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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-04-15 · Heft 15 (15.4.1910) · p. Seite 175

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 15 (15.4.1910)
Date
1910-04-15
Page
Seite 175 (sequence 7)
Language
German
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semitismus ün -den weltlichen Kronländern. Unter dem.Vorwände: der 'Bauernrettung wurden in allen Dörfern landwirtschaftliche Genossenschaften, die „Kolka polnice" errichtet, welche den Verkauf der bäuerlichen Erzeugnisse und den Einkauf der bäuerlichen Bedarfsartikel zu angeblichen Selbstkostenpreisen besorgten. Damit war die sicherste.: Erwerbsquelle der großen Mehrzahl der galizischen Juden, der kleine Produktenhandel, verschüttet. Dann zog die autonome Landesverwaltung den Holzhandel, die Schankpachtungen, die Mauten an sich, unterstützte aus Landesmitteln die 'Errichtung „christlicher Niederlagen"^ für 'Konsumartikel und .Manufakturwaren in allen größeren Städten,, und die Staatsanwälte und Bezirkshauptleute begannen unter, der vielfach . ungerechtfertigten Beschuldigung des -versteckten Wuchers eine Verfolgung der jüdischen Viehhändler und Geldverleiher. In kurzer Zeit waren Hunderttausende galizischer Juden ihrer Existenz beraubt, und das Elend erreichte jene schreckliche Höhe, die man aus - zahlreichen Schilderungen über die Lage der galizischen Judenschaft' kennt. Dazu kam noch, daß viele neue Einrichtungen, die im Zuge einer natürlichen und modernen Entwicklung lagen, sich gegen die jüdische Erwerbstätigkeit richteten, ohne von Hause aus einen antisemitischen Charakter an sich zu tragen. Mit dem Ausbau .der Straßen und Eisenbahnen sank die Bedeutung der Märkte, von: denen einzelne mehrere Wochen gedauert und Tausenden jüdischer Händler Verdienst gebracht hatten; mit der Errichtung gewerblicher, kommerzieller und landwirtschaftlicher Banken wurde dem ehrlichen, nicht wucherischen Geldhandel der Juden der Boden abgegraben. Zuletzt entwickelte sich, genährt durch kirchliche Einflüsse, ein früher Pen Polen durchaus fremder Judenhaß, und das antisemitische Gift durchdrang alle Zweige der Staatsverwaltung und Rechtspflege. Es kam soweit, daß ein polnischer Bezirkshauptmann die Juden, die sich bei ihm über antisemitische Hetzereien , beschwerten, aufforderte, ihr Bündel zu schnüren und das Land, in das sie König Kasimir mit Unrecht gerufen habe, zu verlassen; auf seinen Schutz könnten sie nicht rechnen. Dem Rechtsgefühle des westeuropäischen Lesers müssen die zahllosen Gesetzwidrigkeiten und Willkürakte, die von öffentlichen Beamten an den galizischen Juden begangen werden, einfach unfaßbar erscheinen. Die Not wächst ins Unermeßliche. Von den 800 000 Juden Galiziens sind heute 600000 Bettler, die nicht wissen, ob sie nicht morgen Hungers sterben müssen. Wohl hat seit ungefähr einem Dezennium eine energische Hilfstätigkeit von außen eingesetzt. Der „Hilfsverein für dre notleidende jüdische Bevölkerung Galiziens" hat im Verein mit dem „Hilfsverein der Deutschen Juden" die Hausindustrie belebt, Baron Hirsch hat Schulen gegründet und die J.E.A. hat eine große Anzahl von Vorschußkassen errichtet, die sehr ersprießlich wirken. Aber das alles sind Tropfen in den Ozean des galizischen Judenelends. Diesen menschenfreundlichen Bemühungen steht zum guten Teil auch der niedrigeKulturzustand der chassidischenBevölkerung, die unter dem Banne ihrer Wunderrabbis jede soziale oder kulturelle Reform als eine Bedrohung ihres Glaubens verabscheut, hindernd im Wege. Trotzdem darf die westliche Judenschaft in ihren Bemühungen, Licht, in diese geistige Nacht, Hilfe gegen den Hunger zu bringen, nicht erlahmen. Das Werk der Volksbildung muß mit dem gleichen Eifer fortgesetzt werden wie jenes der Erschließung neuer Erwerbsquellen. Gegen die Rechtsbedrückung bieten doch die Wiener Zentralbehörden, vor welche alle wichtigeren Fälle durch das Rechtsbureau der „Oesterreichisch-Jsräelitischen Union" gebracht werden, noch immer ein wirksames Gegengewicht. Aus dem Vollen und Ganzen aber kann und wird das galizische jüdische Problem erst angefaßt werden können, wenn der Gedanke einer Industrialisierung des Landes und damit einer Neubelebung der Handelstätigkeit nicht nur von den Hilfsorganisationen der Westjuden, sondern' auch von den maßgebenden polnischen Kreisen und der Staatsverwaltung in seiner vollen Ausdehnung und Tragweite erfaßt wird. In einem vierten Artikel werden wir die Rückwirkung der in den bisherigen Aufsätzen geschilderten Zustände auf Staat und Gesellschaft erörtern. Dir Lage der preuhilchrn Nsdbinrr. Von Theologus. II. Die materielle Lage des Rabbiners. >?^ie Einnahmen des Rabbiners setzen sich aus zweierlei Faktoten zusammen, aus festen und aus beweglichen Posten. Was nun zunächst das feste Gehalt betrifft, das der Rabbiner bezieht, so soll zum Vergleich daneben das Gehalt des Oberlehrers gesetzt werden, der ja einen ähnlichen Bildungsgang durchmacht und für sein Studium etwa dieselben Aufwendungen an Zeit und Mitteln leistet. Die Besoldung der christlichen Geistlichen kann, da trotz vieler Ansätze zum Ausgleich noch immer je nach den historisch gewordenen Verhältnissen in den verschiedenen Landesteilen große Differenzen herrschen, zum Vergleich nicht herangezogen werden. Sie ist aber im Durchschnitt mit Einrechnung aller Privilegien und besoldeten Nebenämter usw. weit höher als die des Oberlehrers. Heute gelangt der Oberlehrer nach etwa acht bis zehn Studiensemestern und zwei Probejahren mit einem Grundgehalt von 2400 Mark und einem Wohnungszuschuß (nach dem neuen Gesetze) von etwa 600 bis 1200 Mark zur Anstellung. Er steigt im Verlauf von 21 Jahren zu einem Höchstgehalt von 7200 Mark, so daß er in einer Stadt von mittlerer Größe etwa 8000 Mark Einkommen hat, das sich in Großstädten durch Funktionszulagen noch erhöht. Dieses Gehalt erreicht er meist vor seinem 50. Lebensjahre. Wie steht es nun mit dem Rabbiner? Er tritt etwa zu derselben Zeit wie der Oberlehrer in das Amt; wenn es ihm aber nicht.gelingt, sogleich in einer großen Gemeinde Anstellung zu finden, so muß er mit einem weit geringeren festen Gehalt fürlieb nehmen. Freie Wohnung hat er in den seltensten Fällen, und Wohnungsgeld als Ersatz erhält er nicht. Sein Anfangsgehalt wird in kleineren Gemeinden durchschnittlich 2400 Mark betragen; es steigert sich in größeren bis etwa 3600 Mark, dafür sind aber viele Gemeinden vorhanden, welche nur 1500 bis 1800 Mark anlegen können. Ein Altersstusensystem ist nur sehr selten vorhanden. Gewöhnlich steigt das Gehalt nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde, sobald der Rabbiner nachweist, daß er ohne eine Erhöhung unmöglich weiter leben könne. Wo aber die Zulagen in bestimmten Zeiträumen erfolgen, beträgt das Endgehält selten mehr als 150 Prozent der ersten Stufe, während es beim Staate auf 267 Prozent steigt. So kann es kommen, daß ein Rabbiner, der nicht das Glück hat, eine Stellung in einer größeren Gemeinde zu erlangen, in seinem Alter fast bei dem Gehalt der Jugendjahre steht. Jeder Kenner der Verhältnisse weiß von Männern zu erzählen, die im Dienste ergraut sind und sich mit ihrer Familie von 3000 Mark jährlich ernähren müssen! Ja, nicht nur, daß die Alterszulagen ausbleiben. Es gibt sogar „umgekehrte" Alterszulagen [

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