Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 74 (1910)
- Issue
- Heft 13 (31.3.1910)
- Date
- 1910-03-31
- Page
- Seite 146 (sequence 2)
- Language
- German
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146 in ihnen niedergelegten Auffassungen und bekundete prinzipielle Stellungnahme zu gewiffen, besonders heiß umstrittenen Fragen werden aller Voraussicht nach entscheidend dafür sein, ob an dem Gedanken einer großzügigen Neugestaltung des jüdischen Gemeindeverfassungswesens in Preußen festgehalten und an der Ausführung weiter gearbeitet werden soll, oder ob die Widerstände, Gegensätze und Reibungen so stark sind, daß man die Sache ad acta legt und es bei den Unzulänglichkeiten der 1847er Judengesetzgebung und den veralteten Bestimmungen und Verordnungen in den neuen preußischen Landesteilen bewenden läßt. - Was in den Gutachten, mit denen sich, wie'wir erfahren, /die „Gemischte Kommission" demnächst beschäftigen wird, enthalten ist, entzieht sich natürlich unserer Kenntnis. Aber man weiß aus den Stimmen, die auf dem letzten Gemeindetage und seitdem in der jüdischen Presse zu Wort gekommen sind, daß es vornehmlich drei Klippen sind, an denen das so dringend wünschenswerte Gesetzeswerk zu scheitern droht. Zwei .dieser Klippen branden in den Wogen der divergierenden religiösen Anschauungen, eine in den Wellen des Standesinteresses. Das ärgste Hemmnis, das sich allen großen jüdischen Gemeinschastsbestrebungen aus staatsbürgerlichem, sozialem und selbst humanitärem Gebiete entgegenstemmt, ist .die notorische zentrifugale Tendenz der orthodoxen Richtung, die systematisch die Saat des Mißtrauens gegen alle, auch die bestgemeinten, dem Interesse der Gesamtjudenheit dienenden Absichten jeder anderen parteireligiösen Richtung ausstreut. Sie suggeriert weiteren jüdischen Kreisen, auch außerhalb ihres engen Zirkels, die Meinung, daß das „andere Judentum" sich in allen seinem Tun zugunsten anderer und der Allgemeinheit nur von der diabolischen Absicht leiten lasse, die religiöse Gewissensfreiheit zu unterdrücken, ihr .Judentum den anderen aufzuoktrohieren. Daher die überreizte Sensibilität der religiösen Empfindungen, daher das Verlangen nach einer doppelten und dreifachen chinesischen Mauer um die „Gemeinde- Autonomie", die von der geplanten Gesamtorganisation wahrlich nicht bedroht wird, sondern durch sie eher Stärkung erfährt. Sie ist in dem Gesetzentwurf mit einer Reihe von Kautelen umgeben, jeder Eingriff der höheren Verwaltungsorgane in die kulturellenVerhältnisse der Einzelgemeinde fast zur Unmöglichkeit gemacht. Trotzdem wurde und wird gegen den Gesetzentwurf wegen angeblich nicht hinreichenden Schutzes der Gemeindeautonomie von jenen Kreisen Sturm geblasen, die zugleich für das sogenannte Vetorecht der Rabbiner in allen Fragen des Kultus und der religiösen Gemeinde-Institutionen eintreten, trotzdem durch ein solches unbedingtes Vetorecht natürlich die Gemeinde-Autonomie eine Einschränkung erfahren würde. Die Frage dieses Vetorechtes, gleichfalls die konfessionelle Sensibilität berührend) bildet den zweiten prinzipiellen Streitpunkt, an dem das größere Ganze zu scheitern droht. Die Großgemeinden besonders stehen auf dem Standpunkte, daß den jüdischen Geistlichen zwar Gelegenheit zu Meinungsäußerung in allen Fragen, die den Kultus betreffen, gegeben werden sollte, ihnen aber nicht das Recht verliehen werde, selbst gegen den Willen der Gemeinde jede Aenderung des Kultus zu verhindern. Und schließlich gefährdet auch die Forderung der Lehrer, die Lebenslänglichkeit der Anstellung für alle Gemeinden gesetzlich festzulegen, die Aussicht der geplanten Gesamtorganisation. Gewiß mag man dieser Forderung die Berechtigung nicht absprechen, aber, da der Entwurf einerseits den Gemeinden die lebenslängliche Anstellung ihrer Lehrer , freistem, anderseits für Altersversorgung und Reliktenfürsorge wesentliche Verbesserungen gegenüber dem jetzigen Zustand bringt, wird man es bedauern, daß der große Gedanke einer staatlich anerkannten Gemeindeorgänisatiou bei den Lehrern nicht vermocht hat, von der Lebenslänglichkeit der Anstellung als einer conditio sine qua non einstweilen abzusehen und rückhaltslos für den Entwurf einzutreten. Der Grundsatz „alles oder nichts" hat doch auch seine Bedenklichkeiten. Genug, auch diese Frage stellt sich der so dringenden Zentralisation aller jüdischen gemeindlichen Kräfte entgegen. Wir sehen heute in unseren großen, so vielgestaltigen Vereinigungen, wie dem „Deutsch-Israelitischen Gemeindebund", dem „Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens", dem „Verband der Deutschen Juden", der in der Bildung begriffenen Zentralisation der Bestrebungen für die Wanderarmenfürsorge, zum Teil im Rabbiner- und Lehrerverband an der Lösung und Erfüllung aller jener Aufgaben arbeiten, die in die Kompetenz jener einen großen Organisation fallen würden, an deren Schöpfung jetzt bald zwölf Jahre gearbeitet wird, die uns eine staatlich anerkannte, legitimierte Vertretung der preußischen Gesamtjudenheit bringen soll. So ungemein segensreich und nützlich alle jene genannten, auf Freiwilligkeit beruhenden und privaten Charakter tragenden Vereinigungen auch fraglos gewirkt haben und täglich noch wirken, eine öffentlich-rechtliche Gesamtorganisation können sie uns nicht ersetzen. Wenn es gilt, uns eine solche zu schaffen, die die zersplitterten Kräfte einen und zusammenfassen will im Dienste der gemeinsamen Jntereffen der ganzen Judenheit, und die dabei allen parteireligiösen Richtungen den weitesten Spielraum für ihre Betätigung läßt, dann sollte ein solcher großer Gedanke nicht ein kleines Geschlecht finden, sondern Begeisterung und Bereitwilligkeit, sich dem großen Ganzen unterzuordnen. Wäre die Zweckbedachtheit, wie Sombart meint, ein so ausgeprägter Wesenszug des Judentums, dann müßte die staatliche Organisation des jüdischen Gemeindewesens nicht eine von der Aussichtslosigkeit bedrohte Idee, sondern längst eine Tat, ein Ereignis sein! Modestus. Sie Woche. Berlin, 29. März, ie gewöhnlich, werden kurz vor Ostern Blutlügen verbreitet. Sowie im Februar und März ein christliches Kind verschwindet, sind die Antisemiten aller Orten geschäftig, das Märchen vom Ritualmorde aufleben zu lassen. Auch jetzt ist wieder eine derartige Lüge auf Canea in Kreta aufgetaucht, wo schon im Jahre 1873 ein Aufruhr gegen die Juden bei dieser Gelegenheit entstand. Diesmal ging es glimpflicher ab, es kam nur zu kleinen Zusammenrottungen gegen das Haus eines Juden, in welchem angeblich ein christliches Mädchen verschwunden sei. Einem Polizisten gelang es, das übrigens lügnerische und unwissende Mädchen aufzufinden, so daß der unschuldige Jude mit dem Schrecken davonkam. Es ist ein unsagbar trauriges Zeugnis für die Unkultur des 20. Jahrhunderts, daß diese von Juden und einsichtsvollen Christen so oft bekämpfte, als unglaubliches, unmögliches Märchen nachgewiesene Blutlüge stets von neuem vorgebracht wird. Man könnte es allenfalls verstehen, daß die rohen und ungebildeten Massen einen solchen Anlaß aufgreifen, um ihren Neid zu bekunden und ihre Beutelust zu befriedigen. Aber es ist beschämend und kläglich, daß sogenannte Gebildete immer aufs neue derartige abscheuliche und völlig unbegründete Verdächtigungen Vorbringen, oft wider besseres Wissen, und dadurch die gemeinen Instinkte sinnloser Haufen erregen und anseuern. *