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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-05-06 · Heft 18 (6.5.1910) · p. Seite 207

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 18 (6.5.1910)
Date
1910-05-06
Page
Seite 207 (sequence 3)
Language
German
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Präsidenten erhoben worden ist. Dieser hat darauf geantwortet, nachdem die Angelegenheit zur Kenntnis des Ministers gebracht worden sei, könne er nicht mehr darüber entscheiden. Der Minister hat vermutlich die Angelegenheit auf Initiative der Aerztekammer der Provinz Brandenburg erhalten. Diese hat nämlich einstimmig beschlossen, dem Kreiskrankenhaus zu Britz das Recht auf Ausbildung von Praktikanten zu entziehen, so lange die jetzige Leitung der Anstalt besteht (Hört, hört! links) und gleichzeitig den Aerztekammerausfchuß zü ersuchen, beim Reichskanzler einen Erlaß zu beantragen, daß aus konfessionellen Gründen niemals ein Praktikant abgelehnt werden könnte. Bei der ganz kurzen Debatte in der Aerztekammer hat das langjährige frühere Mitglied des Kultusministeriums, der sehr hochgeschätzte Geheime Obermedizinalrat Pistor diesen Fall als unerhört bezeichnet. Ob und in welcher Weise der Minister auf Antrag der Aerztekammer eine Entscheidung getroffen hat, ist mir nicht bekannt. Ich habe die Sache hier lediglich aus öffentlichem Interesse, und nicht mit Rücksicht auf Persönlichkeiten zur Sprache gebracht. Der Praktikant ist später an einem anderen Krankenhaus zugelassen worden. Auch das Verhalten der Assistenzärzte von dieser Stelle aus zu würdigen, halte ich nicht für richtig; es stellt allerdings einen für gewisse Kreise unserer gebildeten Jugend typischen Fall dar, ohne Rücksicht auf die individuelle Persönlichkeit und die kollegialen Pflichten, jemanden, den man gar nicht kennt, der vielleicht sehr achtbar und vielleicht sogar eine gesellschaftliche Akquisition ist, zu boykottieren, lediglich weil er Jude ist. Aber das Verhalten des leitenden Arztes kann hier nicht unerörtert bleiben. Er hatte als Leiter eines öffentlichen Instituts höhere Pflichten und Verantwortung als vielleicht der Leiter eines Privatinstituts. Er muß die gesetzlichen Bestimmungen beobachten. Wenn diese den Kandidaten zu einer solchen Tätigkeit am Krankenhause zwingen, so darf er ihn nur abweisen, wenn Hinderungsgründe in seiner Person liegen, die das Gesetz nennt. Eine Willkür kann hier nicht zugelassen werden. Der leitende Arzt des Britzer Krankenhauses durfte sich nicht über die allgemeinen-Vorschriften der Verfassung hinwegsetzen, wonach der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte unabhängig ist von dem religiösen Bekenntnis. Es sollen, wie Geheimrat Kirchner einmal gesagt hat, nur solche Krankenhäuser zur Annahme ermächtigt werden, an deren Spitze Aerzte stehen, die ihrer ganzen Persönlichkeit und ihrem ganzen Pflichtgefühl nach eine Gewähr dafür bieten, daß sie einen wirklich segensreichen Einfluß auf die jungen Aerzte ausüben. Kann nun ein solcher Arzt, der unberechtigten antisemitischen Neigungen seiner Assistenten nachgibt, als solchen Forderungen entsprechend angesehen werden? Auch der Landrat hat kein Wort der Mißbilligung für das Betragen der Assistenzärzte gefunden. (Hört! hört! links.) Er hat kein Wort dafür gesunden, daß ein Arzt in hohem Maße beleidigt wird, und hat in keiner Weise dem verletzten Rechtsgefühl Rechnung getragen. Was nützt es, wenn der Landrat beteuert, daß dem dirigierenden Arzte antisemitische Neigungen fernliegen, und wenn er auch von der Kreisverwaltung gesagt hat, daß davon keine Rede sei, das ändert nichts an der Tatsache, daß solchen Wünschen in dem Maße nachgekommen wird, daß sie zu einem ungesetzlichen Vorgehen führen. (Sehr richtig! links.) Es soll öfters vorgekommen sein, daß Abweisungen von Medizinalpraktikanten erfolgt sind, aus Gründen, die entweder gar nicht angegeben sind, oder aus ähnlichen Gründen, wie in diesem Falle, nur. daß man sich vorsichtiger ausgedrückt hat als hier, wo der Grund ausdrücklich angegeben ist. Was sagt nun der Herr Minister zu der Sache? Ich glaube, sie ist seiner Entscheidung überlassen, und die gesetzlichen Vorschriften gestatten ihm eine Einwirkung im Sinne des Zwanges. Er hat auch das Recht, dem Krankenhaus die Berechtigung, Praktikanten zur Ausbildung anzunehmen, wieder zu entziehen. Ob er davon in diesem Falle Gebrauch macht, ist nicht so wichtig; wohl aber wäre es erwünscht, daß der Mmister, wenn er annimmt, daß der Fall nicht typisch ist, vorschreibt, daß die Abweisung eines Medizinalpraktikanten. dessen Person sonst allen Anforderungen entspricht, nicht zulässig sei, besonders, daß sie nicht aus konfessionellen Gründen geschehen darf, sondern nur aus gesetzlichen. Die Oeffentlichkeit würde es meines Erachtens begrüßen, wenn diese Besprechung nur diesen Erfolg gezeitig hat.. einer falschen Voraussetzung aus, daß eiye Ermächtigung an die Krankenhäuser zur Aufnahme von Medizinalpraktikanten zu - gleich die Verpflichtung in sich schließe, alle Praktikanten aufzunehMen. Das ist durchaus nicht der Fall. Es handelt sich lediglich um eine Ermächtigung und es steht völlig im ^freien Ermessen der KrankeNWuser. ob sie von dieser Ermächtigung Gebrauch machen wollen wder nicht. Irgendein Einfluß voll seiten der Staatsbehörde auf die Art und Weise der Ausübung dieser Berechtigung findet nur insofern statt, als die Praktikanten die wissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllen und außerdem einwandsfrei in ihrem Leben in sittlicher und polizeilicher Beziehung sein müssen. Im übrigen steht es den Krankenhäusern völlig frei, Praktikanten aufzunehmen oder abzulehnen. (Sehr richtig!) Diese Praxis wird tatsächlich aüsgeübt. Wir haben eine ganze Reihe von Krankenhäusern, die nur evangelische, andere, die nur katholische Assistenten aufnehmen, da auch das Pflegepersonal nur einer Konfession angehört und das ganze Haus auf die kirchlichen Einrichtungen einer bestimmten Konfession eingerichtet ist. Ich führe das deshalb an, um zu zeigen, daß unter Umständen gewisse Kategorien von Praktikanten abgewiesen werden, weil sie zwar den allgemeinen Anforderungen entsprechen, aber nicht den besonderen Anforderungen, die von dem betreffenden Krankenhaus gestellt werden. Die Regierung kümmert sich im übrigen um die Annahme von Praktikanten gar nicht. (Hört! Hört! links.) Für die Erteilung der Berechtigung ist lediglich maßgebend, daß das Krankenhaus den Anforderungen entspricht, die an ein modernes Krankenhaus gestellt werden müssen. Außerdem ist Voraussetzung, daß an der Spitze eine Persönlichkeit steht, die die Gewähr dafür bietet, daß die jungen Praktikanten in gehöriger Weise beschäftigt und in die Wissenschaft eingeführt werden. Was den vom Vorredner berührten Fall anbetrifft, so würde ich es allerdings für richtiger gehalten haben, wenn der Leiter des Krankenhauses den Praktikanten auf die besonderen Verhältnisse des Krankenhauses aufmerksam gemacht hätte. Ich bin aber nicht in dev Lage, auf die Annahme der Praktikanten einen Einfluß zu üben und würde also auch nicht dem Antrag entsprechen können. Ich glaube auch nicht, aus dem Vorgang einen Grund finden zu können, dem Krankenhaus die Berechtigung zur Beschäftigung von Praktikanten zu-entziehen. Ich wiederhole, ich halte die Angelegenheit für unerwünscht, ich meine aber auch, daß der Arzt nur im Interesse des jungen Praktikanten handeln wollte, der ja auch leicht anderweitig Anstellung finden konnte, denn es fehlt durchaus nicht an Stellen, wo Praktikanten beschäftigt werden sollen, sondern im Gegenteil, die Zahl der Stellen ist weit größer als die Zahl der Praktikanten. Ein Schlußantrag wird angenommen. Zur Geschäftsordnung bemerkt Abgeordneter Eassel (Vpt.): Ich bedauere, daß ich durch den Schluß der Debatte verhindert worden bin, in bezug auf die Ausführungen des Herrn Ministers geltend zu machen, daß es sich in dem von Herrn Peltasohn behandelten Falle nicht um ein konfessionelles Krankenhaus handelt und daß die Erklärungen des Ministers ihrem Inhalte nach mit Gesetz und Verfassung nicht im Einklang stehen. (Lebhafte Zustimmung links.) 0 Wir haben diesem Bericht nichts anderes hinzuzufügen, als daß wir" auch unserseits den Ausführungen der Herren Peltasohn und Cassel die lebhafteste Zustimmung spenden ■ 5 Die oft besprochene Stellung des preußischen Kriegs- Ministers zur Kons essionalität im Offizierskorps wird durch folgendes Schreiben beleuchtet, das von jenem an den Verband der Deutschen.Juden gerichtet worden ist. Auf die Eingabe vom 24. Januar d. I. erwidere ich Ihnen ergebenst nachstehendes": . Die übersandten Zusammenstellungen von Einzelfällen, in denen ehemalige Einjährig-Freiwillige bei ihrer Ausbildung zum Reserveoffizier angeblich wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judentum zurückgefetzt sein sollen, haben schon meinem Herrn Amtsvorgänger zu eingehenden Ermittlungen Anlaß gegeben. In keinem . Bescheid des Landrats hin eine Beschwerde bei dem Regierungs Kultusminister vV Trott zu Solz: Der Herr Vorredner geht von

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