Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 15 (15.4.1910)
- Date
- 1910-04-15
- Page
- Seite 176 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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>v'-> imt-** j» v’,; c 176 Denn manche Gemeinden, die im Laufe der Zeit immer kleiner werden, sehen sich gezwungen, ihren ^Rabbinern Abzüge am Gehalt zu machen. Dies geschieht in der Form, daß sie kündigen und den neuen Vertrag zu niedrigerem Gehaltssätze abschließen. Mir ist ein Fall bekannt, in welchem ein Rabbiner mit einem Anfangsgehalt von 3060 Mark angestellt war, und da es ihm trotz seiner Fähigkeiten nicht gelang, in eine größere Stellung zu gelangen, die immer kleiner werdende Gemeinde ihm aber das Gehalt reduzierte, hat er es heute nach etwa dreißigjähriger Tätigkeit glücklich auf ein „Gehalt" von 1800 Mark gebracht! In welchem sonstigen Berufe wäre wohl etwas Derartiges möglich! Neben dem festen Gehalt hat der Rabbiner Nebeneinnahmen. Auch diese sind teils fest, teils beweglich. Ersteres besteht in der Entschädigung für den Unterricht an den Schulen und eventuell Legatzinsen, letzteres in dem Entgelt für Kasualien. In kleineren Gemeinden ist keiner dieser Faktoren erheblich. Königliche Gymnasien bezahlen zwar jede sonstige Stunde mit 110 Mark jährlich; der Rabbiner jedoch erhält nur die Hälfte (die andere, welche von der Gemeinde gezahlt werden soll, ist im festen Gehalt meist einbegriffen). Da nun die Anzahl der Wochenstunden selten sechs übertrifft, kann man sich ausrechnen, wie wenig der Staat bezahlt. Auch die eventuellen Legatzinsen sind selten von nennenswerter Höhe und meist bei der Festsetzung des Grundgehalts in Betracht gezogen. Ebenso geringfügig sind in mittleren und kleinen Gemeinden die Gebühren für Kasualien, auf die überdies die Mehrzahl der Rabbiner aus den verschiedensten Gründen am liebsten überhaupt verzichten möchte. Nehmen wir nun an, daß diese gesamten Nebeneinnahmeu, was aber nur selten der Fall ist, etwa 800 Mark odergar mehr betragen, so können sie doch dem Einkommen des Rabbiners nicht zugerechnet werden, weil er sie für Zwecke ausgeben muß, die allen anderen Beamten unbekannt find. Denn, da die Pensionsberechtigung meist fehlt, die Reliktenversorgung durch eine private Veranstaltung ersetzt ist, hat er für sein Alter und für die Zukunft von Frau und Kindern Sorge zu tragen. Er muß zunächst die Police für die Lebensversicherung zahlen und muß ferner die nicht geringen Beiträge zur Witwen- und Waisenkasse entrichten. Beides verschlingt weit mehr als seine Nebeneinkünste ausmachen, und damit ist die Mehrbelastung noch nicht erschöpft! Er zahlt weit mehr Kommunalsteuer als jeder andere Beamte, und man wird einsehen, was das bedeutet, wenn man bedenkt, daß ein Zuschlag von 250 bis 300 o/g zur Staatssteuer schon in Mittelstädten häufig vorkommt, während er in Kleinstädten die Regel ist. Ein Rabbiner einer Mittelstadt mit einem (nominellen) Einkommen von 4000 Mark zahlt bei 300O/y Zuschlag im ganzen 368 Mark Steuern, der Oberlehrer mit demselben Gehalte zahlt 185 Mark, während der christliche Geistliche derselben Stufe nur 92 Mark entrichtet. (Nach der Aufhebung des Privilegs würde den Entschlüssen des Abgeordnetenhauses gemäß die Steuer für den Staatsbeamten auch nur 207 Mark ausmachen.) Bei einem Einkommen von 4000 Mark macht sich die Differenz von 276 Mark gegenüber den: christlichen Geistlichen sehr wohl fühlbar! Dazu kommt noch die starke Inanspruchnahme, der besonders im Osten der Monarchie die Wohltätigkeit des Rabbiners ausgesetzt ist, eine Pflicht, der er sich gern und freudig unterzieht, die ihn aber erfahrungsgemäß verhältnismäßig weit mehr belastet als sein reichstes Gemeindemitglied. Das starke Bildungsstreben der Rabbiner — und bei dem Mangel an Universitätslehrstühlen si nd ja gerade die Geistlichen der kleinen Städte, die etwas Muße haben, fast die alleinigen Träger der jüdischen Wissenschaft — zwingt sie, für einen erheblichen Bruchteil des Gehaltes Bücher zu kaufen, da für ihre Fächer die Stadt- und Gymnasialbibliotheken so gut wie nichts bieten. Und so muß sich jeder Kenner der Verhältnisse darüber wundern, wie der Rabbiner es überhaupt fertig bringt, mit dem Geringen, das ihm bleibt, seinen vielen Verpflichtungen nachzukommen! Ein trauriges Bild bietet sich inmitten des kulturell so hoch entwickelten, deutschen Judentums dar: der größte Teil der geistigen Führer hat keine dauernde Stellung, wird kärglich besoldet und muß dazu noch tagtäglich zittern, daß der zunehmende Drang nach der großen Stadt ihm auch die kleine Entschädigung noch nimmt und ihn brotlos auf das Pflaster setzt. Kann es daher wundernehmen, daß es in Preußen Rabbiner gegeben hat und noch gibt, die fast der öffentlichen Armenunterstützung anheim gefallen wären, wenn ihnen nichtnoch im letztenMoment jüdischeKörperschaften geholfen hätten. Und daran ändert sich nichts, wenn man auch vorsichtig und schonend diese Almosen „Stipendien" oder ähnlich nennt. - Einer besonderen Betrachtung bedürfen die „Hilfsrabbiner" in den großen Gemeinden, deren es in Deutschland (denn hier treffen die preußischen Verhältnisse für das ganze Reichsgebiet zu) etwa zwanzig geben mag. Da sie nur in Großgemeinden wirken, fällt die Entschuldigung der Leistungsunfähigkeit fort, wenn darauf hingewiesen wird, daß auch sie weder ihrer Arbeitsleistung noch ihrer Vorbildung gemäß bezahlt werden. Es handelt sich auch durchaus nicht um Uebergangsstellen für junge Kräfte, denn es gibt unter ihnen recht bejahrte Herren, und die Zukunft wird diese Klasse der akademisch gebildeten Religionslehrer an Zahl bedeutend anschwellen lassen. Obwohl sie nun gleich den Oberlehrern 24 Wochenstunden, oft noch mehr, geben, durch den Jugendgottesdienst und Vertretungen des Rabbiners stark in Anspruch genommen sind, kommen sie fast nie über das Gehalt eines wissenschaftlichen Hilfslehrers hinaus, selbst wenn sie lange Jahre in ihrer Stellung verweilen. Dabei sind sie meist mit sehr kurzer Kündigungsfrist angestellt. Zur Pension und Reliktenversorgung noch ein paar, Bemerkungen! Obwohl selbst in den Großgemeinden nach dieser Richtung hin vieles im Argen liegt, wäre es eine Ungerechtigkeit, wollte man verkennen, daß recht viele Gemeinden ihren Rabbinern gern die Sorge für das hohe Alter abnehmen würden, wenn sie dazu eben imstande wären. In der Praxis stellen sich gewisse Milderungen ein, indem z. B. manche Gemeinden den Rabbinern einen Teil der Beiträge ersetzen, die sie für Reliktenversorgung aufbringen müssen. Es gibt selbst kleine Gemeinden, die ihren Geistlichen emeritieren, ihm trotz seiner Dienstunfähigkeit nominell die Leitung des Amtes und alle Dienstbezüge belassen, während sie die Amtsgeschäfte von einem gering besoldeten Kandidaten verwalten lassen. Mail hört auch davon, daß mit großer Opserwilligkeit die Witwen und Waisen der Beamten unterstützt werden. An Wohlwollen fehlt es gewiß nicht, aber alles Wohlwollen ist kein Ersatz für ein Recht! Man darf nie vergessen, daß alle diese Dinge freiwillig sind, daß sie sehr vom persönlichen Verhältnis des Rabbiners zu seiner Gemeinde abhängen, daß er sich sehr hüten muß, in irgendeinen Gegensatz zu einem Mitglied des Vorstandes oder der Vertretung zu geraten. Und daß gerade diese stete Furcht vor der Armut und dem Elend nicht sonderlich geeignet ist, das Selbstbewußtsein und die soziale Stellung des Rabbiners zu heben, ist — wie weiter ausgeführt werden wird — das Allertraurigste an seiner Lage!