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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-04-15 · Heft 15 (15.4.1910) · p. Seite 177

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 15 (15.4.1910)
Date
1910-04-15
Page
Seite 177 (sequence 9)
Language
German
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Die spanische tjnquifition als Lrwerbsseselikchakt. Von Dr. Marcus Landau. II. in beliebtes Mittel, das Einkommen der Inquisition zu vermehren, war auch die Verurteilung Verstorbener, da man das hinterlassene Vermögen konfiszieren konnte. Ueberdies galten dann die Nachkommen, mochten sie noch so religiös leben, als mit dem Makel der Ketzerei „erblich belastet", was wieder manchmal Gelegenheit zu Erpressungen gab. Und reichen Ertrag brachten eben die Dispensationen von solchen fast unerträglichen Beschränkungen der Nach kommen. In diesen Geschäften machten aber die Päpste der Inquisition starke Konkurrenz. Und gerade aus einem Dispens Paul III. aus dem Jahre 1545 für einen gewissen Juan de Haro können wir ersehen, was alles einem solchen erblich Belasteten verboten war. Aber wir wissen leider nicht, wieviel dieser Don Juan de Haro zahlen mußte, um „trotzdem, daß seine Großeltern ihr Leben auf einem Scheiterhaufen geendet hatten", die Erlaubnis zu erhalten, das Doktorat und eine Professur erlangen zu können. Er durfte nun Richter, Advokat, Notar, Arzt, Apotheker, Einnehmer, Steuerpächter, ja sogar Priester werden. Alle Ehrenämter wurden ihm zugänglich. Es wurde ihm auch gestattet, auf Pferden und Eseln zu reiten, Kleider von jedem Stoff und jeder Farbe, Schmuck und Waffen zu tragen usw. Kein Inquisitor, kein weltliches Amt, dekretierte der Papst, dürfe ihn in dem Genüsse aller dieser Konzessionen hindern oder stören. Auch neubekehrte Juden suchten manchmal, ‘ nicht mit leeren Taschen, bei den Päpsten Schutz gegen die Inquisition, und die Päpste verwendeten sich auch für sie. Wenn sich aber die.Inquisitoren nicht daran kehrten, so ließen die Päpste es sich auch gefallen. Sollten etwa der Stellvertreter Christi und das heilige Amt wegen ein paar elender Juden miteinander in Streit geraten? Aber ihr Geld konnte die römische Kurie brauchen. Und überdies gab sie den Inquisitoren, welche geistliche Aemter besaßen, gern Dispens vom Aufenthalt an ihrem Amtsorte, damit sie sich ungestört ihrem Richteramte widmen könnten. Paul IV. gestattete sogar 1558 der Inquisition, eine Steuer von 100 000 Dukaten vom spanischen Klerus zu erheben, denn, hatte sie geklagt, die Ausforschung und Verfolgung der Protestanten sei eine gar kostspielige Sache. Von „Judaisierenden" ließ sich sechzig Jahre nach der großen Austreibung nicht mehr viel erpressen. Für sich selbst, seine Beamten und Diener beanspruchte das heilige Amt Steuerfreiheit. Als die Stadt Llerana einmal eine Lokalsteuer auf Fleisch erheben wollte, erklärte die dortige Filiale des höchsten Jnquisitionsgerichts (Suprema), ihre Beamten und Diener seien steuerfrei, bedrohte den Steuereinnehmer mit Exkommunikation und Buße von 150 000 Maravedi und ließ die Steuerbücher und Rechnungen konfiszieren. Einer ihrer Beamten hatte Vieh aus einen Markt zum Verkauf zu schicken. Die Filiale erklärte dem Stadtrate im voraus, er habe das Vieh selbst gezogen und verbot ihr, davon irgendeine Steuer, Zoll oder Marktgebühr zu erheben, unter Androhung der Exkommunikation und einer Strafe von 200 Dukaten. Mit der königlichen Regierung konnte man freilich nicht so umspringen, wie mit irgendeinem Stadtamte, aber auch hier ließ es die Inquisition manchmal an Anmaßung und Insolenz nicht fehlen. Der Hauptstreit ging in den meisten Fällen um die Konfiskationen. Der König wollte auch seinen Teil von der Beute haben. Und man weiß, wie geldbedürftig die Könige von Spanien im sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert waren. Die Inquisitoren aber meinten, Ketzergeld gehöre vor allem ihrem Amte und suchten den Anteil des Königs möglichst zu beschränken, vor allem aber ihre Geldgebarung zu verschleiern oder gar zu verheimlichen. Auf alle Reklamationen der Regierung antworteten sie aufschiebend öder ausweichend. Da aber der fromme König durchaus einen Teil von dem Vermögen seiner verbrannten oder gelinder mißhandelten Untertanen haben wollte, half sich die Filiale Saragossa (1547), indem sie die Konfiskationen abschaffte und dagegen Geldstrafen auferlegte, die sie, um ganz sicher zu sein, mitunter höher ansetzte als das vermutete Vermögen des Verurteilten betrug. Dem Könige aber antworteten die Inquisitoren von Saragossa: wenn er sich benachteiligt finde, möge er sich an ihre Vorgesetzten wenden. Diese wieder erteilten ihrer Filiale in Sizilien den Befehl, bei ihren Berichten an den König über Verurteilungen beileibe nichts von den Konfiskationen zu erwähnen. Und da behaupten noch katholische Schriftsteller, die Inquisition sei ein von der. Regierung abhängiges, ihr dienendes Institut gewesen?) Große Summen bezog sie auch aus ihren Filialen in Süd- und Mittelamerika, während diese überdies dort auch überschüssige Gelder fruchtbringend anlegten. Ebenso konnte die Filiale Valencia im Jahre 1630 45 000 Dukaten in fünfprozentigen städtischen Schuldscheinen anlegen. Dreißig Jahre später betrug ihr Einkommen an Zinsen 4600, an Hausmiete 530 Libras. Einmal konfiszierte die Zentrale die aus den Kolonien m Sevilla angelangten Waren unter dem Vorwände, daß sie „Judaisierenden" gehörten. Und dabei verwendete mau viel auf Stiergefechte und Illuminationen. Alles zur Ehre Gottes unb Kräftigung des Glaubens. Mitunter wurden die Inquisitoren auch sparsam — auf Kosten der in ihre Hände Gefallenen So sandten sie 1635 einen in Valencia verurteilten Mauren zur Verbrennung nach Valladolid. Er blieb dort zwei Jahre im Kerker und dann erklärte Valladolid, es mangele leider an Ketzern, und es lohne sich nicht, wegen eines einzigeil Apostaten ein Feuerchen anzumachen. Der Arme wurde hierauf nach Saragossa geschickt, wo er ein weiteres Jahr auf das Verbrennen warten mußte. Ein solches Verbrennen Lebender — Verstorbene zu verbrennen gestattet die katholische Kirche auch jetzt nicht — war stets ein großes Fest, nicht bloß Volkssondern auch königliches Fest. Beim Autodafe zur Feier der Hochzeit König Karl II. mit der Prinzessin Louise Marie von Orleans wurden (30. Juni 1680) neunzehn Menschen verbrannt. Zweihundertfünfzig Mitglieder der „Zarza" (eine in manchen Städten gebildete Korporation, welche bei den Autos den Scheiterhaufen bewachte und, wie Hussens saneta simplicitas das Holz dazu lieferte) eskortierten den Verurteilten zum Richtplatz, wo sie eine Salve abgaben. Daun zogen sie mit brennenden Fackeln zum königlichen Palast, wo ihr Kommandant eine besonders geschmückte Fackel dem Könige überreichte, der sie auch von der Königin berühren und dann durch den Herzog von Pastrana zum Richtplatz bringen ließ, damit sie zuerst auf den Scheiterhaufen geworfen werde. Es war dieser König der letzte, stets kränkliche Habsburger auf dem Throne Spaniens, dessen Volk ihn für verhext hielt, 0 Doch erzwang die Regierung von ihr in dem Jahrzehnt 1632 — 1641 einen Beitrag zur Kriegführung gegen die ketzerischen Niederländer.

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