Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 14 (8.4.1910)
- Date
- 1910-04-08
- Page
- Seite 161 (sequence 5)
- Language
- German
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Speziälverwaltungen wurden gemäß den Anträgen der Referenten debattelos angenommen bis auf den Titel. Reservefonds, bei dem eine längere Diskussion sich erhob. Aus den Spezialetals geben wir im folgenden einige bemerkenswerte Zahlen wieder Im Kapitel Kultus und Ritualangelegenheiten wurde beschlossen, mit Rücksicht auf die veränderten Lebensverhältnisse das Höchstgehalt der Rabbiner und Prediger auf 14000 Mark, sestznsetzen, dagegen die einzelnen Rabbinern bisher gewährten persönlichen Zulagen wegfallen zu lassen und in pensionsfähige Gehaltszulage zu verwandeln. Für neuanzustellende Rabbiner sind 20 000 Mark im Etat bereitgestellt. Das Maximalgehalt der Kantoren ist von 6000 auf 7000 Mark erhöht worden. Für neuanzustellende Kantoren sind 10000 Mark in den. Etat eingestellt worden. In dem Kapitel Synagogen ist jetzt zum erstenmal der Erlös aus der Ständevermietung in den Etat der einzelnen Synagogen ausgenommen worden. Für die alte Synagoge sind an jährlichen Ausgaben 35 829 Mark, an Einnahmen 13 590 Mark eingestellt, so daß ein Gemeindezuschuß von jährlich .22 239 Mark erforderlich sind. Die Neue Synagoge erfordert an jährlichen Ausgaben 58 479 Mark, während die Einnahmen sich nur auf 28 412 Mark belaufen. Der jährliche Gemeindezuschuß beträgt somit 30 063 Mark. Die Synagoge Kaiserstraße ist mit 29 615 Mark jährlichen Ausgaben und 17 450 Mark Einnahmen eingestellt, die Synagoge Lindenstraße mit 46 140 Mark Ausgaben und 41100 Mark Einnahmen, die Synagoge Lützowstraße mit 45 514 Mark Ausgaben und 50 650 Mark Einnahmen, die Synagoge Rykestraße mit 47 958 Mark Ausgaben und 16 800 Mark Einnahmen, so daß also bei letzterer ein Gemeindezuschuß von 311S8 Mark erforderlich wird. In Wahrheit stellen sich diese Zuschüsse wesentlich höher, wenn man die Kosten des Grunderwerbs und die Bauzinsen hinzurechnet. Zum erstenmal ist in dem vorliegenden Etat die Synagoge Fasanenstraße ausgeführt. Der Etat für diese Synagoge ist unter der Voraussetzung aufgestellt worden, daß die Synagoge im Herbst zu den hohen Feiertagen wird eröffnet werden können. Für die Ausgaben, pro 1911/12 kommen somit nur etwa sieben Monate in Frage, für das Jahr 1912/13 dagegen die vollen zwölf Monate. Dem Etatsentwurf ist der der Synagoge Lützowstraße zugrunde gelegt worden. Die Ausgaben sind pro 1911/12 mit 29 069 Mark, pro 1912/13 mit 42 364 Mark eingestellt, die Einnahmen für die Ständevermietung bei etwa 2000 Plätzen mit 50 300 Mark für das Jahr 1911/12 und für das letzte Etatsjahr mit 50500 Mark. Der Etat der Festgottesdienstkommission erscheint zum erstenmal in spezifizierter Aufstellung. In der Zusammenstellung ergibt sich als Summe der Ausgabe für die drei Jahre 199 250 Mark, 204 250 Mark und 219 250 Mark, als Summe der Einnahme für die ersten beiden Jahre 84250 Mark und für das dritte Jahr 89 250 Mark. Der Gemeindezuschuß beläuft sich mithin ans 365 000 Mark für die drei Jahre, ein Plus von 150.000 Mark gegen die vorige Etatsperiode. Für Subventionen an Religionsvereine ist die Pauschalsumme von 120 000 Mark jährlich eingestellt, um den in immer größerem Maße an den Gemeindevorstand herantretenden Anforderungen gerecht werden zu können. Bei den Trauungen ergibt sich ein Nebcrschuß von 4000 Mark für die Gemeinde. Für Beschneidnngen sind 1000 Mark jährlich vorgesehen. Die Quellbadeverwaltung erfordert einen jährlichen Gemeindezuschuß von 5056 Mark, die Koscherfleischkommission einen solchen von 14 730 Mark. Der Spezialetat für Beerdi gungsw e sen und Fried h o fv erw al tung zählt mit zu den größten Positionen des Etats. Das Beerdigungswesen erfordert einen jährlichen Zuschuß von 67 800 Mark; die Ausgaben sind pro Jahr mit 304 673 Mark und die Einnahmen mit 236 873 Mark eingestellt worden. Für die Gärtnerei in der Schönhauser Allee ist der jährliche Ueberschuß mit 2550 Mark, für die Gärtnerei in Weißensee der Ueberschuß in der stattlichen Höhe von 130 250 Mark berechnet, so daß unter Abzug des Zuschusses für das Beerdigungswesen sich in diesem Spezialetat ein jährlicher Ueberschuß von 65 000 Mark ergibt. Die Gesammtsumme der Ausgaben der Friedhofskommission in ihren drei Abteilungen beläuft sich auf 674 373 Mark, die Gesammtsumme der Einnahmen auf 739 373 Mark. Im Kapitel Unterrichtswesen erfordert der Schuletat einen Mehraufwand von rund 80 000 Mark' jährlich gegen die vorhergehende Etatsperiode. Hiervon entfallen 30 000 Mark auf die allgemeinen Unterrichtsanstalten (Knabenschule, Mädchenschule, Lehrerbildungsanstalt und Präparandenanstalt) und 50 000 Mark auf die Kosten des Religionsunterrichts. Die Steigerung der Ausgabe .ist sowohl durch die erhöhten sachlichen Kosten als auch durch die vorgeschlagene Erhöhung' der Lehrergehälter bedingt Der Geuieindezuschuß zur Knabenschule beläuft sich für die drei Jahre aus 81 694 Mark. 83 294 Mark und 84 044 Mark; bei der Mädchenschule sind die Ausgaben für die Verwaltung nicht viel geringer, denn sie sind mit 72 931 Mark/ 73718 Mark und 74381 Mark eingestellt. Unbedeutender sind die Zuschüsse der Verwaltung zur Lehrerbildungs- und zur Präparandenanstalt, sie stellen sich . auf 18000—20 000 Mark pro Jahr. Dagegen sind die Ausgaben für die Religionsschulen mit über 131000 Mark pro Jahr vorgesehen. Für den ReligionsunterrilD au öffentlichen und privaten Schulen ist die Position von 5000 auf 10 000 Mark erhöht worden. Der Gemeindevorstand ist fortgesetzt bemüht, - den Religionsunterricht an den profanen Lehranstalten auszugestalten und hat bereits eine Vermehrung des Unterrichts an einer Reihe von Schulen eintreten lassen. Für die Gemeindebibliothek sind jährliche Ausgaben von 20000 Mark veranschlagt. Durch die jetzt erfolgte Uebersiedlung nach dem Erweiterungsbau des ersten Verwaltungsgebäudes ergeben sich wesentliche Ersparnisse, die allerdings durch Mehrausgabe' für Gehälter und Ankauf von Büchern wieder ausgeglichen werden. In dem großen Ressort. des Armen W esens erhält die Zentralstelle, für die Wohltütigkeitsanstalten einen jährlichen Gemeindezuschuß von 8900. Mark. Der Armenkommission ist als Gemeindezuschuß für das erste Etatsjahr 138 010 Mark, für das folgende Jahr 143 010 Mark und 148 010 Mark bewilligt worden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse gerade der Bevölkerungsklasse, die noch nicht der regelmäßigen Armenunterstützung anheimgefallen ist, veranlaßen die Kommission, öfter als früher mit erheblichen Mitteln einzugreifen, um dringende Geschästsschulden tilgen zu helfen/. Arbeitsmittel oder Waren neu zu beschaffen, die Familie während der Arbeitslosigkeit des Ernährers zu erhalten. Die laufenden und einmaligen Unterstützungen zusammen wuchsen in den Jahren 1906 bis 1908 von 106141 Mark auf 127 494 Mark. Das Jahr 1909 zeigte ein weiteres Anwachsen dringender Anforderungen, und die Kommission konstatiert einen immer noch stark zunehmenden Zuzug von armen jüdischen Familien aus Deutschland wie aus dem Ausland. Bedauerlicherweise ist anderseits ein Rückgang nicht nur der Rückzahlungen, sondern auch der *Beitrage und Spenden zulaufenden Ausgaben eingetreten,. so daß diese Positionen mit geringerem Beträgen als. bisher in Einnahme gestellt werden mußten. Für die Durchreisendenkommission ist der jährliche Zuschuß auf 21520 Mark bemessen, für die Fürsorgckommission pro 1910/11 mit 13520Mark,pro 1911/1912 mit 14820 Mark und pro 1912/13 mit 16 320 Mark, Im Kapitel Wohltätigkeitsanstalten werden bei der Alterversorgungsanstalt, was mit Genugtuung konstatiert wird, die laufenden Ausgaben diesmal durch die eigenen Einnahmen der Anstalt gedeckt. Damit ist dem von den Gemeindebehörden ausgestellten Prinzip, daß dieses Institut sich selbst erhalten müsse, ' Rechnung getragen wotden. Das Hospital ersörder einen Jahreszuschuß von 22 700 Mark.. Der Etat des Krankenhauses schließt in der Ausgabe mit 303 100 Mark, in der Einnahme mit 192 510 Mark ab, so daß ein Gemeindezuschuß von 110 590 Mark gegen 88 670 Mark in der vorigem Etatsperiode erforderlich ist. Die offene Waisenpflege beansprucht einen Zuschuß von 63 000 Mark resp. 65 000 resp. 67 000 Mark-für die drei.Etatsjahre. Der Voranschlag des II. Waisenhauses erfordert eine Erhöhung des Jahreszuschusses von 45 200 Mark auf 49800 Mark. Im Kapitel Vermögensverwaltung sind 110000 Mark als Ueberweisung zum Reservefonds vorgesehen worden. Dieser Fonds soll außer durch die Ueberweisung an sich ergebenden Ueberschüssen dadurch gespeist werden, daß in jedem Etat ein bestimmter Prozentsatz der durch direkte Gemeindesteuern aufzubringenden Summe für den Reservefonds eingestellt wird. Der Betrag von 11ÖOOO Mark entspricht etwa 50/g der Jfteinnahme von Steuern im Jahre 1908. Der Gemeindevorstand behält sich jedoch vor, für. die. Etatsjahre 1911 und 1912 einen anderen Prozentsatz der Steuern durch Gemeindebeschluß hierfür festzusetzen. Bei diesem Titel erhob sich, wie bereits erwähnt, eine längere Debatte. Herr Emil Cohn, welcher