religionslehrer oder Rabbiner Liberal fei. In diesen Fällen hat der Oberrat nach meinem Dafürhalten mit Röcht seine .Zustimmung zum Dispens versagt, denn das Endergebnis von derartigen Dispensationen wäre geradezu der Ruin für den israelitifchen Religionsunterricht. Es handelt sich da nicht um so große Zahlen wie bei den christlichen Konfessionen, sondern es sind eben wenige israelitische Kinder. Wenn nun die Möglichkeit bestünde, einfach mit der Erklärung, der-Religionsunter, richt entspricht nicht meiner Ueberzeugung, das^Kind draußen zu lassen, so würden ganz zweifellos sehr Viel6 -Dispensgesuche kommen. Wir haben ja das hier in Karlsruhe erlebt. . Nun ist von verschiedenen Seiten des Hohen Hausesbei der L'eratnng des Unterrichtsbudgets, z. B. vom Herrn Abgeordneten Kolb (Soz.) und vom Herrn Abgeordneten Schmidvon Singen (Rat.) darauf hingewiesen worden, daß die israelitifchen Lehrer, Unterlehrer und Hauptlehrer gegenüberihren christlichen Kollegen schon jetzt wesentlich im Nachteil seien. Würde aber die Anregung, die von verschiedenen Seiten-des Höhen Hauses gegeben worden ist, von Erfolg sein, dann würde-die Zahl der den israelitischen Religionsunterricht besuchenden Kinder noch weiter herabsinken, es -würde eine Reihe von -israelitischen Hauptlehrerstellen eingehen. Es würde aber noch weiter auf dem Lande die Folge eintreten, daß die'-israelitischen Religionslehrer, die die Gemeinde im wesentlichen aus eigenen Mitteln bezahlen muß und wozu sie nur Zuschüsse nach § 23 des Elementarunterrichtsgesetzes bekommt, wenn über 1-5 Schüler vorhanden sind, oft nur schwer zu halten wären. Es handelt sich hier nach meiner Ansicht um die Frage der Erhaltung des israelitifchen Religionsunterrichts an einer Anzahl von Orten. So sehr ich nun begreifen-kann, daß man vom Standpunkt des Herrn Abgeordneten Kolb darauf keine Rücksicht nehmen und eine prinzipielle Schranke niederreißem möchte, so wenig habe ich es begriffen, daß der Herr Abgeordnete Fehren» bach (Zentr.) diese Anregung gegeben hat. und sie verbunden hat mit Angriffen ans den Großherzoglichen Oberrat:. Dev Großherzogliche Oberrat ist in dieser sehr schwierigen Sache in Verbindung getreten mit den beiden obersten Kirchenbehörden. Daraus hat das erzbischöfliche Ordinariat erwidert, daß es für die Katholiken selbstverständlich die Frage des Dispenses aus dem Grunde anderer religiöser Ueberzeugung-einfach nicht gebe. Es ist das eine logische Konsequenz daraus, daß der Katholizismus keine Sekten zuläßt; niemand wird dagegen ankämpfen. Aber ich möchte doch sagen, was der katholischen Kirche recht ist, muß auch der israelitischen Landessynagoge zugebilligt werden. Wenn der Herr.Abgeordnete Fehrenbach weiter gesagt hat, das Ministerium solle ein kräftiges Wort oder eine kräftige Anregung beim Oberrat der Israeliten einlegen, so erwidere ich, daß sich die. Regierung in kirchliche Dinge und Entscheidungen nicht einmischt. Das. halten wir nicht für zulässig, weder den.christlichen Oberkirchenbehörden gegenüber, noch gegenüber dem Oberrat.. Nun ist viel davon die Rede gewesen, ich-glaube, .auch der Herr Abgeordnete Gierich.(Kons.) hat davon gesprochen, daß man einen Gewissenszwang, eine Gewissensnot herbeigesührt habe, und, es ist besonders vom Herrn Abgeordneten Heimburger (Dem.) auf die beiden Fälle hingewiesen worden, ..in denen hier in Karlsruhe israelitische Kinder von der Polizei zum Religionsunterricht geführt wurden?) Zch gebe ohneweiteres zu, daß diese polizeiliche Maßnahme keineswegs Billigung verdient hat. Das Ministerium hat auch dafür gesorgt, daß in künftigen derartigen Fällen die Sache lediglich mit den Eltern ausgetragen wird. Aber dafür kan« der Oberrat nichts. Nachdem die Dispensgesuche abgeschlagen wären, sind die. Kinder, die!m :1) Es handelt sich um denselben Jun^geni der einmal wirklich -geholt, das andere Mal vorn Schutzmann zu Hause nicht an getroffen -wurde. ";

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