Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 27 (8.7.1910)
- Date
- 1910-07-08
- Page
- Seite 318 (sequence 6)
- Language
- German
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3 WWWWVWWW 318 Diese drei Stellen ergänzen einander und lehren insgesamt, daß gegenüber dem Bruder, dem Volks- und Glaubensgenossen, und dem fremden Einwohner im Lande, dem armen und dem reichen, sowohl das Zinsnehmen als auch das Zinsgeben verboten ist, daß nur dem Ausländer im fremden Lande gegenüber das Zinsnehmen und Zinsgeben gestattet war. Der wahrscheinliche Grund dieser Bestimmungen ist folgender: Dem Prinzip der Gerechtigkeit an sich scheint es gar nicht zu widersprechen, daß für ein Darlehn, zu welchem niemand verpflichtet ist, zu dem man sich nur aus eigenem Antriebe entschließt, auch ein Entgelt geleistet wird, zumal sich der Entleiher damit einen besonderen Vorteil schaffen, während der Verleiher dasselbe nicht zu seinem eigenen Nutzen verwenden kann. Aber im jüdischen Staate galt kein Besitz, auch Geldbesitz nicht als absolutes Eigentum, sondern als das Eigentum Gottes, und von diesem seinem Eigentume verpflichtete Gott die Kinder Israels, einem jeden Mitbewohner des Landes nicht nur zur Erhaltung seiner Existenz, sondern auch zur Fortführung seines Geschäftsbetriebs nach Bedarf in die Hand zu geben. Der Gläubiger hatte daher gar keinen weiteren Anspruch aus irgendein Entgegenkommen oder Entgelt seitens des Schuldners für die Zeit des Darlehns und der Wohltat, die so lange dauerte, bis der Schuldner in der Lage war, das Darlehn zurückgeben zu können. Gott war eben der Gläubiger, welcher dem Benötigten, Bedrängten und Armen die Hilfeleistung u m s o n st gewährte, der nur wollte, daß die Arbeitskraft eines jeden Bewohners fruchtbar und gewinnbringend würde. Darum hatte sogar der „ger thoschab“, der Fremde, welcher das Recht erwarb, im Lande wohnen zu dürfen, an diesen Vorzügen teil, — aber nicht der Ausländer, der nicht im Lande ansässig war, der weder Volksgenosse noch Glaubensgenosse war. Dieser war ja auch von Hause aus gewöhnt, Zinsen zu geben und zu nehmen, ihm gegenüber brauchte mandiese Rücksicht nicht zu nehmen, ihm gegenüber brauchte man von dieser Wohltat keinen Gebrauch zu machen, obschon man gewiß auch gegen ihn nach Möglichkeit und nach Kräften entgegenkommend war. Denn das Zinsnehmen und das Zinsgeben an sich galt ja im Judentum allerZeiten als Unrecht, wenn man nicht nach den Zeitverhältnissen und nach der Zeitlage geradezu darauf angewiesen war. So kündete beispielsweise der Prophet Jecheskel in Babel seinen traurigen und unglücklichen Glaubensgenossen: „Wenn jemand gerecht ist und Recht und Gerechtigkeit übt, ... auf Zinsen nicht gibt und Ueberschuß nicht nimmt, von Unrecht seine Hand zurückzieht, wahrhaftes Recht übt zwischen dem einen und anderen ... gewiß leben wird er: — so ist 'der Spruch des ewigen Gottes" (18, 5—9). Selbftxorträt von H. Glicensteiu. In den Sprüchen Salomonis (28, 8) heißt es: „Wer sein Vermögen durch Zins und Ueberschuß vermehrt, der sammelt es für den Günstling der Armen" (der behält es nicht, bei dem bleibt es nicht und trägt keine Früchte, sondern es kommt zum Günstling der Armen und von diesem wieder zu den Armen zurück). Im Talmud ferner lautet ein Ausspruch: „Die Zinsennehmer sind Mördern zu vergleichen" (B. Mez. 61 b). Und schließlich bemerkt A. Danzig in seinem Ritualwerk „Chochmass Odorii" (130,6): „Es ziemt einem jeden redlichen Menschen, sich nach Möglichkeit von Geldgeschäften überhaupt und mit jedermann fernzuhalten." Aehnliche Sätze könnten aus dem jüdischen Schrifttum noch vielfach beigebracht werden, doch die angeführten genügen, um darzutun, daß die jüdische Religion keineswegs uneingeschränkt Zins und Wucher gestattet und noch weniger gebietet. Vielmehr verpönt die jüdische Religion Zins und Wucher überall und jedermann gegenüber. IJ.tS. Leumr und die Libel. Krklrxe aus der jBufhlärungssrit. Von S. Andorn-Krefeld. ^^^ie eines Verschollenen, kaum Entbehrten, haben Zeitungen und Zeitschriften des Wanderers Seume bei der 100. Wiederkehr seines Todestages gedacht. Für ein jüdisches Blatt liegt kein zwingender Anlaß vor, den Erinnerungschor zu verstärken. Den Juden gegenüber hat dieser bessere Wilde, der „unentwegte" Aufklärungsmann und widerspruchsvolle Republikaner ziemlich zweifellos die übliche Geringschätzung geteilt. Dazu würde seine Meinung nicht die genügende Durchschlagskraft besitzen, um die Meinungder Späteren entscheidend zu beeinflussen. Eine gewisse Beachtung verdienen seine Aeußerungen über die Bibel. Nicht weil der Bibelgegner Seume gewichtiger erscheint. In seinen Worten aber spiegelt sich die Seele der Aufklärungszeit, glaubt man Klänge ans der Gegenwart zu vernehmen. Und eine zwar nicht ungewöhnliche, aber doch bemerkenswerte persönliche Wandlung stellt sich in ihnen dar. Der Knabe Seume hatte die Bibellektüre geradezu mit Leidenschaftlichkeit geübt und sich eine ungewöhnliche Vertrautheit mit den biblischen Schriften erworben. Er bezeugt sich selbst („Mein Leben". Hempel - Ausgabe S. 23). „Ich gewann eine solche Festigkeit und Gewandtheit in der Bibel, daß ich nur selten einen Spruch nicht hersagen oder angeben konnte. Ich wußte sehr viele Psalmen auswendig, so daß mir von dieser Zeit die Gewohnheit blieb, bei manchen Gelegenheiten eine Reihe Bibelsprüche anzuführen, worüber zuweilen selbst Theologen sich etwas wunderten." Einen Einfluß der Bibel auf sein Seelenleben aber will Seume nicht zugestehen. „Es war nur Sache des Gedächtnisses und eines lebendigen Jdeenspiels." Das behauptet der Mann vom Kinde