Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 27 (8.7.1910)
- Date
- 1910-07-08
- Page
- Seite 324 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Siicherrinlauk. Besprechung der Bücher Vorbehalten. Zurncksendung der Bücher findet in keinem Falle statt.- Durch das Tor des Ostens. Erzählungen aus morgenländischer Vergangenheit von Emmy Littmann. Straßburg i. Elf. Schlesier L Schweikhardt, 1910. Die Frauenhochschule zu Leipzig. Von Henriette Goldschmidt. Als Manuskript gedruckt. Leipzig 1910. Quer durch Abessinien. Meine, zweite Reise zu den Falaschas von Dr. Jacques Faitlowich. Berlin, M. Poppelauer. 5 Mark, geb. 6 Mark. Korrespoudenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden Nr. 7. Apologetische Sondernummer (Inhalt H. Cohen: Gesinnung; Beermann : der Univerfalismus des Judentums). Manual edition. Urs Jews of Jllinois Number of tlie Reform Advocate. 143, Dearborn Street, Chicago. Mai 1910 .(150 Seiten). Weltgeschichte. Die Geschichte der Menschheit in Staat und Gesellschaft, in Kultur und Geistesleben. Herausgegeben von I. v. Pflegk-Hartung. ' In Verbindung mit 28 Universitätsprosessoren. Berlin, Verlag von Ullstein u. Co. 1. Band. 20 Mark. Im Deutschen Reich. Zeitschrift des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. 16. Jahrgang. Nr. 7—8. Enthält unter anderm drei Vorträge über Judentaufen von Werner, Levinstein, Horowitz. Clara Steinitz. Thamar. Trauerspiel. Berlin. C.! Freund. The Jewish Review edited by Norman Benlwich and Joseph Hochmann, Teil 1, Heft 2. London, G. Routledge & Sons. Bulletin de 1’Alliance Israelite Universelle. 3. Serie. No. 34, annee 1909. Paris. Stege de la societe. M. Spanier» Magdeburg: Jüdische Religion. (Londer-Abdruck .aus: Pädagogische Jahresschau über das Volksschulwesen im Jahre 1909. Leipzig. B. G. Teubner.) A. Grünseld: Die Lehre vom göttlichen Wirken bei den jüdischen Neligiousphilosophen des Mittelalters von Saadja bis Maimuni." Beiträge zur Geschichte der Philosophie des Mittelalters. Band 7, Heft 6. Münster 1909. Aschendorffsche Buchhandlung.. Year book of the central Conference of American rabbis, vol. 19, edited by Julian Morgenstern, David Lefkowitz and David Philipson, o. 0. u. J. (Mai 1910). SprechsM. ie nachstehende wörtlich abgegangene Reklamation illustriert die Stellung unserer jüdischen Lehrer und Knltusbcamten in solchen Gemeinden Preußens, die keine jüdischen Volksschulen besitzen, die, weder in Pommern, Ostpreußen noch Mitteldeutschland eingerichtet sind. Lehrer und Prediger (Kultusbeamter) wie der Schreiber, existieren in Preußen etwa 500 ohne ausreichendes Einkommen, ohne Pension und Reliktenversorgung. D. Red. Eine Steuerreklamation von Prediger Wolff-Tempelburg. An den Herrn Vorsitzenden der Einkommensteuer-Veranlagungskommission. Die Veranlagungskommission hat mein Einkommen, das in den Jahren meiner Amtstätigkeit in T. (seit 1902) richtig eingeschätzt war, in diesem Jahre um eine Stufe erhöht und zwar von 1650 auf 1800 Mark, wogegen ich hiermit das Rechtsmittel des Einspruchs erhebe, da sich mein Einkommen nicht erhöht hat. Ich bin „leider" jüdischer Lehrer und Prediger! Dieses „leider" bezieht sich nicht auf meine Zugehörigkeit zum. Judentum, denn ich bin stolz darauf, ein Bekenner der ältesten Kulturreligion zu sein, sondern auf die ungleiche Behandlung in betreff des Gehaltes, Pension und Reliktenversorgung im Gegensätze zu den Lehrern der Volksschule. Heute bezieht ein 19jähriger Volksschullehrer ein Anfangsgehalt von 1400 Mark und eine Mietsentschädigung von 290. Mark, gleich 1690 Mark. Ich erhalte nach 41 Dienstjahren als Lehrer, Prediger und Kantor ein Gesamteinkommen von 1500 Mark bar, und eine Wohnung, die nach hiesigen Verhältnissen auf 150 Mark eingeschätzt wird. Der Volksschullehrer verfügt nach 40jähriger Tätigkeit über ein Einkommen von 3590 Mark, und wenn er sich nach seiner Lebensarbeit pensionieren läßt, so genießt er seine Ersparnisse und über 3/4 des angegebenen Gehaltes Stirbt der jüdische Lehrer in vorgerückten Jahren und ist die alternde'Frau naturgemäß nicht kräftig genug, um als Haushälterin oder Köchin eine Stelle zu bekleiden, so kann sie — betteln gehen! - Wird er selbst, beispielsweise in meinem Älter, Invalide, so können sich die beiden Alten in dieser, polizeilich allerdings.verbotenen, Tätigkeit gegenseitig stützen; wenn sie, was nicht überall der Fall ist, keine erwachsenen Kinder besitzen, die ihre Eltern ernähren. Der Unterschied in der Behandlung liegt nicht etwa in der mangelhasten Vorbildung des jüdischen Knltusbeamten. Er muß in den meisten Fällen eine seminarische Vorbildung Nachweisen, weil seine Anstellung sonst von der Negierung keine Bestätigung findet, und unsere modernen Synagogengemeinden, die keinen Rabbiner besolden können, verlangen auch eine entsprechende theologische Vorbildung, weil sie die deutsche Predigt bei unserem Gottesdienst nicht entbehren wollen. Wir sind also Lehrer und Geistliche in einer Person mit dem Einkommen des niederen Kirchendieners aber — ohne Pension. Unsere jüdischen kleinen und mittleren Gemeinden sind außerstande, auch nur die kleinste Pension zu bewilligen, denn die Mitglieder müssen zu ihren bürgerlichen Steuern bis zu 350 Prozent KultuSsteuern aufbringen! Eine Pensionsverpflichtung würde eine solche Gemeinde vernichten! Diese Misere hat auch die Königliche Regierung anerkannt und vor zwei Jahren für die leistungsschwachen Synagogengemeinden einen Fonds von 40000 Mark in den Etat gestellt. Dieser kleine Fonds von 40000 Mark für etwa 4"bis 500 leistungsschwache Synagogengemeinden in Preußen hat die Merkwürdigkeit, daß er dem Zwecke, für den er eingesetzt ist, in fast keinem einzigen Falle dient, denn es gibt keine leistungsschwache Synagogengemeinde, die zwölf die Volksschule besuchende Religionsschüler zählt, und etwaige Unterrichtsstationen, aus mehreren Gemeinden gebildet.' würde durch die Kosten eine Subvention verschlingen; also ist auch diese Wohltat für die jüdischen Lehrer völlig illusorisch. In vielen Städten der preußischen Monarchie wird der jüdische Lehrer mit den Gemeindesteuern den Geistlichen und Lehrern der anderen Konfessionen gleichgestellt. In T. muß ich auch diese Steuerunverkürzt entrichten, vielleicht als Anerkennung dafür, daß ich die letzten vier Jahre ausschließlich für die Hebung der Stadt als Duftknrort tätig war und persönlich in den Berliner Warenhäusern und bei Krankenkassen bis 1200 Erholungsbedürftige (laut Fremdenliste 1908) hierher gezogen. Ich bitte meine Einkommensteuer wie in den vorangegangenen Jahren zu belassen. ir erhalten folgende Zuschrift, auf die vielleicht einer unserer Leser Antwort erteilen kann. Folgende zwei Fragen bitte ich, wenn möglich unter „St. St." im Sprechsaal beantworten zu wollen: 1. Ist der im „Berliner Tageblatt" erwähnte Leutnant zur See, Bielfeld (es hieß, daß der Kaiser ihn bei seinem jüngsten Aufenthalt bei Ballin in Hamburg als Bräutigam von dessen Tochter ausgezeichnet hätte) ein Jude? Gehört er der deutschen Kriegsmarine an? 2. In welchem Verhältnis stehen die w ürttembergischen, badischen und hessischen Truppen zur deutschen Armee? Hat Preußen bei diesen Kontingenten einen Einfluß, daß Juden, namentlich in den beiden ersten Staaten, nicht zu Offizieren befördert werden? Ergebenst S. St. Druck und Verlag von Rudolf Masse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Dauchtvitz in Berlin