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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-06-03 · Heft 22 (3.6.1910) · p. Seite 258

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 22 (3.6.1910)
Date
1910-06-03
Page
Seite 258 (sequence 6)
Language
German
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gegeben werde, sich darin zu künftigen jüdischen Geistlichen von orthodoxer Färbung äuszubilden. Diese Anstalt ist aber von jeher reich an Geldmangel gewesen, und hat auch sonst, wenig Anziehendes auszuweisen gehabt. Der jetzige Direktor dieser Anstalt, .Professor. Dr. Büchler hat kürzlich seinen jährlichen Bericht darüber veröffentlicht, und seine Hauptklage darin besteht in den Worten: Ep3-ober, zu deutsch: Wo soll das Geld Herkommen, um die permanente Existenz der Anstalt zu sichern? Wie es aber scheint, zeigt die hiesige Gemeinde im allgemeinen nur wenig Interesse für die fragliche Anstalt, weil die meisten Schüler, die sie verlassen, keineswegs die theologische und sonstige Bildung besitzen, die von einem modernen jüdischen Geistlichen verlangt wird. Hinc illae lacrimae. Der rühmlichst bekannte amerikanisch-jüdische Prediger Dr. Stephan Wise, war vor kurzem hier und erregte großes Interesse durch die anziehenden Predigten und Vorträge, die er hier hielt. Sein Auditorium war immer zahlreich und fand verschiedene seiner Argumente zugunsten der Reform im Judentum beherzigenswert. Während wir häufig unangenehme Zeitungsberichte lesen, die auf die soziale Stellung der in verschiedenen europäischen Staaten wohnenden Juden ein dunkles Licht werfen, sind wir hier in der angenehmen Lage zu wissen, daß einige unserer hiesigen Glaubensgenossen im gegenwärtigen, liberalen englischen Ministerium Sitz und Stimme haben. Diese erfreuliche Tatsache ist um so bemerkenswerter, wenn man den Umstand in Betracht zieht, daß nämlich noch vor etwa einem halben Jahrhundert die in England lebenden Juden kein volles Bürgerrecht hatten, und von allen Staatsprivilegien ausgeschlossen waren. Seitdem haben sie aber, mit Hilfe der liberalen Partei im englischen Parlamente, ihre volle Emanzipation erlangt, und die Folge davon ist, daß hier, wie allgemein eingestanden wird, dem englischen Staate und den Angehörigen desselben auf verschiedenen Gebieten menschlichen Schaffens und Wirkens große und beachtenswerte Vorteile verschafft haben. In einem meiner früheren Briese von hier habe ich auf die -kostbaren Schenkungen von artistischen Gegenständen hingewiesen, die zwei hiesige Glaubensgenossen dem britischen Museum oder vielmehr der englischen Nation, für immer gemacht haben. Nun hat dasselbe weltberühmte Institut vor kurzem eine gleiche wertvolle Schenkung von einem dritten hier lebenden Glaubensgenossen, namens van den Bergh, erhalten. Interessant ist es auch zu erfahren, daß die meisten seltenen Manuskripte und Druckwerke in hebräischer Sprache, die sich im fraglichen Institute vorfinden, ursprünglich englische nnd auswärtige Juden zu ihren Eigentümern gehabt hatten. Jüngst ist ein Buch erschienen, das für jüdische Orientalisten von einigem Interesse sein dürfte. Es ist dies eine Sammlung von Gebeten, die die Samaritaner in alter Zeit in ihren Bethäusern gebraucht hatten, und von deren Existenz man bisher noch wenig wußte. Der Herausgeber dieser Sammlung ist Professor Cowley 'in Oxford, ein früherer Schüler des'seligen Dr. Neubauer, der in der Einleitung bemerkt, daß er auf Veranlassung dieses schon schwach gewesenen Lehrers die fragliche Arbeit übernommen, und daß er von ihm einige anerkennenswerte Hilfe erhalten habe. In Exeter, in England, existierte vor vielen Jahren eine kleine jüdische Gemeinde, die derart unbemittelt war, daß sie nur einen einzigen Mann besolden konnte, der alle religiösen Funktionen selbst zu verrichten hatte. Dieser arme Mann mußte daher als Prediger, Vorbeter, Schoferbläser usw. fungieren, und von einem recht geringen Salär sich-und seine immer , wachsende Familie zu erhalten suchen. Eines Tages aber übersiedelte der wohlhabende Vorsteher dieser Gemeinde nach London, und letztere war daher außerstande, ihren Synagogendiener länger zu besolden. Das religiöse Faktotum der Gemeinde hatte also auch dieses niedrige Amt unentgeltlich zu besorgen, erreichte aber trotzdem ein recht langes Alter. Ein solcher Fall im jüdischen Gcmeindeleben ist wohl sehr selten, und verdient als Kuriosum in einem jüdischen Blatte erwähnt zn werden. ->#<- Dir LechtsorrhältnMr der tjuüpn in Kreutzen. ie Rechtsverhältnisse der Juden in Preußen sind in neuester Zeit von zwei Schriftstellern behandelt worden. Veranlaßt durch die Bestrebungen der preußischen Juden auf Schaffung einer Gesamtorganisation haben die Rechtsanwälte Dr. Michaelis in Hamm und Dr. Kollenscher in Posen Darstellungen der jetzt für die Juden Preußens geltenden Bestimmungen gegeben. Das Buch von Michaelis: „Die Rechtsverhältnisse der Juden in Preußen seit dem Beginne des 19. Jahrhunderts. Berlin.. 1910, Verlag von Louis Lamm" will in erster Linie Auskunft geben über die besonderen rechtlichen Beziehungen zwischen Judentum und Staat, über die Organisation der preußischen Synagogengemeinden, über die jüdischen Kultusabgaben usw. Außerdem aber will es das historische Material .darbieten für die Beantwortung der bei Schaffung eines Organisationsgesetzes austretenden Fragen. Diesen Zwecken will das Buch nicht durch eine systematische Behandlung des Stoffes dienendes will auch keinen Kommentar zu den verschiedenen in Preußen geltenden Judengesetzen geben, es enthält vielmehr neben dem Text der Gesetze eine große Zahl von Erlassen, Verordnungen und Entscheidungen, die sich an die Gesetzesbestinunungen anschließen. Diese Wiedergabe des Auslegungsstosses kann naturgemäß keine vollständige sein; doch scheint der Verfasser die wichtigsten Materialien zum Verständnis der Gesetze herangezogen zu haben. Einzelnes hätte vielleicht als ganz veraltet oder jedes allgemeinen Interesses entbehrend fortbleiben können, so z. B. das Ministerialreskript vom 21. November 1817, betreffend die Freiheit der Benutzungsweise der Frauenbäder im Regierungsbezirk Arnsberg (S. 61), die Kabinettsordre vom 25. November 1835 betreffend die Befugnis der Gemeinden zu Deutsch-Krone, Filehne und Schönlanke, „Sabbatschnüre" (Eruw)- in solcher Höhe anzubringen, daß hierdurch die Passage in keiner Weise verhindert wird :S. 61), und anderes mehr. Die Materialien des Gesetzes vom 23. Juli 1847 scheinen nicht berücksichtigt zu sein. Nur in einem Auszug aus einem Artikel der Preußischen Jahrbücher findet sich die Darstellung eines auch für die heutige Zeit bemerkenswerten Vorganges (S. 92). Der Vertreter des Kriegsministeriums hatte in der Herrenkurie erklärt, es sei gegenwärtig nicht gestattet, Seiner Majestät Juden zu Offizierstellen vorzuschlagen. Darauf äußerte Graf Bork: „Wenn es sich darum handelt, daß der Ju^e gar nicht zum Offizier vorgeschlagen werden darf, so ist das ein Makel, der auf ihm haftet. Wenn nun aber in den großen Kriegsjahren, nicht einige, sondern verhältnismäßig viele Juden sich zu Offizieren geeignet zeigten und es wirklich geworden sind, so muß ich daraus

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