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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-06-24 · Heft 25 (24.6.1910) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 25 (24.6.1910)
Date
1910-06-24
Page
– (sequence 13)
Language
German
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».Mw«,.» D^x Gemeindebote. .***■»■»*«» Veilssr zur „Alkgemetnrn Leitung deS Judentums". Korrrlpondrnrkn und Mchrichten Deutschland. d. Berlin, 19. Juni. Der heutigen Repräsentanten-Versammlung ging eine kurze geheime Sitzung voraus, in welcher der Ausschuß zur Vorbereitung der Wahl eines Gemeinde-Aeltesten dem Plenum Bericht erstattete. Wie wir hier gleich anfügen wollen, ist in dieses Amt, welches durch das Ausscheiden des Herrn Julius Oliven vakant geworden war, der bisherige Aeltesten-Stellvertreter Herr Sanitätsrat Dr. Wilhelm Feilchenfeld mit allen Stimmen — es waren 17 Repräsentanten anwesend — gewählt worden. Herr Sanitätsrat Feilchenfeld ist seit seinem Eintritt in die Gemeindeverwaltung an der Spitze der umfangreichen Armenkommission l ervorragend tätig. — Unter den geschäftlichen Eingängen lag ein Schreiben des Herrn Geheimrat Geiger vor, der in herzlicher Weise für die mehrfachen, großen Ehrungen am Gedenktage seines Vaters dankt. Im geschäftlichen Teil nimmt auch noch der Vorsitzende Herr Louis Sachs Veranlassung, Herrn Justizrat Timendorser zu seiner Ernennung zum Geheimen Justizrat namens der Repräsentanten zu beglückwünschen. Nach Annahme einer Zuwendung der Eheleute Jacob und Auguste Michaelis zu Grabeserhaltungszweüen wurde ein Antrag'Lewinski betreffend die Veranstaltung von Haupt» und Jugendgottesdienst am Laubhütten- und Schlußfest nach kurzer Diskussion dem Ausschuß III überwiesen. — Der Gemeindevorstand hat nunmehr erfreulicherweise einer Anregung der Repräsendanten-Versammlung stattgegeben, die in einer am 9. Januar d. I. gefaßten Resolution es für wünschenswert erklärt hatte, daß die Frauen mehr als bisher zu den einzelnen Verwaltungszweigen herangezogen und in allen Komissionen, zu denen sie h eran gezogen werden, Sitz und Stimme erhalten. In Verfolg dieser Resolution hat der Gemeindevorstand den Entwurf für einen Nachtrag zu dem revidierten Statut vorgelegt. Derselbe sieht die Möglichkeit vor, mit Sitz und Stimme in die Verwaltungskommissionen zu wählen: die steuerzahlenden weiblichen Gemeindemitglieder, die Frauen und Töchter der wahlberechtigten Gemeindemitglieder, die besoldeten Beamten der Gemeinde, die zu Gemeindebeiträgen nicht veranlagt sind und deren Frauen und Töchter. Mit dieser bedeutsamen Neuerung hat der Gemeindevorstand eine fernere Abänderung des Statuts beschlossen, wonach an Stelle der Repräsentanten jetzt auch die Repräsentanten-Stellvertreter in die Verwaltungskommissionen gewählt werden können. Die Verpflichtung zur Annahme eines unbesoldeten Amtes in der Gemeindeverwaltung und Vertretung wird auf die Frauen nicht ausgedehnt. Dieser Entwurf, durch den die §§ 12, 46, 47 und 66 des revidierten Statuts geändert werden, lag heute zur ersten Lesung vor. Der Ausschuß III hatte diesen Entwurf mit einzelnen mehr redaktionellen Aenderungen bereits angenommen, und auch die Repräsentantenversammluug fand in der heutigen Diskussion an der Vorlage nur wenig auszusetzen. Herr Manheimer bekannte sich als Gegner des Frauenstimmrechts, das zu unangenehmen nnd häufig nachhaltigen Differenzen führen könnte. Dagegen trat Herr Emil Pincus mit großer Wärme für das Stimmrecht der Frauen ein, die zum Dank für ihre eifrige Tätigkeit in den Kommissionen auch das Stimmrecht beanspruchen dürfen. Im Gegensatz zu Herrn Manheimer, der die Frauen als zu weich bezeichnete, stellte Herr Pincus aus seinen Erfahrungen in der Armenkommission fest, daß die Frauen häufig viel härter in ihrem Urteil sind als die Männer. Herr Rechtsanwalt Dr. Ignatz Cohn fand die Bestimmungen betreffs der Wählbarkeit der Frauen zu weitgehend und beantragte deshalb als Zusatz zu § 64 Absatz 4 des Statuts, daß Mitglieder einer Komisfion zugleich nicht sein dürfen Eheleute, Eltern und Kinder, Schwiegereltern und Schwiegerkinder, Geschwister, Schwäger und Schwägerinnen. Dadurch kann in wirksamer Weise der Majorisierung einer Kommission durch bie Angehörigen einer Familie vorgebeugt werden. Dieses Amendement wurde mit großer Mehrheit angenommen, wodurch ein Antrag Veit Simon hinfällig wurde, der aus diesem Zusatz die Eheleute ausschalten wollte. Zugleich fand auch die Bestlmmung Annahrne, daß die jetzt im Amt befindlichen Ehrendanien wählbar sind, auch wenn sie den Voraussetzungen des Amendements Dr. Cohn nicht entsprechen. Gegen die Neuerung der Wählbarkeit der Repräsentanten-Stellvertreter erklärte sich Herr Rechtsanwalt Dr. Cohn, der aus formellen Gründen nicht die Wichtigkeit der Aenderung einzusehen vermochte. Er wies darauf hin, daß man bisher mit Recht sich gescheut habe, solche stückweise Aenderungen des Gemeindestatuts vorzunehmen, und hielt es für wesentlicher, wenn man jetzt der neulichen Anregung eines Gemeindemitgliedes Folge gegeben und die Wahlzeit für die Repräsentantenwahlen auf eine größere Stundenzahl als bisher ausgedehnt hätte. Auch der Ausschuß hätte sich bereits für die Erweiterung der Wahlzeit ausgesprochen. Ein Zwischenruf belehrte den Redner, daß der Gemeindevorstand gegen eine solche Aenderung sich ausgesprochen habe. Rechtsanwalt Dr. Cohn gab darauf seinem lebhaften Bedauern Ausdruck, daß die mit Rücksicht auf die vielfach geänderte Geschäftszeit so dringend erforderliche Ausdehnung der Wahlzeit auf Widerstand im Gemeindevorstand stoßen konnte. Damit war die erste Lesung beendet, bei der Abstimmung wurde der Nachtrag zu dem revidierten Statut einstimmig angenommen. Die zweite Lesung wurde auf den nächsten Sonntag anberaumt. — In die gemischte Deputation zur Beratung über die Frage der Einrichtung einer Krankenkasse für Gemeindebeamte wurden die Herren Geheimrat Senator. Louis Sachs, Hirsch und Direktor Minden abgeordnet. Der Deputation wurde aufgetragen, Herrn Magistratsrat Dr. Meyer zu den Beratungen hinzuzuziehen. Vom Gemeindevorstand sind die Herren Geheimer Justizrat Timendorfer und Leopold Badt delegiert worden. — Dem Religionsverein Ahawas scholaum wurden 4500 Mark jährliche Subvention für die Dauer der laufenden Etatsperiode zugesprochen. Zur Einrichtung eines Röntgen-Kabinets für das Krankenhaus wurden ein Betrag bis zur Höhe von 7000 Mark, zu den Kosten der erforderlichen baulichen Veränderungen in der Gartenhalle bis zu 1800 Mark und für die laufenden Kosten des Kabinetts ein Betrag bis zur Höhe von jährlich von 5000 Mark bewilligt. — Mit der Honorierung des Organisten in der Anstaltssynagoge in Plötzensee, mit der Einrichtung einer Stammklasse an der Religionsschule der Kolonie Grunewald, mit der sofortigen Auszahlung des der Synagogengemeinde Köpenick zur Erbauung eines Gotteshauses bewilligten Betrages (2500 Mark) sowie mit einigen weiteren Ausgaben erklärte sich die Versammlung debattelos einverstanden. Den mit der Zwangseinziehung der Steuerbeträge für die jüdische Gemeinde betrauten Beamten der Rixdorfer Vollstreckungsbehörde wurde vom 1. April d. I. ab eine jährliche Remuneration von 75 Mark gewährt. — Als Ergänzung der allgemeinen Bedingungen für den Erwerb von Erbbegräbnissen wurde die Einschaltung des folgenden Passus beschlossen: „Für Beschädigung des Erbbegräbnisses einschließlich der Baulichkeiten, der gärtnerischen und sonstigen Anlagen und der auf dem Erbbegräbnisse befindlichen Gegenstände sowie für Entwendungen solcher Gegenstände haftet die jüdische Gemeinde nicht." Die Vorlage betreffs Einsetzung einer Stiftungs- Kommission wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Damit schloß die öffentliche Sitzung. In der darauffolgenden geheimen Sitzung wurde unter anderem der Kapellmeister Viktor Holländer zum Chordirigenten für die Synagoge Lützowstraße gewählt. -- Berlin, 21. Juni. Die soeben erschienene Nummer 75 der „Mitteilungen" vom Deutsch-Israelitischen Gemeindebund ist ein stattliches Heft. Der Hauptinhalt ist der Frage des Wanderbettels gewidmet, mit der sich ixr Deutsch-Israelitische Gcmeindebund neuerdings sehr intensiv und mit gutem Erfolge beschäftigt. Ueber die weit vorgeschrittenen Vorbereitungen zur Schaffung einer

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