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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1910-03-31 · Heft 13 (31.3.1910) · p. Seite 151

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
74 (1910)
Issue
Heft 13 (31.3.1910)
Date
1910-03-31
Page
Seite 151 (sequence 7)
Language
German
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verlangte nichts, als.eine Beihilfe des Staates zu den' Kosten der Rabbinerbesoldung und -zur Neliktenversorgung, -was den Piepern der christlichen Kirchen -längst zngebilligt ist. Dieses Begehren aber: wirrde schlankweg zurückgewiefen! Obwohl, man den Reden -der Vertreter von Regierung und. konservativer Partei eine gewisse Zustimmung zu der Berechtigung der vorgebrachten Klagen entnehmen konnte, obwohl eine wohl- wollende Hxrteilung.her zur Verfügung stehenden Mittel des Ünterstützüngsfonds zugesagt. wurde, ist das Recht der preußischen Juden, aus Forderungen nach dieser Richtung., hin.fast von allen Seiten 'energisch bestritten worden! Inwieweit nun der Judenheit an sich durch die Ablehnung des Antrages-ein bitteres Unrecht geschehen ist, inwieweit, namentlich der Forderung diejenigen staatsrechtlichen Bedenken .nicht.entgegenstehen, welche von den Vertretern der Parteien, und der. Regierung geltend gemacht worden sind, soll nicht die Aufgabe dieser Untersuchung sein. Es soll an dieser Stelle der spezielle Inhalt des Antrages betrachtet und dargelssgt werden, warum zugunsten des Standes, in dessen Interesse. .er . gestellt war, unbedingt eine Aktion unternommen werden muß. und warum die damit angeschnittene Frage — die Lage der preußischen Rabbiner — nicht mehr aus der Diskussion verschwinden darf. . Seit Jahren ist schon von., der gewiß vorhandenen Notlage der.jüdischen Lehrer die Rede und seit der Zeit, da die Klagen-sich zielbewußt und energisch erhoben,, ist 'man eifrig bemüht gewesen, so weit es . irgend, ging, ihre Stellung zu verbessern. Hier ist bereits - auch, die staatliche Gesetzgebung 'eingeschritten, weih für die Volksschule der Unterricht in jüdischer' Religion mit zu den obligatorischen Lehrgegenständen gehört. Um den Rabbiner kümmert sich der Staat nicht, und. darum ist -es ganz besonders notwendig, die bestehenden Verhältnisse klarzülegen. : :: ” Die Not des Nabbin erstandes tritt deswegen nicht so deutlich in die' Erscheinung, weil er nicht — wie bei den Lehrern — eine'- homogene Masse bildet, sondern soziale Differenzen fast unglaublicher Natur aufweist. Denn wie die gesamte Judenheit darunter leiden muß, daß die Niesenvermögen einiger, weniger Finanzgrößen vor aller Welt bewundert werden und den Neid der Masse erregen, so geht es auch den Rabbinern! Die Tatsache, daß ein paar Großstadtgeistliche ein Einkommen besitzen,. das als' relativ hoch angesehen werden muß, genügt, um sämtliche Klagen der Rabbiner in kleinem und mittleren Städten als unberechtigt und die Verhältnisse des ganzen Standes - als durchweg glänzende erscheinen zu lassen. Von den 148 Rabbinern nun, die Preußen nach der letzten statistischen Zusammenstellung besitzt, sind 19 in Gemeinden von weniger als 300 jüdische Seelen, also in ganz kleinen Stellen beschäftigt, weitere 34 befinden sich.in Städten von weniger als 500 Juden. Fi rnere 45 wirken in Gemeinden von 500 bis" 1000 Juden, so daß für die größeren Verbände etwa 50 Rabbiner übrigbleiben. . Von diesen Stellen scheidet aber mindestens noch ein Dutzend sogenannter „zweiter" Rabbiner aus, welche nichts sind., als akademisch gebildete Religionsl-ehrevmit der Besoldung eines wissenschaftlichen Hilfslehrers (etwa 2400 bis 3600 Mark). Schon ein. ganz flüchtiger Blick zeigt demnachdaß zum mindesten die zuerst genannten 53 Geistlichen d. h. 36 Prozent des gesamten Standes, in Gemeinden wirkendie ---von einzelnen Ausnahmefällen abgesehen — ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit nach nicht entfernt in der Lage sind, dem Rabbinereine seiner Vorbildung- und der Wichtigkeit des Amtes. entsprechende Entlohnung zuteil' werden zu lassen. Bei den 19, die 1 zur ersten Kategorie - gehören, kann man ohne weiteres behaupten,^ daßsie.zumal wenn sie verheiratet 'sind und eine Familie ernähren sollen, geradezu-Not leiden! - - Bedenkt man noch, daß auch unter den Gemeinden von 500 bis 1000 Seelen eine ganze Menge nicht imstande ist, dem. Rabbiner ein einigermaßen auskömmliches Gehalt zu gewähren, zieht man die Zahl der Hilfsrabbiner in den großen Gemeinden ab, so wird man bald' einsehen, daß höchstens der dritte Teil der preußischen Rabbiner in befriedigenden Verhältnissen lebt. Vergleicht man sie mit Beämtenkaiegorien, welche-der Art und Zeitdauer der Ausbildung nach ihnen verwandt sind, z. B. die Oberlehrer, so stellt sich heraus, daß allerdings etwa zehn Prozent der Rabbiner, zum Teil sogar recht erheblich besser gestellt sind als jene, daß weitere'zehn Prozent ihnen gleichkommen, daß dagegen die verbleibenden 80 Prozent in Gehalt, gesicherter Stellung usw. weit-hinter ihnen zurückstehen. - Nach jeder Richtung hin, nach der rechtlichen, der sozialen und der materiellen ist die'Stellung des preußischen Rabbiners eine untergeordnete, und es ist ein schönes Zeichen seines Idealismus, wenn er bisher schwieg und seine Pflichten auchunter so widrigen Umständen treu erfüllte. Der Blick der weiteren Oeffentlichkeit ist durch den Antrag der .freisinnigen Partei und den erwähnten Gesetzentwurf — nicht durch die Klage des Rabbiners — aus die Not . feines Standes gerichtet worden, und so mag ein kurzer Gang durch die verschiedenen Gebiete erweisen, wie unumgänglich notwendig eine durchgreifende Aenderung seiner Stellung zu Staat und Gemeinde ist. 1 ,; Die rechtliche Stellung des Rabbiners. Von einör „rechtlichen" Stellung des Rabbiners zu reden ist schon ein Unding!'Denn er besitzt überhaupt keine, weder — wie der christliche Geistliche — dem Staatenoch auch der Gemeinde gegenüber, die ihn anstellt. Was sein Verhältnis zum Staate betrifft, so kennt das Judengesetz vom 23. Juli 1847 (mit Ausnahme des noch zu Recht bestehenden §.'"71, 2l); den Rabbiner überhaupt nicht. Obwohl nun dieser Unterlassung eine, von jüdischen Gemeinde- . Vorständen begünstigte, durchsichtige Absicht zugrunde lagj haben sich im Lause der Zeiten durch die Gewohnheit-einige: Milderungen-ergeben, indem er in einzelnen Fällen als Geist-! lieh er im Sinne der Landeskirchen betrachtet wirb. So kann ihm die Ortsschulinspektion über eine jüdische: Volksschule^ übertragen werden. (Vergl den Min.-Erlaß vom 14. März 1870, veröffentlicht im Min.-Blatt S. 1893.) . Daneben aber .kames und kommt es vordaß der katholische oder evangelische Geistliche statt des Rabbiners die Aufsicht über die jüdische Schule führt, was dem Ansehen des Rabbiners nicht sonderlich dienlich sein kann. Ferner muß sogar nach neuestem Recht unter bestimmten Voraussetzungen der Rabbiner Mitglied der Schuldeputation respektive des Schulvorstands sein (Volksschulunterhaltnngsgesetz vom 28. Juli.1906; § 44 I Abs. 5, § 44 Abs. 3). Dazu kommt, daß- — wie erwähnt — die Regierung neuerdings ihre- Absicht zu erkennen gegeben hat, bei Verteilung von Geldern aus dem. Unterstützungsfonds die Rabbiner als „Geistliche" im Sinne der darüber bestehenden Bestimmungen zu betrachten.. Aber damit ist die Anzahl der Milderungen erschöpft. Zunächst ist der Rabbiner, sobald ihm daraus irgendein. Vorteil erwachsen könnte, niemals Geistlicher! Cr genießt nicht das Privileg seiner christlichen Kollegen, daß das Dienst- 1) Er verbietet, ausländische Juden als Rabbiner usw. zu beschuftigen. . ( -4 - > .

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