Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 19 (13.5.1910)
- Date
- 1910-05-13
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Berlin, 13. Mai 1910 74. Jahrgang. Nr. 19 Allgemeine eitung des Judentums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 01. vegründet von Rabbiner vr. Ludwig Philipps»». Unter Leitung des Geheimen Kegiernngs-Ratr Professor Sr. Lndwig Seiger. Verlags - LxpecUtion: verlin, Jerusalemer Strasse 46/49. Alle Zusendungen fftr Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums*, Berlin SW., Jerusalemer Straße HS/49, zu richren. Verlag von Rudolf Mssse, Berlin. Zur Verständigung in letzter Stunde. Von S. May bäum. IJJUJuU.. _ Die Woche. — LazaruZ und Renau. Von Professor Dr. Alfred Leicht. — Saul-Tragödien. Von Dr. Leopold Hirschberg- Berlin. — Zu Goethe und die Juden. Von Bernhard Münz. — Feuilleton: Bräutigamsbriefe von Berthold Auerbach. Von Anton Bettelheim. — Literarische Mitteilungen. — Büchereinlaus. — Sprechsaal. Der Gemeindebote (Beilage zur »Allgemeinen Zeitung des Judentums") Berlin, Pankow, Graudenz. Posen, Breslau, Magdeburg, Seesen a H., Marburg, Meran. — Von Nah und Fern. Lur Verständigung in letzter Stunde. Von S. May bau m. enn also in diesem Punkte (das Vetorecht in religiösen Angelegenheiten) nicht ein Nachgeben von seiten der Rabbiner erfolgt, so fürchte ich, daß die Kommission ihre Arbeiten einstellt, ohne in eine dritte Lesung des Entwurfs einzutreten. Damit aber würde das ganze Organisationswerk für unabsehbare Zeit begraben sein. Denn auf eine baldige Wiederkehr so günstiger Umstände, wie sie jetzt bei den großen Gemeinden und Verbänden für die Schaffung der Organisation bestehen, ist nicht zu rechnen . . So äußerte sich jüngst Herr Landgerichtsrat Lo ew e-Berlin in einem Vortrage, den er über den Entwurf eines Organisationsgesetzes für die preußischen Synagogengemeinden in dem liberalen Verein zu Breslau gehalten hat. Und mit dieser seiner Befürchtung begründete er die Mahnung, daß die Rabbiner wohl bedenken mögen, „ob sie die Verantwortung auf sich nehmen wollen, an der Nichtdnrchsührung ihres Anspruches die Arbeit scheitern zu lassen". Ich gestehe nun, daß ich es für ein großes Unglück halten würde, wenn die Kommission ihre namentlich für die leistungsschwachen Gemeinden Preußens verheißungsvolle Arbeit einstellen sollte, und ich frage mich daher, ob die Rabbiner nicht noch etwas tun könnten, um dies Unglück abzuwenden. Nicht das Schwergewicht der Verantwortung, an das die Rabbiner nicht erst gemahnt zu werden brauchen, veranlaßt mich zur Stellung dieser Frage,, sondern vielmehr die Ueberzeugung. daß nur ein Mißverständnis die gegenseitige Verständigung bisher verhindert hat, und daß es schon durch ein formales Zugeständnis von seiten der Rabbiner leicht zu beseitigen ist. Handelte es sich bloß um Standesfragen, dann würde die Verantwortung für das Scheitern des großen Werkes kaum zu ertragen sein, aber es steht ja die Religion in. Frage, und . ich glaube daher, daß die Rabbiner mit der Erklärung, die der Zentral-Ausschuß des Rabbinerverbandes am 28. Dezember v. I. beschloß und dem Vorsitzenden der Kommission bereits bekanntgegeben hat. bis an die äußerste Grenze entgegengskommeu sind. Diese Erklärung lautet nämlich: „Prinzipiell erklären wir, daß für alle Beschlüsse über religiöse Angelegenheiten, für etwaige Aenderungen im KultuS, Ritus und Religionsunterricht die Uebereinstimmung der Gemeindehörden und des Rabbiners erforderlich ist. Wird eine solche Uebereinstimmung nicht erreicht, so ist die Entscheidung über die strittige Frage bis zu einer Neuwahl der Gemeindevertretung zu verschieben. Fällt deren Entscheidung wieder für die beantragte Aenderung aus, so ist für deren Gültigkeit eine Mehrheit von dreiviertel der Gemeindevertreter erforderlich." Denn in dieser prinzipiellen Erklärung ist nur ein Ideal aufgestellt. Keiner nämlich wird leugnen, daß es der wünschenswerteste Zustand' wäre, wenn bei bedeutsamen Aenderungen im religiösen Leben die Uebereinstimmung beider Faktoren, des Rabbiners und der Gemeinde erreicht werden könnte. Für den Fall nun, daß die Uebereinstimmung nicht vorhanden ist, erklären hier die Rabbiner selbst, daß die Entscheidung bei der Gemeinde liegt, und nur um ein klares und unverfälschtes Votum der Gemeinde zu erzielen, soll die Entscheidung in der strittigen Frage bis zu einer Neuwahl der Gemeindevertretung hinausgeschoben werden. Daß nun die Großgemeinden nach der Behauptung des Herrn Landgerichtsrats Loewe diesen ebenso versöhnlichen wie vernünftigen Vorschlag abgelehnt haben, ist mir vollkommen unbegreiflich. Es handelt sich ja nur um den Aufschub einer einzigen Wahlperiode, also höchstens um drei Jahre, oft genug aber, wenn nämlich die Veränderung erst gegen die Mitte oder gegen Ende der Wahlperiode beantragt wird, nur um einen Aufschub von wenigen Monden und Wochen! Der Parteikampf aber, der während dieser Zeit die Gemeinde etwa . aufregen sollte, wird das religiöse Leben nicht gefährde» sondern ihm. vielmehr wie jede geistige Bewegung nur zum Heile gereichen. Woher also das Widerstreben der Großgemeinden? Ich kann es mir nicht anders erklären, als daß es hervorgegangen ist aus der eifersüchtigen Wahrung ihrer Autonomie, die die Großgemeinden gefährdet / glaubten, wenn dem Rabbiner das Recht eingeräumt wird, durch sein Veto einen Aufschub, gleichviel auf wie lange Zeit, in den Beschlüssen der Gemeinden zu bewirken. Auch die unglückliche Bezeichnung dieses Rechtes als das eines Vetos scheint wohl dem alten Vorurteil, das in dem Rabbiner einen Hierarchen erblickt, neue Nahrung gegeben zu haben. ^- - .