Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 16 (22.4.1910)
- Date
- 1910-04-22
- Page
- Seite 187 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Dir Lage der prruhilchrn Labbiner. - Von Theologus. UI. - Die soziale Stellung des Rabbiners. and in Hand mit der materiellen Lage des Rabbiners geht seine soziale Stellung, denn es ist klar, daß ein Stand, der so schwer mit dem Leben ringen muß, der im kleinen Kreise auf jedem Schritte die wirtschaftliche Abhängigkeit spürt, sich nur schwerlich auf derjenigen Höhe der sozialen Stellung erhalten kann, die man — der historischen Entwicklung und der Wichtigkeit des Amtes entsprechend — voraussetzen müßte. Zunächst leidet der Stand sehr an der Frage der Vorbildung. Was für andere Berufe selbstverständlich ist, daß nur nach Ablegung eines Fachexamens der Anspruch auf eine Anstellung erworben wird, ist für die jüdische Theologie ein Ausblick in das Traumland einer allzukühnen Phantasie. Die Bestätigung des Staates hängt nur von der Staatsangehörigkeit und der Unbescholtenheit ab, nicht aber von der ausreichenden Vorbildung, und leider ist nichts an dem neuen Gesetzesentwurf so gewiß, als daß die preußische Regierung die §§ 62 und 63, die diesem Uebelstand abhelfen wollen, kurzerhand entfernen wird! Ueber die Fähigkeit des Kandidaten hat nur der aus Laien bestehende Vorstand der Einzelgemeinde zu entscheiden, und daß dieser auch Rabbiner anstellt, die nicht einmal die gehörige Anzahl von Semestern studiert, geschweige denn das erforderliche Wissen besitzen und ein Examen abgelegt haben, ist noch das wenigste! Rabbiner dieser Art kann jeder Kenner der Verhältnisse ohne jedes lange Besinnen in Mengen auszählen! Die Wirksamkeit des Gemeindevorstandes erstreckt sich aber noch weiter! In rabbinerlosen Gemeinden pflegt der Kantor und Lehrer häufig nach einer Anzahl von Dienstjahren vom Vorstande den Titel eines „Predigers" zu erhalten. . Wenn nun der Gemeindevorstand den nunmehrigen „Prediger" zum Rabbiner befördern wollte, wäre auch dagegen nichts zu machen. Die Bezeichnung ist eben 'vogelfrei. „Rabbiner" nennt sich jeder polnische Schnorrer, der in seiner Heimat das ehrsame Schneidergewerbe betrieben hat und mit den spärlichen Brocken seiner Jugenderinnerungen sich in Deutschland für einen großen Gelehrten ausgibt. Rabbiner kann sich jeder nennen, den Titel kann jeder verleihen; und wenn einmal, ein Provinzralschulkollegium nicht dulden will, daß ein Mensch, der sich über seine wissenschaftliche Befähigung nicht ausweisen kann, den Religionsunterricht am Gymnasium erteilt1) und ein Zeugnis verlangt, so gibt cs noch heute — trotz Seminare, trotz der Prüfungskommission des Rabbiner- Verbandes, trotz aller Beschlüsse, daß eine Einzelperson die Würde nicht mehr verleihen dürfe, trotz der Vorschrift der Gemeindeverbände, daß nur rechtmäßige Qualifikation anerkannt werden dürfe — immer wieder irgend einen Rabbiner, meist im Auslande, aber auch im Jnlande, der gegen den notwendigen, metallischen Händedruck den ungelehrtesten Anwärter zum Rabbiner befördert, und — was noch trauriger ist — es finden sich immer wieder Gemeinden, die diese Art der „Ausbildung" für eine genügende ansehen. Man wird es schon mit Rücksicht auf die Zusammensetzung und Vorbildung der christlichen Geistlichkeit und auf die Stellung, die die jüdische den Behörden gegenüber einnehmen soll, dem Rabbiner hoffentlich nicht als Hochmut anrechnen, wenn er die eigenl) Nach der Verf. vom 30.4.75 soll das Prövinzialschulkollegium sich von der Qualifikation der Religionslehrer nähere Kenntnisver schaffen. mächtige Ernennung von Kantoren und Lehrern nicht gerade freudig begrüßt, und manwird ihm nachsühlen, daß er es als lästig empfindet, von jedem dritten Schnorrer als „Kollege" angeredet zu werden. An sich — darüber wird man sich klar sein ist die Titelsrage sehr gleichgültig, aber wir leben einmal in Preußen und müssen auf . seine Verhältnisse, aus den kolossalen Wert, der dem Titel beigemessen wird, Rücksicht nehmen. Die Oeffentlichkeit läßt sich nicht aus lange Untersuchungen über Vorbildung, Prüfungen usw. ein. Für sie bildet alles, was sich Rabbiner nennt, eine gleichwertige Maffe« So ist denn schon durch diese Verhältnisse aus das kräftigste vorgearbeitet, um das soziale Ansehen des Rabbinerstandes so tief wie irgend möglich herunterzuschrauben. Ein weiteres tut dann noch unser preußisches Judengesetz! Es ist schon erwähnt worden, daß dieses den Rabbiner überhaupt nicht kennt, und von Rechtswegen hat sich dadurch jener Zustand herausgebildet, der zumal in den Augen der nichtjüdischen Welt die Achtung vor dem Rabbiner so sehr herabsetzt. Ein jeder Andersgläubige schüttelt den Kopf, wenn er hört, daß der Rabbiner der einzige in der Gemeinde ist, der in religiösen Angelegenheiten sachverständig i st, zugleich aber auch der einzige, der bei der Regelung aller Knltusangelegenheiten auch nicht das geringste zu sagen hat! Auch hier sei angegeben, daß viele Gemeinden nach ihrem Ortsstatut das Gutachten des Rabbiners einholen müssen, aber wer die Erfahrungen der Praxis kennt, weiß genug! Ein Körnchen Wahrheit steckt schon in dem boshaften Worte, daß man die Meinung des Rabbiners höre, damit man nicht etwa aus Versehen denselben Weg gehe, sonderst den genau entgegengesetzten einschlagen kön'ne! Wo er einen gewissen Einfluß auf religiöse Angelegenheiten besitzt, ist das ein Ausfluß seiner Persönlichkeit, und sein Nachfolger in demselben Amte müßte sich die- Stellung erst mühsam wieder erarbeiten. Wenn nun trotz so ungünstiger Voraussetzungen seit der Zeit, da ein preußischer Gemeindevorstand den Rabbiner ° als „Koscherwächter" bezeichnet, sich manches gebessert hat, ist es nur in einem fortwährenden, hartnäckigen Kampfe errungen worden. Die Achtung, die der Rabbiner sich innerhalb und außerhalb seiner Gemeinschaft errungen hat, gilt nur der Person aber nicht dem Amte. Sie zeigt aber, welche reiche und achtunggebietende Kraft der Stand besaß und besitzt, und sie mahnt, ihm auch von Rechtswegen endlich dasjenige zuzugestehen, was jede andere Kategorie von Beamten schon längst besitzt. Von der sozialen Stellung des Rabbiners nach innen war bisher nicht die Rede! In welcher Lage befinden sich hier die geistigen Führer des Judentums? Wenn wir zunächst die Verhältnisse der kleinen und mittleren Gemeinde betrachten, so hat der Umstand, daß der Rabbiner fast nie lebenslänglich angestellt ist, zur Folge, daß er in religiöser Beziehung oft keinen entschiedenen Standpunkt einzunehmen wagt. Die kleineren Gemeinden sind nun meist religiös gespalten und können dabei niemals zwei Geistliche besolden. Der eine ist demgemäß gezwungen, mit beiden Richtungen auf gutem Fuße zu leben, was an sich auch bei der extremsten und ausgeprägtesten religiösen Stellung des Rabbiners wohl möglich wäre, denn Verschiedenheit der Ueberzeugung ist noch kein genügender Grund zu persönlichen Differenzen! Aber wer wüßte nicht, wie gerade in so kleinem Kreise Person und Sache durcheinander gehen! Nun ist es ja vom sittlichen Standpunkte aus geradezu selbstverständlich, daß. ein Diener der Religion und ein Lehrer der Jugend auch einer .Welt, von Widersachern gegenüber seine für recht erkannten Anschauungen vertritt! Man muß aber auch mit dem Leben rechnen!. Man