Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-07-01 · Heft 26 (1.7.1910) · p. Seite 304

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 26 (1.7.1910)
Date
1910-07-01
Page
Seite 304 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/3224737-3228907-3228934--66619-3278765
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Gesetz zustande kommen, und falls nicht Herr Justizral Ofner und er, der Referent, beiden Herren die Erklärung abgeben, daß sie diesen Beschluß auch mit aller Energie vertreten. Eine derartige Verpflichtung konnten die beiden liberalen Laien nicht eingehen. Die Rabbiner hätten daraufhin ihren Austritt aus der Revisionskommission erklärt. In der nunmehr aus drei Laien bestehenden Kommission sei unter Mitwirkung des Herrn Sigmund Fränkel-München beschlossen worden, die Kommission solle, falls die als Ersatzleute gewählten Rabbiner die Mitarbeit versagten, sich aus den weiteren Ersatzmännern, nämlich den beiden Liberalen und dem orthodoxen Laien ergänzen und ihre Beratung fortsetzen. Erst nach diesem von der Majorität der Kommission gefaßten Beschlüsse habe Herr Fränkel sein Mandat niedergelegt. Der Referent vertrat schließlich die Auf. fassung, daß die Kommission im Aufträge des Landesvereins und als dessen Organ die Grundsätze abgefaßt habe. Bei der Abstimmung wurden die beiden Anträge des Herrn Referenten angenommen. Hierauf verließen die noch anwesenden Herren Rabbiner die Versammlung mit der Erklärung, daß sie gezwungen seien, aus dem Landesverein auszutreten. Diesen, wie es in der erwähnten Erklärung heißt, „im vollen Bewußtsein ihrer Verantwortlichkeit" unternommenen Schritt begründeten die Herren mit dem Hinweise darauf, die Verhandlung des Landesvereins habe erwiesen, daß die den Rabbinern in Uebereinstimmung mit den religiösen und staatsrechtlichen Bestimmungen auch nach den Statuten des Landesvereins zukommende Stellung innerhalb desselben nicht mehr gewahrt ist und daß nicht minder die Nichtberücksichtigung der einmütigen Kundgebung der Rabbiner hinsichtlich der Legalität der Revisionskommission und ihren Beschlüssen gezeigt habe, daß ein gedeihliches Zusammenarbeiten in der bisherigen Weise nicht mehr denkbar ist. Gegenüber der Erklärung der Herren Rabbiner nahm die Jahresversammlung des Ausschusses sofort Stellung dahin ein, daß zu dem unternommenen Schritt nicht der geringste Anlaß gegeben sei, daß aber insbesondere nach dem klaren Wortlaut der Satzungen die Herren Rabbiner wohl als Mitglieder aus dem Landesverein, nicht aber aus dem Ausschuß austreten könnten, dessen geborene Mitglieder sie kraft ihres Amtes seien. Die Versammlung setzte auch trotz der Erklärung der Herren Rabbiner ihre Beratungen, die in ruhiger und sachlicher Weise verliefen, fort und erledigte die Tagesordnung. Unter anderem wurde beschlossen, 84 notleidenden Gemeinden namentlich für Kultusbedürfnisse und Unterstützung von Lehrern und deren Relikten eine Betrag von 8530 Mark zu gewähren und verschiedenen jüdischen Institutionen Deutschlands 1300 Mark zuzuwenden. In einer 16jährigen Wirksamkeit hat der Landesverein für israelitische Kultusgemeinden in Bayern über 122 000 Mark für seine verschiedenen Zwecke verausgabt. Man sollte glauben, daß ein so segensreich wirkender Verein sich der eifrigsten Förderung namentlich der Herren Rabbiner, welche die Not zahlreicher bayerischer Gemeinden und deren Lehrer am besten kennen, erfreue und nicht ohne ganz schwerwiegende Gründe gefährdet werden dürfte. Aufgabe derLaienmitglieder des Ausschusses wird es sein, ihre Tätigkeit im Interesse des Landesvereins unentwegt weiter zu üben. II. Der eben abgedruckte von der Vorstandschaft des Landesvereins verfaßte Bericht wird auch gegenüber den Darlegungen des bayerischen Rabbiners im vollen Umfange aufrecht erhalten und gegenüber einzelnen Behauptungen im Nachstehenden ergänzt. Der als Augen- und Ohrenzeuge berichterstattende bayerische Rabbiner sucht die Sache so darzustellen, als ob die Beschäftigung des Landesvereins mit der Revision.des Judenediktes vom 10.Juni1813, „die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern" betreffend, die Schuld an den gegenwärtigen Differenzen im Landesverein trage. Dies trifft in keiner Weise zu. Ausweislich des Protokolls der Sitzung vom 20. Mai 1908 hat der Ausschuß des Landesvereins die Revisionsbedürftigkeit des Judenediktes vom Jahre 1813 mit 64 gegen 5 Stimmen als gegeben erklärt. Bei der eingehenden, diesen Gegenstand betreffenden Debatte wurden, und zwar hauptsächlich von Seiten eines Rabbiners, lediglich Bedenken gegen die Zuständigkeit des Landesvereins geäußert und die Frage behandelt, ob ein Bedürfnis für die Revision gegeben sei. Diese Frage wurde auch, wie erwähnt, mit erdrückender Majorität Pom Ausschuß bejaht. Es kann auch keinem Zweifel unterliegen, daß der Landesverein für israelitische Kultus gemeinden in Bayern die einzige in Betracht kommende Organisation ist, welche die für die Revision des Judenedikts erforderlichen vorbereitenden Arbeiten und die vom einschlägigen bayerischen Ministerium als notwendig bezeichnete Verständigung über gewisse Grundzüge herbeizuführen in der Lage ist. Eine Verständigung wäre auch zweifellos durch die Tätigkeit des Landesvereins möglich gewesen, wenn nicht die bayerische Rabbinerkonferenz von Anfang an mit der Forderung aufgetreten wäre und daran festgehalten hätte, daß alle grundlegenden Bestimmungen der Ministerialentschließung vom Jahre 1863 als integrierender Bestandteil der zu erstrebenden G esetzgebung anerkannt werden müssen. Nicht die Tatsache, daß der Landesverein sich mit der Frage der Revision beschäftigte, sondern lediglich die Stellung, welche die Herren Rabbiner zu dieser Frage einnahmen, trägt somit die Schuld an den zurzeit im Landesverein bestehenden unerquicklichen Zuständen. Der Bericht führt weiter aus, daß die zwei in die Kommission gewählten Rabbiner infolge unüberbrückbarer Gegensätze sich veranlaßt sahen, ihren Austritt aus der Kommission zu erklären. Die Gründe, welche zu diesem Schritt führten, sind aus dem oben abgedruckten Berichte ersichtlich. Es wird auf sie und insbesondere auf die Darlegungen des Referenten, Herrn Justizrat Dr. Held, sowie ganz besonders auf den an Herrn Justizrat Dr. Held unterm 22. Juni 1909 von den beiden Rabbinern Dr. Neubürger und Dr. Kohn gerichteten Brief Bezug genommen. Vollständig den tatsächlichen Verhältnissen widerspricht das, was in dem Aufsatz des bayerischen Rabbiners über die Zusammensetzung der Kommission vorgetragen ist. Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß der Ausschuß des Landesvereins zwar zunächst die Ersatzmänner nach der Berufs- und Parteistellung der in erster Linie in die Kommission gewählten Mitglieder bestimmt hat; das Protokoll ergibt aber keineswegs, daß die Kommission, wenn Mitglieder einer bestimmten Berufs- oder Parteistellung es ablehnen, eine weitere Tätigkeit zu üben, ihre Tätigkeit einzustellen habe. Es muß auch der Vorwurf, als ob sich die nach Ausscheiden der beiden Herren Rabbiner der Kommission angehörenden Mitglieder durch eigene Machtvollkommenheit aus dem Ausschuß angehörenden Laien ergänzte, mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Diese Ergänzung erfolgte vielmehr aus den seitens des Landesvereins von Anfang an gewählten Ersatzmännern, mithin in vollständig legaler Weise. Die sogenannte Rumpfkommission hielt sich aber auch zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit für berechtigt, ja geradezu für verpflichtet, nachdem wiederum ausweislich des Protokolls der Sitzung vom 8. September 1908 jede Majorisierung als ausgeschlossen zu gelten hatte. -Würde man den Standpunkt einnehmen, daß eine Minderheit durch ihren Austritt die Tätigkeit der Kommission lahmlegen könne, so würde dies zweifellos die Majorisierung der Mehrheit durch die Minderheit in der denkbar schroffsten Form bedeuten. Entgegen dem auch jetzt noch von den bayerischen Rabbinern eingenommenen Standpunkt, wonach die nach Ausscheidung der 2 gewählten Rabbiner ergänzte Kommission nicht mehr als die vom Landesverein eingesetzte betrachtet werden kann, hat sich die Majorität des Ausschusses in der Sitzung vom 26. Mai den Ausführungen des Referenten, Herrn Justizrat Dr. Held, und den von ihm dargelegten Gründen vollinhaltlich angeschlossen. Der der Mehrheit des Ausschusses in dem Berichte indirekt gemachte Vorwurf, daß durch diesen Beschluß Recht in Unrecht und Unrecht in Recht verwandelt wurde, bedarf hiernach keiner weiteren Widerlegung. Nur der Vollständigkeit halber sei noch betont, daß der Antrag des Berichterstatters der Revisionskommission nicht dahin lautete, die Grundsätze sollen an die Gemeinden und Behörden hinausgeleitet werden, sondern dahin, daß das im Archiv des Landesvereins zu verwahrende Material auf Wunsch an Interessenten hinausgegeben werde. Auch nur in diesem Sinne ist von der. Mehrheit des Landesvereins Beschluß gefaßt worden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.