Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 18 (6.5.1910)
- Date
- 1910-05-06
- Page
- Seite 216 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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-: 216 -^—v' 'f,"'<’*‘ 'MKMUUU H Lüchrreinlsuk. Besprechung der Bücher Vorbehalten. Zurüicksendung der Bücher findet in keinem Falle statt. Guttentagsche Sammlung Preußischer Gesetze Nr. 45. Rechtsverhältnisse der Juden in Preußen. Textausgabe mit Einleitung, Anmerkungen und Sachregister von Dr. jur. et 1er pol. Max Kollenscher, Berlin 1910. I. Guttentag, Verlagsbuchhandlung G. m. b. H. > Methodisch geordnetes Wörterbuch zu einer Auswahl hebräischer Gebete und Psalmen nebst einem alphabetischen Wörterverzeichnis und einem Abriß der hebräischen Grammatik von Michael Abraham, Frankfurt a. M. Verlag von I. Kauffmann 1910. Preis 0.80 Mark. Philo-Iudaeus ok Alexandria by Norman Bentwich. Philadelphia, the Jewish Publikation society of Amerika 1910. Archiv der Freistudenten-Bewegung, heräusgegeben von Referendar Rahm. Sehder, Straßburg. Heft 3. 13 Jahre Frei» studententum 1896—1909 von Dr. plul. Paul Ssymanks 1910. Edmund Demme, Hofverlagsbuchhandlung Leipzig. Preis 1.50 Mark. Homiletische Essays über zeitgemäße Fragen zu allen Wochenabschnitten des Jahres von Rabbiner Dr. Felix Kanter. Frankfurt a. Main. Verlag von I. Kauffmann 1910. Preis 2.25 Mark. Interessante Kriminalprozesse von kulturhistorischer Bedeutung. Darstellung merkwürdiger Strafrechtsfälle der Gegenwart und Jüngstbergangenheit. Nach eigenen Erlebnissen von Hugo Friedländer. Eingeleitet von Justizrat Dr. Sello-Berlin. Berlin, Hermann Barsdorf Verlag. Preis 3 Mark, gebunden 4 Mark. Veröffentlichungen des Bureaus für Statistik der Juden, Heft 7. Die Entwicklung der jüdischen Bevölkerung in München 1875—1905. Ein Beitrag zur Kommunalstatistik von Jakob Segall 1910. Verlag des Bureaus für Statistik der Juden, Berlin. Preis 3 Mark. Abraham Geiger, von Dr. Felix Perles. Frankfurt a. M. I. Kauffmann 1910. ' Bibliographie der Schriften Wilhelm Bachers .nebst einem hebräischen Sach- und Ortsnamenregister zu seinem sechsbändigen Agadawerke zu Ehren seines 60. Geburtstages. Herausgegeben von Professor Dr. Ludwig Blau, Frankfurt a. M. Verlag von I. Kauffmann 1910. Beihefte zur „Zeitschrift für die atttestamentliche Wissenschaft XVlII." Die jüdischen Baptismen oder das religiöse Waschen und Baden im Judentum mit Einschluß des Judenchristentums von Wilhelm Brandt. Gießen 1910. Verlag von Alfred Töpelmann. 28. Bericht der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums (in Berlin N. 24, Artilleriestr. 14). Inhalt: Jahresbericht 1910. Innere Beziehungen der Kantischen Philosophie zum Judentum von Geheimem Negierungsrat Professor Dr. Hermann Cohen-Marburg. Die Eigenart der hebräischen Geschichtsschreibung im alttestamentlichcn Zeitalter von Professor Dr. George F. Moore von der Havard- University Cambridge—Berlin. Mayer u Müller 1910. Sprechsasl. ^rii einem, ausschließlich für jüdische Kreise berechneten Buche „Eine ungekannte Welt" von Judäus findet sich eine Erzählung, die geeignet und offenbar auch bestimmt ist, das Andenken des verstorbenen Landrabbiners Dr. Adler zu verunglimpfen, der lange Jahre in Kassel segensvoll gewirkt hat. In dieser Erzählung sagt der kurhessische Minister Hassenpflug: „Ich ging gerade zur Kur nach Kissingen, gehe am Samstag dort in die Synagoge, um den Rabbiner predigen zu hBren, und als ich ihn als einen ganz akzeptablen Prediger fand, so ließ ich ihn Sonntags kommen und fragte ihn, ob er Lust hätte, Landrabbiner von Kassel zu werden. Der Herr war ganz verblüfft, erwarb von mir sofort engagiert, und ich ließ nach Kassel meinem landesherrlichen Kommissar berichten, er solle dem Vorsteheramte mitteilen: babenms papam, d. h. auf deutsch, wir haben einen Landrabbiner." Diese ganze Erzählung ist von Anfang bis zu Ende erfunden. Sie hat auch nicht die mindeste tatsächliche Grundlage. Nach Ausweis der im Staatsarchiv zu Marburg liegenden Akten hat sich der Rabbiner Dr. Adler zu Kissingen um das erledigte Amt des Landrabbiners beworben. Er wurde von der gesetzlich allein als Wahlbehörde anerkannten Stelle, dem Vorsteheramt der Israeliten zu Kassel, gewählt und am 14. September 1851 der kurf. Regierung vorgeschlagen. Diese zog bei der bayr. Regierung von Unterfranken Auskunft ein, die unter dem 30. Dezember 1851 erteilt ward. Auch das LandgerichtKissingen berichtetvondemKandidaten am 26. Dezember 1851. Das Ministerium des Innern verlangte am 28. Januar 1852 Nachweisung der wissenschaftlichen Befähigung Dr. Adlers. Nach weiteren Verhandlungen zwischen Negierung und Vorsteheramt erfolgte die Ernennung Dr. Adlers durch allerhöchste Entschließung vom 15. April 1852. In einer, Judäus nahestehenden jüdischen Wochenschrift habe ich bereits kurz auf ^.die Unwahrheit der Erzählung hingewiesen. Herr Judäus hat e^ für"'gut befunden, sich daraufhin hinter Ausflüchten zu verstecken. Er meinte: erstens die Zuverlässigkeit seines Gewährsmannes stehe außer Zweifel und zweitens, die Akten aus dem Archiv widersprechen seiner Darstellung nicht, da es nicht ausgeschloffen sei, daß Hassenpflug Dr. Adler veranlaßt habe, für seine Bewerbung den vorgeschriebenen Instanzenweg einzuhalten. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß die Unzuverlässigkeit des „Gewährmannes" durch die Akten nachgewiesen ist und die Darstellung in der Erzählung „Aus einer nngekannten Welt" einerordnungsmäßigen Bewerbung durch Dr. Adler geradezu widerspricht. Gerade die Behauptung, Dr. Adler habe sein Amt einer Laune des Ministers verdankt und sei ohne Rücksicht auf die Wünsche der in Betracht kommenden jüdischen Faktoren, unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen ernannt worden, hat mir die Feder in die Hand gedrückt. Glaubwürdige Mitteilungen über die Persönlichkeit, die sich hinter dem Pseudonym Judäus verbirgt, veranlassen mich einstweilen auf jede weitere Polemik zu verzichten und auch die Verunglimpfung des Andenkens des um die Emanzipation des Juden in Hessen hochverdienten Dr. Pinhas unerwidert zu lassen. Die diesen betreffenden Angaben sind genau, so wahr, wie die über Dr. Adler. H. Blumenthal. * Warnung! s-wm Freitag, den 22. IV. d. I. erschien zum Abendgottesdienst ein angeblicher Kreuzberger aus Demmin in Pommern. Da er einen leidenden Eindruck machte und vorgab, 73 Jahre alt zu sein, nahm sich der Vorstand seiner an, indem er für Logis und rituelles Essen sorgte. Am Sonnabend nach dem Gottesdienste kam Kr. in meine Wohnung und in Anbetracht seines krankhaften Aussehens, entsprachen mildtätige Gemeindemitglieder seinem sehnsüchtigen Wunsche, nach Hause zu kommen, da er sich sehr elend und schwach fühle: man gab ihm Geld zur Reise nach Demmin. Nachträglich erfahren wir folgendes: Kreuzberger ist gewesener Zuchthäusler, der leider zwecks Heirat zum Judentum übergetreten — unter dem Namen Abraham' sohn, um sich von seiner jüdischen Frau ernähren zu lassen. Er gibt an, in Demmin ein Konfektionsgeschäft betrieben und dieses durch seinen Sohn verloren zu haben, so daß er sich und seine Frau durch Betteln ernähren müsse. Diese ist schon lange gestorben, und einen Sohn hat er niemals besessen. Kreuzberger stellt sich hinkend, simuliert Zittern, Ohnmachts- und Schwächeanfälle — Zeichen, von denen sein Herbergswirt nicht das geringste gemerkt, der ihn aufi unsere nachträgliche Anfrage vielmehr als einen Säufer geschildert, der dort weder hinkte noch zitterte. Ich warne hiermit alle Gemeinden vor diesem Schwindler. Jastrow (Westpreußen), den 26. April 1910. I. Hellmann. Prediger und Lehrer, Signalement;. Mittlere Figur, langen weißen Bart, weißgrauen, ziemlich abgetragenen sog. Kaisermantel (ohne Pelerine!), braunen, weichen Hut; linkes Bein wie gelähmt, nachschleifend! Druck.und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauchwitz in Berlin. VMM