Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 19 (13.5.1910)
- Date
- 1910-05-13
- Page
- Seite 218 (sequence 2)
- Language
- German
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Und doch liegt den Rabbinern nichts ferner als Machtgelüste. All ihr Streben gilt vielmehr nur dem Gedeihen und dem wirksamen Einflüsse der heiligen Sache, die sie vertreten. und von der freilich auch ein hehrer Wiederschein auf die persönliche Stellung ihres Vertreters fällt. Ich glaube daher, daß die Rabbiner bereit wären/ihre Persönlichkeit hier gänzlich auszuschalten, wenn die Gemeinden ihrerseits den Schutz der religiösen Interessen durch die Annahme des Vorschlages'sicherstellen wollten,, den ich mir in nachfolgendem zu unterbreiten erlaube: Die gegenwärtigen politischen Kämpfe um die Reform des preußischen Wahlgesetzes haben uns wiederum an die hohe Bedeutsamkeit von Verfassungssragen erinnert, die, weil sie die Grundlage des gesamten Staats- und Volkslebens bilden, im Falle ihrer Aenderung eine zweimalige Abstimmung erheischen, lieber das neue Wahlgesetz, das dem preußischen Landtag vorgelegt wurde, wird in beiden Häusern des Landtags nach je 21 Tagen die Abstimmung wiederholt werden müssen. Wohlan, die Fragen des Kultus, des Ritus und des Religionsunterrichtes sind nicht minder bedeutsam für das religiöse Leben einer Glaubensgemeinde, so daß auch hier Aenderungen nur nach reiflichster Ueberlegung eingeführt werden dürften. Flüchtige Stimmungen, die aus dem natürlichen Triebe der Nachahmung oder aus der bloßen Rücksicht aus die äußere ästhetische Ausgestaltung der religiösen Form entstehen, sollten nicht maßgebend sein dürfen, wo es sich um die dauernden Grundlagen unseres Gemeindelebens handelt. Qualifizierte Majoritäten allein gewähren hier darum noch keine genügende Bürgschaft gegen Uebereilung. Das Mindeste, was hier gefordert werdest muß, ist die wiederholte Abstimmung in zwei aufeinanderfolgenden Wahlperioden. Auch im Falle einer Uebereinstimmung von Rabbiner und Gemeinde sollte bei jeder Neuerung im Kultus und Ritus sowie in Sachen des Religionsunterrichtes solche wiederholte Abstimmung gefordert werden. Denn auch der Rabbiner ist nicht unfehlbar, und "auch, er ist nicht gefeit gegen unberechtigte Einflüsse, die seine Auffassung trüben und ihn in der richtigen Auslegung des Rellßionsgesetzes beirren können. Hiernach brauchte dem Rabbiner auch in religiösen Fragen kein besonderes Vorrecht eingeräumt zu werden, sondern nachdem hier das Gesetz die Erstattung eines schriftlichen Gutachtens und die Mitberatung des Rabbiners vorgesehen, könnte es einfach heißen: Beschlußfassungen inFragen desKulrus, des Ritus und des Religionsunterrichts bedürfen )ü ihrer Gültigkeit einer wiederholten Abstimmung der Gemeindebehörden in zwei aufeinanderfolgenden Wahlperioden. Mit diesem Vorschläge, der dem Rabbiner Min anderes Recht als das der Information der Gemeindebehörden einräumt, und das die Autonomie der Gemeinde vollkommen wahrt, könnten sich beide Parteien, Rabbiner und Gemeinden, zufrieden geben. ->#«- Die Woche. Berlin, 10. Mai 1910. ach kurzer Krankheit ist am 6. d. M. König Eduard v o n E n g l a n d gestorben. Er war am 9. November 1841 geboren und trug seit dem 22. Januar 1901 die Krone. „Ehedem, schreibt die „Vossische Zeitung", als lebenslustiger Prinz viel bekrittelt, hat er schnell genug gezeigt, daß er ein weitblickender und tatkräftiger Staatsmann ist. über den zu spotten niemand Anlaß hat. Ob seine Politik immer dem Deutschen Reich erwünscht war, ist heute nicht zu untersuchen; er hat aber die Interessen seines Vaterlandes jedenfalls so gewissenhaft, wie er es verstand, und so nachdrücklich, wie er konnte, wahrzunehmen gesucht und sich persönliche Achtung auch'üb,erden Rahmen hinaus, den die britischen Einrichtungen dem Einfluß des Herrschers ziehen, zu verschaffen gewußt. Da überdies sein Auftreten im vorigen Jahre die Ueberzeugung gekräftigt hat, daß es ihm mit der Erhaltung des Weltfriedens ernst ist und Haß gegen Deutschland ihm fern liegt, so ist es begreiflich, daß das menschliche Mitgefühl mit dem Schicksal des vornehm gesinnten, ritterlichen Fürsten hierzulande durch die politischen Verhältnisse in nichts abgeschwächt wird." Er war ein Fürst, der streng auf dem Boden der Ver- „ fafsung seines Landes stand. Darum wies er auch den Juden die Stellung an, die ihnen zukam. Persönlich mit manchem Juden befreundet, hat er erst in den letzten Wochen seiner Regierung zwei Israeliten zu den höchsten Staatsämtern erhoben. Die Trauer um den bedeutenden Fürsten ist in England eine tiefe und allgemeine; sie wird in der ganzen gebildeten Welt innigst geteilt. Sein Nachfolger, Georg V., geboren am 3. Juni 1865, ist in politischen Dingen bisher wenig hervorgetreten. Hoffen wir, daß auch unter seiner Regierung England ein Hort der Freiheit und der Gerechtigkeit bleibe! $ Die Britzer Krankenhaus-A ngelegenheit kam in der Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses nochmals zur Sprache; eine direkte Anfrage des Abgeordneten Cassel rief eine prompte und unzweideutige Antwort des Kultusministers hervor. Der Bericht darüber lautet: Abg. Cassel (Vpt.): Ich möchte hier nochmals die Angelegenheit des jüdischen Medizinalpraktikanten. dessen Aufnahme in das Britzer Krankenhaus verweigert worden ist, zur Sprache bringen, insbesondere möchte ich mir gestatten, eine Frage an den Herrn Kultusminister zu richten. Man mag ja die Rechtsfrage, ob ein Zwang auf die einzelnen Anstalten, denen die Berechtigung zur Einstellung von Praktikanten erteilt worden ist, ausgeübt werden kann, verschieden beant- Worten. Aber wenn die Prüflinge die Wahl habett, eine Anstalt sich auszuwählen, so weiß ich nicht, was es da für einen Zweck haben kann, wenn sie nicht angenommen zu werden, brauchen. Ein solches Verfahren steht meiner Ansicht nach auch mit der Verfassung in Widerspruch. Wünscht der Minister auch seinerseits, daß Praktikanten lediglich wegen ihres Religionsbekenntnisses zurückgewiesen werden? Die Frage der katholischen und evangelischen konfessionellen Krankenhäuser hat hiermit nichts zu tun. Obwohl ich bemerken muß, daß sowohl evangelische und katholische konfessionelle Krankenhäuser nicht so engherzig verfahren, wie das aus öffentlichen Mitteln unterhaltene Britzer Kreiskrankenhaus, und daß jene ohne -jedes Bedenken verschiedentlich jüdische Praktikanten angenommen haben. Ich richte daher an den Herrn Minister die ausdrückliche Frage, ob er es billigen kann, daß Praktikanten lediglich wegen ihres Religionsbekenntnisses von der Zulassung zum praktischen Jahr zurückgewiesen werden. (Beifall links.) Kultusminister von Trott zu S olz: Ich möchte mich im allgemeinen auf meine Ausführungen, die ich in Beantwortung der Rede des Abgeordneten Peltasohn gemacht haben, beziehen, ich scheine mich aber damals nicht deutlich genug ausgedrückt zu haben. Nachdem diese Frage jetzt direkt an mich gerichtet worden ist, bin ich gern bereit, sie dahin zu beantworten, daß ich es für nicht richtig halte und nicht billigen könnte, wenn die Annahme von Medizinalpraktikanten in Krankenanstalten, die nicht konfessionellen Charakters sind, davon abhängig gemacht würde, welcher Religion der zuzulassende Praktikant angehört. Ich glaube, daß durch diese klare Erklärung die Mißverständnisse beseitigt sein werden, und daß der Abgeordnete Cassel die Beruhigung erhalten Hat, die er wünscht. (Beifall links.)