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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-06-24 · Heft 25 (24.6.1910) · p. Seite 296

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 25 (24.6.1910)
Date
1910-06-24
Page
Seite 296 (sequence 8)
Language
German
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296 Gebetbinde an der Stirne, und bezeichnet ihn als den Rabbiner aus der Zeit, in der der Apostel Paulus in der Synagoge von Korinth gepredigt hat. Es scheint mir, daß die Deutung eine ganz richtige ist. Es ist dort auch eine hebräische Inschrift gesunden worden. In Athen und den übrigen griechischen Städten hoben sich die Juden nicht hervor. Die Neugricchen stehen im Rufe des Antisemitismus; ob mit Recht oder Unrecht, kann ich nicht beurteilen. Der Fremde merkt natürlich nichts davon. Im Gegenteil schien mir die einzige Erwähnung jüdischer Angelegenheiten, auf die ich in Athen stieß, eher wohlwollend. Es war eine Notiz in der Zeitung, die lautet: „Gestern, am Neumondstage, feierten unsere hebräischen Mitbürger ihr Passah. Vorgestern Abend gingen sie in ihre Synagoge, beteten, gingen nach Haus und beendeten den Tag, indem sie das Passah nach den Vorschriften des Gesetzes und der Rabbiner verzehrten. Gestern in der Frühe, nachdem sie wieder gebetet hatten, lasen sie die heilige Bibel. Sie vollendeten die Doxologie, in welcher sie betend sich erinnerten des Königs der Hellenen und der königlichen Familie." Georg Minden. Schule, Lehrer und Judentum. Von B. Rosenthal, Mannheim. I. aß das Schlagwort „Wer die Schule hat, dem gehört die Zukunft", seine Berechtigung hat, beweist das Streben aller Faktoren des öffentlichen Lebens, Einfluß und Mitbestimmungsrecht aus die Heranbildung der kommenden Generation zu erlangen. Uns, als deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens, kann es sicherlich auch nicht gleichgültig sein, in welcher Weise die Gesamtjugend erzogen wird, welche sittlichen Grundsätze ihr in den vom Staate errichteten Schulen übermittelt und endlich, welche Anschauungen ihr über Juden und Judentum beigebracht werden. Es dürfte deshalb nicht unangebracht sein, wenn gerade über letzteren Punkt an dieser Stelle einem jüdischen Lehrer, der seit eineinhalb Dezennien im Dienste der konfessionell gemischten Volksschule steht, gestattet wird, einige Beobachtungen auszusprechen. Am meisten wohl wird in der Volksschule über Juden und Judentum im speziellen Religionsunterricht geredet. Dieser Unterrichtszweig beschäftigt sich ja zum großen Teile mit der israelitischen Geschichte. Und gerade durch die religiöse Unterweisung bekommt die christliche Jugend in den meisten Fällen ein unrichtiges Bild vom Judentum. In den religiösen Lehrbüchern sind zwar ungerechte Urteile in der Regel vermieden. Da, wo sich solche finden, können sie ohne allzu große Schwierigkeit abbestellt werden. Aber die Aeußerungen der Lehrenden entziehen sich jeglicher Kontrolle. Die Vorstellung vom Judentum als einer Religion der Rache, des Formalismus, der Religion, die gleichsam ein Vertragsverhältnis mit der Gottheit därstellt, welche für gute Werke sofort eine Belohnung zu gewähren hat, spukt leider noch zu sehr in den Köpfen der geistlichen Religionslehrer und wird durch die moderne Bibelkritik noch genährt. Aus Bibelstellen, die aus ihrem Zusammenhänge gerissen werden, die ähnlich lautend im christlichen Schrifttum auch zu finden sind und nach denen die- Kirche oftmals gehandelt, werden Schlüsse gezogen, die ein Zerrbild vom Judentum ergeben müssen. Dazu kommen noch die scheinheiligen Pharisäer, deren größtes Vergnügen war, Jesum ein Bein zu stellen, und die schon längst von christlicher und jüdischer Seite widerlegte Sage, die Juden hätten Christum gekreuzigt und wären hierfür zur ewigen Strafe verdammt. Die religiöse Unterweisung soll die Angehörigen eines Bekenntnisses in die Einrichtungen und Wahrheiten des betreffenden Glaubenssystems einführen. Sie hat außerdem die Momente hervorzuheben, die eine Religion von der anderen unterscheiden. Zuletzt hat sie noch die Aufgabe zu erfüllen, die unsere Weisen mit den Worten ausdrücken: „Wisse, was du dem Epikuräer zu antworten hast." Ob nun die beiden zuletzt genannten Seiten des Religionsunterrichts, die Unterscheidungslehre und Apologetik der volksschulpflichtigen Jugend entsprechen, sei dahingestellt. Jedenfalls sollte der Religionsunterricht, trotz Betonung des verschiedenartigen Standpunktes, getragen sein vom Geiste der Liebe, Gerechtigkeit und Versöhnlichkeit, die sich ergibt aus dem Prophetenwort: „Haben wir nicht alle einen Gott? usw.," das von christlichen Geistlichen gerne zitiert wird. Heutigentags sollte es z. B. undenkbar sein, daß ein Geistlicher in der Religionsstunde seinen Schülerinnen den Umgang mit andersgläubigen Kindern untersagt. Gegen die Einseitigkeit, die jedem Religionsunterricht mehr oder weniger anhaften muß, ist die Simultanschule ein wirksames Gegengewicht.. Sie beruht auf nationaler Basis, sieht in ihren Schülern Angehörige einer Volksgemeinschaft und achtet nicht auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession. „Dieses Schulsystem", so führte der Berichterstatter der zweiten badischen Kammer im Jahre 1868 aus, „schließt sich am natürlichsten an den Grundsatz an, daß die Schule eine Anstalt der politischen Gemeinde sei, ein Grundsatz, dem an sich eine besondere Rücksicht auf konfessionelle Unterschiede fremd ist. Es empfiehlt sich auch ganz besonders aus dem höheren Grunde für den paritätischen Staat, weil es schon in der Schule, dieser Vorbereitung für das bürgerliche Leben, die nachwachsenden Staatsangehörigen aller Bekenntnisse einander nähert, zu Verträglichkeit und gegenseitiger Achtung ihrer religiösen Ueberzeugung stimmt, aus dem steten, arg- I losen Umgang der Jugend dauernde Freundschaften für das Mannesalter erwachsen läßt, und in der täglichen gemeinsamen Arbeit für ein gleiches Ziel die bedeutsamste Vorübung zum dereinstigen gemeinsamen Wirken im Gemeinwesen darbietet." Selbstverständlich verstehen wir unter „Simultanschule" nicht jenes Zerrbild preußischen und bayerischen Musters, deren christlicher Charakter gewahrt bleiben muß, und in welcher jüdische Lehrkräfte entweder gar nicht oder nur als Geduldete Anstellung finden können, sondern die Schule, die das badische Schulgesetz seit 1876 zur Norm erhob und die der damalige Kommissionsbericht der ersten Kammer folgendermaßen definiert: „Offiziell gibt es fortan weder katholische, noch evangelische, noch israelitische Schulen; es gibt offiziell auch keine gemischten Schulen mehr; denn der Ausdruck „gemischt" will ja wieder nur die Beziehung der Schule zu den Konfessionsangehörigen bezeichnen, während das Gesetz die rechtliche Grundlage sowohl der konfessionellen als der gemischten Volksschulen aufhebt. Es gibt fortan nur noch die Volksschule schlechtweg. Und diese Volksschule ist konfessionslos in dem Sinne, daß das Gesetz von der nach Umständen verschiedenen Beteiligung der Konfessionen gar keine Kenntnis nimmt oder wenigstens aus derselben keine anderen Folgerungen zieht, als sich auch ohne Gesetz aus der Natur der Sache ergeben würden." In der Konfessionsschule hat es der Lehrer in der Regel nur mit Kindern eines Bekenntnisses zu tun. Er braucht deshalb beim Unterrichte auf Andersgläubige keine allzu große

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