Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 28 (15.7.1910)
- Date
- 1910-07-15
- Page
- Seite 330 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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3Ä0 -- der Nückzahlyng begonnen. Die Summe der endgültigen. Rückzahlung ist im Jahre 1909 für 160 Kassen auf 168000 Rubel gestiegen- Im allgemeinen beginnen die Kassen schon nach einigen Monaten mit der Rückzahlung, doch bleibt das Geld für eine, gewisse Zeit zu ihrer Verfügung/ so daß sie es, wenn sie es nötig brauchen, wieder zurücknehmen können. Außer der Summe vou 1450000 Rubel, die der Verwaltungsrat bisher für die. russischen Darlehnskassen verwendet hat. hat er einen Kredit von 50000 Rubel dazu bestimmt, um es dem Zentralkomitee in St. Petersburg zu ermöglichen, den Kassen kurzfristige Vorschüsse zu gewähren. Es muß hervorgehoben werden, daß bei den russischen Darlehnskassen unsere nur., zeitweilig engagierten Kapitalien weniger als den siebenten Teil des Gesamtumlaufs -betragen, während in Galizien die Darlehnskassen fast ausschließlich durch unsere eigenen Mittel eingerichtet sind. . Eine besondere Erwähnung verdienen die in den Landkolonien eingerichteten Kassen; 18 davon haben im Jahre 1909 unseren Kredit in Anspruch genommen.. Alle wirken in ausgezeichneter Weise. Sie beschäftigten sich außer mit ihren eigenen Operationen, d. h. kurzfristigen. Darlehen an Landarbeiter, mit der Verteilung. und Einziehung -langfristiger Darlehen, die unser Verbesserungsdienft der Landbevölkerung gewährt; für den Ankauf von Tieren und Maschinenfür die Einrichtung von Obstgärten und Weinbergen, und ermöglichen dadurch den Landwirten, daß sie den größten Teil ihrer Tätigkeit der ackerbaulichen Erziehung zuwenden können. Diese langfristigen Vorschüsse haben sich im Jahre 1909. aus 112902 Rubel belaufen; die Rückzahlung der Kolonisten auf die erhaltenen Vorschüsse betrug 750455 Rubel. Die Zahl der Mitglieder in den Darlehnskassen Galiziens hat .sich im Jahre 1909 von 14 334 auf 16 520 erhöht, 300084 Personen haben im Laufe des Jahres Anteile gezeichnet, 898 haben sich zurückgezogen. Die Gesamtheit der Anteilscheine war 31 683 mit einem Werte von 316 830 Kronen. 12 798 Darlehen im einer Gesamtsumme von 2 613 060.87 Kronen sind während der verflossenen Tätigkeitsepoche bewilligt worden (gegen 11724 mit 2 356 188 Kronen im .Jahre 1908). Die Rückzahlungen haben sich auf 2 462 997.25 Kronen erhöht (gegen 2 089 482.48 Kronen im Jahre 1908). Die Vorschüsse wechseln zwischen 50 und 600 Kronen, im allgemeinen waren sie unter 200 Kronen. Der Durchschnitt der bewilligten Darlehen betrug 204.18 Kronen. Der Reservefonds hat sich im ganzen um 32 064.52 Kronen vermehrt (gegen 26 171.27 Kronen im Jahre 1908). . Folgende Zahlen gewähren einige allgemeine Resultate von der Begründung bis zum 31. Dezember 1909. Bewilligte Darlehen 62 448 für eine - Summe von ........ 11 605543.91 Kronen Die geleistete Rückzahlung . . . . 10 129 363.19 „ Schuldige Summe am 31. Dezember 1909 . . . . . . . .- 1 476 180.72 Kronen Reservefonds 137 707.56 Kronen. Die Kassen, deren Bedeutung für Kleinhändler und Handwerker im Lande sehr geschätzt wird, üben einen sehr erkennbaren Einfluß auf das moralische Niveau der armen Bevölkerung Galiziens aus. Sie haben die Menge daran gewöhnt, sich mit dem Kredit vertraut zu machen, der den Almosen durchaus entgegengesetzt ist, die man früher erbat und annahm; der erzielte Fortschritt wird besonders darin ersichtlich, daß die Rückzahlung fast ohne Verlust und im allgemeinen ohne Verzögerung erfolgt. Außer den Darlehnskassen in Rußland und in Galizien haben wir eine solche auch in Jerusalem mit einem Kapital von 100 000 Francs errichtet; Ende 1909 hat sich diese dank den ausgehäuften Zinsen auf 125 335.82 Francs erhöht. Diese Kasse gewährte im Jahre 1909 161 Vorschüsse zu dem Gesamtbetrags von 69 979.28 Francs, Die Rückzahlungen stiegen auf 77 616.65 Francs. Wir sind der Ueberzeugung, daß die unter der Form des Kredits an die verschiedenen Kategorien unserer Glaubensgenossengewähvte Hilfe einer der wirksamsten Faktoren unserer moralischen und materiellen Erhebung ausmacht.. Wir dürfen gegenüber übelwollenden Darlegungen konstatieren, daß das Gefühl der Rechtlichkeit in den Geist der jüdischen Massen tief eingegrüben ist; davon gibt die gewissenhafte Regelmäßigkeit der Rückzahlungen vollgültiges Zeugnis. Unsere Anstrengungen sind darauf gerichtetdem von uns den Bevölkerungen gebotenen Kredit noch auSzudehnen und zu verstärken. Wir werden dies in allen Fällen tun, in denen wir diejenigen Bedingungen der Moralität und Ehrenhaftigkeit antreffen, die die besten Garantien für solche Einrichtungen sind. Wir ergreifen gern die Gelegenheit, die" uns die heutige Versammlung bietet, um eine gerechte Huldigung dem'Eifer, der Ergebenheit und der Selbstlosigkeit aller der unendlich zahlreichen MitÄrbriker darzubringen, die bei der Führung der Darlehnskassen und der Verwaltung der damit in Verbindung stehenden Werke beschäftigt sind. Wenn unsere Gesellschaft nicht überall düs Glück gehabt hätte, einem so lebhaften Eifer bei Begründung und Durchführung unserer Einrichtungen zu begegnen, so wäre es nicht möglich gewesen, die glücklichen Resultate aufzuweisen, die wir zu unserer Freude konstatieren konnten." Dir Oktitionm der „Grletzestreuen" oor dem bsdilchm Lslidtss. ~ I. achdem bei den badischen SyNodalwahlen vom März 1908 unter wesentlicher Mitwirkung des mit tatendurstigen, jugendlichen Kräften arbeitenden Zionismus die Orthodoxie in der Gebetbuchangelegenheit über den lässigen und schlecht organisierten Liberalismus einen Sieg errungen hatte, ging sie zwar nicht während der im April 1908 abgehaltenen Synode selbst, aber bald nachher auf dem bisher friedlichen Gebiete des Religionsunterrichts zum Angriff vor. Als Operationsfeld wurde Karlsruhe mit seiner von der Landessynagoge und dem Oberrate separierten israelitischen Retigionsgesellschaft ausersehen. Von jeher hatten auch einige Mitglieder der Hauptgemeinde, ohne aus dieser und der Landessynagoge auszutreten, gleichzeitig der Religionsgesellschäft angehört und deren Gottesdienst besucht, ihre Kinder jedoch den an den öffentlichen Schulen eingerichteten, wie für die christlichen Bekenntnisse, so auch für die Angehörigen der Landessynägoge obligatorischen Religionsunterricht besuchen lassen, der an den (durchweg simultanen) Volksschulen von staatliche angestellten israelitischen Haupt- und Unterlehrern bezw. -Lehrerinnen, an den höheren Schulen im staatlichen Aufträge von den Rabbinern der israelitischen Gemeinde erteilt wird. Für erweiterten fakult ativen Religionsunterricht (besonders im Hebräischen) besteht eine Religionsschule der Gemeinde, und ebenso unterhält die Religionsgefellschaft eine Religionsschule. Der Oberrat hat nie etwas dagegen eingewendet, daß Kinder der Hauptgemeinde neben dem obligatorischen Religionsunterricht der öffentlichen Schule die Religionsschule der Religionsgesellschäft besuchen und daß die Kinder der außerhalb Stehenden ihren Religionsunterricht ausschließlich, an dieser nicht unter seiner Aufsicht stehenden Vereinsschule erhalten. Erhat auch, während er Dispensationen vom öffentlichen Religionsunterricht sonst nie mit Rücksicht auf religiöse Anschauungen der Ettern, sondern nur — und zwar höchst selten — wegen Kränklichkeit und Schwächlichkeit von Kindern und der mit dem Besuch des fraglichen Schulunterrichts an sonst schulfreien Nachmittagen in entlegenen Schulhäusern verbundenen Iteberanstrengung erteilte, Kirider orthodoxer, der Landesshnagoge angehötiger Eltern aus besonderem Entgegenkommen schon mit Rücksicht auf Persönliche Beziehungen zu dem Rabbiner der Religionsgesellschaft dispensiert. . 4*