Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 21 (27.5.1910)
- Date
- 1910-05-27
- Page
- Seite 242 (sequence 2)
- Language
- German
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-- 1^ dadurch, daß sie selbstherrlich sind, keinem auswärtigen Gesetz unterstehen und trotzdem die moralische Verantwortlichkeit haben, die den Individuen einer Einzelgesellschaft zukommt." Sowohl in der Vorzeit wie auch in unseren Tagen hat es immer sechs Hauptelemente in der Wesenheit eines Gesellschastsorganismus gegeben: 1. Mitgliedschaft; 2. Zweck; 3. Namen; 4. Gesetze; 5. Beamte; 6. Platz. Mitgliedschaft. Ohne Mitgliedschaft kann es keine Körperschaft geben. Die Mitgliedschaft ist das Resultat eines Einverständnisses zwischen Individuen, sich zu einer Körperschaft zu vereinigen. Dieses Einverständnis wird von den Juristen „Gesellschaftsvertrag" genannt. , „Ein solcher Vertrag," sagt Blackstone in seinen „Commentarien", „ist vielleicht niemals bei einer Staatsgründung aus-- drücklich ratifiziert worden, wird aber immer vernunftmäßig vorausgesetzt, da es ip8o facto, d. h. durch die Tatsache der erfolgten Vereinigung bewiesen ist, daß die Gesamtheit alle ihre Teile zu schützen unternimmt, und daß alle Teile sich dem Willen der Gesamtheit unterwerfen." Unter den Gesetzen eines Staates befindet sich immer eine Klausel, welche auf die geringste zulässige Mitgliederzahl einer Körperschaft Bezug nimmt. Zweck. Eine Vereinigung von Menschen ohne gemeinschaftlichen Zweck ist ausgeschlosien. Ohne ein definitives Endziel kann es keine definitive Vereinigung und daher auch keine Körperschaft geben. Name. Der Name einer Körperschaft ist eine Wesenheitsbedingung, ohne welche sie korporative Funktionen nicht ausüben kann. Eine Körperschaft muß unter einem Namen bekannt sein, unter dem sie ihre legalen Handlungen ausführt. Beamte. Eine Körperschaft muß Repräsentanten und Funktionäre haben, die sie nach außen vertreten und ihre Angelegenheiten verwalten. Dieselben stehen normalerweise zu ihrer Körperschaft in dem Verhältnis des Hauptes zu den Gliedern eines natürlichen Körpers. Eine Körperschaft ohne solche Vertreter kann in persönlicher Eigenschaft weder verhandeln, noch beschließen, noch handeln. Eine solche Anormalität kann kein Korporativstatut haben. Platz. Ein Hauptbureau, Hauptquartier oder irgendein definitiver Platz gehört mit zu den Wesentlichkeiten einer Körperschaft. Es muß einen bestimmten Platz geben, von welchem aus die Beamten einer Körperschaft ihre Angelegenheiten leiten und verwalten können. Die Mitgliederschaft kann im übrigen einen beliebigen Wohnplatz haben. Jede definitive Gesellschaft, einschließlich der Nationen, besitzt alle obenerwähnten Wesenselemente. Nun gibt es über den Erdball verstreut ungefähr zwölf Millionen Juden. Jeder individuelle Jude ist eine natürliche Person. Die Gesetze, die in gewissen Ländern gegen die Juden gerichtet sind, sind nicht gegen diese als natürliche Personen, sondern gegen das Judentum als juristische Person gerichtet" Der Ausdruck „Jude" ist nicht der Name eines bestimmten Individuums, sondern der einer Menschengruppe, die nach Millionen zählt. Hier sind wir nun beim Kern unserer Analyse angelangt. Was sind die Juden? Falls die Juden eine Körperschaft sind, wo befindet sich diese, und was für eine Vereinigungsabart stellt sie vor? Und wenn die Juden keine Körperschaft sind, was bedeutet dann der Massenname Jude? Es ist höchst seltsam, daß es zwölf Millionen Menschen gibt, darunter Staatsmänner und Vertreter der Wissenschaft ersten Ranges, die seit Jahrhunderten weder selbst wissen noch der Menschheit sagen können, was sie eigentlich repräsentieren. Die Judenschast besteht aus einer Anzahl von Individuen welche unter dem Gemeinschaftsnamen „Juden" oder „Israel" oder „das jüdische Volk" vereinigt sind. Die Mitgliedschaft steht unter unaufhörlicher Sukzession, so daß die Körperschaft ' trotz des Jndividuenwechsels fortbesteht. Die anderen wichtigen Wesenselemente einer Körperschaft fehlen jedoch. Und nun begreifen wir, warum die Juden ein atomistisches Volk sind. Sie sind eine Körperschaft und sind es doch nicht. Sie haben die Mitgliedschaft — zwölf Millionen. > Sie haben ein Körperschaftsziel — die Verbreitung gewisser ethischer Doktrinen im Einklang mit der Lehre der Propheten; sitz haben einen Namen — Israel oder das jüdische Volk. Die anderen drei Wesenselemente einer Körperschaft fehlem nämlich: eine Konstitution, Vertreter und ein Gesellschaftssitz. Die Juden stellen somit tatsächlich eine defekte Körperschaft vor und haben infolgedessen keine rechtliche Existenz als Gesellschaft,, weder vor dem Forum der Einzelnation noch vor dem der Welt. Diese Anormität hat seit Jahrhunderten existiert und ist den Völkern der Erde ein unauflösliches Mysterium. Es liegt in der Menschennatur, vor Mysterien zurückzuschaudern. Die Folgen sind Aberglauben, anti-jüdische Vorurteile, Unter- . drückung und Verfolgung. Der individuelle Jude hat als natürliche Person Rechte, aber nicht als Jude, d. h. nicht als Mitglied dieser anormalen Körperschaft. Die Judengemeinschast muß erst zur normalen Körperschaft werden, bevor ihr solche Rechte zuteil werden können. Es ist klar, daß eine Körperschaft ihre Endziele nicht verfolgen kann, wenn sie ihre Rechte durch Justizprozeß nicht schützen kann. Die Klagfähigkeit und Klagbarkeit einer Körperschaftsind daher absolute Existenzbedingung. Eventuelle Klagen müssen im Namen der Kollektivität gerichtlich vorgebracht oder beantwortet werden, und zwar von den regelrecht erwählten Beamten. Wie steht es nun hierin mit der Judenschaft? Eine natürliche Person jüdischer Rasse, verleumdet oder geschädigt, kann den Klageweg betreten. Wenn aber das jüdische Volk verleumdet wird, und viele Tausende von Juden ermordet und beraubt werden, dann hat die Judengemeinschast keine Abhilfe vor Gericht. In wessen Namen sollte sie denn klagen? Wer hat ein Recht, im Namen dieser Körperschaft den Klagewtzg zu betreten? Die Juden können nichts tun aus dem einfachen Grunde, weil ihre Gesellschaft keinen Korporativstatus hat. In den inneren Angelegenheiten Israels herrscht gleicherweise chaotische Unordnung. Wir haben vor uns eine Riesenmasse von Juden. Alle gehören zur jüdischen Gemeinschaft; jeder aber kämpft und müht sich aus eigene Faust. Die Folge ist, daß Chaos, Kaprize und Leidenschaft im Judenkörper freies Spiel haben. Wer immer will, kann sich als Repräsentant der Judenschaft ausgeben und in ihrem Namen sprechen. Fast jede jüdische Gemeinde, Loge, Institution, Zeitung oder Zeitschrift, jeder Rabbiner, Vorsteher oder Sekretär spricht im Gemeinschastsnamen, ein chaotisches Gewirr widersprechender Stimmen, die alle behaupten, autoritativ zu sein. Diesem schreienden Uebelstand kann und muß abgeholfen werden. Es ist ein Vernunstgesetz,-daß die Juden ihre Gemeinschaft aus einem Chaos in eine tatsächliche Körperschaft umbilden müssen. Keine erleuchtete Nation kann oder wird einer solchen I Umbildung opponieren.